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Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Optimuss

Lehrling
4. Oktober 2011
2
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Ich sehe immer noch einen Unterschied zwischen prügelnden Bullizisten, die auf friedliche Demonstranten einprügeln + solchen, die einen Entführer dazu zwingen wollen das Versteck seines Opfers Preis zu geben.
+: Die prügelnden Bullizisten werden ja nur seltenst bestraft.


Ob das ein Unterschied ist, kann man so oder so sehen. Fest steht, es sind in beiden Fällen Beamte die ihre Kompetenzen überschreiten und gehört meiner Meinung nach in JEDEM Fall verfolgt. Das die prügelnden "Bullizisten" nur seltenst bestraft werden ist leider die Wahrheit. Aber wie ich schon sagte, der Fall der den Auslöser dafür gegeben hat sollte bei sowas ausser acht gelassen werden. Sonst könnte man diese überschreitungen der Kompetenzen in allen Fällen irgendwie so hindrehen, das es gerechtfertigt ERSCHEINT. Meinst Du nicht?
 
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