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Folter OK?!?

War die Androhung von Folter OK?!?

  • Ja, aber nur in diesem Fall. Das Leben des Jungens musste geretten werden. Bzw. es musste alles vers

    Stimmen: 0 0,0%
  • keine Ahnung, Weiß nicht genau, Vielleicht?!?

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein!!! Folter ist sogar für so einem zu grausam!

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    287

Freimaurer

Geselle
12. September 2004
38
aaaalso, meine meinung ist, das es nicht ok ist jemanden zu foltern bzw. einem diese anzudrohen. es würde so der untersuchende auf die gleiche stufe gestellt wie der täter. aus rein menschlicher sicht ist es ja noch teilweise zu verstehen, aber trotzdem ist es ein verbrechen. mit verbrechen mein ich jetzt aber nciht verbrechen im sinne des gesetzes, sondern als ein allgemeines ungerechtsein. es ist genau so mit mord, vergewaltigung etc. - jetzt bezogen auf den moralischen ansichtsfaktor, also, dass solche verbrechen überall als solche begriffen werden(sollten).
ich kann erst sagen das es ein verbrechen iwar, wenn ein gericht ihn verurteilt. ich hab nicht die qualifikation das zu beurteilen.

hm da der text n'bissl verwirrend ist noch mal die hauptaussage:
folter ist scheiße
 

SMartie77

Geselle
8. Oktober 2004
38
noch was dazu

Vielleicht sollte man aber bei dem ganzen auch eines mal bedenken:

der entführte Junge war der Sohn eines sehr mächtigen einflussreichen Bankers - wäre so ein Tohouwabou wohl auch passiert, wenn es sich um das Kind von Lieschen Müller gehandelt hätte ?

nur mal so ne Überlegung...
 

sensei

Geheimer Meister
12. Oktober 2004
321
kann man sich als richter eigentlich für befangen erklären und einen fall ablehnen?

Bei uns in Österreich ist das möglich.In Deutschland schätze ich auch, schließlich sind die Unterschiede zwischen unseren Rechtssystemen marginal.
Ein Richter hat sogar die Pflicht sich von selbst aus für befangen zu erklären. Ansonsten wäre die Verhandlung sowie das Urteil ungültig.


@ topic

Auch nur die Androhung von Folter ist abzulehnen, da sie wie bereitts erwähnt die Unschulsdvermutung negiert.In keinem Land der EU hat die Polizei die Befugnisse Recht zu sprechen und Strafen anzudrohen.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
dass folter und die androhung illegal bleiben muss, ist sowieso klar.

aber ich könnte mir dann fälle vorstellen, wo ich mich als richter für befangen erklären würde...
 

Don

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.692
Folter darf nicht sein - aber so eine nette Nacht in einer Gemeinschaftszelle könnte vielleicht den Redefluß motivieren....... .

Ich möchte damit sagen das wenn begründeter Verdacht vorliegt bei dem Leben in Gefahr ist eine solche "Ausversehen Aktion" passieren kann; aber nicht bei kleinen delikten wie Geld oder so ein Mist.....nur um Leben zu retten!


mfg Don
 

type_o_negative

Geheimer Meister
5. Juni 2002
306
Also... Folter androhen und anweden : JA!

Allerdings... nur von den Betroffenen! Man kann nicht von Beamten erwarten, dass sie Menschen foltern, die ihnen nichts getan haben! Man hätte die Eltern mit einer Kettensäge heranlassen sollen! Zu brutal? Naja, erklärt das mal dem Jungen .....
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Zum Zeitpunkt war der Typ noch nicht rechtsgültig verurteilt. Was soll dieser Quatsch von vorzeitiger Selbstjustiz?

Hinterher ist es natürlich einfach, zu urteilen. :roll:

@SMartie77
Ein interessanter Punkt.
 

Rupert

Geheimer Meister
9. September 2004
237
type_o_negative schrieb:
Also... Folter androhen und anweden : JA!

Allerdings... nur von den Betroffenen! Man kann nicht von Beamten erwarten, dass sie Menschen foltern, die ihnen nichts getan haben! Man hätte die Eltern mit einer Kettensäge heranlassen sollen! Zu brutal? Naja, erklärt das mal dem Jungen .....

Dürfte ich auch mit einer Kettensäge auf dich losgehen, wenn du unter Verdacht stündest, meine bisher nicht vorhandenen Kinder umgebracht zu haben, dies aber noch lange nicht bewiesen ist?
 

type_o_negative

Geheimer Meister
5. Juni 2002
306
Rupert schrieb:
type_o_negative schrieb:
Also... Folter androhen und anweden : JA!

Allerdings... nur von den Betroffenen! Man kann nicht von Beamten erwarten, dass sie Menschen foltern, die ihnen nichts getan haben! Man hätte die Eltern mit einer Kettensäge heranlassen sollen! Zu brutal? Naja, erklärt das mal dem Jungen .....

