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Walmart verbietet Liebe

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Franziskaner schrieb:
Ein_Liberaler schrieb:
Wenn der arbeitsmarkt nicht durch gewaltsame Eingriffe des staates ruiniert würde,

Deine Ansicht, nicht meine.

Natürlich.


Dazu fehlen mir die statistischen Grundlagen. Deutlich unter den 1200 Euro, die diesem Drogisten vorschweben, aber inklusive Krankenversicherung und mit Zuverdienstmöglichkeiten ohne 100 % Grenzsteuersatz.

Hab ich gesagt, dass ich entsprechende Einstellungsausschlusskriterien bei homosexuellen Friseuren gutheisse? Wenn nein, was soll die Frage also?

Du würdest mich also zwingen, zu einem schwulen Friseur zu gehen? Nicht wirklich, oder?

Ja, dann frage ich mich aber, was Du dagegen hast, dass sich die Rechtsordnung in Verträge einmischt.

Sie soll sich nicht in den Inhalt der Verträge einmischen. Daß jemand übers Ohr gehauen wird, soll sie durchaus verhindern.
 

Blake

Großmeister
28. November 2005
60
Ein_Liberaler schrieb:
Leasingverträge sind dem BGB zum Beispiel unbekannt.
Auch wenn es kein spezielles Leasing-Gesetzbuch gibt, gibts einen gesetzlichen Rahmen.

Die für das Leasing maßgeblichen Regelungen finden sich verstreut im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Verbraucherkreditgesetz, im Haustürwiderrufsgesetz, im Produkthaftungsgesetz, in der Insolvenzordnung, im Handelsgesetz, in der Abgabenordnung, im Gewerbesteuergesetz sowie im Einkommen- und Körperschaftssteuergesetz. Daneben gibt es so genannte Erlasse wie etwa den Teilamortisationserlass und den Vollamortisationserlass für Mobilien-Leasing. Sie sind die rechtliche Basis für die Ausgestaltung von Leasing-Verträgen. Darüber hinaus hat auch die Rechtsprechung die zivil- und steuerrechtlichen Bereiche des Leasing mitgestaltet.
http://www.sparkassen-leasing.de/_5152B881107FA108D86A93AC376B007C/rechtliches.html
Gibt man Leasing-Recht bei Google ein, fällt auf, wie viele Rechtsanwaltkanzleien da auftauchen.

Die meisten Verträge würden darauf verzichten, Sachen zu regeln, die nicht geregelt werden müssen - Herrenbesuch nach zehn, zum Beispiel. Wer darauf besteht, so etwas zu regeln, wird entsprechend weniger Miete verlangen können.
Die meisten Verträge verzichten darauf etwas zu regeln, was sowieso im Vertragsrecht geregelt ist. Die Arbeitsverträge, die ich bisher unterschrieben habe waren bestenfalls 2 DIN-A4-Seiten lang. Ich brauchte 5 Minuten zum lesen und unterschreiben. Für 10 Seiten Mietverträge brauchte ich 1 Tag zum überprüfen.

Oder Fußball, die verletzungsintensivste Sportart überhaupt.
Das sollten auch nur Beispiele sein.


Liebschaften oder sexuelle Vorlieben sind normale Bedürfnisse, die niemanden etwas angehen. Sonst schreibt einem der Arbeitgeber noch vor, wie oft man zur Kirche geht.

Warum sollte er das nicht, wenn ihm etwas daran liegt? Entsprechend weniger werden seine Arbeitsplätze nachgefragt.
Weil ihn das nichts angeht und er am längeren Hebel sitzt.
Ich bin lediglich ein Anhänger der Vertragsfreiheit.
Völlige Vertragsfreiheit wäre das gleiche wie völlige Gesetzlosigkeit: Anarchie.
Was du in diesem speziellen Fall forderst, ist nicht Freiheit sondern das Recht des Stärkeren. Das sollte man ehrlicherweise dann auch so sagen.

Das ist nur Deine Interpretation. Ich teile sie nicht. Wer in der besseren Verhandlunspositonist, ist vom Einzelfall abhängig, hier zum Beispiel davon, ob die Konkurrenz von Walmart Leute sucht, und ganz generell von der Verhandlungsmacht der gewerkschaften.

