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Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Nur daß keiner Küchenmesser verbieten will, das ist nur Geschwätz - du weißt ganz gut, daß es nur um wenige, besonders schwere Straftaten geht und es hat auch keiner etwa mehr gefordert.
Aber auch dir die Herausforderung: wenn wir das anders machen sollen, wie denn? Daß Resozalisierung,so gut das auch ist, schiefgehen kann, ist bekannt. Also wie dann?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Legen "Deine" (unsere?) Freunde nicht so viel Wert auf die "Erziehung des Menschengeschlechtes"?

Ich hatte vor Jahren mal einen recht interessanten Briefwechsel mit Dr. Udo Schaefer zu der Thematik - und hinsichtlich der "Ausgestaltung" einer lebenslänglichen Haft hat er mir in einigen, für mich bedeutsamen Teilen zugestimmt. Denn Udo Schaefer sah auch dass die Menschenwürde des Täters in der Haft geschützt werden muss und dem Täter immer die Möglichkeit der Erziehung und der "Selbstvervollkommnung" gegeben werden muss. Udo Schaefer ging auch davon aus, das Psychologie, Psychotherapie und Pädagogik noch als Wissenschaft und ärztliche Kunst "in den Kinderschuhen" stecken und hier Fortschritte unbedingt notwendig sind, damit tatsächlich eine Resozialisierung von Straftätern erfolgreich sein kann.

Dem kann ich vorbehaltlos zustimmen - und da ich nun mal (leider - Gott sei Dank; wie man's nimmt....) weder Jurist, noch Psychologe bin, warte ich auf die Veröffentlichung meiner "lieben Freunde" die so was studiert haben und eine wissenschaftliche Arbeit dazu verfasst haben....... (Ausser von Nosrat Peseschkian senior und junior ist da bisher noch nix gekommen....)
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Wir reden hier von:

Spezialprävention. Der Täter soll von weiteren Taten abgeschreckt werden. Die Todesstrafe ist die denkbar schärfste Form der Spezialprävention, da sie weitere Taten zuverlässig verunmöglicht.

Generalprävention. Die Allgemeinheit soll von Straftaten abgeschreckt werden.

Vergeltung. Die Strafe soll tat- und schuldangemessen sein.

@ Spezialprävention: dtrainer geht davon aus, daß 1. die einzigen unzweifelhaft wirkungsvollen Möglichkeiten in der Todesstrafe und in lebenslanger Haft bestehen, und die Todesstrafe eher menschenrechtskonform ist, und daß 2. die öffentliche Sicherheit diesen Eingriff rechtfertigt.

@ Generalprävention: dtrainer geht davon aus, daß der Abschreckungseffekt der Todesstrafe so groß ist, daß er Hinrichtungen rechtfertigt. Dazu ist anzumerken, daß 1. die meisten Straftäter davon ausgehen, überhaupt nicht ergriffen zu werden und 2. das mahnende Exempel ständig im Bewußtsein der Menschen gehalten werden muß, damit die Abschreckung wirksam bleibt. Als Beispiel seien 1. die schwarze Bevölkerung des amerikanischen Südens angeführt, die durch den Terror des KKK wirksam von der Beteiligung an Wahlen abgehalten wurde, womit die generelle Wirksamkeit einer schnell, sicher und summarisch der Tat folgenden Todesstrafe hinreichend belegt wäre, und 2. amerikanische Drogengangs, auf die die Todesstrafe keine erkennbare Abschreckungswirkung entfaltete, da ihre Angehörigen in der Todeszelle eine höhere statistische Lebenserwartung hatten als in Freiheit.

@ Vergeltung ließe sich anführen, daß viele Straftäter sicher schlimmeres als den Tod verdient haben.

