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Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Da stellt sich dann eher die Frage, wie man denn "lebenslängliche Haft" unter der Berücksichtigung der Menschenwürde ausgestalten kann. Dass das Leben 24 Stunden am Tag in einer Einzelzelle, über möglicherweise Jahrzehnte hinweg inhuman und grausam ist, steht ausser Frage. Anders sieht das freilich aus, wenn einer Gruppe von "Lebenslänglichen" ein eigenes Refugium, eine Insel meinetwegen, eingeräumt wird, von der sie nicht fliehen können, aber wo sie die Freiheit haben ihr Leben soweit als möglich selbst zu gestalten.
 

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Da stellt sich dann eher die Frage, wie man denn "lebenslängliche Haft" unter der Berücksichtigung der Menschenwürde ausgestalten kann. Dass das Leben 24 Stunden am Tag in einer Einzelzelle, über möglicherweise Jahrzehnte hinweg inhuman und grausam ist, steht ausser Frage. Anders sieht das freilich aus, wenn einer Gruppe von "Lebenslänglichen" ein eigenes Refugium, eine Insel meinetwegen, eingeräumt wird, von der sie nicht fliehen können, aber wo sie die Freiheit haben ihr Leben soweit als möglich selbst zu gestalten.

Der Versuch ist auch schon in die Hose gegangen. Irgendwann wird es sich in dieser Gruppe dann zu Einzelgruppen ausspalten und Eigenleben führen. Ohne Aufsicht und Steuerung geht das in die Hose. Und einem Straftäter auch alle Privilegien zukommen zu lassen die ein Nichtstraftäter geniesst ist ja wohl ein wenig an den Haaren herbei gezogen. Strafe muss sein und auch harte Strafe muss sein. Und wenn das in 24h Einzelhaft (was es ja so gut wie nicht mehr gibt) endet, dann sollte sich genau diese Person einmal überlegen warum und weshalb sie genau da gelandet ist. Und sollte sich heraus stellen das "das Landen" dort zu unrecht geschehen ist, was in den seltensten Fällen so ist (denn die Fälle die bekannt werden sind im Promillbereich der Gesamtstraftaten) haben alle Rechte und Möglichkeiten der Rehabilitation und Entschädigung. Wie immer diese nun auch ausehen mag. Und ja, eine Entschädigung an verlorenen Lebensjahren wird es nicht geben. Aber wie gesagt, dass liegt im Promillbereich.
 

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Das ist stark verkürzt. Wenn ich heute darüber abzustimmen hätte, würde ich ablehnen, einfach weil wir heute nicht in der Lage sind, Irrtümer auszuschließen. Wir wissen nicht, ob wir einmal dazu in der Lage sein werden, also können wir nur über die Zukunft spekulieren. Sollte das einmal möglich sein, sieht es anders aus.
Das setzt alles voraus, dass der Grund für die Todesstrafe als gerechtfertigt angesehen wird. Meine Argumentation setzt bereits hier an, nicht erst wenn es darum geht zweifelsfrei festzustellen dass jemand den Grund erfüllt.
Meine Argumentation ist, dass wenn wir auch nur einen Grund zulassen jemanden das Recht auf Leben abzusprechen, dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet sind auch andere Gründe zu finden.

Heute sind es Mörder, Diktatoren, Kinderschänder die kein Recht auf Leben haben - morgen Umweltsünder, übermorgen Behinderte, überübermorgen Blondinen. Und vielleicht fällst auch Du irgendwann in diese Kategorie.
Daher: Jeder hat das Recht auf Leben, die Todesstrafe ist prinzipiell falsch. Das sage ich rein aus Eigeninteresse.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Meinst Du jetzt "Rache" und schreibst nur Strafe, laib?

Natürlich muss es eine "Steuerung" in einem "Lebenslänglichen-Refugium" geben, keine Frage. Nur muss die sich eben an der Menschenwürde orientieren, und nicht am "Verwahrvollzug".
 

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Meinst Du jetzt "Rache" und schreibst nur Strafe, laib?