Außerdem halte ich den Begriff in diesem Zusammenhang sowieso für grob realitätsverzerrend und demagogisch. Im Geschäftsleben kann niemand zum Abschluß eines Vertrages gezwungen werden.
Wach auf, wir haben eine Arbeitslosenquote von 11,6%.
Ich kenne keinen, der einen Arbeitsvertrag einfach so unterschreibt, sondern nur, weil ihn wirtschaftliche Zwänge dazu treiben, einer Erwerbsarbeit nachzugehen.
Es soll auch Leute geben, die gerne arbeiten.

Meiner Meinung nach ist der Unterschied zwischen Zivilisation und Barbarei der, dass ein Interessensausgleich zwischen ungleichen Partnern hergestellt wird, durch eine dritte Instanz. Ob das nun Legislative, Tarifparteien oder Mediatoren sind, ist dabei eher zweitrangig.

Mit anderen, klareren Worten: Du möchtest den vermeintlich schwächeren Vertragspartner durch staatliche Gewalt zum stärkeren machen, der dem neuen Schwächling seine Bedingungen diktieren kann.
Vom Vertragsrecht profitieren beide Seiten.
Um nochmal auf den kurzen Arbeitsvertrag zurückzukommen: Bei Vertragsfreiheit müsste ein Arbeitsvertrag erst lang und breit verhandelt werden. Dann müsste der Arbeitgeber einen ellenlangen Vertrag hinochsen. Danach würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen, den Vertrag auf Fallgruben zu untersuchen.

Hosea schrieb:
Das würde Voraussetzen das man an außschließlich an das Gute im Menschen glaubt und der Begriff freiwillig paßt für mich nicht voll ins Bild von z.b wohnen und arbeiten.

Ich glaube nicht an das Gute im Menschen, zumindest nicht bedingungslos. Ich glaube, daß, wie Adam Smith lehrt, die Anbieter auf dem Markt um die Nachfrager konkurrieren und ihnen aus Eigeniteresse "Wohltaten" erweisen.
Und ich glaube nicht an "Wohltaten".
Und diese Menschen zu schützen, ist Aufgabe des Staates auch wenn wir uns hier einig sind, das Gesetze/Rahmen auch nicht immer das non-Plus-Ultra ist.

Wovor zu schützen, eigentlich? Ein Angebot an Bedingungen zu knüpfen, ist doch kein Angriff, allenfalls ein schlechtes Angebot! Wenn ich meine Wohnung nur an katholische Junggesellen vermieten will, die mich sonntags in die Kirche fahren, dann ist das doch besser, als sie leerstehen zu lassen, oder? Muß die potentielle Mieterschaft etwa auch vor Leerstand geschützt werden?
Nein, aber sie muss z.B. davor geschützt werden, dass urplötzlich die Miete erhöht wird, oder dass ein Mieter ohne Angaben von Gründen von einen Tag auf den anderen auf die Strasse gesetzt wird. Genauso muss ein Vermieter vor einem unzumutbaren Mieter geschützt werden.
 
B

Booth

Gast
agentP schrieb:
Warum sollte ich nicht jemanden vom Handel ausschliessen dürfen?
Das ist eine gute Frage. Wieso sollte man dies nicht dürfen? Um ehrlich zu sein, bin ich hin und hergerissen. Auf der einen Seite sehe ich Dein späteres Argument, daß man ja auch Menschen ausschließen könnte, die mit dem Kauf/Handel eine nach eigener Meinung unmoralische Verhaltensweise verknüpfen. Umgekehrt kann natürlich der Ausschluß selber unmoralisch bewertet werden. Man kann nun behaupten, daß solche diskriminierenden Ausschlüsse ("ich verkaufe nicht an Deutsche") der Markt selber regelt. Was aber, wenn sich in einer Region ein diskriminierendes Verhalten enorm verdichtet, sodaß eine Gruppierung enorme soziale Nachteile in Kauf nehmen muss, daß sie kaum am regionalen Handel teilnehmen kann? Wäre das in Ordnung?

