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Abflussreiniger fällt unter Sprengstoffgesetz

Highwaydog

Geheimer Meister
16. Oktober 2002
241
Ich frag mich grad so, ob nicht die Chemikalienhändler einfach, um sich den ganzen Stress zu ersparen, ihre Chemikalien nicht vielleicht auch illegal ausliefern könnten ohne Eintragung in die Kundenliste?

Nur falls ich mir das so vorstellen könnte, das würde dann ja eher nach hinten losgehen...

... andererseits zeigt der Staat allen Leuten, wie sicher er uns doch beschützt. Wie kleine Kinder halt. :|
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Ein_Liberaler schrieb:
Darf ich mich selbst zitieren?

Ansonsten: Hysterie, bei Behörden (1000 Haussuchungen?) sowohl wie bei Journalisten.

Auf einer Hamburger Kirmes wurden mal Erbsenpistolen konfisziert, und die Dicke Berta von Playmobil fällt unters Waffengesetz.
Dafür sind Softair-Kriegwaffen-Replika völlig legal, da der Anscheinparagraph weggefallen ist. Das verstehe wer will...
 

DrJones

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
21. Mai 2002
1.006
Bedeutet das, das mich im Ernstfall die Polizei erschießen kann
weil sie die Softair in meiner Hand für echt hält?
Bzw. das die Polizei hinterher weniger Ärger kriegt... 8O
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Die Kartoffelkanone stellt eine Handfeuerwaffe dar, da das Projektil durch Verpuffungsgase durch den Lauf getrieben wird. Auf die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen sind 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsentzug ausgesetzt.

DrJones schrieb:
Bedeutet das, das mich im Ernstfall die Polizei erschießen kann weil sie die Softair in meiner Hand für echt hält?
Bzw. das die Polizei hinterher weniger Ärger kriegt... 8O
Gibt es da eine Frage?
Jemand, der mit einem Waffenimitat herumfuchtelt, muss wissen, was er tut.
Muss erst eine Kugel aus dem Lauf geflogen kommen, bevor man in Notwehr handeln kann?
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Die Kartoffelkanone stellt eine Handfeuerwaffe dar, da das Projektil durch Verpuffungsgase durch den Lauf getrieben wird. Auf die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen sind 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsentzug ausgesetzt.

Das ist aber schon lange so. Und die KK ist kein verbotener Gegenstand, sondern könnte (theoretisch) von einem Büchsenmacher hergestellt und zum amtlichen Beschuß vorgelegt werden. Man kriegt sie aber mangels Bedürfnis in keine WBK eingetragen.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Trasher schrieb:
Muss erst eine Kugel aus dem Lauf geflogen kommen, bevor man in Notwehr handeln kann?
Ja, so ist es. Könnte ich ein Lied von singen. Aber vielleicht sieht hier mal ein Polizist vorbei - der wird sich entsprechend äußern können.
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Da KKs in der Regel aber eben nicht von autorisierten Personen hergestellt werden, sind sie in der Regel auch illegal.

@holo
Willst Du damit sagen, das Nothilfe- und Notwehrparagraphen bedeutungslos sind? In die Zukunft kann ja schließlich keiner schauen.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Ich würde nicht bedeutungslos sagen. Aber wenn ich dich bedrohe, du dich mir mit einer Waffe zur Wehr setzt, dann kann es schon sein, dass du deine Unschuld (Notwehr) nicht beweisen kannst. Denn als Angeklagter (durch mich) musst du dich ja vor Gericht verteidigen. Ohne Beweise (und angenommen, du hast nicht geschossen) gibt das ganz sicher Stress für dich wegen Bedrohung mit einer Waffe.
 

Munich

Intendant der Gebäude
6. Oktober 2002
857
Oh Gott, alle Pflanzen müssen vernichtet werden!

