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Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Filz

propriétaire
Teammitglied
6. Juni 2001
747
Hallo liebe Leute,

mittlerweile ist es nun doch langsam soweit, daß ich mit WV den Bereich der "Liebhaberei" verlasse und mir Gedanken darüber mache muss, wie ich mein Projektkonglomerat auf eine saubere Basis stelle.
Es ist nun die unerwartete Situation eingetreten, daß die Ausgaben kleiner als die Einnahmen sind.

Ich weiß, daß sicher gerne viele dieses Problem hätten ;)

Aber was nun?
Das alleinige Angeben als "sonstige Einkünfte" in der Steuererklärung dürfte das Finanzamt auf Dauer auch nicht mehr befriedigen und auch mir entstehen dadurch Nachteile, da ich z.B. die Betriebskosten dadurch nicht absetzen kann.

Eine Gewerbeanmeldung könnte dieses Problem lösen, aber bringt sicher auch einige Nachteile (z.B. IHK Zwangsmitgliedschaft, GEZ)?

Ist hier im Forum jemand ein wenig bewandert in diesen Themen oder ist diesen Weg auch gegangen?
Ich bin über jeglichen Hinweis dankbar.


Beste Grüße

Filz
 

Anonymer User

will lieber unerkannt bleiben
1. Januar 1970
225
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Hallo Filz,

du kannst die Kosten und Einnahmen mit Excel gegenüberstellen und die Differenz ausweisen. Nennt sich dann EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung). Das Ergebnis gibst du dann bei der Steuer an, die Excel-Liste kannst (und solltest du auch) der Steuererklärung beifügen.

Übrigens ist es ein Irrtum, daß erst bei einem Überschuss die steuerbaren Umsätze anzugeben sind. Die Vorbereitung auf ein Gewerbe kostet (normalerweise) immer mehr Geld als das Gewerbe einbringt. Rechtzeitig angemeldet, kannst du die Kosten also mitnehmen,und dadurch dein übriges Einkommen steuerlich schmälern. Ein paar Jahre macht das FA das mit, wenn die Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.

Nach einer Gewerbeanmeldung kommt allerhand Papier ins Haus: Finanzamt-Fragebogen, Berufsgenossenschaft, ... , wenn du Pech hast, versucht man dir sogar eine gewerbliche Mülltonne aufs Auge zu drücken (ist mir 1x passiert bei einer nebenberuflichen Gewerbeanmeldung als AUTOR ;-) ... dann einfach hartnäckig bleiben! ).

Das mit der MwSt. mußt du sogleich klären, ob mit oder ohne. Bei einem Kleingewerbe hast du die Wahlfreiheit. Mit MwSt. ist es auf jeden Fall schwieriger, wegen den USt-VAs (Voranmeldungen). Den Fragebogen des FA auf jeden Fall rechtzeitig ausfüllen, dann gibts auch keinen Streß.

Wenn dir Papierflut erledigt ist (vielleicht kommt auch keine, je nach Gemeinde) dann einfach die Belege sammeln und in Excel eintragen: RE-Aussteller, Betrag, Re-Datum, Hinweistext. Versteuert wird im Kleinunternehmen nach vereinnahmtem entgeld, also wenn das Geld das Konto bewegt oder (bei Barzahlung) das Portemonaie verlässt. Die Differenz aller einnahmen zu allen Ausgaben wird in der "Anlage G" eingetragen und in der Steuererklärung als "Einnahmen aus Gewerbebetrieb" ausgewiesen.

So, mehr fällt mir nicht ein. Behalte das Finanzamt im Auge. Die wittern schon malbei einem Kleingewerbe eine versteckte Aktiengesellschaft und wenn du nicht zeitgerecht deine Steuern abgibst .... kommen die Stukkas vom Himmel geschossen ;-)

Gruß
(ich will mal das Anonym probieren ;-)
 

Olaf1

Großmeister
27. Februar 2012
62
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Guten Morgen Filz,

für Projekte wie WV hat unser Staat eigentlich das Vereinsrecht geschaffen und nicht das Gewerberecht. Ein Verein ist je nach Konstruktion Steuerfrei. Betrachten wir WV näher steht hier ganz Klar der Allgemein nutzen in form des Bildungsauftrags im Vordergrund. Ein weitere Vorteil des Vereins ist das Haftungsrisiko. Das bei einem Kleingewerbe zu 100% bei deiner Person liegt.
Alles was du hierzu zu Wissen brauchst findest du hier :

http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Vereinsrecht/_node.html

Für die Gründung eines Vereins gibt es auch Regional viele Anlaufstellen, bei bedarf einfach Fragen. Etwaige anfallende Gewinne können in einem Verein durch die Vergütung festgelegter Vereinsposten erfolgen.

