Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
Frank Van Den Bleeken ist 50 Jahre alt und sitzt seit 30 Jahren in Haft. Der Grund: Vergewaltigung und mehrfacher Mord.
Nun hat er vor Gericht durchgesetzt sterben zu dürfen.
Je nach Zeitungsbericht liest man als Grund, dass er nicht therapierbar ist oder aber, dass er nie eine richtige Therapie erhalten hat. Er sagt von sich selbst, dass er eine Gefahr für die Menschheit ist, aber nicht mehr länger in Haft leben möchte,deswegen möchte er sein Leben beenden.
Über Sterbehilfe bei Todkranken, wird viel diskutiert- wir haben in Deutschland die indirekte Sterbehilfe und bei der Hilfe zum Freitod gibt es bisher genügend Nischen.
Aber wie schaut es mit so einem Fall aus?
Sollte dieser Mann sterben dürfen? Liegt es nicht nur an den Bedingungen und der fehlenden Therapie?
Kann man so einem Menschen überhaupt Verständnis entgegen bringen oder kann man froh sein, wenn er "weg" ist und niemanden mehr Geld kostet.
Angehörige seiner Opfer sprechen sich dagegen aus- hat das mit Rache zu zun?
Inzwischen liest man im Internet bereits von Nachahmern- die Frage ist also auch, was man mit so einem Schritt auslöst. Und wo ist die Grenze bei der Sterbehilfle oder der Hilfe zum Freitod?
Aktive Sterbehilfe: Tod statt Haft: Belgischer Sexualstraftäter darf sterben - Promis, Kurioses, TV - Augsburger Allgemeine
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.432
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Was dieser Straftäter fordert, ist imho keine Sterbehilfe, denn er ist gesund und will lediglich seine Strafe nicht absitzen.
Wenn er sich wirklich weg machen will, wird er schon eine Möglichkeit finden.
Ansonsten: Jeder Mensch sollte selber entscheiden, ob er sich selbst töten will oder nicht und wenn er das nicht mehr kann, muss er checken, dass ihm jemand dabei hilft.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Hallo a-roy,
er braucht ja insofern Sterbehilfe, weil er alleine an nichts rankommt, dass ihn sterben lässt. Schwierig dabei ist eben auch- wer sich dazu bereit erklären wird ihn dabei zu unterstützen....
Gesund ist halt relativ zu sehen. Psychisch ist er es offensichtlich nicht.
Und gnau wirds imo auch schwer- eine psychische Erkrankungs als Grund sterben zu dürfen( mit Hilfe entsprechnder Medis) anzuerkennen....
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Was dieser Straftäter fordert, ist imho keine Sterbehilfe, denn er ist gesund und will lediglich seine Strafe nicht absitzen.
[...]

a-roy-like

Thema Sterbehilfe...

Wann darf man sich eine entsprechende Hilfe wünschen und wo bleibt der Rachegedanke der Opfer-Angehörigen?

"Laat hem wegkwijnen in zijn cel. Wij zien ook al jaren af" | HLN Antwerpen De keren dat Justitie hem tussendoor vrijliet omdat ze dachten dat hij aan de betere hand was, zullen de slachtoffers van zijn verkrachtingen zich nog levendig herinneren. Eén van zijn prooien overleefde niet. Christiane Remacle, een meisje van 19 uit Deurne bij Antwerpen.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.432
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Auf Englisch komm ich ja noch halbwegs klar, aber Holländisch(Belgisch?)?!
Psychisch erkrankte Menschen können sich Hilfe holen, so sie es denn wünschen.Allerdings verstehe ich darunter nicht Hilfe zum Sterben.
"er braucht ja insofern Sterbehilfe, weil er alleine an nichts rankommt, dass ihn sterben lässt."(gaia)
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Es geht- nach meinem Übersetzer darum, dass Angehörige der/des Opfer/s der Meinung sind, er hätte es nicht verdient essich "leicht" zu machen. "Er soll in seiner Zelle verschimmeln"
Und ja, es war ein grauenhaften Verbrechen.
Was er ja als Grund angibt ist, dass er nicht therapiert wurde, oder eben nicht ausreichend- und denke auch im Knast ist das oft der Fall. Einfach weill es sich um Verbrecher handeld, die den Mitleidbonus verloren haben.
Also. er sitzt da seit 30 Jahren, er sieht sich als Gefahr und will nicht mehr leben...
Ich finde das extrem schwer- und frage mich dann, ob man vielleicht einen unerwünschten Teil der Menschheit aus der Menschlichkeit ausschließt......
Andererseits- würde ich ihm die entsprechenden Pillen besorgen wollen? Die Spritze setzen wollen?
Nö.....
Nachtrag....kann man dann nicht lieber gleich von Todestrafe reden? Selbstgewollt vom Täter.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.432
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