Natürlich muss es eine "Steuerung" in einem "Lebenslänglichen-Refugium" geben, keine Frage. Nur muss die sich eben an der Menschenwürde orientieren, und nicht am "Verwahrvollzug".

Was meinst du mit Rache oder Strafe? Von Rache hab ich weder etwas geschrieben noch gemeint.
Und wie definierst du Menschenwürde? Ein Straftäter im Vollzug hat nahezu alle Menschenrechte die nach dem GG zustehen.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Meine Argumentation ist, dass wenn wir auch nur einen Grund zulassen jemanden das Recht auf Leben abzusprechen, dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet sind auch andere Gründe zu finden.
Das kann natürlich passieren, ist aber eine andere Baustelle. Jedes Gesetz kann auch missbraucht werden, das ist aber kein Argument gegen Gesetze, sondern für eine gute Kontrolle über staatliches Tun.
Oder würdest du die Produktion von Gartenhacken einstellen lassen, weil die ja mißbräuchlich verwendet werden könnten?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Für "gute Gesetze" brauchste "gute Menschen", dt. Wenn die Menschen aber per se "gut" wären - bräuchteste keine drakonischen Gesetzesstrafen....

Nun haste - am Beispiel Baha'i - das Problem: Der Mensch ist im Kern "gut", aber nur wenn die Umstände in denen er lebt auch "gut" sind. Damit die Umstände "gut" werden, gibt's teilweise recht drastische Gesetze - in dem Fall die des Kitab-i-Aqdas. Da aber "die Umstände" nicht so sind dass wir nur mit dem Aqdas in der Hand im "Paradies" leben könnten, wird es bis dahin auch Menschen geben, die den Aqdas ausnutzen. Also Gesetze machen wie die Päpste mit der Inquisition... und schon ham' wir den Salat.....
 

Harrypotter

Erhabener auserwählter Ritter
8. Mai 2009
1.166
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Da stellt sich dann eher die Frage, wie man denn "lebenslängliche Haft" unter der Berücksichtigung der Menschenwürde ausgestalten kann. Dass das Leben 24 Stunden am Tag in einer Einzelzelle, über möglicherweise Jahrzehnte hinweg inhuman und grausam ist, steht ausser Frage. Anders sieht das freilich aus, wenn einer Gruppe von "Lebenslänglichen" ein eigenes Refugium, eine Insel meinetwegen, eingeräumt wird, von der sie nicht fliehen können, aber wo sie die Freiheit haben ihr Leben soweit als möglich selbst zu gestalten.
Scheinbar sind die meisten Menschen auf den Täter fixiert.
Kaum einer macht sich gedanken um das Opfer. Sei es ein Ermordeter dem Das Recht auf leben bewusst und planvoll genommen wurde oder eine/r die/der zum Krüppel auf lebenszeit gemacht wurde.
" Die Ordnung der Welt ruht auf zwei Säulen, Belohnung und Bestrafung". Bahaullah.
" Mitleid mit dem Wolf ist unbarmherzigkeit gegenüber den Schaafen". Abdulbaha.
Wir sind verpflichtet dafür zu sorgen dass Verbrecher ihr Verbrechen nicht widerholen können.
Wenn nicht durch die Todesstrafe, dann durch eine Lebenslange Strafe. Ich meine Lebenslag das Heißt bis der Tod im Gefängniss sie ereilt.
Ich war nicht schlecht erstaunt, als Frau ihgrid van Bergen nur 6 Jahre bekommen hat, als sie ihren Liebhaber erschoss.
Etwa 1,5 Jahre nach dem Urteil spielte sie wieder im Fernsehen. Ihre Untersuchungshaft wurde ihr nämlich angerechnet.
Das nenne ich Täterfixiert sein. Das Opfer ist ja eh tot. Also vergessen wir ihn.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Nun haste - am Beispiel Baha'i - das Problem: Der Mensch ist im Kern "gut", aber nur wenn die Umstände in denen er lebt auch "gut" sind
"Ach, die Verhältnisse, die sind nicht so.."
Der das geschrieben hat, jubelte so lange dem Marxismus zu, bis ihm im bisher größten Gefängnis der Welt schlecht wurde.
Du kannst lange darauf warten, daß dir die Verhältnisse den Vorwand nehmen, dich schädlich zu verhalten. Wer macht die denn? Menschen. Und da beißt sich die Katze in den Schwanz - entweder die Menschen ändern sich selbst, oder die Verhältnisse bleiben, wie sie sind. Es sind halt nicht die Gesetze, die das bewirken. Sie können nur annähernd verhindern, daß Unschuldige unter denen leiden, die nichts begreifen. Mehr nicht. Aber das Wenige ist halt auch nötig...
 
