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neues Transplantationsgesetz?

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: neues Transplantationsgesetz?

Moin, Dirtsa!

hi Nachbar,
Eine Änderung weil Angebot und Nachfrage auseinander klaffen?
Ja.
Wenn jeder Bürger konkret vor der Frage steht und sie mit JA oder NEIN beantworten muß, gehe ich davon aus, daß es hinterher mehr Organspender gibt als jetzt.
(Das dürfte sich so ähnlich wie in einer Gruppe verhalten, beispielsweise eine Schulklasse, wenn Du einen Plan skizzierst und dann fragst "wer ist dagegen?".)

Ist bei der Widerspruchsregelung die Selbstbestimmung in diesem sensiblen Thema noch gegeben?
Unzulänglich, meiner Ansicht nach. Ich hielte es für besser, von jedem Bürger ein JA oder NEIN zu erfragen.

Oder hat, wer sich nicht um Widerspruch gekümmert hat Pech gehabt, falls er gegen eine Entnahme ist.
Andererseits hat, wer sich nicht kümmert, in vielen Lebensbereichen "Pech". Pech bewusst in Anführungszeichen. Wem es wirklich etwas bedeutet, der möge sich kümmern. Dennoch besser: obige Variante.

Wie mit einem verfahren wird wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, dümpelt sowieso bei allzu vielen Menschen in einer Tabu-Ecke herum, denke ich. Hier wären gelegentliche Impulse von aussen durchaus nützlich.

Gruß, Nachbar
(der nicht mit dem Motorrad nach Österreich fahren wird)
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: neues Transplantationsgesetz?

Und wie sieht es nun mit Bürgern unter 18 Jahren aus?

Da stehen dann die Eltern vor schwerwiegenden Entscheidungen, Ausschlachten ja oder doch eher nein...

Oder sollten die Kiddies dann selbst über ihren Körper entscheiden? ( iwie entfernen wir uns nun von Dirtsa´s Vorgabe)

Das war aber dennoch zu erwarten...
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: neues Transplantationsgesetz?

JA, das entscheiden die Eltern. Das ist ihr Job bis das Kind 18 ist. So übel der Job auch gelegentlich sein mag.
Im besten Fall haben sie beizeiten mit ihrem Kind (ab einem gewissen Alter) darüber gesprochen.
Falls nicht, haben sie jedes Recht der Welt so zu entscheiden, wie sie am besten damit weiterleben können.

Gruß, Nachbar

[OTOP]Ja, es war zu erwarten. Gut, daß Du es erledigt hast, beast.[/OTOP]
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: neues Transplantationsgesetz?

Hallo Ihr,
meine Vorgabe hatte den HIntergrund, dass ich verschwörungstheoretische ( Organe für die Elite oder so ) oder moralisierende Angriffe und Entgleisungen aus dem Thema raushalten wollte. Ich sehe aber ein, dass die Art der Regelung mit der eigenen Haltung zum Thema Organspende an sich verknüpft ist. Bei all denen die sich bis jetzt beteiligt haben, habe ich da keine Bedenken. Also meinetwegen...
Inhaltlich äußer ich mich später, schreibe gerade illegalerweise vom Arbeitsplatz aus. :oops:
LG
Dirtsa
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: neues Transplantationsgesetz?

.....@beast
Also sehe ich die angedachte Regelung als eine verdeckte Spende-Pflicht an und das betrachte ich als eine weitere Entmündigung des Bürgers.
@Nachbar
Wenn jeder Bürger konkret vor der Frage steht und sie mit JA oder NEIN beantworten muß, gehe ich davon aus, daß es hinterher mehr Organspender gibt als jetzt.
(Das dürfte sich so ähnlich wie in einer Gruppe verhalten, beispielsweise eine Schulklasse, wenn Du einen Plan skizzierst und dann fragst "wer ist dagegen?".)
Bei dem Begriff „Spende“ gehe ich eigentlich von einer freiwilligen, der Motivation des Einzelnen entsprungenen Leistung/ Bereitschaft aus, der mir bei der Debatte nicht gegeben zu sein scheint.



