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Was wäre, wenn Deutschland plötzlich führerlos wäre?

Ascarius

Geselle
22. April 2005
28
...Deutschland führerlos wäre.

Habe mich letztes Wochenende mit einem Freund unterhalten und irgendwann fragten wir uns, was passieren würde, wenn beispielsweise ein Anschlag auf den Bundestag stattfinden würde und dabei die gesamte Führungsschicht umkommt. Wer übernimmt dann denn Job der Bundesregierung? Gibt es dafür einen Notfallplan? Wäre dankbar für Infos!

MFG
Ascarius



Anm. Mod.:
Threadtitel abgeändert

Mr. Anderson
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
ich kann auch momentan keine rechte Führung erkennen. :roll:
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
dkR schrieb:
ich kann auch momentan keine rechte Führung erkennen. :roll:
Wer will denn auch eine rechte Führung an der Macht haben ...
:wink:


Also, dass die gesamte "Führungsebene" Deutschlands auf einmal dahingerafft wird, halte ich für relativ unwahrscheinlich.
Evtl. übernimmt dann ein kommisarischer Rat die Leitung ... wahrscheinlicher wäre aber wahrscheinlich ein "Ausnahmezustand" bzw. eine Art "Notstandsverordnung".
Ansonsten: In Deutschland wählt man ja Parteien - das heißt, die müssten dann neue Repräsentanten entsenden ...

Btw: Wäre ein eindeutigerer Threadtitel nicht was Schönes? :roll:
 

spriessling

Vorsteher und Richter
11. April 2002
769
Es gibt doch für alles Gesetze, ein paar Tage, ohne dass an irgendwelchen herumgewurschtelt wird, würden wir schon überstehen.
 

Blake

Großmeister
28. November 2005
60
Neben dem Bundestag gibt es noch dem Bundesrat. Beide tagen in jeweils einem anderen Gebäude.
Stellvertreter des Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt ist der Bundesratspräsident. Der Bundestagspräsident hat insgesamt 6 Stellvertreter.
Kann der Bundestag seine Arbeit nicht mehr verrichten, übernimmt der Gemeinsame Ausschuss seine Aufgaben.
Der Gemeinsame Ausschuss übernimmt in Deutschland als Notparlament notfalls die Funktionen von Bundestag und Bundesrat. Er besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates.

Die Mitglieder des Bundestages werden entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt und dürfen nicht der Bundesregierung angehören. Im Gemeinsamen Ausschuss wird jedes Bundesland durch eine von ihm bestimmte Person vertreten, die, im Gegensatz zur Situation im Bundesrat, nicht an Weisungen gebunden sind. Der Gemeinsame Ausschuss hat bei 16 Bundesländern 48 Mitglieder.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Ausschuss
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Hab den Threadtitel mal geändert.

Für den Fall, dass Deutschland plötzlich an irgendeiner Stelle führerlos wird, und aus irgendeinem Grund der Fall nicht von einem Gesetz erfasst wird, dürfte es spontan zu Rätebildungen kommen. Man müsste vielleicht mal nachforschen, für welche Fälle was gesetzlich vorgesehen ist. Wäre vielleicht ganz interessant.
 

Sentinel

Großmeister-Architekt
31. Januar 2003
1.222
Bundesregierung trifft Vorbereitungen für wirtschaftlichen Notstand

DHM - Notstandsgesetze

wiki - Notsandsgesetze (umfangreich)

[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Verteidigungsfall schrieb:
wiki - Verteidigungsfall[/url]]Formale Feststellung im Ausnahmefall (Handlungsunfähigkeit des Bundestages)

Ist der Bundestag allerdings nicht in der Lage, einen entsprechenden Beschluss zu fällen, sei es, weil seinem Zusammentritt unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder er beschlussunfähig ist, so wird der Verteidigungsfall vom Gemeinsamen Ausschuss festgestellt, sofern "die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln" (Artikel 115 a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) erfordert. Für das Quorum gilt die gleiche Regelung wie beim Bundestag: Es müssen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Feststellung des Verteidigungsfalles zustimmen.

Diese Möglichkeit der "Machtübernahme" durch den Gemeinsamen Ausschuss wurde während der Diskussion um die Notstandsgesetzgebung scharf kritisiert, da durch die Regelung staatsstreichartig die Befugnisse von Bundestag und Bundesrat zusammengelegt und die eigentlichen Verfassungsorgane ausgeschaltet werden.
 

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
Da gibt es ja dann auch noch das ständige Lage-Zentrum des Innenministeriums und ähnlich schöne Institutionen, die zur Not erstmal übernehmen...
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
ich denke mal, die bundeswehr koennte voruebergehend die kontrolle uebernehmen, bis ein neuer bundeskanzler aufgestellt wurde.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage? Und wieso überhaupt? spriessling hat recht: Wenn mal ein halbes Jahr keine Gesetze geändert werden, ist das kein Beinbruch.
 

Blake

Großmeister
28. November 2005
60
Ein_Liberaler schrieb:
Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage? Und wieso überhaupt? spriessling hat recht: Wenn mal ein halbes Jahr keine Gesetze geändert werden, ist das kein Beinbruch.