Ein_Liberaler schrieb:
Also befürwortest Du auch Geschäftspraktiken, die nicht auf Vertragswerk beruhen, andere aber als Verhalten wider der Würde des Menschen ansehen könnten?
Ja, das tue ich. Der Mensch ist mir völlig egal[...]. Mich interessieren nur einzelne Menschen
Hmmm - das interpretiere ich so, daß Du "dem Menschen", also allen Menschen, keine einheitlichen Gemeinsamkeiten zuordnest, die als "Würde" definiert werden kann. Später sagst Du aber selber:
Ein_Liberaler schrieb:
Das Eigentum an sich selbst kann niemand aufgeben, sonst wäre auch Sklaverei legal.
Also darf "der Mensch" nicht jemand anderes gehören - besitzt also doch eine Würde. Irgendwie widersprichst Du Dir da.
Wenn Du sagst, daß niemand das Eigentum an sich aufgeben kann, so impliziert dies, daß man jedoch den Besitz an sich aufgeben könnte. Ist dem so? Muss ja eigentlich, da jeder Arbeits-Vertrag ein Abtritt an Bestimmung über sich selber beinhaltet. Wie weit darf die Abtretung dieser Bestimmung gehen? Das ist doch der Kern der Frage.

Deine Aussagen lassen mich annehmen, daß jegliche Besitzübereignung an sich selber möglich ist, solange die Eigentumsverhältnisse nicht angetastet würden. Aber wir wissen auch, daß manche Besitzverhältnisse extrem lange dauern können. Wäre es OK, wenn ein Vertrag vorsieht, daß jemand über Jahre seinen Besitz an sich selber abtritt? Oder doch nur stundenweise? Und welche Einschränkungen muss es geben? Keine?
Zum Beispiel könnte eine Mutter ihr Kind an eine satanssekte zur Opferung verkaufen. Dieser Vertrag wäre nichtig, weil sie nicht die Eigentümerin des Kindes, sondern nur seine Sachwalterin ist.
Aber vermieten? Wir vermieten uns in Arbeitsverträgen ja schließlich zu einem erheblichen Teil selber. Also könnte man ja auch (s)ein Kind vermieten, welches man "sach"-verwaltet (übrigens finde ich die freudsche Fehlleistung widerlich, daß Du bei einer Mutter von "Sach"verwaltung gegenüber dem eigenen Kind redest, aber dazu später nochmal mehr).
Schwache müssen sich zusammenschließen.
Was ist, wenn sie sich daran (aus welchen Gründen auch immer) nicht beteiligen - selber schuld? Freigabe zur Ausbeutung, solange nicht das "Eigentum" an sich selber berührt wird?
Ich würde meinen Arbeitsvertrag entweder von den ebenso schlauen Juristen der Gewerkschaft prüfen lassen oder von einem darauf spezialisierten Anwalt.
Was ist, wenn Du nicht die Mittel dazu hast, da sich Anwälte in einer solchen Welt so gut bezahlen lassen, daß Du sie Dir nicht leisten kannst? In einer solchen Welt gäbe es ja auch keine staatlich verordneten Verrechnungssysteme für Anwälte.
Einen kleinen Einblick in dieses System kannst Du in den USA begutachten. Jemand der sich gute (und damit teure) Anwälte leisten kann, hat einen erheblichen Vorteil in einem Gerichtsverfahren.
Ein Vertrag ist ein Vertrag, egal mit wem.
Jeder Vertrag ist ja anfechtbar, wie Du selber erwähnt hast. Somit entscheiden am Ende die Juristen.
Kleingedrucktes dient dazu, das allgemein Übliche zusammenzufassen, das nicht Gegenstand der Verhandlungen im Einzelfall ist, nicht dazu, den Kontrahenten zu besch... ummeln.
So allgemein von Dir formuliert klingt diese These ziemlich unglaubwürdig, findest Du nicht auch?