O.K., zu wie vielen Jahre ist er denn verurteilt worden?
Wieso sieht er sich als Gefahr, wenn er eingeknastet ist?
Und:Gibt es ein Recht auf Therapien für Straftäter? Wer beurteilt, ob jemand ausreichend therapiert wurde?
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Nach meiner Recherche ister in sicherheitsverwahrung- also er blaibt hinter Gittern, bis er stirbt. Er ist 50- also noch 40 (?) Jahre.
Ich schätze mal, er sieht sich nicht "draußen" und aufgrund der Bedingungen( keine Therapie)will er wohl sterben.
Zu der Frage nach Recht auf Therapie.
Sind Straftäter Menschen?
Die Bedingungen in den belgischen Gefängnissen, scheinen nach Amnesty International bedenklich zu sein.
Gesetzesnovellierungen hinsichtlich der Bedingungen in den Gefängnissen wurden nicht umgesetzt. Die Haftbedingungen blieben weiterhin hinter internationalen Menschenrechtsstandards zurück.
Am 18. März fand im Gefängnis Ittre in der Region Wallonien eine Häftlingsrevolte statt, an der sich ungefähr 50 Insassen beteiligten. Nach Beendigung des Aufstands wurden drei Verletzte und erheblicher Sachschaden gemeldet. Am 27. März wurden die Disziplinarverfahren, die gegen einige der als Anstifter geltenden Insassen eingeleitet worden waren, durch eine Entscheidung des Staatsrates eingestellt. Aus Protest gegen diese Entscheidung traten Gefängnisbeamte in einen einwöchigen Streik. Die Rechtsanwältin, die einige der betroffenen Häftlinge vertrat, berichtete, dass der Beschluss des Staatsrates nicht umgesetzt worden sei und ihre Mandanten in Einzelhaft gehalten würden. Außerdem hieß es, dass den in Einzelhaft befindlichen Gefangenen das Lesen und Schreiben untersagt und Insassen mit einem »arabisch klingenden« Nachnamen der Kontakt zu einem religiösen Beistand verweigert worden sei.
Im April stattete eine Delegation des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Belgien zum vierten Mal einen Besuch ab.
Im September traten Strafvollzugsbeamte im Gefängnis von Antwerpen in einen einmonatigen Streik, um ihren Protest gegen
die Überbelegung in den Hafteinrichtun-
gen sowie den Personalmangel zum Aus-
druck zu bringen. Infolge der Überbelegung wurde den Insassen die Möglichkeit zur täglichen körperlichen Bewegung versagt, obwohl ein Gericht dies ausdrücklich gefordert hatte.Belgien | Amnesty International Deutschland
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Nach meiner Recherche ister in sicherheitsverwahrung- also er blaibt hinter Gittern, bis er stirbt. Er ist 50- also noch 40 (?) Jahre.
Ich schätze mal, er sieht sich nicht "draußen" und aufgrund der Bedingungen( keine Therapie)will er wohl sterben.
Zu der Frage nach Recht auf Therapie.
Sind Straftäter Menschen?
Die Bedingungen in den belgischen Gefängnissen, scheinen nach Amnesty International bedenklich zu sein.
Natürlich sind Straftäter Menschen, und der Sinn von Strafen ist ja wohl, Einsicht und Besserung zu bewirken, so daß der Täter nach der Strafe ein normales Leben führen kann, ohne erneut Schaden anzurichten. Das fehlt hier, und da stellt sich die Frage, ob das Gericht wohl davon ausgegangen ist, daß ein friedliches Leben danach gar nicht möglich ist.
Sollte das so sein - ich weiß es nicht - ist das eher ein Argument für die Todesstrafe, nicht für Sterbehilfe. Denn, ob ein endloses Leben hinter Gittern, ohne die Aussicht es irgendwann besser machen zu konnen, humaner ist, stelle ich sehr in Zweifel und meine, man könnte auch von einer Art Folter reden.
Man sollte die Augen nicht davor verschließen und sich mal vom Einzelfall lösen: es gibt hoffnungslose Fälle, und da sollte es Sache des Gerichtes sein, das zu beurteilen.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.432
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

