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Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

timoeyr

Lehrling
5. September 2008
2
İch finde sinnvoll die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf mindestens 420 Euro im Monat wegen der gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise und der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % und die Inflation,die den Realwert des Hartz-IV Regelsatzes drastisch reduziert haben.Deshalb ist die Anpassung des Hartz-IV-Regelsatzes an aktuelle Inflationsrate und aktuelle Preisentwicklung der steigenden Lebenshaltungskosten und die Mehrwertsteuererhöhung notwendig.Darüber hinaus soll ein Anpassungsmechanismus für die Kontrolle des Hartz-IV-Regelsatzes eingerichtet werden.
http://www.stern.de/wirtschaft/immob...en/638023.html

04.09.2008

8,3 Millionen Deutsche sind bedürftig

8,3 Millionen Bundesbürger oder zehn Prozent der Bevölkerung benötigen finanzielle Hilfe vom Staat - das kostet rund 45,6 Milliarden Euro im Jahr. Der größte Teil davon geht in Leistungen für Hartz IV. Allerdings gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern große Unterschiede.

Rund zehn Prozent der Bundesbürger sind für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen. Etwa 8,3 Millionen Menschen erhielten in Deutschland existenzsichernde Hilfen, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Die jetzt veröffentlichte Statistik zeigt den Stand von Ende 2006 auf.

Vor allem die Einwohner in den Stadtstaaten und den neuen Bundesländern waren der Statistik zufolge auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen. Mit der im Ländervergleich höchsten Bezugsquote von 20,1 Prozent erhielt jeder fünfte Berliner Leistungen zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts. In Bayern waren es nur 5,3 Prozent, in Baden-Württemberg 5,7 Prozent.
http://www.focus.de/politik/deutschland/focus-kinderarmut-in-deutschland-noch-groesser_aid_312861.html

3 Millionen Kinder leben in armut

22.06.08

Das Ausmaß der Kinder- und Jugendarmut ist dem Deutschen Kinderhilfswerk zufolge noch größer als bisher bekannt. Demnach gelten in Deutschland drei Millionen Kinder und Jugendliche als arm.

Der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, sagte im FOCUS-Interview: „Nach Berechnungen des Kinderhilfswerks sind nicht wie bisher angenommen 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche, sondern rund drei Millionen als arm einzustufen.“ Die neue Zahl ergebe sich durch eine präzisere Betrachtung der Daten. So sei bisher nicht berücksichtigt worden, dass die Armut bei Jugendlichen stärker ansteige als bei Kindern. „Diese Jugendlichen sind weitgehend von sozialen und kulturellen Aktivitäten ausgeschlossen“, so Krüger.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Die Energiepreise haben damit wohl kaum zu tun, denn Heizkosten und Strom werden zusätzlich vom amt übernommen. Es gibt Hartzvierer, die waschen für ihre ganze Großfamilie, weil sie der Strom nichts kostet.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

huch, eine differenzierte sichtweise zur studie... die studie gibt es übrigens hier.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Die Energiepreise haben damit wohl kaum zu tun, denn Heizkosten und Strom werden zusätzlich vom amt übernommen. Es gibt Hartzvierer, die waschen für ihre ganze Großfamilie, weil sie der Strom nichts kostet.


Das stimmt so nicht Jäger,


Sensationelles Urteil in Frankfurt: Stromkosten sind als Kosten der Unterkunft zu gewähren

WASG Pirmasens: Gute Nachricht für alle Hartz IV-Empfänger ? Überprüfungsantrag stellen

Das Sozialgericht Frankfurt hat am 29. Dezember 2006 (S 58 AS 518/05) durch Richter Karst für Recht erkannt, dass die den Betrag von 20,74 übersteigenden Stromkosten von den Argen bzw. Optionskommunen als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 SGB II zu gewähren sind. Im monatlichen Eckregelsatz von 345 Euro seien lediglich 8 Prozent für Energiekosten und Instandhaltung der Wohnung vorgesehen. Der darüber hinaus gehende Bedarf für die Stromversorgung müsse daher zu den Kosten der Unterkunft gezählt werden, die in tatsächlicher Höhe übernommen werden müssen. Der Leitsatz des Urteils lautet wörtlich: "In der monatlichen Regelleistung von 345,- Euro sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten. Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag ist als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren." Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen.
http://hartz.blogg.de/eintrag.php?id=919

LG.Sche
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Und inwiefern sind Hartzvierer jetzt von den steigenden Energiekosten betroffen?
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

steigende energiekosten machen auch andre sachen teurer. aber die lebensmittelpreise hat er ja schon genannt...
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Die Energiepreise haben damit wohl kaum zu tun, denn Heizkosten und Strom werden zusätzlich vom amt übernommen. Es gibt Hartzvierer, die waschen für ihre ganze Großfamilie, weil sie der Strom nichts kostet.
Schechi hat es ja schon mit dem Urteil gesagt:
Heizkosten gehören zu den KdU der Kommunen.
Stromkosten waren bisher nicht Sache der Kommunen. Theoretisch. Praktisch wird die Forderung nach Übernahme der übersteigenden Stromkosten nur allzu oft überlesen.

