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Verfassungsgericht frage!

Balder

Geheimer Meister
13. März 2004
134
Mir kommt es so vor als wenn das Bundesverfassungsgericht in letzter zeit ganz eigenartige Entscheidungen trifft 8O z.B. Wehrgerechtigkeit und ganz aktuell Studiengebühren.

Dazu mal naiv gefragt:

sollte das Bundesverfassungsgericht nicht unabhängig sein? Mir kommt da in letzter zeit starke Zweifel.

Und wie es absieht diskutieren unsere Volksvertreter jetzt über eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Da sag ich euch jetzt schon ma wenn das vorm Bundesverfassungsgericht landet entscheiden die für die Einschränkung.:twisted:

naja mal weiter beobachten!
 

Balder

Geheimer Meister
13. März 2004
134
Naja vielleicht haben unsere Richter ja die gleichen Berater wie unsere Politiker. 8O

Und noch was sind nicht auch unsere Richter Mitglieder in den großen Parteien also könn die überhaupt unabhängig sein?
 

Telcontarion

Geheimer Meister
14. Dezember 2003
279
Balder schrieb:
Mir kommt es so vor als wenn das Bundesverfassungsgericht in letzter zeit ganz eigenartige Entscheidungen trifft 8O z.B. Wehrgerechtigkeit und ganz aktuell Studiengebühren.

Bei der Wehrgerechtigkeit bin ich mir nicht ganz sicher, aber bei den Studiengebühren hat das BVerfG recht:

Wenn es gegen die im GG nierdergeschriebenen Kompetenzen des Bundes verstößt, wenn dieser in die Hochschulpolitik in der Form eingreift, dann darf der Bund das eben nicht.

Der Bund hatte kein Recht Studiengebühren für alle zu verbieten.

Das hat nix mit der Frage zutun, ob die Richter Studiengebürhen für gut oder schlecht halten.
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
o_O :?: Das BVG soll nur prüfen, ob irgenwas mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht
 

klandestino

Geselle
6. Januar 2005
11
Artikel 94 I GG

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.

Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts dürfen weder Organen der Legislative noch Organen der Exekutive des Bundes oder der Länder angehören. Die Amtsdauer der Richter des Bundesverfassungsgerichts beträgt 12 Jahre (jedoch maximal bis zum Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren), eine erneute Wahl ist ausgeschlossen.

Im 1. Senat sitzen 4 Richter vorgeschlagen von der SPD, 3CDUler (2 pareilos aber von der Union vorgeschlagen....) und 1 FDPler.
2. Senat der im Fall der Stufiengebühren auch entschieden hat.
4xSPD, 3xCDU (auch hier 1 parteilos und von der Union vorgeschlagen...), 1 CSU
Wie die genaue Entscheidung innerhalb des Senats getroffen wurde, sprich die Stimmenaufteilung ist mir noch nicht bekannt.

CDU/CSU geführte Länder wollen spätestens 2006 Studiengebühren verlangen, sprich WiSe 2005/2006. Wenn sie wollen, kann es ganz schnell gehen. Um die 500€ rum. Nun sind wir weiter auf dem Weg der Gesellschaftstrennung, wenn nicht "gscheide" Wege gefunden werden. (günstige Kredite[schön, wer sich da wieder bereichern kann daran. 'Lustig', wenn z.B. die LaBank Bayern die Kreditvergabe zugestanden bekommt...], Abzahlung der Gebühren wenn man eine Arbeit gefunden hat, nach dem Studium, aber auch da ist wieder ein Haken...)
SPD regierte Länder wollen für das 1. Studium keine Gebühren verlangen.