Bitte nicht mit mir diskutieren, ich möchte mich hier nicht beteiligen.
 

rola

Meister vom Königlichen Gewölbe
2. September 2011
1.462
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Richtig. Es geht auch nicht um Rache, eine veraltete Vorstellung von Gerechtigkeit, sondern um den Schutz Unschuldiger vor Tätern, die dauerhaft eine Gefahr darstellen.
Wie oft ist es schon vorgekommen, daß ein Strafgefangener, entlassen weil angeblich resozialisiert, erneut gemordet hat? Man kann es nie wissen, also wer den Tod als Strafe verneint, nimmt möglicherweise den Tod eines Anderen in Kauf.
Löse dieses Dilemma, und die Todesstrafe ist kein Thema...fast.
Den ersten Part deiner Ausführungen teile ich durchaus. Es gibt Straftäter, die den Psychologen beste Führung vorgaukeln und im Freigang dann morden:
Hinter Gittern Musterhäftling

"Bestialischer und kaltblütiger kann man sich das nicht vorstellen", sagte der Richter beim Urteil. Nach der Bluttat geht der 50-Jährige zurück ins Haus, nicht ohne den schockierten Nachbarn und Passanten zu sagen: "Sie hat es verdient."

Die Familie war 1992 aus dem Kosovo nach Deutschland gekommen. Das Paar hatte sieben gemeinsame Kinder. Der Mann verbüßte eine dreieinhalbjährige Strafe wegen schwerer Körperverletzung. Zur Lösung seiner Probleme hatte ihm die Staatsanwaltschaft im Juni 2010 eine vierwöchige Haftunterbrechung bewilligt. Der Mann hatte im Gefängnis als Musterhäftling gegolten.
50-jähriger Freigänger tötet seine Frau: Lebenslang für grausamen Mord - n-tv.de

Das ist ein gutes Beispiel wie Psychologen versagen. Doch was ist die Konsequenz? Die Todesstrafe, die auch unschuldige treffen kann? - Nein!! Nicht nur Schwerstkriminelle sind hier betroffen. Sondern auch politisch motivierte Tötungen, man denke an den Rosenberg-Prozess in den USA in den 50er Jahren. Wo ist der Anfang, wo ist das Ende ...

dtrainer schrieb:
und nur mal zum Nachdenken: wenn lebenslänglich verhängt wird, aus den gleichen Gründen, nimmt man dann dem Täter etwa nicht sein Leben weg? Ist Leben wirklich nur physische Existenz, egal wie elend?
Ich denke, unser Gefängnissystem ist zu human, es ist viel mehr als nur das Gewähren der psysischen Existenz. Freigang aus dem Gefängnis heraus. Fernsehen Einzelzelle. Taschengeld . bei guter Führung vorzeitige Entlassung ...
Eine Strafe muss immer noch eine Strafe darstellen. Es gibt Täter, die haben sich im Gefängnis eingerichtet, wollen gar nicht mehr heraus.
Immerhin wird Kost und Logis gestellt.

Hinzukommen nun 2 Punkte
a) Sollte ein Täter unschuldig im Gefängnis sein, das Recht auf Wiederaufnahme. - Sehr wichtig. Hier kann eventuelles Unrecht korrigiert werden.
b) Resozialisierung ist wichtig. Hier genügt es aber, dem Straftäter nach dem Gefängnis eine Lebensperspektive zu bieten, d.h. eine Wohnung und Arbeit.
Das ist selbst in unserem humanen Deutschland oftmals nicht gegeben, d.h. ehemalige Straftäter bekommen keine Wohnung und wohnen dann (dauerprovisorisch) bei Verwandten und alten Freunden (oftmals das alte Umfeld, aus dem Verbrechen heraus entstanden sind.)
Wie gesagt, vom Freigängertum als Mittel der Resozialisierug halte ich nichts.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Sondern auch politisch motivierte Tötungen, man denke an den Rosenberg-Prozess in den USA in den 50er Jahren. Wo ist der Anfang, wo ist das Ende ...
Ich schreibe es gern nochmal: wir reden über schwerste Verbrechen, nicht über harte Strafen für geringste oder gar keine Verbrechen. Wo nun der Zusammenhang mit Prozessen der Vergangenheit, zumal politisch motivierte, sein soll, erschließt sich mir nicht. Es sei denn, man geht davon aus, daß einmal gemachte Fehler ganz selbstverständlich zu wiederholen wären...
[otop]oder wird derzeit etwa lebenslänglich fürs Falschparken verhängt?:D
[/otop]
 
Zuletzt bearbeitet:

rola

Meister vom Königlichen Gewölbe
2. September 2011
1.462
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Die Bemerkung zu politisch motivierten Tötungen war ja auch nur sekundär und eher als Fußnote zu verstehen. Mein Botschaft war: Keine Todesstrafe, aber mehr Härte/ weniger "Soft" im Gefängnis + sinnvolle Perspektive (Arbeit, Wohnung) nach der Entlassungszeit
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Ich denke, unser Gefängnissystem ist zu human, es ist viel mehr als nur das Gewähren der psysischen Existenz. Freigang aus dem Gefängnis heraus. Fernsehen Einzelzelle. Taschengeld . bei guter Führung vorzeitige Entlassung ...
Eine Strafe muss immer noch eine Strafe darstellen. Es gibt Täter, die haben sich im Gefängnis eingerichtet, wollen gar nicht mehr heraus.
Immerhin wird Kost und Logis gestellt.