Zuletzt bearbeitet:

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Das kann natürlich passieren, ist aber eine andere Baustelle. Jedes Gesetz kann auch missbraucht werden, das ist aber kein Argument gegen Gesetze, sondern für eine gute Kontrolle über staatliches Tun.
Oder würdest du die Produktion von Gartenhacken einstellen lassen, weil die ja mißbräuchlich verwendet werden könnten?
So wie ich das sehe geht es hier weniger um konkrete Gesezte als um die moralisch-ethische Frage "Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben?" (Threadtitel, *hust*)
Es gibt ja auch eine Menge Leute (Terroristen, Revolutionäre, Weltverbesserer) welche jenseits von gültigen Gesetzen und dem Rahmen der Justiz argumentieren warum diese oder jene Menschen kein Recht auf Leben hätten oder dass vielleicht sogar die Pflicht bestünde bestimmte Leute vorsätzlich zu töten. Auch solchen Ideologien wird eine Menge Wind aus den Segeln genommen, wenn das Recht auf Leben grundsätzlich unantastbar ist.
Wenn es z.B. für Mord die Todesstrafe gibt, dann ist die Argumentationskette für Terroristen sehr simpel: "Für Mord gibt es gesetzlich die Todesstrafe. Rüstungsfirmen liefern Waffen, mit denen Menschen ermordert werden. Ölfirmen verschmutzen die Umwelt, daran sterben jährlich soundsoviel arme Leute in Afrika. Unsere Regierung schikaniert Arbeitslose mit Hartz-IV, einige werden davon in den Selbstmord getrieben. Also die Eigentümer und Vorstände von Rüstungs- und Ölfirmen Mörder, unsere Regierung sind Mörder. Zig-fache Mörder. Auf Mord gibt es die Todesstrafe, aber die Justiz tut nichts. Also bin ich berechtigt diese Mörder zu töten."

Auch die gezielten Tötungen mittels Drohnen durch die USA - außerhalb von ordentlich erklärten Kriegen, ohne Gerichtsverfahren, teilweise sogar von US-Bürgern - ist ja nur möglich weil die US-Regierung ja nicht das Recht auf Leben als unantastbar ansehen muss. Wer ihr als potentieller Mörder gilt, wird weggebombt. Es ist schwer dagegen zu argumentieren, wenn man auf der anderen Seite zustimmt dass Mörder die Todesstrafe erhalten sollten.

Zum Gleichnis mit den Gartenhacken: Offensichtlich gilt es bei jeder Sache abzuwägen zwischen Nutzen und dem Mißbrauchspotential. Da ich bei der Frage "Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben?" relativ wenig Nutzen darin erkennen kann irgendwelche Kriterien aufzustellen wann ein Mensch nicht mehr das Recht auf Leben hat, aber jede Menge Mißbrauchspotential, sage ich in diesem Fall: Ja, jeder hat das Recht. Fertig aus.
 
Zuletzt bearbeitet:

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Wenn ich mir so anschaue was in der Welt passiert - dann wage ich mal zu bezweifeln dass Gesetze irgendetwas verhindern können. Wenn ich bei "rot" an der Ampel halte (und hunderte andere Radfahrer an mir "einfach so" vorbei fahren), dann mache ich das nicht weil "das Gesetz" das so vorschreibt - sondern weil ich als Autofahrer schon mal beinahe so einen Idioten auf'm Kühler gehabt hatte, der meinte das "rot" für ihn nicht gilt.....

