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Motassadeq

Motassadeq und das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg

  • Die Unkenntnis ueber Binalshibhs entlastende Aussage im ersten Prozess - dem gegen Motassadeq - muss

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    406

Hans Dunkelberg

Geheimer Meister
4. September 2002
366
Mzoudi haben sie nach dem Grundsatz "In dubio pro reo" ("Im Zweifel fuer den Angeklagten") laufen lassen.

Fuer Motassadeq, so fuehren die Richter vom Hanseatischen Oberlandesgericht an, werde man diesen Grundsatz in einem Wiederaufnahmeverfahren aber nicht mehr anwenden koennen - zur Begruendung fuehren sie das an, dass sie ihn nicht aus der Haft entlassen.

Fuer meine Schuljungen-Logik muesste man ihn eigentlich gerade deshalb jetzt sofort freilassen, solange man den Grundsatz "In dubio pro reo" ("Im Zweifel fuer den Angeklagten") noch anwenden kann!

Wenn der Binalshnibh nicht weiss, wer beim 11. September dabei war und wer nicht, wer soll es denn dann sonst wissen?!

Ich bin, mal wieder, ratlos.
 

ReeferMadness

Geselle
29. Dezember 2003
7
Die ganzen Terror-Prozesse sind sowieso eine üble Farce - wer das nicht einsieht, möge getrost weiterhin seinem scheindemokratischen Weltbild nachhängen.

Wenn bei einem Prozess in einem Rechtsstaat je nach Belieben "geheimes Beweismaterial" und "anonyme Zeugen" herbeigezaubert werden ist das oberpeinlich und sollte eigentlich in der Presse Proteststürme auslösen - doch eine solche Gleichschaltung der Medien und diesen infamen Gesinnungsjournalismus hat Deutschland seit 60 Jahren nicht mehr erlebt.

"Geheimes Beweismaterial" - dieser orwellsche NewSpeech ist nicht meine Erfindung, sondern eine Schlagzeile des ehemaligen Nachrichtenmagazins "der Spiegel" zum Verfahren Mzoudi.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,278978,00.html

Der Fall Mounir al-Motassadeq scheint dann wohl auch dem korruptesten deutschen Richter zu fest zu stinken: Wenn BKA, BND, CIA und andere Abkürzungen "Beweise" zurückhalten, kann man genausogut davon ausgehen, dass nötigenfalls eben auch Beweise erfunden und gefälscht werden.

Aus einem Internetforum hab ich eine wunderschöne Formulierung für dieses abgekartete Spiel gefunden:

Es wird tatsächlich zurückgehalten (Beweise)
- damit werden die Grundrechte im Rechtsstaat mit Füssen getreten.
oder:
Das 'Zurückgehaltene' ist purer Bluff
- damit werden die Grundrechte im Rechtsstaat mit Füssen getreten.

Viel mehr gibts dazu nicht zu sagen...
 

truth-searcher

Vollkommener Meister
17. April 2002
565
Meines Erachtens ist das aber auf jeden Fall ein Grund für ein Berufung, die eigentlich nur zu einem Freispruch führen kann!

Dauert allerdings natürlich länger!

Grüsse und guten Rutsch,

truth-searcher
 

Hans Dunkelberg

Geheimer Meister
4. September 2002
366
forcemagick schrieb:
ich muss gestehen, dass ich über den fall jetzt nicht all zu viel weiß...

Anfang 2003 wurde Mounir El-Motassadeq (der irgendwie zu dieser Clique um Mohammed Atta gehoerte, aber von Zeugen als ein stiller Zuhoerer bei dessen Diskussionsrunden beschrieben wurde und deshalb, wie ich vermute, von diesen Rowdys nur irgendwann einmal eingeladen wurde, doch mitzukommen usw.) zu 15 Jahren Haft verurteilt, der Hoechststrafe, die in Deutschland auf Beihilfe zum Mord steht, weil er kurz vor dem 11. September 2001 vom Konto Marwan Al-Shehhis (der vor den Augen von Millionen Fernsehzuschauern ins World Trade Center flog) auf dasjenige von Ramzi-Binalshibh € 5000,- ueberwies.

Nun hat das selbe Gericht aber im Prozess gegen einen weiteren jungen und verspielten Teilnehmer von Mohammed Attas Kreisen, Abdelghani Mzoudi, den Angeklagten noch vor dem Ende des Prozesses aus der Haft entlassen - wohl angesichts der glatten Einfachheit der Theorie, dass Atta auch einfach unser Justiz-System haette wollen desavouieren koennen, und angesichts der Unwahrscheinlichkeit, dass sich Atta und Konsorten aus vergleichsweise nichtigen Gruenden (nicht abmelden - was er an seinem Hamburger Wohnsitz nicht getan hat - haette Atta sich ja zum Beispiel auch sonst koennen, und durch eine Ausreise nach Malaysia oder in irgend ein anderes solches Land waere ihm wohl kaum jemand auf die Schliche gekommen) unnoetige Mitwisser haetten schaffen sollen.

Da die uebereifrigen Ermittler vom Generalbundesanwalt aber ob ihrer vor Kraft nur so strotzenden Professionalitaet allein ueber Mzoudi 140 Leitz-Ordner mit Beweismaterial zusammengetragen haben - das meiste davon vollkommen unbedeutend -, wird Motassadeq jetzt for show noch ein wenig in Haft gehalten. Die Bundesanwaltschaft ist schliesslich die Bundesanwaltschaft, da gibt`s nichts dran zu ruetteln, und wer sich, wie Motassadeq ueber seine allem menschlichen Ermessen nach bevorstehende Haftentlassung nach ueber zwei Jahren, in diesem Staat ueber irgendetwas freut (!), ist sowieso schwer verdaechtig. Denn hier sind ja offenkundig nur Hypochonder willkommen.
 

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