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Deutschland endgültig Polizeistaat

bstaron

Vorsteher und Richter
5. August 2003
760
Gestern wurde offenbar der Betreiber einer Satireseite von der Polizei besucht, sie haben dabei wie üblich alles beschlagnahmt was irgendwie nach PC aussieht.
Artikel 13 GG ist wohl wirklich abgeschafft, bzw Durchsuchungsbefehle sind extrem einfach zu erhalten.
Ach ja, die Seite um die es sich handelt lautet "fettemama.com", ich spare mir jetzt einen direkten Link. Auch will ich keine Diskussion starten ob die Seite nun geschmackvoll ist oder nicht.
 

Baldur

Großmeister
15. Juli 2003
84
Ich weiß, es ist das übliche daß man hier erstmal "Quelle?" schreit, aber ich bin hier in der Firma und etwas das "fettemama.com" heißt öffne ich hier nicht, Großraumbüro und jeder sieht jeden und so...

Also: Quelle? (die kann ich dann nämlich anschauen und lesen) :p
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Dursuchungsbefehle werden in Deutschland aber nicht von der Polizei ausgestellt, insofern verstehe ich nicht wieso "Polizeistaat' :roll:
 

Franziskaner

Ritter vom Schwert
4. Januar 2003
2.061
Also ich weiss nicht, in mir weckt das alles ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit. Wenn unsere Ordnungshüter keine grösseren Gefahren für unsere Demokratie entdecken können, als eine drittklassige Satireseite, dann ist das doch wunderbar!

Hey, hätten wir jetzt Nazis, die auf den Strassen marschieren (oder in Parlamenten hetzen) oder islamistische Hassprediger, die in Moscheen darüber referieren, warum sich nicht unter den Achseln rasierende Teutonen stinken...aber so?

Ist es nicht herrlich, in einem so sicheren und friedlichen Land zu leben?

:ironie: Nur falls es einer noch nicht gemerkt haben sollte...
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Ironie hin oder her: Die "Ordnungshüter" werden in so einem Fall nicht aktiv, solange nicht ein Gericht das auf Antrag eines Staatsanwalts beantragt. Man sollte also wenigstens die bashen, die die Verantwortung dafür tragen.

drittklassige Satireseite
Und das ist noch beschönigend. Eigentlich wäre das eher ein Fall für die Geschmackspolizei. :)
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Nun ja, das Gericht besteht aus einem einzelnen, meist ziemlich überarbeiteten Richter. Es kann durchaus sein, daß der nicht so streng prüft, wie es der Bedeutung der Bürgerrechte angemessen wäre. Und daß von einem Polizeistaat keine Rede sein kann, weil die Polizei sich erst eine Unterschrift abholen muß und die Gerichte theoretisch nichts mit ihr zu tun haben, das halte ich für Wortklauberei.
 

forcemagick

Ritter der Sonne
12. Mai 2002
4.641
Ein_Liberaler schrieb:
Nun ja, das Gericht besteht aus einem einzelnen, meist ziemlich überarbeiteten Richter. Es kann durchaus sein, daß der nicht so streng prüft, wie es der Bedeutung der Bürgerrechte angemessen wäre. Und daß von einem Polizeistaat keine Rede sein kann, weil die Polizei sich erst eine Unterschrift abholen muß und die Gerichte theoretisch nichts mit ihr zu tun haben, das halte ich für Wortklauberei.

und genau dieser umstand mit den überlasteten gerichten führte ja auch zu einer novellierung der entsprechenden regeln.. wenn ich mich recht erinnere war es doch dann eben möglich überwachungen und kleinere durchsuchungen auch ohne richterliche anordnung durchzuführen....

UND GEFAHR IST IMMER IN VERZUG...IMMER ... PERMANENT IN ZEITEN DES TERRORS :twisted:

jaja das böse ist immer und überall... ;)

wie praktisch
 

bstaron

Vorsteher und Richter
5. August 2003
760
agentp schrieb:
Ironie hin oder her: Die "Ordnungshüter" werden in so einem Fall nicht aktiv, solange nicht ein Gericht das auf Antrag eines Staatsanwalts beantragt. Man sollte also wenigstens die bashen, die die Verantwortung dafür tragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeistaat
Soviel zu Definition.
Code:
Der Begriff Polizeistaat bezeichnet eine Staatsform, in der die Staatsführung durch ihre Verwaltungsorgane eine weitestgehende Kontrolle über die Gesellschaft wahrnimmt.