Eben, mein Freund, die Verhältnisse sind nicht so..... olle Charlie hat gar nicht so Unrecht damit gehabt, dass man zuerst die Verhältnisse, die Lebensumstände der Menschen verändern muss. Hat man das gemacht - dann geht der Prozess der Erziehung los (daran hat olle Charlie nicht gedacht....). Du kannst kaum einen Menschen vom Mundraub abhalten, wenn der nix zu essen hat und es auch keine Möglichkeit gibt, dem Arbeit zu verschaffen damit er sich sein Brot kaufen kann anstatt zu klauen. Wenn Du aber Verhältnisse geschaffen hast, die jedem Menschen es ermöglichen durch seine Hände Arbeit Geld zu verdienen und sich dann Brot kaufen zu können - dann kannste anfangen mit der Erziehung zur Mässigung. Vorher - wäre das eher Hohn statt Hilfe...

- - - Aktualisiert - - -

Scheinbar sind die meisten Menschen auf den Täter fixiert.
Kaum einer macht sich gedanken um das Opfer. Sei es ein Ermordeter dem Das Recht auf leben bewusst und planvoll genommen wurde oder eine/r die/der zum Krüppel auf lebenszeit gemacht wurde.

Erstens: Wird irgendein Ermordeter durch die Ermordung des Straftäters lebendig? Wäre der Liebhaber von Frau van Bergen wieder lebendig geworden, wenn Frau van Bergen das Gefängnis im Sarg verlassen hätte?

Zweitens: Menschenwürde ist nicht aufteilbar. Der Täter hat genauso ein Recht auf menschenwürdige Behandlung wie sein Opfer.

Drittens: ich kann in Menschen wie Hitler oder Saddam Hussein, aber auch Osama bin Laden "Wölfe" sehen. Und bei solchen Menschen halte ich das lebenslange Wegsperren auch für gerechtfertigt - zum Schutz der anderen, frei lebenden Menschen. Einen Mord am Täter halte ich jedoch für niemals gerechtfertigt, genausowenig wie ein mitleidlosen Wegsperren und Vergessen.....

Viertens: Ich weiss nicht wie ich reagieren würde, wenn ich in Teheran den Mörder/die Mörder von Mona treffen würde. Aber eines weiss ich - ich würde sie nicht ermorden.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Scheinbar sind die meisten Menschen auf den Täter fixiert.
Kaum einer macht sich gedanken um das Opfer. Sei es ein Ermordeter dem Das Recht auf leben bewusst und planvoll genommen wurde oder eine/r die/der zum Krüppel auf lebenszeit gemacht wurde.
Was für ein Quatsch, der Gesetzgeber unterscheidet zwischen fahrlässiger Tötung, Mord im Affekt usw.
" Die Ordnung der Welt ruht auf zwei Säulen, Belohnung und Bestrafung". Bahaullah.
" Mitleid mit dem Wolf ist unbarmherzigkeit gegenüber den Schaafen". Abdulbaha.
Typisch armselige Vorstellung, dazwischen gibt es nichts, zum Beispiel wiedergutmachung?
Wir sind verpflichtet dafür zu sorgen dass Verbrecher ihr Verbrechen nicht widerholen können.
Wenn nicht durch die Todesstrafe, dann durch eine Lebenslange Strafe. Ich meine Lebenslag das Heißt bis der Tod im Gefängniss sie ereilt.
Ich war nicht schlecht erstaunt, als Frau ihgrid van Bergen nur 6 Jahre bekommen hat, als sie ihren Liebhaber erschoss.
Etwa 1,5 Jahre nach dem Urteil spielte sie wieder im Fernsehen. Ihre Untersuchungshaft wurde ihr nämlich angerechnet.
Das nenne ich Täterfixiert sein. Das Opfer ist ja eh tot. Also vergessen wir ihn.
Urteil war glaube ich Totschlag, hinzu kam das van Bergen stark alkoholisiert war, was hier als milderner Tatumstand gilt, wegen Unzurechnungsfähigkeit, Der Grund warum Strafen hier nicht bis zum Lebensende dauern können, sind meiner Meinung nach lediglich die enormen Kosten der Haftunterbringung.
 
