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Freiheit - Gleichheit - Demokratie - Bayern

Traenenreiter

Geheimer Meister
1. Oktober 2002
334
Aus einem offiziellen Dokument:

... Mir ist bekannt, daß ich bei den nachstehenden Fragen auch eine Mitgliedschaft oder Mitarbeit in anderen extremistischen oder extremistisch beeinflußten Organisationen ... anzugeben habe.

1.) Sind Sie oder waren Sie Mitglied einer oder mehrer extremistischer oder extremistisch beeinflußter Organisationen?

ja
nein

(Organisation)
(Zeitraum)
(Art der Unterstützung)

Anm.: Gemeint sind Organisationen, die in der BRD bestehen oder bestanden haben. Die wichtigsten Organisationen sind im Formblatt 19 (Abschnitt I und II) aufgeführt.

Dort heißt es u.a.:
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst; hier: Verzeichnis der wichtigsten extremistischen oder extremistisch beeinflußten Organisationen?
Linksextremismus: PDS
Rechtsextremismus: Deutsche Volksunion (DVU), Die Republikaner (REP), Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Und in der "Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 31.12.1991 mit Änderungen vom 06.12.1994 u. 25.07.2002" heißt es:

Nach dem GG ...
- darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung ... eintritt.


Im Klartext: bedeutet dies, daß ein Mitglied einer ordentlich eingetragenen und offiziell zugelassenen Partei nicht ins Beamtenverhältnis aufgenommen werden darf? ???

Ich steh im Moment etwas auf der Leitung - Hilfe erwünscht!
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Kannst du das mal anständig gliedern und quoten ? Man weiss ja gar nicht richtig wo du zitierst und was von dir ist, bzw. was zusammengehört.
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Kannst Du dazu einen Link angeben? Aus dem kurzen Text ist noch nicht ersichtlich, mit welchen Voraussetzungen man zugelassen wird und bei welchen nicht.
Es fällt mir z.B. schwer zu glauben, daß eine Migliedschaft in der PDS Grund genug dafür ist, nicht als Beamter arbeiten zu dürfen; immerhin regiert die momentan zusammen mit der SPD die Hauptstadt
 

Traenenreiter

Geheimer Meister
1. Oktober 2002
334
Das Dokument nennt sich: "Fragebogen zur Überprüfung der Verfassungstreue"

Im weiteren setze ich alle Zitate in ""

"... Mir ist bekannt, daß ich bei den nachstehenden Fragen auch eine Mitgliedschaft oder Mitarbeit in anderen extremistischen oder extremistisch beeinflußten Organisationen ... anzugeben habe.

1.) Sind Sie oder waren Sie Mitglied einer oder mehrer extremistischer oder extremistisch beeinflußter Organisationen?

ja
nein

(Organisation)
(Zeitraum)
(Art der Unterstützung)

Anm.: Gemeint sind Organisationen, die in der BRD bestehen oder bestanden haben. Die wichtigsten Organisationen sind im Formblatt 19 (Abschnitt I und II) aufgeführt."

Dort heißt es u.a.:
"Verfassungstreue im öffentlichen Dienst; hier: Verzeichnis der wichtigsten extremistischen oder extremistisch beeinflußten Organisationen?
Linksextremismus: PDS
Rechtsextremismus: Deutsche Volksunion (DVU), Die Republikaner (REP), Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)"

Und in der "Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 31.12.1991 mit Änderungen vom 06.12.1994 u. 25.07.2002" heißt es:

"Nach dem GG ...
- darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung ... eintritt."

Interessant und hilfreich zur Beantwortung der Frage ist noch folgendes:

"Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 31.12.1991 mit Änderungen vom 06.12.1994 u. 25.07.2002
...
II.2. Bestehen auf Grund der Angaben im Fragebogen ... Zweifel daran, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des GG ... eintritt, so müssen diese Zweifel vor einer Anstellung ausgeräumt werden."
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Im Klartext: bedeutet dies, daß ein Mitglied einer ordentlich eingetragenen und offiziell zugelassenen Partei nicht ins Beamtenverhältnis aufgenommen werden darf? ???
Natürlich dürfen Mitglieder einer ordentlich eingetragenen und offiziell zugelassenen Partei nicht ins Beamtenverhältnis aufgenommen werden. Ich nehme an du meinst: "Darf Mitgliedern bestimmter ordentlich eingetragenen und offiziell zugelassenen Parteien aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit der Beamtenstatus verweigert werden ?"
Nein das bedeutet es nicht prinzipiell, zumindest geben die Ausschnitte die du zitierst eine solche Vermutung nicht her. Ich nehme allerdings an, wenn du die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen angibst, wirst du mit Sicherheit nochmal genauer auf deine Verfassungstreue abgeklopft.
Voigts Ausspruch er möchte die Bundesrepublik abwickeln, dürfte aber zB nicht gerade hilfreich sein für NPD-Mitglieder, die Beamte werden wollen.
 