Der Staatsanwalt hätte schließlich die anscheinend anonyme Anzeige einfach wegwerfen können. Oder zur Belustigung im Büro aufhängen.
 

Er4z3r

Vollkommener Meister
23. Mai 2003
551
Wieso werden denn bitte Maus, Monitor, Tastatur und Scanner beschlagnahmt? :O_O:
Selbst der dümmste Polizist sollte doch mit einem Computer umgehen können müssen. Von daher sollte man doch meinen, dass dieser auch weiß, dass man keine Daten auf einer Maus speichert. Oder hab ich jetzt den Sinn dieser Beschlagnahmungen nicht verstanden?

Das mit der "Nazi-CD" find ich übrigens lustig... ^^
 

Laokoon

Vollkommener Meister
11. August 2004
550
Normalerweise nehmen die ja auch nur die Rechner und alle Festplatten oder verdächtigen Speichermedien mit...die Polizisten da scheinen wohl irgendwie komisch zu sein.Oder die wollten sich nicht die Mühe machen ihre eigenen Tastaturen, Mäuse usw- anzuschließen.

Aber davon mal abgesehen.
Falls die Betreiber der Seite (als Privatperson) Pornografie oder rechten Bockmist verbreitet haben wär das ja wohl Grund genug.

"Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungsdwidriger Organisationen" - so die Begründung der Staatsanwaltschaft

Wenn (ich hab die Artikel dazu nicht gefunden auf der Seite, wahrscheinlich aus dem Netz genommen), wenn das wahr ist, ist es wohl berechtigt, dass der Staat da eingegriffen hat.

Eine andere Frage ist, ob das sinnvoll ist es in Form von Beschlagnamung der PC's zu machen, ein Anschreiben, ne staatliche Verfügung hätte wohl auch gereicht. Aber vielleicht will die Polizei sichergehen, dass d nicht mehr im Busch ist. Und die CD hörte sich nun mal auf den Ersten Blick etwas nach Nazis an, find ich. Ihr kennt doch genausowenig alle Bands der Welt samt Albennahmen. Seht ihr? Die Polizei wohl auch nicht. Es war verdächtig also nahmen die das mit.

Die Artikel von den Betreibern der Seite sind wohl auch etwas reißerisch, aber kann man schon verstehen, ich wäre auch sauer, wenn mir sowas passiert. Trotzdem.
 

Waechter

Großmeister
23. Januar 2005
77
Wer glaubt, daß man für eine Durchsuchung einen Durchsuchungsbefehl braucht, der glaubt auch, daß ein Zitronenfalter... :wink:

Genauso wenig ist es richtig, daß man die gesetzlichen Bestimmungen für Durchsuchungen lockern will, damit die Polizei diese künftig in eigener Regie durchführen kann.

DAS KANN SIE NÄMLICH SCHON !!!!


Grundlage für die Durchsuchung bei Verdächtigen ist § 102 StPO. Der Durchsuchungszweck muß die Ergreifung des Verdächtigen oder das Auffinden von Beweismaterial sein. Eine Erfolgsvermutung reicht hier aus um die Durchsuchung zu rechtfertigen.

Wenn ein Unverdächtiger oder seine Wohnung durchsucht werden soll ist § 103 StPO die Ermächtigung. Ziel muß hier ebenfalls die Ergreifung eines Verdächtigen sein oder das Auffinden von Beweismitteln. Allerdings müssen Tatsachen vorliegen, die auf einen Erfolg schließen lassen.


Soweit zu den beiden Ermächtigungen.

In § 105 I StPO ist die Anordnungsbefugnis für Durchsuchungen geregelt: Nur durch Richter und bei Gefahr in Verzug durch die Staatsanwalschaft und ihre Hilfsbeamten.

Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft sind alle Polizeibeamten des mittleren und gehobenen Dienstes mit Ausnahme der Anwärter und Dienststellenleiter.

Merkt ihr es schon :wink: Also alle Polizisten, die auf der Straße rumlaufen, die mit den grünen und silernen Sternen.

Und Gefahr in Verzuge liegt vor, wenn die vorherige Einholung einer richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde.