Hinzukommen nun 2 Punkte
a) Sollte ein Täter unschuldig im Gefängnis sein, das Recht auf Wiederaufnahme. - Sehr wichtig. Hier kann eventuelles Unrecht korrigiert werden.
b) Resozialisierung ist wichtig. Hier genügt es aber, dem Straftäter nach dem Gefängnis eine Lebensperspektive zu bieten, d.h. eine Wohnung und Arbeit.
Das ist selbst in unserem humanen Deutschland oftmals nicht gegeben, d.h. ehemalige Straftäter bekommen keine Wohnung und wohnen dann (dauerprovisorisch) bei Verwandten und alten Freunden (oftmals das alte Umfeld, aus dem Verbrechen heraus entstanden sind.)
Wie gesagt, vom Freigängertum als Mittel der Resozialisierug halte ich nichts.

Ich nehme an, Du warst noch nicht in einem Gefängnis? Du hast noch nicht erlebt dass Du selbst um Dein eigenes Radio zu erhalten einen "Antrag" schreiben musst, bis zu 6 Wochen warten musst bis das Radio "geprüft" wurde? Du hast auch noch nicht erlebt dass Dein Radio dann kaputt auf die Zelle kam und Du gezwungen warst, es von einem Radio- und Fernsehtechniker ausserhalb der Anstalt reparieren zu lassen - mit Geld, dass Du eigentlich nicht zur Verfügung hast?

Du hast noch nicht erlebt was es heisst 23 Stunden am Tag eingesperrt zu sein - einem "deutschen Schäferhung" im Polizeidienst stehen 12 qm Zwingerfläche zur Verfügung, einem deutschen Gefangenen im deutschen Gefängnis 6 qm.

Ich nehme an, Du hast auch noch nicht die Selbstherrlichkeit des Justizpersonals im Umgang mit Gefangenen erlebt. Du hast sicherlich auch noch nicht erlebt, wie sich manche dieser Beamte und Beamtinnen erst von recht vermögenden Gefangenen bestechen lassen um Alkohol, Drogen oder Telefone in die Anstalt einzuschmuggeln, dann das Bestechungsgeld kaltlächelnd einstecken und eine Zellenrazzia bei Dir veranstalten um die eigenen eingeschmuggelten Gegenstände wieder zu konfiszieren - um sie sodann an den nächsten Idioten weiter zu "verkaufen".

Dass Menschen nach 15, 20 Jahre Haft "nicht mehr aus dem Knast heraus wollen", hat ursächlich damit zutun, dass sie in dieser langen Zeit der Abhängigkeit vom "System Knast" einfach zu lebensunfähig sind, um eine resozialisiertes Leben in der Freiheit führen zu können.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

[....]Du hast noch nicht erlebt was es heisst 23 Stunden am Tag eingesperrt zu sein - einem "deutschen Schäferhung" im Polizeidienst stehen 12 qm Zwingerfläche zur Verfügung, einem deutschen Gefangenen im deutschen Gefängnis 6 qm.[....]

Du wirst sicherlich die entsprechenden Vorschriften beibringen können, ohne die Persönlichkeitsrechte der der deutschen Schäferhung

im Polizeidienst zu verletzen? Diensthunde-Verordnung... :gruebel:

Dann wird es dir sicherlich auch bekannt sein, dass Diensthunde nicht zum Dienst verurteilt werden.

Sollte jemand seine Urlaub planen, bietet sich North Carolina grad an...

Reichlich Kleingeld mitnehmen, es könnte ein verlängerter Urlaub werden...
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Dann wird es dir sicherlich auch bekannt sein, dass Diensthunde nicht zum Dienst verurteilt werden.