Traenenreiter

Geheimer Meister
1. Oktober 2002
334
Darum geht es gar nicht, ich muß das Teil nicht ausfüllen, und könnte ja auch überall nein ankreuzen - aber gerade deswegen... ich finde das sehr wunderlich! Oder?
 

Lyle

Vorsteher und Richter
16. Februar 2003
777
Hmm.
Der Knackpunkt liegt wohl im Abschnitt II.2. So wie ich das interpretiere, gibt es keinen Automatismus, der bei Zugehörigkeit zu PDS, Reps. etc. die Anstellung verhindert. Es wird nur davon geschrieben, dass mögliche Zweifel ausgeräumt werden sollen. Das könnte ich mir so vorstellen, das jemand der tatsächlich einer der Parteien am Rand des politischen Spektrums angehört dann noch mal genauer dahingehend überprüft wird, ob er auch wirklich hinter der demokratischen Grundordnung der BRD steht oder nicht. Sollte in dieser Überprüfung herauskommen, dass sich seine politischen Ansichten und Handlungen innerhalb des zulässigen Rahmens liegen (was immer das im konkreten Fall auch bedeuten mag), könnte er doch noch eingestellt werden.
 

Gestreift

Vollkommener Meister
12. Juli 2003
516
Lyle schrieb:
Das könnte ich mir so vorstellen, das jemand der tatsächlich einer der Parteien am Rand des politischen Spektrums angehört dann noch mal genauer dahingehend überprüft wird, ob er auch wirklich hinter der demokratischen Grundordnung der BRD steht oder nicht.

Das trifft den Nagel auf den Kopf. Das ist eigentlich alles was, man dazu wissen muss.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Grundsätzliches dazu:
Auf dem Höhepunkt der Fahndung nach der Roten Armee Fraktion (RAF) ergreift die Bundesregierung flankierende Maßnahmen. Im Januar 1972 beschließen die Regierungschefs der Länder unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt "Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremen Organisationen". Danach wird ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt oder einer verfassungsfeindlichen Organisation angehört, nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt. Bis 1976 werden daraufhin fast eine halbe Million Bewerber auf ihre Verfassungstreue überprüft, davon erhalten nur 428 eine Ablehnung.

Bund und Länder begründen den sogenannten Extremistenbeschluß mit dem Beamtengesetz. Danach muß sich ein Beamter positiv zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekennen und für ihren Erhalt eintreten. Der Beschluß richtet sich in erster Linie gegen eine Unterwanderung durch Mitglieder kommunistischer Gruppierungen, wie etwa der neugegründeten DKP. In der Öffentlichkeit sorgt der "Extremistenbeschluß" für Unruhe und wird vielfach als Berufsverbot kritisiert. Vor allem die Überprüfung von Bewerbern durch den Verfassungsschutz gilt - auch im Ausland - als bedenklich.

1975 befaßt sich das Bundesverfassungsgericht mit dem "Extremistenbeschluß". Es legt fest, daß ein Bewerber nicht allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Organisation abgelehnt werden darf. Ausschlaggebend soll vielmehr sein Verhalten sein. Der von der Bundesregierung daraufhin vorgelegte Gesetzentwurf zur Liberalisierung des "Extremistenbeschlusses" scheitert aber an der Unionsmehrheit im Bundesrat. Es kommt zur Spaltung der Bundesländer in dieser Frage: Die CDU/CSU-regierten Länder halten an der bisherigen Fassung des "Extremistenbeschlusses" fest, während die Länder mit SPD-Mehrheit den gescheiterten Gesetzentwurf der Bundesregierung anwenden.
http://www.dhm.de/lemo/html/DasGete...ndel/NeueOstpolitik/extremistenbeschluss.html
Nachdem Bayern seitdem immer unionsregiert war, gehe ich mal davon aus, daß dort immer noch der alte Beschluß gilt.
 