Dürfte ich auch mit einer Kettensäge auf dich losgehen, wenn du unter Verdacht stündest, meine bisher nicht vorhandenen Kinder umgebracht zu haben, dies aber noch lange nicht bewiesen ist?

Komm doch!

Ok, ich sehe es ein, dass Folter zu so einem Zeitpunkt echt falsch wäre! Stimmt! Tut mir Leid!

Allerdings, nach der Verurteilung, würde ich es nicht ablehnen! Und in diesem speziellen Fall, war es gerechtfertigt Folter anzudrohen! Die demokratischen Gesetze stecken in einer Zwickmühle, wenn es um die gerechte bestrafung unmenschlicher Taten geht! Man kann doch nicht Menschen harmlos bestrafen, und sie abschrecken!
 

Freimaurer

Geselle
12. September 2004
38
das heißt du willst verbrecherfoltern nachdem sie schon verurteilt wurden 8O
also quasi als ergänzung zum einsitzen?!? hey ist auch ne meinung-ne ziemlcih perverse wie ich finde....aber eine meinung...
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Ich glaube, das Problem ist nicht unbedingt, ob man Folter erlauben sollte; das darf man ganz sicher nicht.
Aber ein Polizist ist auch nur ein Mensch, und ab einem bestimmtem Grad der Zuspitzung der Situation kann man damit rechnen, daß selbst ein Polizeibeamter das Gesetz übertritt.
Nun kann man sich einen Fall, bei dem dies passiert ist, im Nachhinein ansehen, und entscheiden, ob der Polizist bestraft werden muß.

Ob er bestraft wird ist eine andere Frage als jene, ob Folter erlaubt ist!

Zwar kenne ich die Details dieses Falls nicht, aber wenn es - rein hypothetisch - darum geht, ein Leben aus akuter Gefahr zu retten, und ihm alle anderen Mittel ausgegangen sind, dann finde ich nicht, daß er dafür bestraft werden sollte. Zumindest dann nicht, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits sicher sein kann, daß der Verdächtige die lebensrettende Information hat, und sie nicht freiwillig herausgibt.
 

Mother_Shabubu

Geheimer Sekretär
3. Juli 2003
622
Seine_Neutralitaet schrieb:
Zwar kenne ich die Details dieses Falls nicht, aber wenn es - rein hypothetisch - darum geht, ein Leben aus akuter Gefahr zu retten, und ihm alle anderen Mittel ausgegangen sind, dann finde ich nicht, daß er dafür bestraft werden sollte. Zumindest dann nicht, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits sicher sein kann, daß der Verdächtige die lebensrettende Information hat, und sie nicht freiwillig herausgibt.
Dann müßte er aber auch eindeutig begründen können, woher er diese Sicherheit nimmt, er dürfte sich also nicht nur auf Vermutungen stützen.
Für die, die unter Umständen eine Folter rechtfertigen würden, habe ich noch ein hypothetisches Beispiel. Stellen wir uns vor, der entführte Junge hätte noch gelebt, als der Entführer festgenommen wurde. Der Polizist hat nun alle legalen Mittel versucht und beschließt nun, den Entführer zu foltern. Unter der Einwirkung der Folter beschließt der Entführer, doch zu gestehen, aber dummerweise führen die Folgen der Folter dazu, daß er unfähig zur Vernehmung wird und bis er wieder dazu in der Lage ist, stirbt das Opfer in seinem Versteck.
Im ungünstigsten Fall hätten wir dann zwei Tote, die beide noch leben könnten und dann würde ich nicht gerne in der Haut des Polizisten stecken.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Unter keinen Umständen hat der Staat das Recht, zu foltern oder Folter anzudrohen. Wenn ein Beamter in einer ihm verzweifelt scheinenden Lage aber aus eigenem Entschluß foltert, dann kann es im Einzelfall entschuldbar sein und straflos bleiben. In diesem besonderen Fall scheinen aber noch nicht alle Mittel ausgeschöpft gewesen zu sein. Wie man liest, gab es den Plan, den Verdächtigen mit der ihm bekannten Schwester des Opfers zu konfrontieren, die dazu auch bereitstand. Dieser Plan wurde nicht weiter verfolgt. Außerdem soll Gäfgen auch schon vor der Folterdrohung angedeutet haben, sein Opfer sei tot. Damit wäre jede Grundlage entfallen.

Deshalb meiner Ansicht nach: Entlassung ohne Geld- und Sachbezüge, oder zumindest mit stark gekürzter Pension.
 

InsularMind

Geheimer Sekretär
9. Dezember 2003
644
Ich frage mich noch hin und her was perverser von dieser Rechtswissenschaft ist, Jemand zu schützen der nen Anderen in seiner Gewalt hat und nicht sagt wo das Opfer ist, oder einen Polizisten zu bestrafen der sich nach aller Möglichkeit um das Leben des Opfers bemüht.

