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Gruppenzwang in Sozialen Medien (Cold Water Challenge)

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
Seit einem Jahr in Deutschland in Mode, die Cold Water Challenge. Wer nicht weiß was es ist, eine Gruppe nominiert eine andere (beliebt sind Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie Vereine) die irgendwas mit Wasser macht und das öffentlich postet und gleichzeitig jemand anders nominiert. Macht man es nicht, muss man den Nominierer einladen. (man glaubt es kaum, aber das ganze kommt aus den USA ;-) )
Das Problem an der Geschichte ist, während dieser Aufnahmen werden nicht nur die vom Steuerzahler finanzierten Geräte und Fahrzeuge benutzt sondern auch noch ettliche tausende Liter Wasser verschwendet. Versichert sind während dieser Aktion niemand. D.h. kommt es zu einem Unfall zahlt keiner für Gesundheit und Material. Bayern und Rheinland Pfalz haben dies mittlerweile für die Hilfsorganisationen und Feuerwehren verboten. Und wie kann es anders sein ist es jetzt bei einem Verein zu einem Toten und mehreren Schwerverletzten gekommen.
http://www.derwesten.de/staedte/emm...old-water-challenge-erschlagen-id9648295.html
Das traurige für die Angehörigen und auch die Kinder ist, dass jetzt keine Versicherung dafür aufkommt.

Was meint Ihr. Sollte man diese Art von Challenges verbieten (zumindest für die öffentlichen Einrichtungen)? Ist es schlimm das dafür Material benutzt wird was im Einsatz evtl nicht mehr zur Verfügung steht weil es bei dieser Challenge kaputt gegangen ist? Sollten die Mitstreiter versichert sein?
 
Zuletzt bearbeitet:

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Gruppenzwang in Sozialen Medien (Cold Water Challenge)

Erstmal klingt das für mich nicht nach Gruppenzwang sondern für die, die es machen, nach Spaß.

Der Todesfall ist natürlich tragisch aber Unfälle, Selbstüberschätzung oder übermäßiger Leichtsinn werden sich nie ganz ausschließen lassen. Vereine wie der Kegelclub und Hilfsorganisationen sind da vielleicht unterschiedlich zu betrachten.

Man kann es aber auch bei Hilfsorganisationen als gemeinschaftsfördernde Aktionen sehen. Den (teils ehrenamtlichen) Mitarbeitern von Hilfsorganisationen würde ich das verschwendete Wasser da durchaus gönnen. Wenn Geräte lediglich benutzt werden und nicht grob fahrlässig demoliert oder unabgesprochen zweckentfremdet werden, wirkt es auf mich etwas kleinkariert grundsätzlich nach Verboten zu schreien. Auf Feuerwehrfesten oder Ähnlichem wird das Equipment auch zur Belustigung benutzt, aber das werden die entscheidenden Gremien in den Organisationen abwägen müssen, in welchem Rahmen sie sowas zulassen oder verbieten wollen/können
 

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Gruppenzwang in Sozialen Medien (Cold Water Challenge)

Also ein Spaß ist es für alle Beteiligten mit Sicherheit. Und gemeinschaftsfördernd und Steigerung des Zusammenhalts bestimmt auch.
Ich denke das hier eher die rechtlichen Rahmenbedingungen eine Rolle spielen. Die BG und Versicherungen sagen j eindeutig das Geräte und Personen nur im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit versichert sind und da gehören diese challenges ja nicht zu.
Und Gruppenzwang, nun, ich bin der Meinung das es bedingt der Fall ist. Wenn man öffentlich Nominiert wird ist es schwer nein zu sagen da man dann als Looser gilt. Gleiches gibt es ja schon bei den Kindern im sozialen Netzwerk, da fängt es über Kinderbilder an, Alkohol trinken und andere Dinge. Der soziale Druck, wenn es ihn denn so gibt oder man ihn als solchen bezeichnen will, ist schon hoch.
 

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
AW: Gruppenzwang in Sozialen Medien (Cold Water Challenge)

Ist halt so. Vermutlich haben schon in der Urzeit irgendwelche Verrückte "Mammut-Surfing" oder ähnlichen Mist gemacht - und wie immer gibt es einige die leider ihr Hirn dabei ausschalten. Der Darwin-Award läßt grüßen.
 

Sueder

Ritter vom Schwert
18. Mai 2010
2.175
AW: Gruppenzwang in Sozialen Medien (Cold Water Challenge)

Wer sagt das die Opfer dieses Unfalls nicht versichert seien?

Es kommt ganz normal die Krankenverischerung für die Behandlungskosten auf. Lebensversicherungen würden auch ausgezahlt werden.

Der Planer der Aktion und der Fahrer des Baggers/Traktors werden aber garantiert strafrechtlich belangt werden. Das ganze wird wohl auf Fahrlässigkeit hinauslaufen.


Es soll übrigens Vereine und Feuerwehren geben die Nein uzu solchen Aktionen gesagt haben.
 

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Gruppenzwang in Sozialen Medien (Cold Water Challenge)

Wer sagt das die Opfer dieses Unfalls nicht versichert seien?

Es kommt ganz normal die Krankenverischerung für die Behandlungskosten auf. Lebensversicherungen würden auch ausgezahlt werden.

Der Planer der Aktion und der Fahrer des Baggers/Traktors werden aber garantiert strafrechtlich belangt werden. Das ganze wird wohl auf Fahrlässigkeit hinauslaufen.


Es soll übrigens Vereine und Feuerwehren geben die Nein uzu solchen Aktionen gesagt haben.

Steht z.B. hier:
„Cold-Water-Challenge“ und Co: Klamauk ist nicht versichert!
Die normalen Behandlungskosten werden übernommen. Aber es gibt keine Lohnfortzahlung oder sonstige Leistungen der BG und der privaten Unfallversicherungen. Bei der BG nachzulesen in der BGV A1. Versicherungsschutz entfällt z.B. auch wenn Du am Wochende im betrunkenen Kopf einen selbstverschuldeten Unfall hast.
 

Sueder

Ritter vom Schwert
18. Mai 2010
2.175
AW: Gruppenzwang in Sozialen Medien (Cold Water Challenge)

Und wo ist dann jetzt der Unterschied zu z.B. einen Skiunfall?
 
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