Lyle

Vorsteher und Richter
16. Februar 2003
777
1975 befaßt sich das Bundesverfassungsgericht mit dem "Extremistenbeschluß". Es legt fest, daß ein Bewerber nicht allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Organisation abgelehnt werden darf. Ausschlaggebend soll vielmehr sein Verhalten sein. Der von der Bundesregierung daraufhin vorgelegte Gesetzentwurf zur Liberalisierung des "Extremistenbeschlusses" scheitert aber an der Unionsmehrheit im Bundesrat. Es kommt zur Spaltung der Bundesländer in dieser Frage: Die CDU/CSU-regierten Länder halten an der bisherigen Fassung des "Extremistenbeschlusses" fest, während die Länder mit SPD-Mehrheit den gescheiterten Gesetzentwurf der Bundesregierung anwenden.
Dazu noch eine kleine Ergänzung. Selbst in SPD-regierten Ländern muss der Beamte versichern, dass er in "keiner Weise Bestrebungen unterstützt, deren Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer Grundlegenden Prinzipien gerichtet sind"; verbunden mit einem mit Handschlag bekräftigten Eid das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze zu wahren.
Verstößt ein Beamter dagegen, so wird gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet um ihn aus dem Dienst zu entfernen. Angestellte in einer beamtenähnlichen Anstellung, die diese Erklärung auch abgeben müssen werden gekündigt.
 

_Dark_

Ritter Rosenkreuzer
4. November 2003
2.666
also ich finde das prinzipiell in ordnung...
jeder der beamter werden will, soll mal ruhig einen eid auf die verfassung schwören und beim bruch des selbigen wegen hochverrats angeklagt werden :twisted:


nein, im ernst..
selbst meine mutter (grundschule in teilzeit) wurde damals extrem geprüft, obwohl sie aus einer wirklich ehrbaren familie kommt..
dass ein beamter in bayern heute noch keine tattoos (!) oder eine mitgliedschaft in einer "extremistischen" partei haben darf, finde ich aber echt abwegig..
sollte mal geändert werden, aber das wird wohl schwer (dank csu majorität)
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
dass ein beamter in bayern heute noch keine tattoos (!) oder eine mitgliedschaft in einer "extremistischen" partei haben darf, finde ich aber echt abwegig..
Also das mit den Tattoos wird aber wenn es die Regelung noch gibt nicht mehr strikt angewendet, zumindest sind ehemalige Schulfreunde von mir mittlerweile Studienräte in Südbayern und beide haben die üblichen Tätowierungen, die man sich Mitte der 90er halt so machen liess. Ich denke mal das beschränkt sich zumindest auf Tätowierung an Körperteilen, wo sie sich nicht verdecken lassen, also Hand, Hals und Gesicht. Das Arschgeweih wird wohl unter dem Standard-Lehrerinnen-Kostüm nicht interessieren.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
das ganze gibt es nicht nur in bayern, das gibt es mindestens auch in sachsen, und es gilt nicht nur für beamte, sondern für den gesamten öffentlichen dienst.


sonst hätt ichs ja nicht ausfüllen müssen.
 

Rupert

Geheimer Meister
9. September 2004
237
Die Nachteile erschließen sich mir nicht unbedingt.

Sofern jemand im öffentlichen Dienst arbeiten will, sollte er bereit sein, dem Staat und damit auch dem Volk dienlich zu sein. Ein Mitglied einer Partei, die, wenn auch nicht immer offenkundig, den Umsturz fordert, kann einfach nicht bereit sein, sich für den deutschen Staat zu engagieren, da es ihn prinzipiell hasst. Besonders bei Studienräten schlägt sich das nieder, da der Grundsatz, der Lehrer dürfe seine Meinung nicht in den Unterricht einbringen, oft genug in der Praxis gebrochen wird. Das mag bei halbwegs gemäßigten Ansichten nicht stören, aber ein verfassungsfeindliches und radikales Auftreten vor Schülern, die womöglich niemals Gedanken zum Themengebiet anstellen mussten, kann gravierende Folgen für deren geistige Entwicklung nach sich ziehen.

Weiterhin ist es nicht zu tolerieren, wenn verfassungsfeindliche Organisationen sich damit rühmen können, den Staat von innen auszuhöhlen. Wie man mit halbwegs legalen Mitteln eine Diktatur aufbaut, das kennen wir noch sehr eindringlich aus der Weimarer Republik, also sollten zumindest diejenigen, die im Notfall für das Intaktsein des Staates und die Versorgung der Bürger zuständig sind, an einer Weiterführung des demokratischen Grundprinzipis interessiert sein. Das Beamtentum braucht auch einen gewissen Selbstschutz, um seinen eigenen Fortbestand zu gewährleisten, und den sollte man ihm selbst überlassen.
 

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