Einerseits gibt eine gestiegene Anzahl an kranken Menschen, die sich durch eine Organtransplantation ein längeres Überleben und/oder eine verbesserte Lebensqualität erhoffen. Des Weiteren gibt es die medizinischen Möglichkeiten dies umzusetzen.
Viele dieser Menschen sterben, bevor ein geignetes Organ zur Verfügung steht, weil andererseits nicht genug Menschen zu einer Organspende bereit wären bzw die, die es wären, dies nicht dokumentiert haben.
Es scheint also nahezuliegen, die Masse derer, die sich nicht eindeutig für oder gegen eine Organentnahme entschieden und dies verschriftlicht haben, dazu zu "fragen". Jetzt ist das aber ein sensibles, emotionales und persönliches Thema.



Eine Überlegung ist, dies beispielsweise bei der Aushändigung des Führerscheins zu tun. Wenn ich mir jetzt den durchschnittlichen, fast noch jugendlichen Führerscheinneuling oder andere Anlässe zu denen man gefragt werden kann, glaube ich nicht, dass dieser sich die Gefragten mehrheitlich mit dem Thema Tod und Sterben, Todesdefinition, Todeskriterien, Hirntod, Organentnahme , die Auswirkung auf den Sterbeprozess sowie die Auswirkung auf ihre Angehörigen auseinandergesetzt haben und mit Überzeugung ihr Kreuzchen bei ja oder nein machen können/werden.
Nach meinem Empfinden, sollte aber einer Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme eine Beschäftigung mit dem Thema vorausgegangen sein.


Ich kann mir auch vorstellen, dass jemand der sich festlegen soll, im Zweifellsfall lieber dagegen entscheidet. Schließlich wäre es wieder ein Verwaltungsakt, seine Zustimmung zurückzuziehen, sollte sich die Meinung ändern, zumindest wenn die Entscheidung gespeichert wird und nicht nur als ein jederzeit zerreißbarer Ausweis im Geldbeutel liegt.



Zitat von Nachbar:
A, das entscheiden die Eltern. Das ist ihr Job bis das Kind 18 ist. So übel der Job auch gelegentlich sein mag.
Im besten Fall haben sie beizeiten mit ihrem Kind (ab einem gewissen Alter) darüber gesprochen.
Falls nicht, haben sie jedes Recht der Welt so zu entscheiden, wie sie am besten damit weiterleben können.
DA gibt es noch mehr Personengruppen die ich als problematisch ansehe, weil sie beispielsweise kognitiv, psychisch und oder sprachlich eingeschränkt sind. Wer macht das das Kreuzchen sie selber? Falls vorhanden, der gesetzliche Betreuer oder Betreuungsverein...?


LG
Dirtsa
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: neues Transplantationsgesetz?

Eine Überlegung ist, dies beispielsweise bei der Aushändigung des Führerscheins zu tun. Wenn ich mir jetzt den durchschnittlichen, fast noch jugendlichen Führerscheinneuling oder andere Anlässe zu denen man gefragt werden kann, glaube ich nicht, dass dieser sich die Gefragten mehrheitlich mit dem Thema Tod und Sterben, Todesdefinition, Todeskriterien, Hirntod, Organentnahme , die Auswirkung auf den Sterbeprozess sowie die Auswirkung auf ihre Angehörigen auseinandergesetzt haben und mit Überzeugung ihr Kreuzchen bei ja oder nein machen können/werden.
Nach meinem Empfinden, sollte aber einer Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme eine Beschäftigung mit dem Thema vorausgegangen sein.

Wenn hier in Hamburg Wahl ist, bekommt jeder Wahlberechtigte vorher ein halbes Pfund Papier ins Haus geschickt (nicht übertrieben).
Warum nicht auf die Weise? Das Anliegen wäre es wohl wert.
Dann hast du einen Stapel Informationen in der Hand, vielleicht zusätzlich Verweise auf Webseiten und bestenfalls noch eine Telefonnummer für spezielle Fragen - und dann hast Du einen Monat (oder länger) Zeit um deine Antwort in den Rücksende-Umschlag zu stecken.

DA gibt es noch mehr Personengruppen die ich als problematisch ansehe, weil sie beispielsweise kognitiv, psychisch und oder sprachlich eingeschränkt sind. Wer macht das das Kreuzchen sie selber? Falls vorhanden, der gesetzliche Betreuer oder Betreuungsverein...?
Meine Meinung: In den (wenigen) Fällen in denen sich jemand nicht selbst äussern KANN, wird automatisch auf die Organspende verzichtet. Im Sinne der Wahrung körperlicher Unversehrtheit.
Nebenbei ist diese Frage ja auch nicht für den Organspender lebensentscheidend, sondern für den Empfänger.