Noch eine Grundbemerkung:
Du vertrittst die Ansichten, die ich eigentlich in allen BWL-Vorlesungen bisher erlebt habe. Alle BWL-Vorlesungen sind geprägt von einem Grundgedanken: Reduktion des Menschen auf einige wenige für die situative Betrachtung relevante Funktionen. Eine Eigenschaft, die wir Menschen leider in vielen Bereichen unseres Lebens an den Tag legen - in der modernen Wirtschaft wird sie jedoch zu dem entscheidenden Grundprinzip. Wohlweislich wird sie kaum irgendwo ausgesprochen (habe ich jedenfalls in keiner Vorlesung oder irgendeinem Buch so gelesen).

Dabei ist völlig klar, daß jeder Mensch unterschiedlichste Funktionen einnehmen kann. Mal ist er Arbeitnehmer, mal ist er Kunde, mal potentieller Kunde, mal Zielgruppe, mal Randgruppe, mal Arbeitgeber, mal Kreditgeber, mal Kreditnehmer, etc etc etc...

Reduktion auf die situative Funktion. Ich glaube, daß mit dieser Maxime folgendes erreicht wird:
1. Die soziale Kompetenz der Menschen wird vernachlässigt.
2. Gier, welche sich zum Teil stark unsozial auswirken kann, wird nicht selten belohnt.

Der freudsche Versprecher der Mutter, die "Sachverwalter" des Kindes ist, zeigt aus meiner Sicht eindeutig dieses sozial kalte Funktionsdenken.

gruß
Booth
 

struppo_gong

Auserwählter Meister der Neun
27. September 2002
906
... und die bitches von der who (world health organisation) haben doch glatt beschlossen keine raucher mehr einzustellen, und alle mitarbeiter, die mit dem rauchen anfangen, zu feuern.
sehr krass dieser neue arbeitgeber faschismus.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
mein arbeitgeber schreibt mir meine politisch einstellung vor - zumindest im groben, ich muss demokrat sein... :O_O:
 

Franziskaner

Ritter vom Schwert
4. Januar 2003
2.061
Ein_Liberaler schrieb:
Dazu fehlen mir die statistischen Grundlagen. Deutlich unter den 1200 Euro, die diesem Drogisten vorschweben, aber inklusive Krankenversicherung und mit Zuverdienstmöglichkeiten ohne 100 % Grenzsteuersatz.

Ich frag nochmal konkret nach: Wie hoch? Und jetzt mal angenommen, jeder hätte so sagen wir mal 900 Euro, was glaubst du, würde in deinem freiheitlichen Markt passieren? Und denkst du, eine wie du es nennst, Zuverdienstmöglichkeit wäre dann wirklich optional?

Du würdest mich also zwingen, zu einem schwulen Friseur zu gehen? Nicht wirklich, oder?

Tja, ich weiss nicht. Greift der Besuch bei einem schwulen Friseur in dein Leben so grundlegend ein, dass er sogar Auswirkungen bis in dein eigenes Schlafzimmer hat? Wenn nein, nochmal die Frage: Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Oder siehst du ein eklatantes Missverhältnis beim Angebot von Friseurdienstleistungen, das sich mit dem auf dem Arbeitsmarkt vergleichen liesse?

struppo_gong schrieb:
... und die bitches von der who (world health organisation) haben doch glatt beschlossen keine raucher mehr einzustellen, und alle mitarbeiter, die mit dem rauchen anfangen, zu feuern.
sehr krass dieser neue arbeitgeber faschismus.

Genau so was mein ich. Ich hätte kein Problem damit, wenn ein Arbeitgeber sagt, er will einen Arbeitsvertrag abschliessen, in dem seinen Mitarbeitern das Rauchen am Arbeitsplatz untersagt ist. Wo ich keine Rechtfertigung sehe, ist das Verbot auch ausserhalb der Arbeitszeit und des Firmengeländes.

antimagnet schrieb:
mein arbeitgeber schreibt mir meine politisch einstellung vor - zumindest im groben, ich muss demokrat sein...

Mal davon abgesehen, dass hier in der Vergangenheit gewisse Verzerrungen bei der Einschätzung von undemokratisch aufgetreten sind (ich erinnere mich an den jungen, sagen wir mal eher links geprägten Lehrer, der freigestellt wurde...den alten Sack, der uns dauernd im Physikunterricht Naziparolen um die Ohren schlug, fand man anscheinend demokratisch genug).

holo schrieb:
Und bei der Feuerwehr ist die Bartrasur Pflicht - wegen der Atemschutzmaske.

