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Urteile deutscher Justiz fallen zu mild aus

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
@Elli:
In Deutschland, so erklärt mir gerade meine Prinzessin, gibt es den Kinder- und Jugenddienst. Aber sie selbst hat als Arzthelferin in einer Kinderarztpraxis auch so ihre Beweisnöte, wenn sich ein (schwerwiegender) Verdacht auf Kindesmisshandlung zeigt. Es soll sehr schwer zu beweisen sein, was mich wieder zu meinem Standpunkt führt: Opfer haben es hier schwer.
 

Sensoe

Geheimer Meister
8. Februar 2003
379
@Anti

natürlich wäre es viel zu einfach zu sagen "sie hatte ne schlechte kindheit deswegen hat sie ihr kind verhungern lassen".
Aber ich denke damit wurde der grundstein quasi gesetzt.
Ne art gefühlskälte/desinteresse dem eigenen kind gegenüber.
Nen wirklichen "grund" für sone tat kanns allerdings in meinen augen sowieso nicht geben.
 

Ellinaelea

Geheimer Meister
7. März 2005
494
Was gibts da zu beweisen, wenn ein unbeaufsichtigtes Kind zwischen fremden Hunden in seinem Kinderwagen allein rumliegt? Die nächsten Passanten anhalten und gut ist mit Zeugen. Die können dann mit mir zusammen die Zeit stoppen bis Mutti wieder auftaucht. Dann wars das auch mit der Ausrede "Ich war doch nur schnell eine Minute..."
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
Sensoe schrieb:
@Anti

natürlich wäre es viel zu einfach zu sagen "sie hatte ne schlechte kindheit deswegen hat sie ihr kind verhungern lassen".
Aber ich denke damit wurde der grundstein quasi gesetzt.
Ne art gefühlskälte/desinteresse dem eigenen kind gegenüber.
Nen wirklichen "grund" für sone tat kanns allerdings in meinen augen sowieso nicht geben.

antimagnet nickt midd'm kopp.

:wink:
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
In unser Gesellschaft jemanden zu finden, der den Zeugen bis vor das Gericht macht ist schon mal schwer. Bis die Polizei eintrifft, dauert es schon mal eine halbe Stunde. Die ist für mich der verlässlichste Zeuge. Aber wie geht es vor Gericht weiter? Meine Prinzessin und ich hatten einen ganzen Ordner mit Fotos, Kopien usw vor Gericht - hat uns nichts gebracht.
Ich habe es bei einer anderen Mutti anders gemacht: Ich sprach sie darauf an, und sie ändete den "Stein des Anstoßes".

Aber im Fall der Tötung des Kindes muss ich auch fragen, weshalb ein Jugendamt nicht reagiert hat. Kann denn so etwas unbemerkt bleiben?
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Um zum Ursprung zurück zu kommen: Kann es sein, dass die jeweils zu verhängenden Strafen nicht im rechten Verhältnis zueinander stehen? Was gibt es für Steuerhinterziehung und wie bestraft man den Kerl, der seine Frau permanent verprügelt? Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Kann ich da auch sagen: Na ja, er hatte eine schwere Kindheit? Wo ist die Grenze?

EDIT: "Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt und eine Diskussion darüber ausgelöst, ob die Behörden nicht früher hätten eingreifen müssen. Die Stadtregierung gestand eine Mitverantwortung ein, da der Kontaktaufnahmeversuch eines Mitarbeiters der Schulbehörde folgenlos geblieben war, der an der Tür geklingelt hatte, nachdem Jessica nicht in der Schule erschienen war."

Und da fand ich es schon unter: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/12/0,3672,2362668,00.html
 

arius

Großer Auserwählter
16. Juli 2003
1.555
Die irdischen Strafen sind zu den himmlischen unvollkommen, denn alles Irdische ist nur ein unvollkommenes Abbild des geistigen.

Durch keine irdische Strafe kann so ein Vergehen jemals vollständig gesühnt werden. Wichtig ist, dass sich die Gesinnung des Betreffenden ändert.

