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Geisterstadt

Anonymer User

will lieber unerkannt bleiben
1. Januar 1970
225
Hallo zusammen,
folgende Frage beschäftigt mich gerade.

Gibt es in Deutschland Geisterstädte?

Gemeinden, Ortschaften, Gehöfe, Gr. Hofreiten usw. die z.Bsp. nach der Wende verlassen wurden und nicht mehr oder so gut wie nicht bewohnt sind, ist es evtl. denkbar das ich die Verantwortung im Namen meiner Firma (Gesellschaft - Juristische Person) die Wiederbelebung Anzugehen und diese Geisterortschaft dann in die Firmierung umbenenne?

Rechtlich gesehen dürfte es doch nur Verlassenes Eigentum sein, ich müsste nur die Einwilligung der Eigentümer haben, bzw. einer Gemeindesitzung mit den Eigentümern veranstallen und deren Einwilligung einholen, dann könnte ich z.Bsp. auch in deren Namen als Handlungsbevollmächtigter die Sache angehen.

Der Name, wie wird der Festgelegt, normaler weis Wachsen Ortschaften Langsam heran und der Name entwickelt sich irgend wie, aus dem Hof, aus dem ersten Siedler, aus der Geografischen Lage und Namensgebung, oder aus dem Angesiedelten Handwerk o.ä.!

Wenn man also nun so eine Ortschaft von 0% aus wieder Hochfährt, dann dürfte da ja auch ein neuer Name möglich sein, oder?

Nur mal so ein Gedanke, ich würde gerne einen Ort Schaffen an dem unsere Gesellschaft und alle Mitarbeiter Uneingeschränkt Agieren können, so als Öffentliche aber Private Gesellschaft , wo jeder im Namen der Gesellschaft ein Zusatz Geschäft führen kann ohne großen Auflagen zu Unterliegen. In meiner Firma sind sehr viele Handwerker und Dienstleister vertretten, die zuvor in ihrem Handwerk unzufrieden waren und dann bei mir als LKW Fahrer landeten.

Warum muss der Bäcker ein Meister sein um den Teil anzurichten und dann Brot uns Brötchen usw. herzustellen, ein Geselle macht das im Namen des Meisters, der hat eben nur der Handwerksordung von 1831 genügt und die Kostspielige Meisterprüfung abgelegt, sonst ist der Meister auch kein Besserer Geselle und kann eigentlich nur die Buchhaltung als extra, das aber kann die Zentrale Buchhaltung meiner Gesellschaft auch!

Warum müssen Ladenschlußzeiten sein, der Handwerker darf 24h lang seine Leistungen Anbieten, der Händler muss sich dem Ladenschlußgesetz unterwerfen, wo ist das Gerecht oder die Unternehmerfreiheit, mann stelle sich vor Opel dürfte am Band nur von 7-22Uhr Herstellen!

Da alles was aber Innerbertrieblich abläuft Rechtlich als Eigenentnahmen gilt, dürfte es möglichsein einen 24Std. Laden an 365 Tagen zu Betreiben, dann kommen die Besseren Hälfeten und deren Kreativität auch endlich mal richtig zum Zuge und nicht auf Dumme gedanken wie Tupperparty's, AVON Treffs, oder Weightwatchers usw. :-)

Würde gerne wissen wie ihr als gebildete Vertretter der Allgemeinheit dazu steht und darüber denkt?

MFG
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Geisterstadt

Vergiß es. Einen Staat im Staat kannst du nirgendwo schaffen, überall gelten die deutschen Gesetze.
Überleg dir lieber warum du aus der Gemeinschaft ausscheren willst diie dich schließlich auch sichert.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Geisterstadt

Mogges, bist du es?

Egal, deine Idee ist des nachdenkens wert.
 

Anonymer User

will lieber unerkannt bleiben
1. Januar 1970
225
AW: Geisterstadt

Nee nee, ich will ja nichts Illegales machen!