gaia, in allen Gefängnissen der Welt kannste die Menschenrechte vergessen, da herrschen eigene Gesetze.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Natürlich sind Straftäter Menschen, und der Sinn von Strafen ist ja wohl, Einsicht und Besserung zu bewirken, so daß der Täter nach der Strafe ein normales Leben führen kann, ohne erneut Schaden anzurichten. Das fehlt hier, und da stellt sich die Frage, ob das Gericht wohl davon ausgegangen ist, daß ein friedliches Leben danach gar nicht möglich ist.
Ja genau-deswegen ja wohl auch Sicherheitsverwahrung-ohne Aussicht auf Freiheit.

Sollte das so sein - ich weiß es nicht - ist das eher ein Argument für die Todesstrafe, nicht für Sterbehilfe. Denn, ob ein endloses Leben hinter Gittern, ohne die Aussicht es irgendwann besser machen zu konnen, humaner ist, stelle ich sehr in Zweifel und meine, man könnte auch von einer Art Folter reden.
Ich finde auch, dass das sehr nah beieinander liegt.
Wenn man also einem Menschen keine Therapie gewährt- nichts was ihm irgendwie Aussicht auf Besserung seines psychischen Zustandes bietet, sollte man dann ihm nicht zumindest das Recht zu sterben gewähren?
Man kann sich auch mal fragen wie sehr unheilbar körperlich krank und unheilbar psychisch krank beieinander liegen können. Und weil das nahe beieinander liegt, wurde ihm dieses Recht in einem Land in dem aktive Sterbehilfe erlaubt ist, auch gewährt.
Klar hat das bei Straftätern was von Todestrafe und es ist auch der leichtere Weg-immerhin tötet er sich letztlich ja auf eigenen Wunsch.
Und er hat auch schon Nachfolger.
Man sollte die Augen nicht davor verschließen und sich mal vom Einzelfall lösen: es gibt hoffnungslose Fälle, und da sollte es Sache des Gerichtes sein, das zu beurteilen.
Ich denke schon auch, dass es hoffnunglose Fälle geben mag- aber es ist auch Tatsache, dass bei Straftätern sehr oft "aus den Augen aus dem Sinn" gilt.Die landen hinter Gittern und das wars.
a-roy, Belgien war auch nur ein Bsp, dass gerade aktuell ist.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.432
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Für mich heißt Sterbehilfe, wenn man jemanden, der sich selber nicht mehr töten kann, aber sterben will,auf dessen Wunsch tötet.
Dieser Straftäter dürfte durchaus in der Lage sein, Möglichkeiten zu finden, sich selber zu töten.
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Jemandem dessen Leid, und da würde ich nicht zwischen körperlichem und emotionalen Leid unterscheiden, das für ihn erträgliche Maß überschrittene hat und für den es derzeit keine andere Möglichkeit gibt dieses Leid zu lindern und tragbar zu machen Sterbehilfe zu leisten, ist etwas, was ich für ethisch vertretbar halte.


Würde man aber einem Bewohner eines Pflegeheims aus dem Grund Sterbehilfe ermöglichen, weil die Lebensbedingungen in seiner Einrichtung für ihn nicht lebenswert sind, weil er sich als Belastung für die Gesellschaft, das Personal und seine Angehörigen sieht, weil er Schmerzen hat, depressiv oder verzweifelt ist, lindernde Maßnahmen zu teuer oder strukturell nicht vorgesehen sind oder würde man nicht eher zunächst mal alles dafür tun müssen, an den Umgebungsfaktoren weitest möglichst zu schrauben, Schmerz- und andere therapeutische Möglichkeiten auszuschöpfen und damit seine Lebensqualität so zu verbessern, dass sie für ihn lebenswert ist.




Wenn nicht, würde Sterbehilfe auch umfassen durch eigentlich behebbare institutionelle, strukturelle und finanzielle Mängel begründet werden zu können. Das heisst, jemand stirbt z.B weil lindernde Möglichkeiten zwar vorhanden, für ihn aber nicht verfügbar sind (gemacht werden).


Im Fall des belgischen Straftäters bin ich auch nicht überzeugt, dass die Möglichkeiten seine Situation für ihn erträglicher zu machen ohne damit die Gesellschaft zu gefährden, ausgeschöpft worden sind, seien es therapeutische Angebote oder Modifikationen der Haftbedingungen bzw Sicherheitsverwahrung.


