Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Was ist mit Polizistenmord in Bad Godesberg?

doubt

Geselle
16. September 2002
11
Nach diesem Kriterium habe ich im Forum vergeblich gesucht.
Vor einer Weiler gab es den sogenannten "Polizistenmord" in Bonn-Bad Godesberg.
Irgendwann habe ich den Durchblick verloren.
Das Letzter, was ich in diesem Fall mitbekommen habe, war, dass der "Mörder" vehört wurde. Danach hat die Presse aufgehört, darüber zu berichten.
Ich habe meine Gründe, zu behaupten, dass da Zensur stattgefunden hat.
Allerdings bin ich da ziemlich unschlüssig, inwiefern ich mein Denken äussern kann.
Wer weiss mehr über diesen Fall? Was ist mit dem "Fall", was ist mit dem "Mörder" passiert?
Jedenfalls kann ich mich nicht erinnern, dass die Presse über eine Gerichtsverhandlung berichtet hat.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
http://www.polizei-bonn.de/archive/archiv02/g-juli/29-07-2002.htm

http://www.polizei-bonn.de/archive/archiv02/h-August/03-08-2002.htm

http://www.polizei-bonn.de/archive/archiv02/h-August/05-08-2002.htm

http://www.polizei-bonn.de/archive/archiv02/h-August/07-08-2002.htm

http://www.polizei-bonn.de/archive/archiv02/h-August/09-08-2002.htm

http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet/bonn_polizist_erschossen/index.jhtml

Also um es mal Zusammenzufassen: Der Tathergang ist geklärt, der Polizist beerdigt, die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und der offenbar gesitig verwirrte Täter sitzt in der forensischen Psychiatrie.
Was also bitte soll die Presse berichten ? Über den Knastalltag des Täters ? Oder über die Versuche des verletzten Beamten sein Trauma zu überwinden ?

Wenn Du wissen willst wie es juristisch weitergeht, dann frag doch einfach beim zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft an, ob schon ein Verhandlungstermin festgesetzt ist.

Nur weil die Presse aufhört zu berichten heisst das nicht, daß da Zensur stattfindet.
 

doubt

Geselle
16. September 2002
11
@agentp

Herzlichen Dank für die Hifsbereitschaft.
Aber Du konntest mir immer noch nicht helfen.
Denn die einzigen Belege stammen von der PP Bonn. Hast Du keine Belege von einer unbefangenen Instanz? Z. B. Presse.

Hier vorerst nur 2 Fragen:

1- Wo wurde der Beschuldigte bis zur Verhandlung aufgehalten?
2- Wer hat die Vernehmung nach der Festnahme durchgeführt?

Wenn Du mir diese Fragen beantwortest, werde ich sie kommentieren.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Also zum einen denke ich geht das aus obigem Text hervor: Der Gefangene wurde nach seiner Festnahme in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Eine Verhandlung hat vermutlich noch längst nicht stattgefunden, da so etwas dauert. Besonders bei so schweren Verbrechen wie Mord und der Vermutung der geistigen Verwirrtheit des Täters müssen bis zur Verhandlung mit Sicherheit eine Menge psychologischer Gutachten erstellt werden, etc.
Der Ausbruchsversuch des Triebtäters Schmökel von vor einem Jahr wird zB seit dieser Woche erst verhandelt.
Wenn Du so tollle Einblicke hast, solltest Du eigentlich wissen, daß nach 2 Monaten eigentlich noch keine Verhandlung stattgefunden haben kann.
Eben sollte sich für einen Insider die Frage erübrigen, wer den Verhafteten vernommen hat, denn das ist hierzulande Aufgabe der Polizei.
Also mach Dich nicht wichtig mit Deinen komischen Andeutungen, sondern rück raus mit dem was zu zu wissen glaubst.
 

doubt

Geselle
16. September 2002
11
Mein Lieber,
in einem Staat wie Deutschland ist es per Bundesrecht festgelegt, dass ein Geschädigter nicht berechtigt ist, einen Beschuldigten zu vernehmen.
In diesem Fall wird die Polizei als Geschädigter dargestellt.
In diesem Fall durfte die Polizei den Beschuldigten vor Ort festhalten, nicht festnehmen. Die Polizisten vor Ort mussten sich direkt mit der örtlichen Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen. Der zuständige Staatsanwalt entscheidet (manchmal eigenmächtig, oft in verbindung mit dem Richter) wohin der Beschldigte geliefert werden soll. In solchen Fällen ist es gesetzlich vorgesehen, dass der Beschuldigte entweder im Staatsanwaltschaftsgebäude oder im Gerichtsgebäude festgehalten wird.
Aber niemals bei der Polizei.
Eine Vernehmung darf, wegen Befangenheit, niemals durch die Polizei erfolgen. Weil die Polizei anscheinlich der Geschädigter war.
Wenn alles nach Rechtslage abgelaufen wäre, müssten die örtlichen Justizbehörden gegen die Polizei Untersuchungsverfahren einleiten. Grund: Freiheitsberaubung un Zeugenbeeinflussung.
Jetzt würdest Du das wahrscheinlich nicht ganz verstehen.
Ich erkläre es Dir mit einem einfachen Beispiel:
Stell Dir vor, Dir wird ein Schaden zugefügt. Dann bist Du nicht berechtigt, denjenigen festzunehmen. Am wenigsten bist Du berechtigt, ihn zu vernehmen.
Und wenn Du das tust, wirst automatisch wegen Freiheitsberaubung und Zeugenbeeinflussung beschuldigt. Darauf kommt eine ausnahmslose Verurteilug.
D. h. aber nicht dass Du denjenigen nicht festhalten kannst. In schwereren Straftaten bist Du berechtigt (auch als Normalbürger), jemanden festzuhalten; aber nicht festnehmen.
Du darfst Dir aber nicht erlauben, denjenigen zu vernehmen.
Die Polizei hat sich aber noch einen gröberen Fehler erlaubt: Sie hat den anscheinlichen Beschuldigten "verhört". Den Unterschied zwischen Vernemung und Verhör kennst Du wohl.