Zuletzt bearbeitet:

rola

Meister vom Königlichen Gewölbe
2. September 2011
1.462
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Harrypotter schrieb:
Scheinbar sind die meisten Menschen auf den Täter fixiert.
Kaum einer macht sich gedanken um das Opfer. Sei es ein Ermordeter dem Das Recht auf leben bewusst und planvoll genommen wurde oder eine/r die/der zum Krüppel auf lebenszeit gemacht wurde.
Manchem Täter mag der Tod zu gönnen sein, aber nein .... Zurück zum alttestamentarischem Auge um Auge, Zahn um Zahn, das wäre zu archaisch ... So was gab es noch im Mittelalter. Verleumdern wurde z.B. die Zunge abgeschnitten. Die Todesstrafe für Mörder ist abzulehnen.- Denn was passiert bei Justizfehlern?

Es stimmt, das Opfer kann in einer Gerichtsverhandlung, wenn es als Zeuge vernommen wird, schlimmen Belastungen ausgesetzt sein. Wenn die reine Fakten mehr zählen als der Mensch, wenn menschliche Wärme fehlt im juristischen Massenbetrieb. Der Verteidiger des Täters versucht desöfteren nun wiederum das Opfer unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Das ist sogar sein Job, aber wenn er ihn übertreibt aus Karrieregründen ...
Was kann man überhaupt anders machen? Mehr Manpower, mehr psycholgisch geschulte Anwälte, Richter, der Einsatzen von Psychologen ...
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

[......]Der Grund warum Strafen hier nicht bis zum Lebensende dauern können, sind meiner Meinung nach lediglich die enormen Kosten der Haftunterbringung.

Deine Einschätzung ist wohl ein wenig falsch, denn es wird eine Menge Geld für die Unterbringung

der zunehmend immer älter werdenden Straftäter investiert.

JVA Detmold: Kein Kuschelvollzug im Rentner-Gefängnis Von den 22 Insassen der Älterenabteilung sind mehr als die Hälfte sogenannte Erststraftäter wie Fritz K.. Er wurde schuldig gesprochen, 2009 seine Frau erwürgt zu haben. Oft haben die Männer über 60 Jahre lang ein ganz normales Leben geführt. Doch dann haben sie jemanden umgebracht. Aber auch viele Sexualstraftäter sitzen in der Abteilung.

Die Anstalt beherbergt in der Regel nur Schwerstkriminelle, die eben nicht nach den allgemein gebräuchlichen 15 Jahren wieder frei sind.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Zurück zum alttestamentarischem Auge um Auge, Zahn um Zahn, das wäre zu archaisch ...
Richtig. Es geht auch nicht um Rache, eine veraltete Vorstellung von Gerechtigkeit, sondern um den Schutz Unschuldiger vor Tätern, die dauerhaft eine Gefahr darstellen.
Wie oft ist es schon vorgekommen, daß ein Strafgefangener, entlassen weil angeblich resozialisiert, erneut gemordet hat? Man kann es nie wissen, also wer den Tod als Strafe verneint, nimmt möglicherweise den Tod eines Anderen in Kauf.
Löse dieses Dilemma, und die Todesstrafe ist kein Thema...fast.
Da wären dann noch Täter, die mal eben einen Wald anzünden und gar nicht wissen können, wie viele Menschen da zu Schaden kommen (Mittelmeeraum)-und das nur, um Bauland zu schaffen. Die sollten ruhig wissen, daß das Streichholz das eigene Leben bedroht.
Und Terroristen (die nicht alle Selbstmordattentäter sind) und ebenfalls eine neue Kalkulation berücksichtigen sollten.
Ist ja nicht so, daß irgendwer Freude an der Todesstrafe hätte. Nur an der Alternative eben auch nicht. Man biete eine andere Lösung, und wir können uns diese Debatte schenken...und nur mal zum Nachdenken: wenn lebenslänglich verhängt wird, aus den gleichen Gründen, nimmt man dann dem Täter etwa nicht sein Leben weg? Ist Leben wirklich nur physische Existenz, egal wie elend?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Welcher Täter stellt "dauerhaft eine Gefahr dar"? Das BVerfG hat m.W.n. Ende der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts ein heute noch richtungsweisendes Urteil gesprochen. Sinngemäass hat das höchste deutsche Gericht gesagt, dass man nicht beurteilen könne, ob ein Straftäter nach Verbüssung einer 15 jährigen Haftstrafe nur alleine wegen der Umstände in denen er vor 15 Jahren einen Mord beging, zukünftig nach einer Freilassung rückfällig werden würde. Das es im Falle eines Rückfalles immer noch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach erfolgtem Prozess geben kann und das der vorzeitig freigelassene "Lebenslängliche" seine Freilassung unter Bewährungsauflage bekommt, ist unter Beachtung des Art 1 GG nach frühstens 15 Jahren, in besonders schweren Fällen nach frühstens 20 Jahren eine Freilassung unumgänglich..... Daran hält man sich bis heute... , und das ist auch völlig richtig so !
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Das es im Falle eines Rückfalles immer noch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach erfolgtem Prozess geben kann
Daß ein"Fall eines Rückfalls" auch den Verlust von Menschenleben bedeuten kann, verschweigen wir wohl lieber. Macht sich besser.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Sicher ist sicher und besser ein Unschuldiger totgeschlagen als ein Schuldiger, der weiterlebt.