Wenn Sterbehilfe rechtlich verankert ist, finde ich es bedenklich, einen Unterschied machen zu wollen ob jemand ein angesehenes Gesellschaftsmitglied oder als Gefahr bzw Belastung eingeschätzt zu sein.

edit@grubi
daumen.gif
 
Zuletzt bearbeitet:

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.645
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Moin Moin

Wie ich finde hat der Todeswunsch des Inhaftierten nicht wirklich etwas mit Sterbehilfe zu tun.

Ich möchte kurz die Definition für Sterbehilfe aus Wiki einbringen.

Sterbehilfe (manchmal Euthanasie genannt) bezeichnet Handlungen, die von der Hilfe und Unterstützung im Sterben – dem Übergang vom Leben zum Tod – bis hin zur aktiven Tötung sterbender oder schwerstkranker Menschen reichen. Sterbehilfe kann auch in Situationen erfolgen, bei denen der Sterbeprozess bereits begonnen hat und unumkehrbar ist.
Quelle: Wikipedia

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen dass sich Den Bleeken unmittelbar im Sterbeprozess befindet oder dass langfristig ein Sterbeprozess begonnen hat.
Er leidet auch nicht an Krankheiten oder Verletzungen welche seinen baldigen Tod einleiten werden.
Ein unumkehrbarer Sterbeprozess liegt definitiv nicht vor, wie sich sein Leidensdruck äussert kann ich gerade nicht beurteilen.
Von daher kann in dem Fall von Sterbehilfe keine Rede sein.

Man räumt nun dem Täter ein Recht auf Selbsttötung ein.
Die Gesellschaft ist aber darum bemüht Selbsttötungen zu verhindern und darum bemüht nicht zuviel Wirbel um "erfolgreiche" Selbsttötungen zu machen, weil man inzwischen herrausgefunden hat,
dass es im Umfeld von Selbstmördern regelmässig zu weiteren Selbsttötungen kommt, teilweise wird das wie eine ansteckende krankheit bewertet.

Mir fällt gerade der Fall mit dem Herrn ein, der an manisch depressiven Schüben litt und sich ein Recht auf staatliche Sterbehilfe erstreiten wollte.
Urteil: Niemand hat ein Recht auf staatliche Sterbehilfe | ZEIT ONLINE
Da geht es um jemanden bei dem sich der Wunsch nach Sterbehilfe zumindest durch einen krankheitsbedingten Leidensdruck erklären liesse.
Auch da spielt die Gesellschaft nicht mit und es kann niemand gezwungen werden diese Sterbehilfe auch zu leisten oder zu unterstützen.

Bei lebenslänglich weggesperrten Tätern hätte ich zusätzlich noch ein ungutes Gefühl, weil man den Gefangenen mit der Befürwortung einer Selbsttötung ein Druckmittel an die Hand gibt,
welches unter Umständen dazu geeignet ist die Gesellschaft moralisch zu erpressen.
Bekannt ist bereits dass Nahrungsverweigerung als Druckmittel eingesetzt wird.

Ich hoffe dass Sterbehilfe in Zukunft immer eine Entscheidung im individuell zu beurteilenden Einzelfall bleibt, und es nicht zu staatlichen Regelungen kommt die einen wie auch immer gearteten Automatismus nach sich ziehen...

Gruss Grubi
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Sterbehilfe ist Hilfe beim Sterben. Egal auf welche Art
Sterbehilfe (manchmal Euthanasie genannt) bezeichnet Handlungen, die von der Hilfe und Unterstützung im Sterben – dem Übergang vom Leben zum Tod – bis hin zur aktiven Tötung sterbender oder schwerstkranker Menschen reichen. Sterbehilfe kann auch in Situationen erfolgen, bei denen der Sterbeprozess bereits begonnen hat und unumkehrbar ist.Sterbehilfe
Assistierter Suizid/ Beihilfe zur Selbstötung zählt da dazu. Auch wenn es eine andere Form von Sterbehilfe, als aktiv jemanden zu töten, der das möchte.
Es geht darum dass man jemanden menschenwürdig gehen lässt und ihm eben nicht den Rat gibt sich in "Sicherheitsverwahrung" also hinter Gittern irgendwie eine Möglichkeit zu suchen sich selbst zu töten- um dabei vielleicht das "Glück" zu haben, dass niemand das letzlich verhindert und man mit den eventuellen Folgen leben muß.