Liebe Grüße
Olaf
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Hi,

Eine Gewerbeanmeldung könnte dieses Problem lösen, aber bringt sicher auch einige Nachteile (z.B. IHK Zwangsmitgliedschaft, GEZ)?

Irgendwie geht das aus den Köpfen der Leute nicht raus: die IHK mag ja eine komische Institution sein, aber für kleine Gewerbebetriebe ist die Mitgliedschaft oft beitragsfrei.


Zu deinem Vorhaben:
Du betreibst eine Dienstleistung, die aus meiner Sicht klar als Gewerbe gesehen werden sollte. Du bietest eine Dienstleistung an. Ein Verein ist außerdem nicht automatisch von bestimmten Steuern befreit. Gemeinnützigkeit muss erst beantragt werden.

Wer glaubt, sich mal eben einfach aus irgendwelchen Haftungen zu schleichen, sollte hier lesen: BMJ - Ratgeber Vereinsrecht - Vorstand eines Vereins

Wenn du alleine weiter machen möchtest, dann ist ein Verein aus meiner Sicht nicht zielführend.

LEAM
 

es könnte ja sein

Ritter vom Osten und Westen
22. September 2010
2.582
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

ich würde mich mal ein an grosses steuerbüro wenden

ihk und gez sind keine probleme

allerdings kann die gema bei dir anklopfen, die kannste nicht umgehen, das dauert aber bis die kommen

informiere dich mal wie es aussieht wenn du einen verein gründest e.v.

bleibt nur eins: steuerbüro
 
Zuletzt bearbeitet:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Hi,

ich würde mich mal ein an grosses steuerbüro wenden

Sorry, aber das ist Unfug. Wer seine Sinne beisammen hat und sein Geld behalten will, sollte in dieser Größenordnung noch weitestgehend selber Hand anlegen. Das habe ich mit meiner GmbH auch so gehandhabt.

Was das "Kleingewerbe" betrifft:
Das ist die Kleinunternehmerregelung. Die besagt, dass du unterhalb bestimmter Grenzen keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen brauchst. Das ist bei privaten Kunden eventuell interessant. Aber im Gegenzug darfst du die Vorsteuer nicht abziehen.

siehe dazu Kleinunternehmerregelung


LEAM
 

es könnte ja sein

Ritter vom Osten und Westen
22. September 2010
2.582
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

ich bin bis jetzt mit steuerbüros immer gut gefahren

das sind die einzigen die ihm vernünftige tips geben können und offen reden wenn es um bstimmte punkte geht

man kann sich auch bei der ihk beraten lassen, da sitzen betriebswirte

muss jeder selber wissen was er macht
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Hi,

ich bin bis jetzt mit steuerbüros immer gut gefahren
das sind die einzigen die ihm vernünftige tips geben können und offen reden wenn es um bstimmte punkte geht
Was anfangs nun wirklich kein Thema ist. Wer schon einige Steuerberater hinter sich hat, kennt deren "gute Tips".


man kann sich auch bei der ihk beraten lassen, da sitzen betriebswirte

Es gibt Gründungsberatungen, aber eine richtige rechtssichere steuerliche Beratung dürfen die auch nicht anbieten. Betriebswirte sind da auch nicht angesagt, solange sie keine Steuerberater sind. Siehe dazu Steuerberater



LEAM
 

es könnte ja sein

Ritter vom Osten und Westen
22. September 2010
2.582
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

es geht darum welche gesellschaftsform filz wählen soll

leam, wir reden aneinander vorbei

ich hab auch kein bock über so ein scheiss zu diskutieren


der filz wird das schon machen, der is ja nicht blöde

ich wünsche dir viel erfolg und ein gutes geschäft, filz
 

es könnte ja sein

Ritter vom Osten und Westen
22. September 2010
2.582
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

hab ich was anderes behauptet?

lies doch mal richtig

er braucht kein gründungslehrgang sondern eine beratung

con dios
 
  • Ersteller
  • Administration
  • #12

Filz

propriétaire
Teammitglied
6. Juni 2001
747
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Hallo Leute,

danke für die mittlerweile doch recht vielen Antworten.