Wir sind ja auch umgeben von Massenmördern und der gute Freund im Westen hat ja durchaus

recht gute Erfolge mit der Todesstrafe erzielt, nicht wahr?

Es gibt unter uns scheinbar den ein oder anderen, der wieder lauthals schreit:

Auch im Vatikan gab es die Todesstrafe - Nachrichten Geschichte - DIE WELT "Sega, sega, Mastro Titta" – "Säge, säge, Meister Titta" riefen die Römer dann, wobei sie Bugattis stolzen Titel "Maestro di Giustizia" ("Meister der Gerechtigkeit") verballhornten. Ein Meister war Bugatti gewiss. Gerade 17 Jahre alt war er, als er am 22. März 1796 das erste Mal einen Menschen richtete: einen Verwandtenmörder in Valentano. Den beförderte Bugatti mit einer Keule ins Jenseits.

Harold Wilson wäre sicher hocherfreut, die Befürworter kennen zu lernen...

Todesstrafe: "Die Schreie bekomme ich nie aus dem Kopf" | Panorama*- Frankfurter Rundschau Harold Wilson, Jahrgang 1958, ledig, Vater von zwei Kindern, verdiente sich seinen Lebensunterhalt als Elektriker, Bierverkäufer, Schuhputzer. Am 10. April 1988 wurde er in seiner Heimatstadt Philadelphia festgenommen und zwei Jahre später wegen der Ermordung dreier Nachbarn dreimal zum Tode verurteilt. Zweimal unterschrieb der Gouverneur des US-Bundesstaates Pennsylvania bereits den Befehl zu seiner Hinrichtung, beide Male erwirkte Wilson Aufschub. Im November 2005, nach fast 16 Jahren in der Todeszelle, wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren von allen Vorwürfen freigesprochen: Ein DNA-Test hatte zweifelsfrei seine Unschuld erwiesen.

Bei uns hätte er immerhin ein Jahr weniger gelitten...

In Indien gibt es für den ausführenden Scharfrichter 2500 Euronen/Monat, nur mal so nebenher, falls jemand einen Nebenjob sucht...
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hat jeder Mensch das Recht am Leben zu bleiben ?

Daß ein"Fall eines Rückfalls" auch den Verlust von Menschenleben bedeuten kann, verschweigen wir wohl lieber. Macht sich besser.

Die "Gefahr" geht von jedem Menschen auf - dass er oder sie zum Mörder oder zum Totschläger wird. Zur Erinnerung: Verbietet man Küchenmesser weil damit auch Menschen umgebracht werden können? Wenn der Sicherheitsaspekt so hoch gelegt wird - sperr sie alle ein, dt, weil alle können potentielle Mörder sein....
 

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