Findest du das mit dem diskutierten Fall bei Walmart vergleichbar?
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Umgekehrt kann natürlich der Ausschluß selber unmoralisch bewertet werden.
Eigentlich nicht, oder? Es handelt sich immerhin um mein Eigentum. Was ist daran unmoralisch wenn ich frei darüber verfüge?
sodaß eine Gruppierung enorme soziale Nachteile in Kauf nehmen muss, daß sie kaum am regionalen Handel teilnehmen kann? Wäre das in Ordnung?
Nein, das wäre natürlich nicht in Ordnung, aber das ist nicht die Frage, sondern die Frage ist doch die, ob es die Aufgabe des Staates ist an der Stelle zu regulieren. Solange die Diskriminierung nicht auch noch vom Staat sanktioniert wird, wie im 3.Reich, würde ich aber die berechtigte Hoffnung haben, daß sich immer ein paar Leute darüber freuen, wenn sie Kunden für sich alleine haben. Wenn also hier im muslimisch dominierten Neukölln und Kreuzberg plötzlich alle Läden o.g. Schild anbringen würden, dann würde ich zB ernsthaft in Erwägung ziehen an meinem Laden ein Schild anzubringen auf dem steht: Verkaufe gerne an Juden! Anschliessend würde ich womöglich ein paar Dankesbriefe an die ausgrenzenden Kollegen für das mir freiwillig überlassene Monopol versenden. :wink: Was sollte mich denn davon abhalten, solange sich der Staat nicht in die Vertragsgestaltung einmischt?
 
G

Guest

Gast
Ich finde es nicht i.O. Niemand kann mir in mein Privatleben reinreden oder bestimmen.

Andererseits spricht nichts dagegen jemanden, aufgrund schlechter Leistungen, auch wenn es das Ergebnis einer Liebesbeziehung ist,
zu kündigen. So sind es die schlechten Leistungen die dazu führen, woraus die entstehen sollte nicht zur Debatte stehen.
 
B

Booth

Gast
agentP schrieb:
Booth schrieb:
sodaß eine Gruppierung enorme soziale Nachteile in Kauf nehmen muss, daß sie kaum am regionalen Handel teilnehmen kann?
Nein, das wäre natürlich nicht in Ordnung, aber das ist nicht die Frage
Keine Ahnung, ob es "die" Frage ist - aber es ist "meine" Frage ;)
sondern die Frage ist doch die, ob es die Aufgabe des Staates ist an der Stelle zu regulieren.
Nun - es muss nur ein überwiegender Teil diese diskriminierende Art befürworten - dann werden automatisch Personen in öffentliche Ämter gewählt, die das logischerweise auch befürworten. Das könnte dann problematisch werden.
[...]würde ich aber die berechtigte Hoffnung haben, daß sich immer ein paar Leute darüber freuen, wenn sie Kunden für sich alleine haben.
Was, wenn diese Personen in der Region dann auch diskriminiert würden? Ein beliebtes Verhalten von Diskriminierung ist nicht nur die eigentlich Ziel-Gruppe abwertend zu behandeln, sondern auch Leute, die diese Ansicht nicht teilen.
Wenn also hier im muslimisch dominierten Neukölln und Kreuzberg plötzlich alle Läden o.g. Schild anbringen würden, dann würde ich zB ernsthaft in Erwägung ziehen an meinem Laden ein Schild anzubringen auf dem steht: Verkaufe gerne an Juden!
Ich mag dieses Beispiel nicht sonderlich, daß man immer die Juden auswählt. Lass uns doch das Beispiel nehmen, daß Deutsche in einer bestimmten Region beginnen, Russlandauswanderer zu diskriminieren. Wenn ein Deutscher diese Diskriminierung unterläuft, könnte er selber Ziel der Diskriminierung werden. Gruppendynamik lässt uns in unserem Verhalten nicht selten lieber zurückweichen. Angenommen Du würdest an Deinem Geschäft das Schild dranpappen, und plötzlich kommen kaum noch deutsche Kunden. Auf offener Strasse wirst Du scheel angeschaut - in Kaffees nicht mehr eingelassen - Leute wollen nicht mehr mit Dir handeln - Dein regionaler Großhändler verkauft Dir nichts mehr, Du musst überregional ausweichen - Deine Kinder werden in der Schule gehänselt, etc etc.
Diskriminierung ist leider ein Verhalten, welches sich NICHT auf die Wirtschaft beschränkt. Etwas, was man gerne ausser acht lässt.
Anschliessend würde ich womöglich ein paar Dankesbriefe an die ausgrenzenden Kollegen für das mir freiwillig überlassene Monopol versenden. :wink:
Vielleicht würdest Du nach einer kurzen Zeit der Diskriminierung (die eben nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial stattfindet) fortziehen wollen, weil es einfach unerträglich wird. Geld ist nicht alles.