Ah ja - Herr beast ist wohl der Auffassung dass man mit Verurteilten machen kann, was immer man will ????? Menschenwürde für Straftäter - vergessen wir also, oder wie? Und wenn se dann - wie im Link dargestellt - nach 30 Jahren 'rauskommen weil sich ihre Unschuld herausgestellt hat - drückt man ihnen ein paar Geldscheine in die Hand und vergisst die Sache schnell.... - oder wie?
 

rola

Meister vom Königlichen Gewölbe
2. September 2011
1.462
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Ich nehme an, Du warst noch nicht in einem Gefängnis? Du hast noch nicht erlebt dass Du selbst um Dein eigenes Radio zu erhalten einen "Antrag" schreiben musst, bis zu 6 Wochen warten musst bis das Radio "geprüft" wurde? Du hast auch noch nicht erlebt dass Dein Radio dann kaputt auf die Zelle kam und Du gezwungen warst, es von einem Radio- und Fernsehtechniker ausserhalb der Anstalt reparieren zu lassen - mit Geld, dass Du eigentlich nicht zur Verfügung hast? ....
Hier im Thread geht es doch eher um Schwerstkriminelle, die Menschen schwerstes Leid zugefügt haben ... Diese sollen ihre GESAMTES Knastleben auf einen Fernseher warten müssen. Wie geschrieben, ich lehne die Totesstrafe ab, aber für einen harten Strafvollzug bin ich dann doch. Früher gab es so etwas wie Zuchthaus, wurde aber (leider) abgeschafft.
Im Fall von Bagatelldelikten (Du warst wohl einige Zeit in U-Haft, wie ich gelesen habe), da mag ich dir sogar teilweise Recht geben, sind die Haftbedingungen mitunter zu hart. Zumal man in Deutschland sogar wegen Schwarzfahrens in den Knast kommen kann.
 

Carnificem

Geheimer Meister
10. Oktober 2014
369
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben...

ich finde das ist keine so einfache Frage, für mich jedenfalls. Menschen die an Moral und Ethik glauben und danach handeln, für die ist die Antwort einfacher, denn 'Nein' zu sagen würde schließlich gegen moralisch/ethische Grundprinzipien verstoßen.
Aber für mich sind moralisch/ethische Grundsätze ersteinmal unwichtig. Nüchtern, sachlich und ganz rational betrachtet wäre es sinnvoll, dass nur Menschen, die einen Nutzen für ihre Gesellschaft/Sippschaft bis hin zum Familienkreis, haben und an deren gesunden Bestand teilhaben wollen und können, das recht haben am Leben zu bleiben.

So, das steht dann mal so da. 'Unmenschlich', 'bösartig', 'menschenfeindlich', 'weltfremd' etc.

Im Grunde genommen aber gar nicht falsch, denn zu welchem Zweck benötigt eine Gesellschaft Individuen die der Gesellschaft nur schaden?
Jede Gesellschaft ist dazu bestrebt sich selbst zu erhalten und das so lange und so gesund wie möglich. Individuen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen wurden schon immer abgestraft (sonst gäbe es wohl keine Rechtsprechung)Also bezieht sich die Frage wohl auf 2 Kategorien von Menschen. Die die nicht wollen und die die nicht können.

Nun betrachtet man die Seite derer die nicht können: Menschen die Aufgrund einer Behinderung (Ursache sei mal dahingestellt) ihren 'Nutzen' in der Gesellschaft verlieren. Folglich werden sie erst mal zur Last für die Gesellschaft. Augenscheinlich jedenfalls. Es gibt zwar Behinderungen, welche das Leben wirklich auf ein Minimum reduzieren können aber auch solche Menschen (Querschnittsgelähmte) etc. haben immer noch ihre geistigen Fähigkeiten, genauso wie 'geistig'-behinderte Menschen immer noch körperliche Fähigkeiten haben. Und selbst Menschen die in beider Hinsicht behindert sind können irgendwas nützliches. // Kurzer Einschub: Ich habe bereits in diversen Heimen und Hospizen gearbeitet und kann deshalb diese Tatsache aufstellen.//
Folglich bleibt übrig: Das menschliche Gemüse, was weder Reaktion zeigt, noch selbstständig Leben kann. Da sollten die Menschen doch so vernünftig sein und der Natur ihren lauf lassen.