Halloohoo?
Wenn unsere gesamte Regierung weggepustet wurde (oder haben die alle Fisch gegessen?), dann liegen die nicht mit Fieber im Bett oder haben die Lewinskyaffäre an den Hacken; dann wurde unser Land angegriffen, dann befinden wir uns im Krieg!
Und für den Fall wünsch ich mir eine funktionierende Notfallregierung, die schnell Entscheidungen treffen kann ohne das Land noch mehr ins Chaos zu stürzen.

Im Übrigen: Schreiben ich und Sentinel in Suaheli?
Wen die Problematik interessiert möge bitte unsere Links lesen, ganz besonders Sentinels letzten Link.
 

Blake

Großmeister
28. November 2005
60
agentP schrieb:
blake schrieb:

Und wo steht da, daß die Bundeswehr die Macht übernehmen soll und auf welcher Grundlage?
Das steht da nirgends.
Das "Halloohoo?" sollte mein Erstaunen ausdrücken, ob der Meinung, dass es nicht so schlimm ist wenn die Regierungsmitglieder schlagartig alle tot sind.
So weit sollte Politikverdrossenheit nun doch nicht gehen.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Da interpretierst du aber jetzt schon ein bisschen viel rein, oder?
Es war lediglich die Rede von Gesetzen und die werden übrigens nicht von der Regierung erlassen, sondern vom Bundestag / Bundesrat beschlossen, auch im Verteidigungsfall.
 

Blake

Großmeister
28. November 2005
60
agentP schrieb:
Da interpretierst du aber jetzt schon ein bisschen viel rein, oder?
Es war lediglich die Rede von Gesetzen und die werden übrigens nicht von der Regierung erlassen, sondern vom Bundestag / Bundesrat beschlossen, auch im Verteidigungsfall.
Aber in diesem Szenario existiert Bundestag / Bundesrat nicht mehr, bzw. kann nicht tagen. Dann übernimmt der Gemeinsamen Ausschuss dessen Aufgabe und die Notstandsgesetze treten in Kraft.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Der Gemeinsame Ausschuss übernimmt in Deutschland als Notparlament notfalls die Funktionen von Bundestag und Bundesrat. Er besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates.
Die Mitglieder des Bundestages werden entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt und dürfen nicht der Bundesregierung angehören.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Ausschuss

:roll:
 

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
Da passt mal wieder mein Lieblingszitat von meinem Lieblings-Ex(?)-Kokser Michel Friedman:

"Das Problem besteht in einem Mangel an Präzision bei der Formulierung."

Blake spricht von der Regierung, meint aber "alle Volksvertreter". agentP argumentiert damit, dass durch ein plötzliches Versterben der Regierung der Bundestag nicht unbedingt aufhören müsste zu tagen. Zumindest nach einer kurzen Phase der Neustrukturierung.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Eigentlich geht es darum, daß auch im Verteidigunsfall das Prinzip der Gewaltenteilung weiter gilt. Ob nun die Legislative dann "Bundestag" oder "gemeinsamer Ausschuß" heisst ist eigentlich egal, sie ist jedenfalls nicht die Regierung.
Letzendlich habe ich mich aber vor allem über den... ähm, "logischen" Schluß gewundert "Staat kommt ein paar Monate ohne Gesetzesänderungen aus = Gleichgültigkeit gegenüber toten Politikern".
 

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
Blake schrieb:
Aber in diesem Szenario existiert Bundestag / Bundesrat nicht mehr, bzw. kann nicht tagen. Dann übernimmt der Gemeinsamen Ausschuss dessen Aufgabe und die Notstandsgesetze treten in Kraft.

Und dann wird 1) die Ordnung schrittweise wiederhergestellt, 2) a) der Bundestag seine Arbeit wiederaufnehmen oder b) es zum Ansetzen von Neuwahlen kommen und dann 3) alles wieder beim Alten sein.
 

Blake

Großmeister
28. November 2005
60
Aphorismus schrieb:
Und dann wird 1) die Ordnung schrittweise wiederhergestellt, 2) a) der Bundestag seine Arbeit wiederaufnehmen oder b) es zum Ansetzen von Neuwahlen kommen und dann 3) alles wieder beim Alten sein.
So wars gemeint. Ich glaube aber "alles wieder beim Alten" würde es danach nie wieder sein.
Ich wollte auch nicht alle Volksvertreter über den Jordan schicken. Würde dies einem Angreifer gelingen, wäre wahrscheinlich die halbe Bevölkerung tot, und wir wären eh alle am Arsch.
Ich bezog mich auf den Ausgangspost. Dort stand ein wenig schwammig:
Ascarius schrieb:
Was wäre, wenn Deutschland führerlos wäre.
.....wenn beispielsweise ein Anschlag auf den Bundestag stattfinden würde und dabei die gesamte Führungsschicht umkommt.
.....Wer übernimmt dann denn Job der Bundesregierung? Gibt es dafür einen Notfallplan?"
Ich wollte darauf hinweisen, dass es so einen Notfallplan seit 1968 gibt.

@agentP
Dies seltsame Gleichgültigkeit ist mir auch aufgefallen.
[Schulterzuckmodus]Einige 100 Menschen sind tot. Wir wurden angegriffen. Wir haben keine Exekutive mehr. Wenn da mal ne zeitlang nicht rumgewurschtelt wird ist doch auch ganz nett.[/Schulterzuckmodus]

:roll:
 

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