Im Eckregelsatz sind Kosten für Haushaltenergie enthalten - doch der 3-Personen-Haushalt, der auch noch kochen will, übersteigt die darin kalkulierten Kosten für den Strom leicht.
Bemerkenswert finde ich auch, dass insbesondere in Haushalte mit Kindern dem Kochen von Mahlzeiten einen deutlich höheren Stellenwert einräumen, als das bei einem Single der Fall ist. Dennoch hält man eine RL von 60% bzw. 80% für Kinder, die obendrein viel öfter Kleidung benötigen, für angemessen.
Von der RL wird übrigens noch ein Anteil für die Warmwasserversorgung abgezogen - warmes Wasser zur Körperhygiene hat offenbar nichts mit dem Bedarf eines Empfängers von Leistungen zum Lebensunterhalt zu tun.

Und mit der Kommune offenbar auch nicht - zählt ja nicht zu "Kosten der Unterkunft".

Gruß
Holo
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Ich habe keine Ahnung, was KdU sind. Ich weiß nur, wer den Strom zahlt - irgendeine Behörde.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Das sind die Kosten der Unterkunft.
Die Bundesagentur zahlt nicht alles - die Kommunen tragen dann die KdU.

Gruß
Holo
 
G

gerlinde74

Gast
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Anderswo wird gar eine Kürzung des Regelsatzes auf 132 Euro in die diskussion gebracht.

Empörung über Sozialstudie - Reizwort: Hartz IV - Politik - sueddeutsche.de
Hartz IV ist laut Götz Werner, Antroposoph und Chef von der DM-Marktkette (25.000 Mitarbeiter) Offener Strafvollzug er fordert anstatt ein bedingungsloses ausreichendes Grundeinkommen, damit die Steuer uns nicht mehr in unsere Ohnmächtigkeit und weitere Abhängigkeit steuern können. Denn wer ein Grundeinkommen hat, braucht nicht mehr Betteln.
Siehe auch diese Reihe hier Prof. Vobruba
YouTube - Grundeinkommen in der Diskussion - Teil 4: Vobruba
YouTube - Grundeinkommen in der Diskussion - Teil11: Vobruba/Oevermann

Die ganze Serie ist sehenswert.
Herzlich GER LINDE 74
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Abgesehen von der mangelnden Finanzierbarkeit stellt sich mir die Frage, was daran eigentlich gerecht sein soll, daß die Fleißigen die Faulen unterstützen - und noch nicht einmal freiwillig, sondern zwangsweise.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

mag sein, dass es eventuell mit der faulheit korreliert - aber die reichen sollen die armen unterstützen, ist, glaube ich, der grundgedanke.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Genau, Anti.
Zu den üblichen Vorurteilen fehlt mir ohnehin der Draht, wenn man bedenkt, dass die Mittelschicht schon längst betroffen ist ... wir leben nicht mehr im Jahre 1986 ... heute gibt es auch arbeitswillige Hartz-IV-Empfänger.

Gruß
Holo
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Ja, die gibt's. Und Arbeitsunwillige auch. Und die werden mehr werden, wenn der Aspekt "fordern" wegfällt. Wieso sollen die Arbeitswilligen die Arbeitsunwilligen unterstützen?

Ich meine, die Taktik ist doch altbekannt. Sobald ich frage, was gerecht daran ist, Fleißigen Geld abzunehmen und es den Faulenzern zu geben, wird abgelnkt und das Gespräch auf die gelenkt, die ach so gerne arbeiten würden, von denen ich aber gar nicht gesprochen habe.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Ja, die gibt's. Und Arbeitsunwillige auch. Und die werden mehr werden, wenn der Aspekt "fordern" wegfällt. Wieso sollen die Arbeitswilligen die Arbeitsunwilligen unterstützen?
Dem Wortlaut nach könnte ich interpretieren:
Die arbeitenden Arbeitswilligen unterstützen die Arbeitsunwiligen.
Dies können sie nur, wenn die Arbeit haben.

Ich rede von arbeitslosen Arbeitswilligen und -fähigen.

Ganz abgesehen davon leben wir nun mal in einem Sozialstaat - sonst könnten wir gleich das Thema ausweiten und über die ärztliche Nichtbehandlung wegen inzestöser Auswirkungen sprechen, die gesetzliche Unfallversicherung auf den Prüfstand nehmen und diesen Generationenvertrag auflösen - Rentner gelten als nicht arbeitsfähig.

Womöglich gibt es sogar mehr arbeitsunwillige Rentner, als unwillige Arbeitsfähige?

Fordern und fördern ist ein Spruch, den sich deren Schöpfer in den Hintern schieben können. Solange wir uns sozial schimpfen, haben Bedürftige das Recht auf Inanspruchnahme von Unterstützungen - sie sind eben keine Bittsteller, wie es die ARGE zu gern verkaufen will.
Und natürlich reißen Politiker die Klappe auf, nehmen gern die Hilfe von trittbrettfahrenden Medien in Anspruch und setzen am Ende nur Arbeitswillige unter Druck ... knapp 400 erfolglose Bewerbungen in 2004 ... und immer noch pflegen einige Leute ihre Vorurteile zum faulen Hartzer ... bis sie dann zurück rudern und angeblich nur über eine Minderheit sprechen wollten.
Und wegen dieser Minderheit sprechen sie sich gegen 420€ und für 132€ aus?