Das erfordert harte Läuterung und schwere Prüfungen in durch Behinderungen eingeschränkten nächsten irdischen Leben und auch gleichzeitig die Notwendigkeit, dass die Kinder ihren Eltern verzeihen.
Erst wenn die Wesen untereiander sich vergeben, kann die göttliche Welt Gnade walten lassen und den Aufstieg der Betreffenden weiter fördern.

Gruß Arius
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
arius schrieb:
Die irdischen Strafen sind zu den himmlischen unvollkommen, denn alles Irdische ist nur ein unvollkommenes Abbild des geistigen.
Arius
Klares Ja.

arius schrieb:
Durch keine irdische Strafe kann so ein Vergehen jemals vollständig gesühnt werden. Wichtig ist, dass sich die Gesinnung des Betreffenden ändert.
Arius
Und da tauchen die Probleme auf. Die Gesinnung des 16-jährigen Kindermörders zu ändern, mag vielleicht funktionieren.
Im Falle "Jessica" sind es jedoch Erwachsene im Alter von 36 und 49 Jahren.

arius schrieb:
Das erfordert harte Läuterung und schwere Prüfungen in durch Behinderungen eingeschränkten nächsten irdischen Leben und auch gleichzeitig die Notwendigkeit, dass die Kinder ihren Eltern verzeihen.
Erst wenn die Wesen untereiander sich vergeben, kann die göttliche Welt Gnade walten lassen und den Aufstieg der Betreffenden weiter fördern.
Gruß Arius
Und in diese Kategorie gehören Jessicas Mörder. Die Frage, um die dich die Gemüter hier stritten ist dann doch wieder: Will unsere Gesellschaft solchen "Menschen" helfen, das nächste irdische Leben schneller zu erlangen?
 

arius

Großer Auserwählter
16. Juli 2003
1.555
Winston und Holo,

ich habe die die Jenseits-Welt betreffenden Fragen dort beantwortet und da es hier um Politik geht, könnten ja hier die die diesseitige Welt betreffenden Aspekte weiter diskutiert werden.

Gruss Arius
 

Ellinaelea

Geheimer Meister
7. März 2005
494
Winston_Smith schrieb:
Ach du schande! Bitte sage mir, dass Du eine Behinderung nicht als Strafe für Verfehlungen in einem vorherigen Leben betrachtest!
Da bin ich mal ausnahmsweise voll der gleichen Meinung wie Winston. Eine ganz gefährliche Einstellung ist das.
 

spriessling

Vorsteher und Richter
11. April 2002
769
@agentp: Leider wird in den Medien nicht viel darüber berichtet. Habe das irgend einem Magazin gesehen. zuerst hat er behauptet sein Bruder sei gefahren, weil achja, Führerschein hat er auch nicht. Daher wurde sein Telefon abgehört, wobei herausgekommen ist, dass er selbst gefahren ist, außerdem hat er sich mit seinem Bruder über den LKW Fahrer lustig gemacht.
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Mit dem angerichteten Schaden wird er seinen Lebtag lang nicht mehr froh, auch wenn er schon Jahre wieder aus dem Knast ist.
Es sei denn, er trickst sich 6 Jahre per Privatinsolvenz durch.
 

_Dark_

Ritter Rosenkreuzer
4. November 2003
2.666
Spriessling schrieb:
Mann fährt bekifft, bei regennasser Fahrbahn zu schnell, drängt Tanklaster ab, der stürtzt von einer Brücke, Fahrer des Laster ist tot, der Mann bestreitet die Tat, ist nicht einsichtig und verhöhnt das Opfer am Telefon

wie kann der denn das opfer verhöhnen, wenn das opfer tot ist?
ich begreife das nicht..

sicher, 1,5 jahre sind da klar zu wenig..