Dieser Einzelfall( der ja schon Nachahmer findet) zeigt ja eins recht deutlich, das da etwas nicht rund läuft, nachdem Straftäter erstmal weggesperrt sind. Es scheint so zu sein, dass es eben wurscht ist. Wenn sie wollen, sollen sie sich eben eine Möglichkeit zu Suizid suchen, sie haben nicht nach Therapie zu schreien und vor allen die Umstände in den Gefängnissen( und da gibt es sehr wohl Unterscheide in den verschiedenen Ländern)hinzunehmen- da selber schuld.
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.645
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Hi gaia

Sterbehilfe ist Hilfe beim Sterben. Egal auf welche Art

Assistierter Suizid/ Beihilfe zur Selbstötung zählt da dazu. Auch wenn es eine andere Form von Sterbehilfe, als aktiv jemanden zu töten, der das möchte.
Es geht darum dass man jemanden menschenwürdig gehen lässt und ihm eben nicht den Rat gibt sich in "Sicherheitsverwahrung" also hinter Gittern irgendwie eine Möglichkeit zu suchen sich selbst zu töten- um dabei vielleicht das "Glück" zu haben, dass niemand das letzlich verhindert und man mit den eventuellen Folgen leben muß.

Wenn die Gesellschaft genötigt wird bei der Sterbehilfe zu assistieren, muss die Gesellschaft ebenfalls mit den Folgen leben.
Wer gibt ihm die Tabletten oder eine Spritze und kann dann mit den Folgen leben?

Das Problem bei allen Straftaten ist ja der Umstand, dass die Gesellschaft vertreten durch Behörden und Institutionen stets dazu genötigt wird einen Straftäter anders zu behandeln als die übrigen Mitglieder der Gesellschaft.
Man sperrt Täter nicht immer ein weil man das irgendwie gut findet oder sich einen Lernerfolg und Besserung verspricht, sondern um die Gesellschaft zu schützen und damit die Opfer Genugtuung erfahren.

Problematisch ist nun in vielen Fällen, dass Täter von der Gesellschaft eine Therapie erwarten und sich ihre Opfer in der Regel selbst um eine Traumatherapie bemühen müssen.
Der Gerechtigkeitssinn ist bei den meisten Menschen eher bei den Opfern als bei den Tätern...

Dieser Einzelfall( der ja schon Nachahmer findet) zeigt ja eins recht deutlich, das da etwas nicht rund läuft, nachdem Straftäter erstmal weggesperrt sind. Es scheint so zu sein, dass es eben wurscht ist. Wenn sie wollen, sollen sie sich eben eine Möglichkeit zu Suizid suchen, sie haben nicht nach Therapie zu schreien und vor allen die Umstände in den Gefängnissen( und da gibt es sehr wohl Unterscheide in den verschiedenen Ländern)hinzunehmen- da selber schuld.

Es ist sehr schwer zu beurteilen welcher Täter als krank und welcher Täter einfach so als böse oder nicht gesellschaftsfähig betrachtet werden kann.
Sind alle Täter krank oder nur ein paar von ihnen, wer soll das beurteilen?

Egal scheint der Verbleib der Täter ja eher nicht zu sein, man bemüht sich ja den Lebenswert von Menschen einigermassen gleich zu bewerten, sonst würde man sich ja keine Gedanken um den Strafvollzug und die Haftbedingungen machen.
Belgien scheint da schon Probleme im Umgang mit Tätern zu haben, für viele Opfer wird es allerdings unverständlich sein wenn Täter ihren Verbleib in Gefangenschaft beklagen und nun nicht mit ihren massiv eingeschränkten Lebensumständen umgehen können.
Aber auch da werden wir eine Mehrheit in der Bevölkerung finden, die sich mehr Gedanken um die Opfer von Straftaten macht, als um die Täter, die durch ihre Taten die Gesellschaft zu problematischen Eingriffen in deren Leben nötigt ohne das so zu wollen.