Man kann auch aus getrockneten Pflanzen sehr sehr sehr leicht Sprengstoff herstellen, und das ohne weitere Zutaten. Die meisten haben es als Kindern schonmal ausprobiert.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Du meinst die Dinger die früher im YPS ab und zu drin waren, oder eher die roten, scharf gewürzten, die am Tag danach einiges an Sprengkraft entwickeln? :oops:
 

Marc

Vorsteher und Richter
31. Dezember 2003
792
agentP schrieb:
scharf gewürzten, die am Tag danach einiges an Sprengkraft entwickeln? :oops:
Ich bin zwar gegen die Einschränkung der Bürgerechte aber es hätte auch Vorteile wenn es in Zukunft solche Biowaffen-Anschläge wegen eines Verbotes der "Rohstoffe" nicht mehr geben würde.
Besonders in kleinen Seminarräumen wäre das vorteilhaft.
Da gibt es sonst kein Entkommen.

Also, Gesetze ändern und alle Taliban-Nazi-Kommunisten-Hülsenfrüchte-Vertilger-Terroristen sofort verhaften. :D
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
holo schrieb:
Ich würde nicht bedeutungslos sagen. Aber wenn ich dich bedrohe, du dich mir mit einer Waffe zur Wehr setzt, dann kann es schon sein, dass du deine Unschuld (Notwehr) nicht beweisen kannst. Denn als Angeklagter (durch mich) musst du dich ja vor Gericht verteidigen. Ohne Beweise (und angenommen, du hast nicht geschossen) gibt das ganz sicher Stress für dich wegen Bedrohung mit einer Waffe.
Dann müsste ich Dich wohl oder übel noch entschlossener erschießen, damit Du mich nicht mehr anklagen kannst. :wink:

Wenn es keine Zeugen gibt, steht sowieso meistens Aussage gegen Aussage. Und wer nun wen bedroht, wenn wir beide aufeinanderzielen, dürfte auch schwer zu differenzieren sein.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Trasher schrieb:
Dann müsste ich Dich wohl oder übel noch entschlossener erschießen, damit Du mich nicht mehr anklagen kannst. :wink:

Wenn es keine Zeugen gibt, steht sowieso meistens Aussage gegen Aussage. Und wer nun wen bedroht, wenn wir beide aufeinanderzielen, dürfte auch schwer zu differenzieren sein.
Irrtum, mein Bester. Es steht nicht Aussage gegen Aussage, wenn du mit mir kurzen Prozess machen würdest. Du stehst mit dem Hintern an der Wand und darfst deine Unschuld beweisen.
Dein Schicksal hängt nur noch vom Verständnis des Richters ab. Wenn du es allerdings versaust - und ich immer noch atme - bin ich das Opfer und darf Lügen, bis sich die Balken biegen - während du mit deiner Verteidigung beschäftigt bist. Du stehst eh schlecht da, wenn eine Schusswaffe im Spiel war.
 

Marc

Vorsteher und Richter
31. Dezember 2003
792
holo schrieb:
Irrtum, mein Bester. Es steht nicht Aussage gegen Aussage, wenn du mit mir kurzen Prozess machen würdest. Du stehst mit dem Hintern an der Wand und darfst deine Unschuld beweisen.
Na ja wenn du gerade jemanden abgeknallt hast dann ist es doch völlig normal das du deine Unschuld beweisen musst.
Wenn "wir" jedem ohne Untersuchung gleich glauben würden das es Notwehr war oder das er/sie unschuldig ist dann bräuchten wir keine Gefängnisse mehr.


holo schrieb:
und ich immer noch atme - bin ich das Opfer und darf Lügen, bis sich die Balken biegen - während du mit deiner Verteidigung beschäftigt bist.
Klingt fast so als wolltest du sagen "unser" Rechtsystem erlaubt es das man vor Gericht lügt.


holo schrieb:
Du stehst eh schlecht da, wenn eine Schusswaffe im Spiel war.
Ist doch logisch.
Schusswafe = große Verantwortung.
 

morgenroth

Geheimer Sekretär
6. September 2003
685
Wenn alles was explosiv ist unters Sprengstoffgesetz fällt, kommen wir vielleicht ja auch bald in Genuss solcher Schilder:
:D

 

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