Ich bin gespannt, wie die Umverteilung des Geldes von statten geht und wer sich bereichert. Der level der Unis wird gleich bleiben. Da bin ich mir leider fast sicher.
 

klandestino

Geselle
6. Januar 2005
11
Das BVG soll nur prüfen, ob irgenwas mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht

Richtig. Aufgabe des
1. Senats: Normenkontroll und Verfassungsbeschwerdeverfahren (auch Grundrechtssenaat genannt) Art. 1-17 des GG

Senat 2 in den o.g. Bereichen, aber öffentlicher Dienst, Wehr und Ersatzdienst, Organstreitigkeiten (Staatsrechtssenaat genannt)

Problem der der Gebührengeschichte ist, daß der Bund sich zu sehr in die Länderthematiken eingemischt hat. Die Regel Bund geht vor Land ist ja nun nicht mehr allgemeingültig (korrigiert mich, wenn ich da falsch liege...) auch wenn es im GG Art. 31 steht. Bundesrecht bricht Landesrecht. Bei Meinungsverschiedenheiten trifft das BVG in den Fokus. Das ist nun passiert.

Öhm..nochwas. HI *g* Habe hier schon öfters mitgelesen. Sind nun meine erste postings ;) Hoffe weiterhin Zeit zu haben.

LG
 

klandestino

Geselle
6. Januar 2005
11
Sorry, schon wieder ich:

Und wie es absieht diskutieren unsere Volksvertreter jetzt über eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Da sag ich euch jetzt schon ma wenn das vorm Bundesverfassungsgericht landet entscheiden die für die Einschränkung

Ich glaube das heute kurz gelesen zu haben. Es ging dabei um die Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtsextremer (Parteien) Mitglieder vor Gedenkstätten der Massenvernichtung jeglicher Menschen durch Nationalsozialisten(ich lasse hier mal das jüdisch weg, denn es wurden ja auch Menschen anderer Herkunft ermordet!!).

Wenn Du das meinst, dann muß ich Dir ein wenig zustimmen. Wenn sie schon anfangen die Versammlungsfreiheit anzutasten, wird es ziemlich gefährlich. Immerhin ist das ein Grundrecht der deutschen Bevölkerung aus dem GG!! Heikle Sache!! Vor Allem, weil die Nazis dann noch mehr in die Unterwelt verschwinden und die Kontrolle weitaus schwieriger wird. Genau das selbe mit dem Parteiverbot der NPD.

Ich finde auch die genetische Fingerabdruck- Geschichte sehr sehr gefährlich!! Aber das ist jetzt OT.
 

Hyperkriticus

Geselle
27. Mai 2003
25
Hallo Allerseits!

Ich glaube nicht, daß die die letzten Entscheidungen des BVerfG (und des BVerwG) Zweifel an der Unabhängigkeit diese Gerichts zulassen.

Ein grundsätzliches Problem ist jedoch, daß die Verfassungsrichter von der Politik bestimmt werden. (So auch beim BGH, bei dem es vor einiger Zeit zu einem regelrechten Eklat gekommen ist, als Rot-Grün einen Gesinnungsgenossen, der bisher nur durch absurde Linksauslegung als Richter aufgefallen ist, in Amt und Würden gehievt haben - gegen das ausdrückliche Votum des BGH.)

Ich hielte im Sinne einer wirksamen Gewaltenteilung ein Richterwahlgremium, das aus Rechtswissenschaftlern, Anwälten, Richtern, Staatsanwälten und meinetwegen auch Politikern besetzt ist, für die obersten Gerichte für wünschenswert.
Weiterhin sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man für Richter nicht grds. ein Verbot von Parteimitgliedschaften einführen sollte. Denn nur so läßt sich der Verdacht einer nicht nur mittelbaren beeinflussung der Justiz durch die Politik von vornherein vermeiden.

Bester Gruß, HK
 

Balder

Geheimer Meister
13. März 2004
134
Ich finde das die NPD verboten werden sollte man darf Rechtsradikalismus nicht dulden nicht in Deutschland und nirgendwo sonst!
Das dumme ist nur das die NPD den Vorwand liefert damit unsere Volksvertreter die Versammlungsfreiheit einschenken können.
Was uns dann wieder den Protest gegen fragwürdige Entscheidungen unserer Volksvertreter erschweret.

He he oder heul je nach dem wenn, die dafür sorgen das jetzt nur noch wohlhabende an Bildung gelangen sorgen sie dafür das die ungebildeten wieder scharenweise zur NPD rennen ein ewiger Teufelskreis.
 

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