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Ermächtigung zur Diktatur?

B

Booth

Gast
Aber das ist ja das "Problem" in der Darstellung. Die obersten Richter müssen niemals was zurückgeben. Solang sie einmal in dem Job sind, fliegen sie da nicht mehr raus - denen kann nix mehr passieren. Klar wird somit ein Präsident zusehen, daß er Leute findet, die eine ähnliche Meinung haben... aber diese Leute haben eben auch einen eigenen Kopf. Und die Wahrscheinlichkeit, daß ein Richter einer Diktatur zustimmen wird, ist doch VERDAMMT gering - egal, ob der Möchtegern-Diktator mich vorher ins Amt gehievt hat, oder nicht... im Gegenteil. Nur wenn der Möchtegern-Diktator echter Diktator wird, hat er eine Chance mich aus dem Amt rauszuschmeissen...

Im Prinzip würde ein Richter letztlich durch das Halten der Steigbügel eines Diktators in den USA seinen eigenen Job und somit seine eigene besondere Stellung riskieren.
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Nochmal langsam zum Mitdenken:

Der Oberste Gerichtshof ist offenbar das einzige Verfassungsorgan, was so eine Direktive kassieren könnte.

Der Kongress und erst recht das Repräsentantenhaus scheinen da abgemeldet zu sein.

Das zeigt einmal mehr die erstaunliche Machtfülle des amerikanischen Präsidentenamtes, obwohl er ja eigentlich nicht Teil der Legislative ist (wie in D etwa der Bundeskanzler)

Die Richter müssen der Direktive scheinbar auch gar nicht zustimmen, es reicht, wenn sie sie nicht "kassieren".

Ich erinnere mich da an eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes... da ging es irgendwie um Florida und Wahlzettel und Endergebnisse.... (und da waren die beiden von GWB persönlich eingesetzten Richter noch nicht im Amt) .... und in diesem Fall wurde offenbar auch wider besseres demokratisches Gewissen entschieden.

Ich will damit gar nicht sagen, daß alle Abstimmungen dort 6:3 ausgehen, da sind die Verhältnisse sicher komplizierter, aber es scheint (da gibt es wiederum Ähnlichkeiten zum deutschen Bundesverfassungsgericht) verdammt schwierig zu sein, eine Entscheidung des Obersten Gerichts zu umgehen.

Und da führt GWB in heiklen Entscheidungen bereits 1:0

Und seitdem haben sich die Verhältnisse eher noch zu seinen Gunsten verschoben.

Ich finde die Entwicklung zumindest bedenklich, zumal ich immer noch nicht verstehe, was dieses Direktive regelt, was nicht durch Ausnahmezustand oder Kriegsrecht bereits festgeschrieben ist.

Aber irgendeine neue Schweinerei wird da drinstecken.
Man verabschiedet so ein Ding ja nicht umsonst, sondern mit einer Absicht.

Selbst wen GWB das nicht nutzt, scheint es doch so, als würde hier eine Lücke geschaffen, daß stabile System auszuhebeln.

Und das ist bedenklich.
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
Der Oberste Gerichtshof ist offenbar das einzige Verfassungsorgan, was so eine Direktive kassieren könnte.

Der Kongress und erst recht das Repräsentantenhaus scheinen da abgemeldet zu sein.

@erik
Nein, so ist es nicht. Der Kongress kann eine Direktive zurückweisen. Dadurch tritt sie nicht in Kraft.

@Booth
Solang sie einmal in dem Job sind, fliegen sie da nicht mehr raus - denen kann nix mehr passieren.

Nicht ganz. Auch hier kann der Kongress eingreifen und Bundesrichter entlassen. Im Umkehrschluss heißt das auch, dass der ("demokratische")Kongress offensichtlich mit der Arbeit der ("republikanischen")Bundesrichter nicht so unzufrieden sein kann. Sonst hätte da doch schon lange das große Stühlerücken begonnen.

Im Prinzip würde ein Richter letztlich durch das Halten der Steigbügel eines Diktators in den USA seinen eigenen Job und somit seine eigene besondere Stellung riskieren.

Ganz recht.

ws
 
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