Gruß, Nachbar
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: neues Transplantationsgesetz?

N
ebenbei ist diese Frage ja auch nicht für den Organspender lebensentscheidend, sondern für den Empfänger.
ja das ist das Dilemma. Der Spender und seine Angehörigen mag aber ein ebenso berechtigtes Interesse daran haben, im Falle er käme in die Situation und als Spender in Frage , den Sterbeprozess, und begleitetes Sterben nach seinen Wünschen und den Bedürfnissen seiner Angehörigen ablaufen zu lassen ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.
Du hast das nicht gesagt aber die Bereitschaft zur Spende wird häufig als eine unterschwellige moralische Verpflichtung kommuniziert.
LG
Dirtsa
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: neues Transplantationsgesetz?

Hallo Nachbar,
ich glaube zu wissen, woran es hakt:
Unser Gesetzgeber drückt sich um gewisse Fragen herum
Wer sich mit dem Thema Organspende befasst hat, kennt bestimmt auch das Thema Sterbehilfe.
Was für ein Eiertanz!
Und warum?
Weil es in diesem Thema um allerletzte Fragen geht.
Fragen, die jeder für sich persönlich und/oder durch seinen Glauben entscheidet.
Ein Gebiet, in dem nach meiner Auffassung der Staat nichts zu suchen hat.

Wenn du als Angehöriger ohne medizinische Kenntnisse davon überzeugt bist,
daß der Tod eingetreten ist, dann ist es schon zu spät für die Organ-Entnahme.
Die Definition Hirntod und das EEG sind für Otto Normal eben nicht greifbar.
Ein Rest von Unsicherheit bleibt.
Den wird auch keine Papierflut von gigantischen Ausmaßen in jeden Haushalt Deutschlands ausräumen können.

Wenn die Fachleute sich so absolut sicher bei ihren Definitionen sind,
kann man das ganze auch direkt in der Schule ansiedeln.
Im Biologie-Unterricht, gleich nach der Sexualkunde.
Und wenn jeder Mensch dann in der Schule informiert worden ist, kann man ihn zu seinem 18. Geburtstag den Brief mit den Wahlunterlagen zusenden.

Wie wär das?

LG
Al
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: neues Transplantationsgesetz?

Moin Al
Fragen, die jeder für sich persönlich und/oder durch seinen Glauben entscheidet.
Ein Gebiet, in dem nach meiner Auffassung der Staat nichts zu suchen hat.
Da bin ich absolut Deiner Ansicht.

Letztlich geht's doch um folgende Problematik:
Themen wie Organspende, Blutspende, Patientenverfügung etc. werden im Kopf oft mit Gedanken wie "ach ja, da müsste ich mich eigentlich auch mal drum kümmern" abgehandelt. Und dann passiert erstmal wieder eine Weile gar nichts. Das kenne ich von mir selbst.
Deshalb finde ich es richtig, wenn eine Auseinandersetzung damit- und eine Entscheidung darüber eingefordert wird. Natürlich ist das ein staatlicher Eingriff in unser Dasein.
Aber wir alle sind Teil einer Gesellschaft, in der Menschen sterben, so sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Da halte ich die Verpflichtung sich in einer Frage zu entscheiden, für nicht zuviel verlangt.
Und nur darum geht es. Jeder der irgendwelche Bedenken hat, kann ja NEIN sagen.

Ein Rest von Unsicherheit bleibt.
Den wird auch keine Papierflut von gigantischen Ausmaßen in jeden Haushalt Deutschlands ausräumen können.
Hamburg hat auch die Papierflut der vergangenen Wahl überstanden. Es gibt uns noch.
Und wie gesagt, es sollen die Verunsicherten ja nicht zur Organspende gezwungen werden.

Und wenn jeder Mensch dann in der Schule informiert worden ist, kann man ihn zu seinem 18. Geburtstag den Brief mit den Wahlunterlagen zusenden.
Na ja, wenn dann gleich so ein Brief kommt, begreift man wenigstens daß man jetzt erwachsen ist und das Leben kompliziert zu werden beginnt...

Gruß, Nachbar
 

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