So also bleibt im Gesamtbild nur das Individuum übrig welches absichtlich, der Gesellschaft/Sippschaft/Familie schadet und hier muss ich für mich sagen, hört das recht zu leben auf. Wer in vollem Bewusstsein schädlich agiert, verliert das recht am Leben zu bleiben. Ob man diese Menschen allerdings töten sollte oder man sie für 'vogelfrei' erklärt ist eine andere Frage.

Das Thema an sich ist sehr heikel und man wird leicht in eine Schublade gesteckt. Die Einteilung nach nützlich und nutzlos kann auch nur auf einer von moralischen und ethischen Grundsätzen freien Gesellschaft funktionieren. Somit ist die Frage eigentlich irrelevant, da alles andere als die Antwort ' Ja jeder Mensch hat das Recht am leben zu bleiben' in dieser Gesellschaft nicht funktioniert und nicht umgesetzt werden kann.

Gruß
Carnificem
 

lumin

Auserwählter Meister der Neun
29. Januar 2010
987
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

@ carnificem:
So du glaubst also einem Menschen das Recht auf Leben absprechen zu können (aus welchem Beweggrund auch immer).
Wenn du einem Menschen das Leben nimmst, dich dabei aber irrst (warum auch immer), kannst du ihm dann das Leben zurückgeben?
Stichwort benachteiligte/behinderte Menschen: Du übersiehst meines Erachtens den Nutzen der Gesellschaft, dass diese Menschen ihr Mitgefühl fördern und schulen - ein unglaublicher Vorteil für die Gesellschaft, denn eine rein egoistische Gesellschaft wäre nicht lange überlebensfähig.
Nur nützliche Menschen sollen ein Lebensrecht behalten, ja? Wer entscheidet was nützlich ist und was nicht?
 

Carnificem

Geheimer Meister
10. Oktober 2014
369
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

lumin schrieb:
So du glaubst also einem Menschen das Recht auf Leben absprechen zu können (aus welchem Beweggrund auch immer).

Natürlich, das kann jeder, man muss nur mit den Konsequenzen leben können.

Wenn du einem Menschen das Leben nimmst, dich dabei aber irrst (warum auch immer), kannst du ihm dann das Leben zurückgeben?

Nein, natürlich nicht, aber Fehler passieren nunmal. Ein gewisses Restrisiko gibt es immer.

Du übersiehst meines Erachtens den Nutzen der Gesellschaft, dass diese Menschen ihr Mitgefühl fördern und schulen - ein unglaublicher Vorteil für die Gesellschaft, denn eine rein egoistische Gesellschaft wäre nicht lange überlebensfähig.

Eine Gesellschaft, welche auf ihren Erhalt und Fortbestand aus ist, muss nicht zwingend egoistisch sein, kann aber trotzdem frei von Mitgefühl sein. Warum sollte überhaupt eine Gesellschaft ohne Mitgefühl, nicht überlebensfähig sein?

Nur nützliche Menschen sollen ein Lebensrecht behalten, ja? Wer entscheidet was nützlich ist und was nicht?

Das wird entsprechend der betroffenen Gesellschaft abgestimmt. Es entscheiden alle.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Ja, bravo...nichts gelernt- das hatten wir schon mal, ist krachend gescheitert.
Das wird entsprechend der betroffenen Gesellschaft abgestimmt. Es entscheiden alle.
Toll. Wir fangen also wieder an, zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben zu unterscheiden. Täten wir das wirklich, käme es wohl - wie gehabt- zur Abstimmung mit den Füßen. Und zu einem Prozeß wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

"Eine Gesellschaft frei von Mitgefühl" - wird zur gnadenlosen Diktatur, zum Fluch der gesamten Schöpfung.

- - - Aktualisiert - - -

Hier im Thread geht es doch eher um Schwerstkriminelle, die Menschen schwerstes Leid zugefügt haben ... Diese sollen ihre GESAMTES Knastleben auf einen Fernseher warten müssen.....

Das Problem, vielmehr die Frage ist: Was soll Knast bewirken? Wenn's um die Befriedigung der Rachegelüste eines bildungsfernen Mob geht - dann lass uns den Kerker aus dem Mittelalter wieder einführen. Wenn's jedoch um Wiedereingliederung geht, sodass "der Straftäter zukünftig ein Leben ohne Straftaten zu begehen" (BVerfG) leben kann, dann braucht er auch den unzenssierten Zugang zu Informationsportalen wie z.B. TV.
 

lumin

Auserwählter Meister der Neun
29. Januar 2010
987
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Natürlich, das kann jeder, man muss nur mit den Konsequenzen leben können.
welche ich dir gleich aufzeigen werde. s.u.