Diese Haltung im Rechtssystem die auch die Opfer objektisiert kann ich oft nicht nachvollziehen.
Egal ob dadurch Jemand umkommt oder verschollen bleibt, Hauptsache der Regel wurde gehuldigt.
Nun gut, Jakob war schon tot -- es hätte ihm nichts gebracht den verdächtigen zu bedrohen, aber keiner wusste das zu dem Zeitpunkt.
Hätte das Kind überlebt, hätte ich gern miterlebt, wie man ihm erklärt hätte, dass es Möglichkeiten gab, zu erfahren wo er steckt, was mit ihm ist, die aber nicht angewendet werden dürfen weil man damit einem Verbrecher wehtun würde.

Eigentlich bin ich gegen Folterung in Anwendung, nicht unbedingt gegen die Androhung davon, wenn damit Information zugänglich werden kann, die zum Überleben von Opfern oder zum Abwenden einer Situation dienen kann, die für die Gemeinschaft oder Geiseln ect. gefährlich ist.
In Fällen wo man sich schon bewusst drüber ist dass Einer Leute in irgend einem Loch vergammeln ließe, wenn das Verhören ihn nicht zum Reden bringt, sehe ich nicht warum ein Mensch nicht mit den gleichen Mitteln behandelt werden sollte, die er selbst anwendet, um seine Opfer zu quälen. Wie kann er sich gegen seine eigenen Methoden beklagen?

Was den Statusunterschied angeht kann ich mir vorstellen, dass da durchaus Folter Rechtfertigung auf Umwegen finden würde, wenn es sich um das Kind von viel viel einflussreicheren Leuten oder Politikern gehandelt hätte.

Auch wenn man solchen Meinungen den Emotionsesel zugeschoben bekommt, wäre es mir nicht lieber, wenn Roboter als Richter urteilten.
 

sensei

Geheimer Meister
12. Oktober 2004
321
Nun gut, Jakob war schon tot -- es hätte ihm nichts gebracht den verdächtigen zu bedrohen, aber keiner wusste das zu dem Zeitpunkt.

Nicht nur, dass niemans wuss ob Jakob noch lebt.Es wusste auch niemand ob der Verdächtige die Tat bgangen hat.Wohin soll das führen?Foltern auf Verdacht?
Das hat auch nichts mi Objektisierung von Opfern zu tun sondern vielmher mit der Subjektiesierung von Tatverdächtigen!

Fällen wo man sich schon bewusst drüber ist dass Einer Leute in irgend einem Loch vergammeln ließe, wenn das Verhören ihn nicht zum Reden bringt, sehe ich nicht warum ein Mensch nicht mit den gleichen Mitteln behandelt werden sollte, die er selbst anwendet, um seine Opfer zu quälen. Wie kann er sich gegen seine eigenen Methoden beklagen?

Das Auge um Auge, Zahn um Zahn Prinzip wurde zum Glück schon lange gegen ein humaneres Pirinzip ausgewechselt.
Rache oder Gewalt nützt niemandem - Es werden nur noch mehr Schmerz und Leid verursacht.
Das ist der Stoff aus dem Blutfedehn bestehen.
Dein Vater hat meinen Vater verletzt, ich werde dich verletzen du meinen Sohn... usw.
 

kaka

Vollkommener Meister
25. Oktober 2004
515
eine perverse situation: der rechtsstaat beschützt denjenigen, der die rechte gebrochen hat. das eigentliche opfer, wird zur nebensächlichkeit degradiert, um die rechte des täters zu schützen.

trotz allem darf es keine folter geben. ansonsten wird sich die kette weiterziehen, bis nachher für alles "gefoltert" werden würde. ein bischen finger umknicken, damit die dealer ihre supplier verraten, ein wenig haut ritzen, damit der vergewaltiger zugibt, dass er die frau vergewaltigt hat.
was im ersten moment gerechtfertigt scheint, würde unser ganzes system aufs spiel setzen. fortsetzung würde es auf der strasse finde, wenn der mob einen angeblichen päderasten aufknüpft...

fakt ist aber auch, dass unser strafrechtssystem modernisiert werden muss. mörder und totschläger bekommen ähnliche strafen wie steuerlügner? das kann es nicht sein...
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Hinzu kommt, daß unter Folter so mancher Dinge zugibt, die er gar nicht getan hat. Was soll´s also. Sicherheit erhält man dadurch ohnehin nicht.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Folter zur Geständniserpressung ist wohl für jeden von uns indiskutabel. Sie ist auch nicht das Thema. Es geht um Folter, um einen Unschuldigen aus Lebensgefahr zu retten.

Im vorliegenden Fall hatte der "Verdächtige" das Lösegeld abgeholt und die Entführung zugegeben. Er hatte auch angedeutet, sein Opfer "könnte" bereits tot sein.
 

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