Ich habe ein Kleingewerbe rückwirkend zum 1.1.2012 beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet. Das ganze hat 20 Euro gekostet.
Ein paar Wochen später haben sich sowohl die IHK als auch das Finanzamt gemeldet.

Da ich deutlich unter den erforderlichen 7000/15000 Euro liege ist die Mitgliedschaft bei der IHK kostenfrei.
Dem Finanzamt habe ich auch Auskunft über den Sinn und Zweck meines Gewerbes gegeben und für die eine Versteuerungsart entschieden.

Ich möchte keine Umsatzsteuern abführen - das hätte lediglich Sinn gemacht wenn ich gleich zu Anfang große Investitionen in Firmenausstattung oder Produktionsgüter gemacht hätte.

Es geht hier nicht um große Summen, der Schritt der Gewerbeanmeldung war allerdings nötig um die Einnahmen auf eine "legale" Basis zu stellen - denn ein Ausweisen als Sondereinnahmen wie bisher bei meiner jährlichen Einkommensteuererklärung hat mein neues Finanzamt so nicht akzeptiert. Also mache ich das beste draus und versuche meine sonstige Steuerlast durch ein wenig weiter zu drücken.

Danke nochmals an alle...
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Hi,

Da ich deutlich unter den erforderlichen 7000/15000 Euro liege ist die Mitgliedschaft bei der IHK kostenfrei.

Sag ich doch, die beißen nicht. :D


Ich möchte keine Umsatzsteuern abführen - das hätte lediglich Sinn gemacht wenn ich gleich zu Anfang große Investitionen in Firmenausstattung oder Produktionsgüter gemacht hätte.
oder du im gewerblichen Bereich Leistungen verkaufen würdest. Im privaten Bereich ist eher die Kleinunternehmerregelung interessant.

LEAM
 

es könnte ja sein

Ritter vom Osten und Westen
22. September 2010
2.582
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

haste alles richtig gemacht filz

falls du zu viele gewinne erwirtschaften solltest

kannst du uns usern ja im jeden jahr eine gweinnausschüttung auszahlen

ein persönlicher gut gemeinter rat von mir,höhö

gutes geschäft

weitermachen
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Wie jetzt? :gruebel:
Sind wir außerordentliche Belastung oder Sondereinnahme?
 

watWillste

Lehrling
13. April 2012
1
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Ich gebe einigen meinen Vorrednern Recht, um eine Gewerbeanmeldung wirst du wohl nicht rum kommen. Es gibt bestimmte Verdienstgrenzen für´s Kleingewerbe die du wahrscheinlich auch nicht übersteigst. Da macht es sich dann auch gut wenn man den Weg ohne Umsatzsteuer wählt. Also ich fahre damit bestens muss ich sagen. Darf man dann zwar keine Vorsteuer berechnen aber das rechnet sich auch nicht wirklich auf mit der Umsatzsteuer. Habe das alles aber vorher mit einem Steuerberater durchgesprochen der mit wirklich alle Vor und Nachteile aufgezeigt hat. Würde ich dir auch empfehlen.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Kleingewerbe anmelden - was beachten?

Ich gebe einigen meinen Vorrednern Recht, um eine Gewerbeanmeldung wirst du wohl nicht rum kommen. [....]

Nur fürs Protokoll... :hut:


[....]
Ich habe ein Kleingewerbe rückwirkend zum 1.1.2012 beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet. Das ganze hat 20 Euro gekostet.
Ein paar Wochen später haben sich sowohl die IHK als auch das Finanzamt gemeldet.

[....]
 
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