Gruss Grubi
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Wenn die Gesellschaft genötigt wird bei der Sterbehilfe zu assistieren, muss die Gesellschaft ebenfalls mit den Folgen leben.
Wer gibt ihm die Tabletten oder eine Spritze und kann dann mit den Folgen leben?
Ja da sehe ich auch das Problem. Jemand der also Hilfe beim Sterben( bei der Selbstötung)möchte- wenn auch nicht aktiv, kann natürlich nicht auf seinen Recht bestehen und muß "hoffen" dass sich da jemand findet.
Ist bei der aktiven Sterbehilfe, die in Deutschland ja nach wie vor verboten ist, nicht anders. Drr Unterschied besteht darin , dass bei der aktiven Sterbehilfe, der Grund dafür leichter nachvollziehbar ist.
Klar sieht man sich eher bei den Opfern und der Familie und den Freunden der Opfer.
Das ein Täter von der Gesellschaft abgesondert werden muss, um diese zu schützen ist völlig klar.
Dtrainer hat hier von Todesstrafe geschrieben- und es würde sich hier wohl um eine selbstgewählte handeln. Vielleicht wäre das anders, wenn die Umstände der Haft anders wären. Wenn das so stimmt wie es Amnesty International beschreibt, bedeutet dass, kein Hofgang, Überbelegung, keine Bücher-nichts- und das Jahr um Jahr.
Und das hat dann auch nichts mehr damit zu tun, dass man jemanden nicht frei rumlaufen lassen kann. Das ist psychische Folter.
Und ja- da es sich um einen Psychophaten handelt- kommt der Gedanke der Genugtuung auf.
Haben also die Angehörigen das Recht darauf? Ich meine, er ist weggesperrt, kommt nicht mehr raus und er wird sogar selbstgewählt sterben.
Es ist sehr schwer zu beurteilen welcher Täter als krank und welcher Täter einfach so als böse oder nicht gesellschaftsfähig betrachtet werden kann.
Sind alle Täter krank oder nur ein paar von ihnen, wer soll das beurteilen?
Ich betrachte alle Täter in gewisser Weise als krank- manche eben als nicht threapierbar und spreche mich nicht dafür aus, sie frei zulassen. Aber dafür sie entweder als Mensch zu behandeln( innerhalb ihrer Grenzen)oder zu akzeptieren, dass sie ihren Tod wählen.
Jedenfalls im Moment :gruebel:
[OTOP]Ich bin aber auch eher eine Befürworterin der aktiven Sterbehilfe[/OTOP]

Wenn Sterbehilfe rechtlich verankert ist, finde ich es bedenklich, einen Unterschied machen zu wollen ob jemand ein angesehenes Gesellschaftsmitglied oder als Gefahr bzw Belastung eingeschätzt zu sein.
Ja-aber es werden Unterschiede gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Ja da sehe ich auch das Problem. Jemand der also Hilfe beim Sterben( bei der Selbstötung)möchte- wenn auch nicht aktiv, kann natürlich nicht auf seinen Recht bestehen und muß "hoffen" dass sich da jemand findet. .
Wie üblich muss man Angst vor dem Mißbrauch haben, der daraus erfolgen könnte. In der Psychiatrie hatten wir einmal einen ähnlichen Fall. Eine junge Frau die mehrmals versucht hatte sich selbst zu töten, war längere Zeit auf der Geschlossenen gewesen und hatte keinen Ausgang. Ihr Zustand besserte sich "scheinbar" sie nahm aktiv an allen möglichen Kursen teil lachte wieder und bettelte darum wieder Ausgang zu bekommen. Den bekam sie dann auch und sofort nutzte sie die Gelegenheit sich endgültig das Leben zu nehmen, der Arzt haderte sehr mit dem angeblichen Fehler seinerseits. Auf meine Frage hin, ob er sie lieber für immer hätte einsperren wollen um das zu verhindern, lächelte er, niemand konnte und musste damit rechnen, letztendlich hat sie es völlig allein getan und keine Hilfe dabei bekommen.
Wenn es allerdings lediglich darum geht, dass die Haftbedingungen in Belgien so unerträglich sind und psychisch Kranke gar nicht therapiert werden, sondern wie "normale" Straftäter ihre Strafe absitzen, ist eher dort eine Verbesserung gefragt. Ansonsten wird man das Recht auf Selbsttötung wohl neu prüfen müssen, besonders in Anbetracht der Verursacher und Folterer, die dann freie Hand hätten.
Sehr anschaulich ist das Beispiel des „elektrischen Gürtels“. Ein Gürtel mit eingebautem Elektroshocker, der von Wärtern per Fernbedienung ausgelöst werden kann. Vor dem Ersteinsatz an Gefangenen testete man ihn an Schweinen! Es gibt Gefängnisse in den USA, dort müssen als „gefährlich“ eingestufte und HIV-positive Gefangene solch einen Gürtel während ihrer gesamten Haftzeit tragen.
Haftbedingungen im europäischen Vergleich | Freedom for Thomas
 