Bei genauer Betrachtung kann ich Betriebsintern rund um die Uhr machen was ich möchte!
Ich kann Innerbetrieblich Produzieren, Herstellen, Handeln was, wie und wann ich möchte!

Wenn die Ortschaft als Betriebgelände Zählt, dann ist alles Primäre Innerbetrieblich, also so wie eine Kantine im Großbetrieb auch 24Std. auf hat, oder die Küche auch rund um die Uhr Arbeitet!

Das ist nicht Staat im Staat, evtl. lässt sich auch Reginoalgeld, sagen wir DSR Schecks o.ä. einführen dann wird nicht mal die Nationale Wärung genutz! Zu überlegen wäre auch eine Zahlkarte mit Chip, dann können die Umbuchungen direkt vom Gelhaltskonto erfolgen!

Der Vorteil wäre für jeden Einzelnen, das man bei dem Innerbetrieblichen Handlen nur den Geldwertvorteil Versteuert und nicht die Märchensteuer oben aufschlägt, alles wird durch Großeinkaufskonditionen damit günstiger!
Steuerlich für die Gesellschaft ist der Innerbetriebliche Verbrauch dann eine Eigenentnahmen und wird Abgeschieben!

So als Großbetrieb, aber eben in Form einer Ortschaft, auch die Mieten der Mitarbeiter usw. die auf dem Betriebsgelende unterkommen würden darunter fallen.

Durch die offene Strucktur könnte sich dann eine Vermischung zwischen Mitarbeitern und Externen ergeben.

Ich und einige anderen Gesellschafter und KG's wären zu Massiven Investitionen bereit (die man ja auch ABsetzen kann :-) ) und viele Mitarbeiter würden auch mit uns Umsiedeln wollen.

Vielleciht gewinnt das Modell dann auch mehr Zuspruch und mit der Expansion in alle Richtungen wird auch die Gemarkung (Betriesbgelände) Größer.

Ich galube da ist noch viel mehr Potenzial drin und alles ganz Legal natürlich!

MFG
 

Sueder

Ritter vom Schwert
18. Mai 2010
2.175
AW: Geisterstadt

Längst ist nicht mehr in allen Handwerksbereichen eine Meisterpflicht vorhanden. Allerdings wird es in anderen bereichen dafür komplizierter weil man natürlich gewisse Auflagen erfüllen muss.
Z.B. muss bei einem Betrieb der die Grösse eines kleinen Dorfes z.B. auch der Brandschutz sichergestellt werden. Das würde bedeuten das man höchstwahrscheinlich eine Werkfeuerwehr einrichten müsste.
Sämtliche Versorgungstechnischen Anlagen müssen ebenfalls der Norm entsprechen.
wenn sich soviele Personen an einen einzigen Ort aufhalten muss auch eine medizinische Versorgung vorliegen usw.

Da müsste man einiges investieren bevor man sowas zum laufen bekommt.
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Geisterstadt

Was mich mal interessieren würde.

In wie weit sich das vielleicht auch Umsetzen könnte ,ein Bereich einzugliedern wo man eine Art Tauschbörse halt hat.

Wo Geld in dem Sinne nichts zu suchen hat.

Ich finde es auch ,na irre will ich jetzt mal nicht sagen :gruebel:

Aber ich finde es unlogisch etwas hochzuziehen und dann obwohl noch Verwendung dafür geben könnte wieder abzureißen!!!

Was das an Materialkostet :argh:
Die ganzen Steine die zum Beispiel weggebracht werden müssen.
Die Entstanden Kosten für Maschinen und dann ggf Ersatzteile dafür
Treibstoff

usw.:huuuuuhh:

Und wofür?:gruebel:

Weil der Mensch oft nur auf kurze Strecke planen tut.

LG
Sisgards
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Geisterstadt

In den neuen Ländern gibt es genug Gemeinden mit praktisch leeren Gewerbegebieten. Einfach so ein Gewerbegebiet und ein paar Häuser im angrenzenden Dorf kaufen, und es kann losgehen.
 