Aber ich gebe zu, daß die Problematik sehr komplex ist. Zudem gibt es ja auch aktive Handelsausschlüsse, die wir vermutlich alle sofort unterstützen würden, wie Gewaltvideos oder Zigaretten an Kinder zu verkaufen. Von daher gebe ich Deinem Einwand durchaus Recht, daß man allgemein nicht sagen sollte, jeder "muss" mit jedem Handel betreiben. Umgekehrt finde ich es nicht ganz richtig, daß man jegliche Auswahl akzeptieren muss, da es durch Gruppendynamik zu Problemen kommen kann. Die Thematik ist nicht so ganz simpel.

gruß
Booth
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Keine Ahnung, ob es "die" Frage ist - aber es ist "meine" Frage Wink
Ja aber die wurde ja auch schon beantwortet.
Zitat:
sondern die Frage ist doch die, ob es die Aufgabe des Staates ist an der Stelle zu regulieren.
Nun - es muss nur ein überwiegender Teil diese diskriminierende Art befürworten - dann werden automatisch Personen in öffentliche Ämter gewählt, die das logischerweise auch befürworten. Das könnte dann problematisch werden.
Was aber nur dann Auswirkungen hat, wenn der Staat an der Stelle mitreden darf. Darf sich der Staat in den privaten Vertrag nicht einmischen, dann ist es auch sehr viel weniger relevant, was der Amtsinhaber denkt.
Wenn er sich aber einmischen darf, dann einer alleine an einer kritischen Stelle in der Hierarchie noch sehr viel mehr Schaden anrichten.
Angenommen Du würdest an Deinem Geschäft das Schild dranpappen, und plötzlich kommen kaum noch deutsche Kunden.
Ja, im schlimmsten Falle könnte das schiefgehen, wenn wirklich alle Händler an einem Strang ziehen und alle Kunden, die nicht zu der diskriminierten Gruppe gehören auf deren Seite stehen und[/i die diskriminierte Gruppe so klein ist, daß sie als Kundenstamm nciht ausreicht, dann habe ich Pech gehabt und muß womöglich mit meinem Laden in eine andere Gegend ziehen, was mir bei so einer Nachbarschaft auch nicht sonderlich leid tun würde.

Allerdings sehe ich nicht den Vorteil, wenn der Staat sowas regelt, denn dann kann die Mehrheit ja in einer Demokratie einfach Politiker wählen, die dann ein Gesetz erlassen, das den Handel mit der diskriminierten Gruppe einschränkt und das wäre imho eine noch viel unangenehmere Variante, denn dann müsste ich mich mit meiner Zivilcourage nicht nur gegen die Nachbarn sondern gegen den Staat stellen und das dürfte noch erheblich mehr Leuten schwerfallen.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
wissenschaftlicher mitarbeiter - ich kann das schon verstehen, wenn der staat als arbeitgeber keine antidemokraten bezahlen will... allerdings geht mir das liebesverbot auch zu weit...
 

struppo_gong

Auserwählter Meister der Neun
27. September 2002
906
hmm, dass du kein antidemokrat seien sollst leuchtet ein, aber dass du deshalb demokrat seien sollst finde ich fraglich.
(vielleicht verwechsel ich da auch was mit den definitionen- aber demokrat ist ja eigentlich auch nicht eindeutig definiert)

gibt es da einen paragrafen, der leuten, die den staat als arbeitsgeber haben vorschreibt demokraten zu sein?

was haltet ihr eigentlich davon, dass die WHO (in new york glaube ich) alle raucher feuert?
 

the_midget

Meister vom Königlichen Gewölbe
28. Juni 2004
1.437
struppo_gong schrieb:
was haltet ihr eigentlich davon, dass die WHO (in new york glaube ich) alle raucher feuert?