Veritas79

Großmeister-Architekt
8. November 2012
1.280
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Wenn es allerdings lediglich darum geht, dass die Haftbedingungen in Belgien so unerträglich sind und psychisch Kranke gar nicht therapiert werden, sondern wie "normale" Straftäter ihre Strafe absitzen, ist eher dort eine Verbesserung gefragt. Ansonsten wird man das Recht auf Selbsttötung wohl neu prüfen müssen, besonders in Anbetracht der Verursacher und Folterer, die dann freie Hand hätten.

Sehe ich genau so Bona. Wenn ich das abscheuliche Verbrechen außer Acht lasse und nur den Kern betrachte, nämlich das Verlangen auf Selbsttötung wegen unzumutbarer Haftbedingungen, dann sehe ich an dieser Stelle Handlungsbedarf. Ich persönlich bin nicht davon überzeugt, das ein so psychisch kranker Mensch niemals, sei es durch die besten Therapien die es gibt, geheilt werden könne.
Das fällt für mich unter "freiwillige Erkenntnisisolation" von Psychiatern, Psychologen und co. die es einfach nicht einsehen wollen oder ein weiteres Gebiet für ihre Daseinsberechtigung haben wollen.

Tatsache aber ist, dass Menschen in Haft so weit therapiert werden müssen, dass sie ihre Strafe absitzen können. Das heißt nicht das sie in einer luxusorientieren Umgebung ihre Zeit absitzen, sondern viel mehr das ihnen Unterstützung abgeboten wird um Einsicht zu erlangen. Schließlich geht es doch genau darum, seine Strafe zu sünen und zu bereuen.
Und ich finde nicht das der Staat die Selbsttötung unterstützen darf, zumindest nicht in diesem Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Wann ist Sterbehilfe gerechtfertigt??

Nun an den Bedingungen wird sich vielleicht nach seinem Tod etwas ändern.
Seit drei Jahrzehnten ist der heute 50 Jahre alte Flame wegen mehrfacher Vergewaltigung und der Ermordung einer jungen Frau in einem Gefängnis inhaftiert – obwohl er offiziell für schuldunfähig erklärt worden ist. In Belgien mangelt es jedoch an geeigneten Einrichtungen zur psychiatrischen Behandlung und Betreuung von Häftlingen wie Van den Bleeken, der sich auch Jahrzehnte nach seinen Taten nicht von sexuellen Zwangsvorstellungen oder –phantasien lösen kann.
Ich bin eine Gefahr für die Gesellschaft“, hatte Van der Bleeken im vergangenen Jahr im belgischen Fernsehen gesagt. Neue Hoffnung keimte für ihn auf, als sich eine niederländische Spezialklinik zur Behandlung bereit erklärte. Ein beim belgischen Justizministerium eingebrachter Antrag auf Verlegung in die rund 80 Kilometer entfernte Einrichtung rief jedoch ein Brüsseler Gericht auf den Plan. Es befand, das Ministerium sei nicht befugt, über die Verlegung in das Nachbarland zu entscheiden. Letztlich wurde daher dem Antrag von Van den Bleeken auf Sterbehilfe stattgegeben.
Sterbehilfe: Darf er oder muss er sterben? - Politik - FAZ
Ich sehe das wirklich sehr zwiespältig, da ich das Recht eines Menschen auf Sterben im Grunde befürworte.
Die Frage ist, ob man psychisches Leid als ebenso unerträglich einstufen kann, wie körperliches. Und dieses Psychische Leid wird ja dadurch hervorgerufen, dass jemanden zum einen Leben hinter Gittern unter menschenunwürdigen Umständen verurteilt ist und zu anderen dass ihm keinerlei Möglichkeit gegeben wird die eigene Erkrankung behandeln zu lassen.
Ja vielleicht würde es ganz anders ausschauen, wären die Umstände anders- aber da sie so sind wie sie sind, denke ich dass es auch eine Erlösung für einen Menschen sein kann, sein Leben beenden zu dürfen. Denn die Alternative ist, vielleicht noch 40 Jahre weite runter Umständen die an Folter grenzen leben zu müssen,
Ich kann da nicht so einfach dagegen schreien......
 

Ähnliche Beiträge

Oben Unten