Diese Erläuterung vorab.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Was für ein Unfug: Die unmittelbar Geschädigten im rechtlichen Sinne waren einzig der ermordete Beamte und sein Kollege. Und ersterer hat wohl kaum an einer Vernehmung teilgenommen und daß sie den Verdächtigen ins Krankenhaus zum Zweiten gebracht haben ist auch eher unwahrscheinlich.
Wenn Du ein bisschen darüber Nachdenken würdest, würde Dir selbst auffallen, daß Deine Definition vom Geschädigten völlig unlogisch ist, denn das hiesse ja, daß zB die Firma in der ich arbeite, solte ich auf dem Weg zur Arbeit überfahren werden, Anzeige erstatten und in der Folge Schmerzensgeld und Schadenersatz einklagen, für den Schaden der durch meinen Ausfall ensteht.
Die Polizei als Institution könnte nur in einem Fall der Geschädigte sein, nämlich wenn der Polizist ihr Eigentum gewesen wäre. Da die Sklaverei seit ein paar Jahren hierzulande als abgeschafft gelten kann, dürfte auch das kaum zutreffen.

Wenn Du mir das Gegenteil beweisen kannst, dann gerne aber bitte mit entsprechenden Paragraphen.
 

doubt

Geselle
16. September 2002
11
Frage vorab:
Wie würdest Du reagieren, wenn man jemanden von Deiner Familie töten würde? Dabei ist es sogar völlig irrelevant, ab es sich um Mord, um Tötung im Affekt oder Notwehr handelt.
Nun, in der Regel ist es so, dass ein verbliebenes Familienmitglied äusserst aggressiv agiert. So würdest Du es auch tun.
Auch jeder anderer Polizist agiert so. Zusammenhalt bei der Polizei ist stärker als bei allen Dir bekannten Familien.
Auf den Punkt bist Du aber immer noch nicht gekommen. Wieso wurde der Beschuldigte nicht durch die Staatsanwaltschaft festgenommen und vernommen?
Der Gesetzgeber hat vorhergesehen, dass Polizisten in solchen Fällen befangen sind. Daher darf kein Polizist in solch einem Fall einen Beschuldigten(?) festnehmen.

Darüber, ob es sich in diesem Fall um Mord, Tötung im Affekt oder Notwehr handelt, werden wir gerne diskutieren.
Bei dieser Gelegenheit kannst Du Dir gerne Gedanken darüber machen, wieviele direkte es Zeugen im Tatort gegeben hat.

Herzlichst
doubt
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Ach doubt ! Natürlich darf er ! Genauso wie er darf wenn Widerstand gegen die Staatsgewalt oder tätlicher Angriff auf einen Beamten oder Körperverletzung an einem Beamten vorliegt. Ansonsten bräuchte man eine Art 2ter Polizei, die sich nur um Verhaftungen von Personen kümmert, die Straftaten gegen Polizisten begehen. Desweiteren wäre das auch sehr praktisch was Du da beschreibst, denn dann müsste ich ja, egal was ich getan habe nur bei der Festnahme dem Polizisten eine ins Gesicht römern und schon müsste jemand anders antraben, weil der Polizist befangen ist.
Ausserdem ist das mit der polizeilichen Vernehmung auch kein so grosses Problem, weil man hier a) das Recht darauf hat, daß sich von einem Anwalt beraten zu lassen bzw. b) das Recht hat die Aussage komplett zu verweigern.
"Die Beschuldigten sind von der Polizei darauf hinzuweisen, daß es ihnen nach dem Gesetz freistehe, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor der Vernehmung, einen von ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen (§§ 136 Abs. I Satz I, 163a Abs. 3, 4 StPO)"

Ich warte immer warte immer noch auf den Paragraphen, der belegt, daß die Polizei in so einem Fall, als befangen zu gelten hat !!!

Ich möchte von Dir für folgende Aussage einen konkreten Beleg anhand einer Stelle in einem relevanten, deutschen Gesetzbuch. Irgendwoher musst Du das doch haben: "Der Gesetzgeber hat vorhergesehen, dass Polizisten in solchen Fällen befangen sind. Daher darf kein Polizist in solch einem Fall einen Beschuldigten(?) festnehmen.
"
 

zian

Geheimer Sekretär
14. April 2002
664
doubt schrieb:
In diesem Fall durfte die Polizei den Beschuldigten vor Ort festhalten, nicht festnehmen.

Hast du dazu Gerichtsurteile?
Polizisten sind ja schon des öfteren Opfer von Gewaltverbrechen geworden, deshalb müsste eine ausreichende Anzahl von ähnlich liegenden Fällen existieren.

doubt schrieb:
In solchen Fällen ist es gesetzlich vorgesehen, dass der Beschuldigte entweder im Staatsanwaltschaftsgebäude oder im Gerichtsgebäude festgehalten wird.
Aber niemals bei der Polizei.

da interessiert mich unbedingt der genaue Gesetzestext zu

doubt schrieb:
D. h. aber nicht dass Du denjenigen nicht festhalten kannst. In schwereren Straftaten bist Du berechtigt (auch als Normalbürger), jemanden festzuhalten; aber nicht festnehmen.

die Aussage ist falsch, der entsprechende § der StPo sagt ganz klar aus, das man "vorläufig festnehmen" darf.
 
Ähnliche Beiträge

Ähnliche Beiträge

Oben Unten