Also so weit ich es ihm Radio gehört habe, betrifft die neue Regelung bestehende Arbeitsverhältnisse bei der WHO nicht, es wird also niemand gefeuert.

Ansonsten finde ich es einerseits schon ein starkes Stück. Andererseits passt das natürlich zur WHO. Rauchen ist ja nunmal auch nachgewiesenermaßen schädlich, es geht also nicht einfach nur darum, sich ins Privatleben der Mitarbeiter einzumischen.

Zudem denke ich, daß die Menschen, die sich bei der WHO bewerben schon eher eine Alternative haben, und sich kaum gezwungen fühlen müsssen einen Vertrag zu unterschreiben, denn da geht es doch eher um gehobene Positionen.

Man merkt ,ich weiss nicht so recht was ich davon halten soll. ich sag mal zu 51% finde ich es in Ordnung.

gruß

midget
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Bei der WHO vermute ich auch corporate identity. Stell dir mal einen ausgeprägten Veganer hinter der Fleischtheke vor ;-)
Sowas ähnliches habe ich auch bei einer Stellenanzeige vom Jüdischen Museum gesehen. Da wurde vom Pförtner oder so ähnlich ein entsprechendes Verständnis für die Problematik vorausgesetzt.
Und die WHO predigt nun nicht nur Wasser, sie trinkt auch davon.
 

struppo_gong

Auserwählter Meister der Neun
27. September 2002
906
trotzdem finde ich es sehr fraglich, dass es überhaupt eine gesetzliche grundlage gibt, die soetwas rechtfertigt.
man könnte ja auch nicht veganern verbieten hinter der fleischtheke zu arbeiten.


zwar ist es in new york vermutlich auch naheliegend mit der u bahn zu fahren, aber insofern könnten sie auch autofahrern den arbeitsplatz verweigern oder fetten menschen und und und....

das problem mit diesen vorschriften bei größeren unternehmen ist halt, dass es die situationen verallgemeinert, und so leute in einen topf steckt die da nicht hingehören.

vor allem denke ich , dass das in new york sowiso schon zu weit geht , und die who da einfach im zuge eines fraglichen trends mitläufer ist.

ich hoffe nur, dass andere arbeitnehmer das nicht fortpflanzen.

(wenn es den arbeitgeber stört, dass jemand während der arbeitszeit raucht kann er ja den mitarbeitern während der arbeitszeit einen vaporizer nahelegen.)
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Blake schrieb:
Auch wenn es kein spezielles Leasing-Gesetzbuch gibt, gibts einen gesetzlichen Rahmen.

Abgesehen davon, daß für Leasingverträge einige Bestimmungen (wie die über die Nichtigkeit von Verträgen) sowieso gelten, ist natürlich auch nachträglich "ordnend" eingegriffen worden. Leasing funktionierte aber auch ohne dem.

Die meisten Verträge verzichten darauf etwas zu regeln, was sowieso im Vertragsrecht geregelt ist.

Die meisten Verträge würen aber auch auf ein Verbot von Herrenbesuchen nach zehn verzichten, wenn sie es regeln dürften.

Die Arbeitsverträge, die ich bisher unterschrieben habe waren bestenfalls 2 DIN-A4-Seiten lang. Ich brauchte 5 Minuten zum lesen und unterschreiben. Für 10 Seiten Mietverträge brauchte ich 1 Tag zum überprüfen.

Kein Wunder. Wenn Du einmal eingezogen bist, hast Du den ganzen Ärger mit dem umzug gleich nochmal, wenn Du wieder rauswillst. Auf die Arbeit gehst Du einfach nicht mehr, da wird Dir der Rücktritt vom Vertrag viel einfacher gemacht.

