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Warum ich dir keinen Arbeitsplatz gebe

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
AW: Warum ich dir keinen Arbeitsplatz gebe

Steht ja auch nur im Startpost, woher soll man das denn wissen?
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
AW: Warum ich dir keinen Arbeitsplatz gebe

Meine Firma kauft sowas teilweise ganz normal im Mediamarkt --> MWST
Der größte Teil der Rohlinge für die reguläre Produktion wird zwar geliefert,
aber für die nicht-reguläre Produktion wird das Ganze völlig normal im Geschäft gekauft.

Für die Verbraucher nennen wir es Mehrwertsteuer.
Egal wo deine Firma die Sachen kauft. Ihr scheint ne größere Firma zu sein. Aber ich nehme mal an - es sei denn du arbeitest in einer Arztpraxis oder als Versicherungsvertreter- , ihr gebt den Kassenbon bei der Buchhaltung ab und die kümmert sich dann darum, bei der Umsatzsteuervoranmeldung das was da an Mwst auf dem Bon steht anzurechnen.
Die Firma braucht es so gesehen nicht zahlen. Weil sie es gegenrechnen kann.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Warum ich dir keinen Arbeitsplatz gebe

Hi,

Aber ich nehme mal an - es sei denn du arbeitest in einer Arztpraxis oder als Versicherungsvertreter- , ihr gebt den Kassenbon bei der Buchhaltung ab und die kümmert sich dann darum, bei der Umsatzsteuervoranmeldung das was da an Mwst auf dem Bon steht anzurechnen.

Das verstehe ich nun gar nicht. Was soll anders sein, wenn man in einer Arztpraxis arbeitet?

LEAM, ratlos
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.645

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Warum ich dir keinen Arbeitsplatz gebe

Keine USt. auf ärztliche Leistungen --> kein Vorsteuerabzug.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Warum ich dir keinen Arbeitsplatz gebe

Hi,

Das wird aber immer komplexer, weil sie inzwischen auch andere Leistungen oder Produkte vertreiben.

Danke. Ich wollte nur nachfassen, weil es so klang, als ob da rein gar nichts mit der Mehrwertsteuer passieren würde. Denn auf dem Kassenbon ist sie ja ausgewiesen, die der Freiberufler als Vorsteuer abziehen kann.

LEAM
 

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