Nein, natürlich nicht, aber Fehler passieren nunmal. Ein gewisses Restrisiko gibt es immer.

Dieses Restrisiko impliziert, dass du für nach deinen Massstäben nützliche Personen eliminierst, du selber also sehr unnützliche Entscheidungen triffst, deren Konsequenzen du dann auch tragen solltest. Als selber unnütze Person müsste man dich dann, ... na was wohl? Iwie fällt mir da der alte Spontispruch ein: Save the planet, kill yourself.

Eine Gesellschaft, welche auf ihren Erhalt und Fortbestand aus ist, muss nicht zwingend egoistisch sein, kann aber trotzdem frei von Mitgefühl sein. Warum sollte überhaupt eine Gesellschaft ohne Mitgefühl, nicht überlebensfähig sein?
Eine Gesellschaft ohne Mitgefühl (ohne das Abwägen der Bedürfnisse des anderen) ist zwangsläufig rein egoistisch.
Wollte eine auf egoistische Prinzipien bestehende Gesellschaft als solche überleben, käme sie um ein Mindestmass an Mitgefühl nicht aus. Ansonsten arbeitete jeder gegen jeder und jeder für sich allein.



Das wird entsprechend der betroffenen Gesellschaft abgestimmt. Es entscheiden alle.

Hoffen wir, dass du mit deiner Meinung so ziemlich alleine stehst un d die Masse der Menschen mehr Weitblick und Mitmenschlichkeit zeigt.
 

Carnificem

Geheimer Meister
10. Oktober 2014
369
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

dtrainer schrieb:
Toll. Wir fangen also wieder an, zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben zu unterscheiden. Täten wir das wirklich, käme es wohl - wie gehabt- zur Abstimmung mit den Füßen. Und zu einem Prozeß wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

Ich sage ja, dass es nicht umzusetzen ist. Ich nenne nur eine Möglichkeit, wie man die Frage angehen könnte

ThomasausBerlin[COLOR=#333333 schrieb:
]"Eine Gesellschaft frei von Mitgefühl" - wird zur gnadenlosen Diktatur, zum Fluch der gesamten Schöpfung.[/COLOR]

Das ist eine sehr pauschalisierte Aussage, natürlich kann es dazu führen aber jede Art von Idee kann missbraucht werden.

lumin schrieb:
Dieses Restrisiko impliziert, dass du für nach deinen Massstäben nützliche Personen eliminierst, du selber also sehr unnützliche Entscheidungen triffst, deren Konsequenzen du dann auch tragen solltest. Als selber unnütze Person müsste man dich dann, ... na was wohl? Iwie fällt mir da der alte Spontispruch ein: Save the planet, kill yourself.

Wird ein Richter aufgrund eines falschen Richtspruches gleich entlassen? Wohl eher nicht!

Eine Gesellschaft ohne Mitgefühl (ohne das Abwägen der Bedürfnisse des anderen) ist zwangsläufig rein egoistisch.
Wollte eine auf egoistische Prinzipien bestehende Gesellschaft als solche überleben, käme sie um ein Mindestmass an Mitgefühl nicht aus. Ansonsten arbeitete jeder gegen jeder und jeder für sich allein.

Wenn Mitgefühl bedeutet ,die Bedürfnisse eines anderen erfüllen zu wollen/müssen, dann ja, dann kommt die Gesellschaft nicht ohne aus. Aber wenn Mitgefühl bedeutet, um zur Hauptfrage zurückzukommen, einen Menschen Leben zu lassen nur weil er auch ein Mensch ist, dann nein. Dann kann eine Gesellschaft auch ohne Mitgefühl funktionieren.

Hoffen wir, dass du mit deiner Meinung so ziemlich alleine stehst un d die Masse der Menschen mehr Weitblick und Mitmenschlichkeit zeigt.

Ich habe weder Verständnis noch Zustimmung erwarten, denn bei solchen moralisch/ethisch Fragen ist eine rein rationale Denkweise immer unbequem.
 
Zuletzt bearbeitet:

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