Oder Fußball, die verletzungsintensivste Sportart überhaupt.
Das sollten auch nur Beispiele sein.

Der Franziskaner war entsetzt über die Möglichkeit, sein Arbeitgeber könnte ihm das Fußballspiel verbieten.


Weil ihn das nichts angeht und er am längeren Hebel sitzt.

Wenn ich finde, daß meinen Arbeitgeber mein Glaube oder meine Liebe nichts angehen, steht es mir frei, ihm darüber nichts mitzuteilen. Ihm sollte es freistehen, mich dann eben nicht zu beschäftigen.

Ich bin lediglich ein Anhänger der Vertragsfreiheit.
Völlige Vertragsfreiheit wäre das gleiche wie völlige Gesetzlosigkeit: Anarchie.

Das halte ich für offensichtlichen Unsinn. Erstens ist Anarchie keine Gesetzlosigkeit, sondern Herrschaftslosigkeit, eine sehr angenehme Vorstellung. Zweitens bedeutet Vertragsfreiheit nicht, daß Raub, Mord und Sklaverei erlaubt wären. Wie kommst Du auf die Idee, zwei so verschiedene Ideen gleichzusetzen? Aber gut, recht besehen hat natürlich Hobbes keine andere Ansicht vertreten. Ich empfehle zur Abwechslung Locke.

Vom Vertragsrecht profitieren beide Seiten.
Um nochmal auf den kurzen Arbeitsvertrag zurückzukommen: Bei Vertragsfreiheit müsste ein Arbeitsvertrag erst lang und breit verhandelt werden. Dann müsste der Arbeitgeber einen ellenlangen Vertrag hinochsen. Danach würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen, den Vertrag auf Fallgruben zu untersuchen.

Quatsch. Die Gewerkschaften würden Standardverträge aushandeln. Dafür sind Gewerkschaften doch da.

Und ich glaube nicht an "Wohltaten".

Ich auch nicht, ebensowenig Smith. Daher die Anführungszeichen.

Nein, aber sie muss z.B. davor geschützt werden, dass urplötzlich die Miete erhöht wird,

Eben! Das wäre die nachträgliche, einseitige Änderung eines bestehenden Vertrages, also keine Vertragsfreiheit, sondern nackte Gewalt.

oder dass ein Mieter ohne Angaben von Gründen von einen Tag auf den anderen auf die Strasse gesetzt wird.

Dagegen gibt es vertragliche Kündigungsfristen.

Genauso muss ein Vermieter vor einem unzumutbaren Mieter geschützt werden.

Das geschieht in Deutschland aber nicht. Unser Mietrecht ist hoffnungslos einseitig.
 

Giacomo_S

Ritter der ehernen Schlange
13. August 2003
4.125
Ein_Liberaler schrieb:
Ich halte das schon für eine Einmischung des Staates - denn sind unsere Gerichte nicht staatliche Gerichte und urteilen sie nicht nach staatlichen Gesetzen?

Darf ich da mal an die Gewaltenteilung erinnern ?

Ein_Liberaler schrieb:
Es wird niemanden überraschen, daß ich dafür plädiere, Walmart einfach machen zu lassen. Kauft man da eben nicht und arbeitet da eben nicht, werden schon sehen, was sie davon haben. Oder liebt man sich eben. Wird sich zeigen, ob gute Leute dewegen wirklich entlassen werden.

Ach ja ? Kannst Du mir mal erklären, mit welcher Berechtigung das Grundgesetz für Walmart keine Gültigkeit haben soll ?

Ein_Liberaler schrieb:
Freude darüber, daß uns der Staat vor solchen durchgedrehten Kapitalisten beschützt, ist jedenfalls unangebracht. Der Verhaltenskodex ist nichts weiter als eine Reaktion auf Eingriffe des amerikanischen Staates und insbesondere seines Gerichtswesens. Von allein wäre Walmart auf diese bescheuerte Idee nicht gekommen.

Der Vorfall fand so in Deutschland statt.
 

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