Und das zu Begründen ist mit das einfachste, das es gibt. 8O
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
"Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungsdwidriger Organisationen" - so die Begründung der Staatsanwaltschaft

Wenn (ich hab die Artikel dazu nicht gefunden auf der Seite, wahrscheinlich aus dem Netz genommen), wenn das wahr ist, ist es wohl berechtigt, dass der Staat da eingegriffen hat.

Da bin ich anderer Ansicht. Das Verwenden usw. ist ein typischer Hilfsparagraph, um gegen Menschen vorgehen zu können, die kein Verbrechen begangen haben. Streichen, das Ding!
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Und daß von einem Polizeistaat keine Rede sein kann, weil die Polizei sich erst eine Unterschrift abholen muß und die Gerichte theoretisch nichts mit ihr zu tun haben, das halte ich für Wortklauberei.

Für mich gehört zum Wesen eines Polizeistaates, daß die Gewaltenteilung an der Stelle aufgehoben ist und die Polizei auch Aufgaben wahrnimmt, die eigentlich der Judikative zugehören. Das vermag ich in dem o.g. Fall nicht zu erkennen.
Das klingt übrigens auch in dem von bstaron gelinkten Wikipedia-Artikel an:
Der Begriff des Polizeistaates entwickelte sich so zum unvereinbaren Gegenbegriff eines demokratischen Rechtsstaates in dem die Polizeigewalt (Verwaltung) nur aufgrund von Gesetzen tätig werden kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeistaat
 

bstaron

Vorsteher und Richter
5. August 2003
760
Waechter schrieb:
Wer glaubt, daß man für eine Durchsuchung einen Durchsuchungsbefehl braucht, der glaubt auch, daß ein Zitronenfalter... :wink:

Genauso wenig ist es richtig, daß man die gesetzlichen Bestimmungen für Durchsuchungen lockern will, damit die Polizei diese künftig in eigener Regie durchführen kann.

DAS KANN SIE NÄMLICH SCHON !!!!

Aus dieser Entscheidung, bzw Ablehnung lese ich aber etwas anderes heraus. Danach braucht man _immer_ einen richterlichen Beschluß.
http://lexetius.com/2004,1086

Andererseits ist es mir natürlich klar das es wohl extrem einfach ist so einen Beschluß zu erhalten.
 

Waechter

Großmeister
23. Januar 2005
77
Aus dieser Entscheidung, bzw Ablehnung lese ich aber etwas anderes heraus. Danach braucht man _immer_ einen richterlichen Beschluß.

Jain :)

Vom Prinzip her hast du Recht und man braucht den richterlichen Beschluß schon und die Polizei ist auch bei Gefahr in Verzug mehr oder weniger Verpflichtet einen solchen Beschluß vorher einzuholen.

Allerdings sieht daß dann so aus, daß ein Anruf beim Richter getätigt wird, kurze Schilderung der Lage, der Richter gibt sein OK per Telephon und dann geht es los.

Was soll der Richter aber auf die Schnelle anderes sagen als ja? Mit dem Fall ist er wahrscheinlich nicht betraut (nachts ist nur ein Nodienst beim Gericht) und da die Anforderungen eh sehr gering sind für eine Hausdurchsuchung muß er eigentlich schon ja sagen. Kein Polizist ist so doof und erzählt dem Richter, daß die Voraussetzungen für eine Durchsuchung gem. StPO nicht gegeben sind :roll:

Wenn kein Richter zu erreichen ist (ein Anruf bei dem keiner abnimmt genügt) kann die Polizei auf eigene Faust die Hausdurchsuchung anordnen.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
agentp schrieb:
Für mich gehört zum Wesen eines Polizeistaates, daß die Gewaltenteilung an der Stelle aufgehoben ist und die Polizei auch Aufgaben wahrnimmt, die eigentlich der Judikative zugehören. Das vermag ich in dem o.g. Fall nicht zu erkennen.

Wenn das richterliche Plazet nur noch pro forma eingeholt werden muß, reicht mir das für die Charakterisierung als Polizeistaat. Nein, halt. Eigentlich gehört es auch zum Polizeistaat, daß sich diese Vorgehensweise nicht auf echte Verdächtige in echten Kriminalfällen beshränkt.
 
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