Sueder

Ritter vom Schwert
18. Mai 2010
2.175
AW: Geisterstadt

Ich glaube so ein Wahlkampf ist billiger als das Vorhaben eine art Geisterstadt wiederzubeleben.
 

rootkit

Erhabener auserwählter Ritter
31. Mai 2010
1.108
AW: Geisterstadt

Na dann bitte ich um entsprechende Vorschläge!

MFG
Da können wir gern drüber reden.
Allerdings haben die Information einen gewissen Marktwert, schließlich wirst Du ja einen Geheimtip drastisch verändern und am Ende damit auch jede Menge Geld sparen bzw. verdienen.

Hier meine Preise für Informationen (= Koordinaten und Google-Link)
Wüstung: 300,-
verlassener Weiler: 380,-
verlassener Aussiedlerhof: 395,-
leerstehendes Industriegelände ab 10000 qm: 450,-
zerstörte, ehemalige Ortschaft auf dem Grenzstreifen: 600,-
Bunkerkomplex: 1250,-

Preise in Euro, incl. Rechnung und ausgewiesener Steuer. ;)

/rootconsulting
 

Anonymer User

will lieber unerkannt bleiben
1. Januar 1970
225
AW: Geisterstadt

Ich glaube so ein Wahlkampf ist billiger als das Vorhaben eine art Geisterstadt wiederzubeleben.

Kurzfristig vielleicht, Langfristig sollte man auch keine Wahlen Sponsern!

Kann den eine Juristsiche Person Bürgermeister werden ? :-)

Ich möchte ja nicht Persönlich den Kopf dafür hinhalten müssen, wobei das sowieso über die Stammeinlage erfolgt!

Wenn dann würde ich aus so einem Ort eine Art Erholungshotel machen, statt Hotelzimmer gibt es dann entweder eine Schöne Wohnung oder ein Haus, ist dann eben eine Preisfrage, was die Scheichs in Dubai mit the Palm und the World machen, warum soll das nicht in Sachsen oder im Tühringer Wald gehen? Landschaftlich hat man da sicher mehr zu Bieten als nur Strand und Sonne. Man stelle sich vor, man Bucht 14tage in so einer Geisterstadt, und kann an allen Aktivitäten teil haben. Zum Essen entscheidet man selbst ob man zum Italiener, Spanier, Griechen, Chinesen usw. oder Gut Bürgerliche geht, ob Freibad Hallenbad, Wandertour, Rundfahrt, Bolling, Billard, Kegeln, Golf oder Mini Golf, Kino uvvm. alles Allincl.
Wer das alles nicht möchte kann auf der Couch herum lümmeln und sich selbst was Kochen, oder sich einen Koch gegen Aufpreis einladen.

MFG
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Geisterstadt

Nette Vorstellung so eine Geisterstadt. Ein Ghetto für nette Leute sozusagen;) Oder besser eine Oase in der Stadt. In Wien gibt es soetwas ähnliches. Eine riesige Wohneinheit mit Allem was dazu gehört, Kiga, Schwimmbad, Läden, Cafe´s. Und es gibt Center Parcs ;)

Gruß

Baronesse
 
Zuletzt bearbeitet:

Sueder

Ritter vom Schwert
18. Mai 2010
2.175
AW: Geisterstadt

Kann den eine Juristsiche Person Bürgermeister werden ? :-)

Ich möchte ja nicht Persönlich den Kopf dafür hinhalten müssen, wobei das sowieso über die Stammeinlage erfolgt!

Das kannst du vollkommen vergessen. Entweder du ordnest dich mit deiner Firma der entsprechenden Gemeinde unter oder wenn du genug Anwohner angesiedelt hast lässt du dich selbst wählen.

Und auch in einer GmbH hat man rechtlich gesehen keine Narrenfreiheit egal wie gross sie ist.
 

