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der indirekte Weg zum Suicid

Themis

Geheimer Meister
20. Dezember 2004
282
Hallo....

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,338970,00.html

tja, vielleicht überlegt es sich jetzt jeder Suizidgefährdete zweimal, wie und vor allem wie konsequent er es anstellt. :ironie:

Ganz im ernst, der Typ hat doch schon ja zum Leben gesagt, und ich glaube, das schlechte Gewissen ein Leben lang ertragen zu müssen ist ebenfalls sehr hart, wobei ich ihn nicht in Schutz nehmen möchte.
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Irgendwo verdammt Makaber, dass er seinen Suicidversuch überlebt hat, nur um zum Tode verurteil zu werden. 8O
 

Mensch

Geselle
28. Januar 2005
12
Tja - was hat er schon zu verlieren, was er nicht eh schon hergeben wollte?

Pech nur für die unbeteiligten, die sind die wahren Opfer dieses I.[/quote]
 

_Dark_

Ritter Rosenkreuzer
4. November 2003
2.666
naja, streng genommen ist das fahrlässige tötung oder??
oder totschlag??


ne frage an seine_neutralität :wink:
 

Mensch

Geselle
28. Januar 2005
12
Streng genommen sind 11 Leute gestorben wegen 1 dummen.

Totschlag oder fahrlässige Tötung iss drüben wohl egal => ab auf den Stuhl!
 

Highwaydog

Geheimer Meister
16. Oktober 2002
241
mmh ich denk das wäre fahrlässige Tötung, weil es ja so indirekt passiert,
dass aus einem seiner Handlungen eben ein Missgeschick so resultiert, dass dabei ein paar Leute ums Leben kommen.

Totschlag wäre gewesen, wenn dieser Typ irgendwie ausm Affekt den Leuten an die Gurgel gesprungen wär, aber das war ja nich der Fall...
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Wenn man mit dem Tod Unbeteiligter rechnen kann und ihn billigend in Kauf nimmt, kann das auch in Deutschland Mord sein. Totschlag hat heute nichts mehr mit Affekten zu tun. Einen Totschlag kann man auch wohlüberlegt begehen; es gilt lediglich die Tatbestandsmerkmale des Mordes zu vermeiden, insbesondere Heimtücke und niedere Beweggründe.
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Das Mordmerkmal der gemeingefährlichen Mittel ist hier wohl erfüllt. Als niederes Motiv könnte Selbstmord gelten.
Es ist allerdings möglich, daß er sich in seinem Zustand nicht darüber im Klaren war, daß er andere Menschen gefährdet, und daß er dies auch innerlich ablehnt. Damit wäre nichteinmal mehr bedingter Vorsatz gegeben.
Wenn man doch auf Mord entscheidet, kommt eventuell noch eine Minderung der Strafe wegen verminderter Schuldfähigkeit in Frage, d.h. also Minimum: 3 Jahre, statt lebenslänglich.
Gefährdung des Bahn- Schiffs- und Luftverkehrs müsste auch noch hinzukommen.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Gut, die niederen Beweggründe sind nicht abschließend definiert, aber Selbstmord muß da nicht jedem einleuchten. Aber ein Merkmal reicht ja.
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Ja, aber ist schon bizarr, daß sich so ein Fall daran entscheiden kann, zu entschlüsseln, was in einem bestimmten Moment in einem Selbstmörderhirn vorgegangen ist.
 

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