@rest

ich bin ja grundsätzlich auch gegen die todesstrafe, aus mehreren gründen. da wäre erstens die mangelnde sicherheit, dass der delinquent auch der täter war.. dann natürlich der ethisch-moralische aspekt.. es macht das opfer nicht wieder lebendig, niemand kann über das leben eines menschen entscheiden, das recht auf leben ist unverwirkbar, usw..
aber nicht in diesem fall.
vielleicht war ich gestern nach dem lesen des artikels etwas aufgewühlt, aber ich bin da immer noch überzeugt..
dieses verbrechen ist so monströs, dass ich nicht verstehen kann, wie ein mensch es begehen kann. ich mache es mir da nicht einfach (@Ellea), ganz im gegenteil.. einfach wäre es zu sagen, wir stecken die frau in eine therapie, da kann sie dann darüber reden, dass sie nie marmelade bekommen hat.. so kann man in diesem fall aber nicht mehr reagieren.. wer über jahre (!) ein solch unbegreifbares verbrechen begeht, ist nicht mehr krank, der ist schon todkrank.. also bitte.
krankheiten sind heilbar, sowas nicht.. denn bei so einem menschen müssen sämtliche instinkte, bis auf den selbsterhaltungstrieb wahrscheinlich, abgestorben sein.. wenn eine mutter das macht, dann hat sie nicht mal mehr schutzbedürfnis für ihr kind.. nein, ich bin da ganz klar dafür.. von mir aus noch ursachenforschung betreiben und dann ähnliches verhindern, das wars dann aber auch..
denn rauslassen kann man sie nicht mehr, das wäre unmöglich.. wieso sich also jahrelang um die frau kümmern??
kost nicht viel und trägt sich sauber
 
B

Booth

Gast
arius schrieb:
Die irdischen Strafen sind zu den himmlischen unvollkommen, denn alles Irdische ist nur ein unvollkommenes Abbild des geistigen.
Jaja - das Konstrukt der perfekten allumfassenden Gerechtigkeit... Gott muss ein Kommunist sein ^^

gruß
Booth

P.S. Sorry fürs OT...
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
@_dark_ : Gibt es nicht noch eine Alternative?
Ich habe das Gefühl, dass diese 36-jährige Frau ungebildet ist, vielleicht mit der Zeit aus Angst vor Konsequenzen immer tiefer hineingesogen wurde. Was ist das Problem? Sie kann unmöglich Mutter sein. Und wir müssten dazu auch den Vater beleuchten. Der (49) ist angeblich nicht in der Lage, eine Aussage zu leisten. Wieso nicht? Weil er es darf. Und damit ist eine Urteilsverkündung nochmal schwerer. Damit ist die Problematik also auch an anderer Stelle zu suchen - in der Strafprozessordnung. Würde eine Kastration angemessen sein? So verhindern, dass diesen kranken Tieren ein "Unfall" unterläuft? -->Klärung der Frage, ob denn überhaupt ein Kinderwunsch da war/ist. Handelt es sich um ein Verbrechen aus niederen Beweggründen - z. B. Bereicherung? Oder wollten die beiden am liebsten für ihr Leben lang ein 3-jähriges Knuddelknutschkind? Besteht die Gefahr, dass die beiden ein Kind entführen, um ihr Knuddelknutschkind zu bekommen? War vielleicht einER der beiden treibende Kraft, und nutzte dabei eine etwaige Naivität aus? Da brauchts mehr Infos. Ich stehe leider nicht im direkten Kontakt mit einer Profilerin, aber allein diese Gedanken sollten zeigen, dass die Todesstrafe eine Ursachenforschung negiert. Das Ergebnis dieser Ursachenforschung könnte doch dem Opferschutz nutzen. Stelle ich mir also praktisch vor. Als Urteilsverkündung wünschte ich mir einen lebenslangen Aufenthalt in der geschlossenen Abteilung. Sollte in dieser Zeit eine Heilung eingetreten sein, folgt die sofortige Verlegung zu gewöhnlichen Häftlingen.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Warum typisch ? Wegen der obskuren Ethik dahinter oder einfach nur wegen der Falschheit der These ?

@dark
In demokratischen Rechtsstaaten, z.B. in den USA, ist die Todesstrafe teurer, als eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
(Vielleicht können wir die vermutlich jetzt aufbrandende Diskussion darüber, ob die USA ein demokratischer Rechtsstaat sind gleich von vorneherein in einen anderen Thread verlegen. :twisted: )
 

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