Boomerang

Geheimer Meister
1. September 2010
132
AW: Geisterstadt

Ich bin auf der Suche nach einem Bunkerkomplex der noch möglichst gut erhalten ist.
Kann mir da jemand helfen? Sollte von der Größe mind. 200qm haben.

Danke im vorraus!
 

Anonymer User

will lieber unerkannt bleiben
1. Januar 1970
225
AW: Geisterstadt

Ich bin auf der Suche nach einem Bunkerkomplex der noch möglichst gut erhalten ist.
Kann mir da jemand helfen? Sollte von der Größe mind. 200qm haben.

Danke im vorraus!

Was hat das mit dem Thread hier zu tun?

auch in einer GmbH hat man rechtlich gesehen keine Narrenfreiheit

Nein, aber ich meine das eine Juristische Person via GG die gelcihen Rechte hat wie eine Natürliche, wenn ich mich nicht Täusche Art. 13.3 GG.

Demnach darf diese auch Bürgermeister oder werden!

Ich meine wenn so eine Firma sich genügend Grundbesitz aneignet und das ganze dann als Wohnkomplex Gestalltet dann ist diese ja auch entscheidungsträger in allen Sachen, vielleicht nicht Namentlich "Bürgermeister" aber die Geschäftsleitung / Gesellschafter sind dann schon so eine art Staatrat, oder?

Warum sollte man dann nicht eine Geisterstaat Kaufen können?

Ein paar $$$.$$$ in die Spendenkasse des Landes können da sicher was bewegen, wenn nötig macht man dann halt noch einen Zaun aussen herum und nennt es Betriebsgelände!

MFG
 

Sueder

Ritter vom Schwert
18. Mai 2010
2.175
AW: Geisterstadt

Trotzdem wird dieses Betriebsgelände noch zu irgendeinem Ort gehören. Und die Leute die auf diesem Gelände wohnen sind Bürger dieses Ortes.

Nein, aber ich meine das eine Juristische Person via GG die gelcihen Rechte hat wie eine Natürliche, wenn ich mich nicht Täusche Art. 13.3 GG.

Ich glaube du meinst eher Atrikel 19.3 des Grundgesetzes:

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
Quelle: Deutscher Bundestag: Grundgesetz fr die Bundesrepublik Deutschland

Wenn musst du aber vorher wohl das passive Wahlrecht ändern. Dort steht nämlich folgendes:

Das passive Wahlrecht ist das Recht eines Menschen, sich bei einer staatlichen oder nicht-staatlichen Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Wer das passive Wahlrecht besitzt, wird als wählbar bezeichnet.
Quelle: Aktives und passives Wahlrecht

Es wird also nicht von einer Person gesprochen sondern von einem Menschen.

Selbst als Betriebsgelände würde das ganze noch zu irgendeinem Ort gehören. Und die Leute die auf diesem Gelände wohnen sind Bürger dieses Ortes und haben damit ein entsprechendes Wahlrecht.
 

Anonymer User

will lieber unerkannt bleiben
1. Januar 1970
225
AW: Geisterstadt

Wie groß müsste das Betriebsgelände sein um unabhängig als Gemarkung zu zählen, bei Gutshöffen geht das doch auch und das isz auch nichts anderes als ein Gewerbebetrieb.

Angenommem die Firma erhält von den umliegenden Landwirten alle Ländereien, so als Abtretung mit Ausgesetzter Zahlung, dann ist die Gesellschaft der Landeigentümer und der Landwirt weiterhin Nutzer, das die Rückmietung von der Steuer Absetzbar ist, ist nur ein Nebeneffekt!
Angenommen wir bekommen so 10.000 Heckta unter einer Gesellschaft, wie ist es dann mit den Betriebsgelände, das würde ja zu mehrerem Gemeinden gehören und evtl. die ges. Flächen der Gemeinden übersteigen.

Das wäre etwas eigenständiges oder?
 
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