Gruß
Holo
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Schön, meine Frage war aber, ob es gerecht ist, wenn die Fleißigen die Faulen unterstützen, wie es das bedingungslose Grundeinkommen vorsieht. Wenn Du eine Antwort auf diese Frage lieber vermeiden willst, bitteschön.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Schön, meine Frage war aber, ob es gerecht ist, wenn die Fleißigen die Faulen unterstützen, wie es das bedingungslose Grundeinkommen vorsieht. Wenn Du eine Antwort auf diese Frage lieber vermeiden willst, bitteschön.
Nee, nix da ;-)
Ich hatte gerade noch einmal nachgesehen ... dass du das BGE meintest, konnte ich allenfalls interpretieren, weil es nicht ausdrücklich da stand.

Wenn man es so einfach reduziert, dann unterstützen Fleißige immer die Faulen. Mit dem BGE hat das nicht unbedingt zu tun. Und in einem Rechtsstaat stellt sich nicht unbedingt die Frage nach Gerechtigkeit - sonst könnte man schon längst Unterhaltszahlungen für faule Mütter in Frage stellen.

... ob das BGE finanzierbar ist, kann ich nicht beurteilen ... Einige sagen ja, Andere nein.

Es gibt auch die Möglichkeit, wonach endlich genau die Arbeitswilligen endlich arbeiten können, die dem einen oder anderen Personalchef zu alt erschienen. Und was haben wir dann? Motivierte Mitarbeiter ... nicht solche, die sich das corporate identity-Gesülze anhören und sich danach an den Hintern fassen.
Würden alle vom BGE leben, dann besteht natürlich die Gefahr, dass man nur noch 20 Stunden die Woche arbeiten geht ... doch soweit ich mich erinnere, ging es in diesem Konzept auch um eine Veränderung der Abgabenlasten, die dem Vorteil von Arbeitgebern gereichten.
Egal ... BGE ist nicht Hartz und ich ging halt nicht davon aus, dass hier noch jemand wagt, OT zu diskutieren ;-)

Gruß
Holo
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Ich hatte aber nicht gefragt, ob die Fleißigen nicht in jeder Form von Sozialstaat die Faulen unterstützen, sondern ob es gerecht ist, wenn das geschieht. Ich interpretiere Deine Aussage jetzt einmal so, daß es unvermeidlich ist. Es gibt aber Systeme, die das billigend in Kauf nehmen, solche, die es möglichst weitgehend zu vermeiden versuchen und solche, deren Grundlage es ist...

Kennzeichen eines Rechtsstaates ist in der Tat in erster Linie die Rechtsgebundenheit und nicht die Gerechtigkeit, aber ob man einen Staat, der krass ungerechte Regeln zum Recht erhebt, noch Rechtsstaat nennen könnte? Nur weil er auf Willkür verzichtet?

Wir reden aber von sozialer Gerechtigkeit, was immer das sein mag, also geht es eher um den Sozial- als um den Rechtsstaat.

Das Bürgergeld würde etwa die Hälfte unseres derzeitigen Bruttoinlandsprodukts ausmachen, ich habe das irgendwann mal ausgerechnet. Wovon sollen dann noch Straßen gebaut werden?
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
AW: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro

Wir reden aber von sozialer Gerechtigkeit, was immer das sein mag, also geht es eher um den Sozial- als um den Rechtsstaat.
Auch das ist mir entgangen.
Habe ich da etwas falsch verstanden in der Interpretation von GG Artikel 20? Nach meinem Verständnis sind sozial und Rechtsstaat untrennbar verbunden. Deswegen gehe ich eben nicht mit dem Spruch "Fördern und Fordern" im Bezug auf das SGB II mit.

Das Bürgergeld würde etwa die Hälfte unseres derzeitigen Bruttoinlandsprodukts ausmachen, ich habe das irgendwann mal ausgerechnet. Wovon sollen dann noch Straßen gebaut werden?
Das Leben ist ein Risiko.

Wer kann schon Genaues sagen? Würde es funktionieren? Würde es schief gehen? Gibt es mehr Menschen, die in einer sinnvollen Tätigkeit ihre Erfüllung sehen? Gibt es mehr Menschen, die lieber ihre Wampe in Richtung Sonne drehen?

Gibt es am Ende Menschen, die mit Wonne gemeinsam mit Nachbarn eine vernünftige Straße teeren, wissend, dass es sie nicht mehr so hoch belastet? Werden sie sich dabei mehr Mühe geben?

Wäre es klug, es darauf ankommen zu lassen?

Diese Fragen kann ich leider nicht beantworten.

Gruß
Holo

Nachtrag: Nette Ergänzung der Signatur hast du da *lol*
 
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