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Gemein: "Freimaurer eigennützig"

IchMagMeinStauder

Meister vom Königlichen Gewölbe
6. Februar 2017
1.411
Als ich einen Artikel darüber in der SZ las, musste ich lachen, die FM-Verschwörung scheitert an der guten,alten deutschen Bürokratie...lach.

Aber ernsthaft an die Brr. hier, inwiefern gedenkt man mit dieser vorhandenen Problematik umzugehen ?!? Soweit ich weiss, sind die Logen u.U. auf die Gemeinnützigkeit angewiesen, damit sie ihr überleben sichern. Kann man dazu Stellung beziehen ?!?
 

Malakim

Insubordinate
31. August 2004
13.544
aber ernsthaft an die Brr. hier, inwiefern gedenkt man mit dieser vorhandenen Problematik umzugehen ?!? Soweit ich weiss, sind die Logen u.U. auf die Gemeinnützigkeit angewiesen, damit sie ihr überleben sichern. Kann man dazu Stellung beziehen ?!?

Ich wüsste jetzt nicht wo da ein Problem entstehen sollte. Da wollte ne Loge steuern sparen und ist gescheitert, na dann sparen sie die Steuern eben nicht.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.048
Ich sehe die Problematik nicht. Es geht ja um die Versteuerung von Gewinnen, die Mitgliedsbeiträge gehören nicht dazu.

Unsere Loge hat in diesem Sinn weder Gewinnen, noch einen gemeinnützigen Status. Und von einer Loge, die Gewinne aus irgendwelchen Einnahmen hat, kann man auch erwarten, dass sie sich rechtskonform verhält.
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
Homogen ist nicht gemeinnützig, das sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Auf der Zunge zergehen lassen kann man sich auch ein Tröpfchen Diesel von der Aral. Ist aber auch nicht schlau.
Selbstverständlich können Körperschaften die allein aus Buben oder Mädeln bestehen anerkannt gemeinnützig sein. Sehr viele Klöster sind es. Alles andere wäre auch grober Unfug.
 

IchMagMeinStauder

Meister vom Königlichen Gewölbe
6. Februar 2017
1.411
Ich verstehe die Argumentation des Gerichts nicht wirklich. Ich teile Nachbars wertung, bin aber juristisch zu unbewandert, um es wirklich zu verstehen.
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
Jägers Startbeitrag beschreibt bereits recht vollständig den verfehlten Ansatz der Loge zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit, sowie die in diesem Fall nachvollziehbare Begründung zur Ablehnung desselben.

Einfach gesagt: Täte die Loge kontinuierlich 100 Waisen durchfüttern, dann wäre das gar kein Problem gewesen. Wenn aber die gemeinnützige Tätigkeit auf das einzelne Mitglied wirkt, dann darf diese eben keinen Teil der Gemeinschaft davon grundsätzlich ausschliessen.
 

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