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Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
Heilpraktiker stehen den Ärzten nicht nur an Ausbildung nach und widmen sich eher ungewöhnlichen Heilmethoden, sie sind offenbar auch bisher nicht verpflichtet, ihre Heilbehandlungen zu dokumentieren. Al'Azrad machte im Chat löblicherweise auf eine Petition aufmerksam, deren Initiatoren sich die Beseitigung dieses Mißstandes zum Ziel gesetz haben. Hier kann jeder digital seinen Friedrich Wilhelm druntersetzen:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=20239
 

Baronesse de Berjaraque

Geheimer Meister
27. August 2011
209
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Ja is klar ne? Die Ärzte haben wohl vor, ihre Konkurrenz ein wenig unlauter zu beschädigen? Nur zu ALLLE mal zur Unterschrift.

Es gibt Leute, die sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewußt. Auch wenn das manche Bürohengste und Beamtenschimmel nicht wirklich anerkennen. Vielllleicht informiert man sich einmal bevor man hier merkwürdige Dinge unterschreibt.
Ethische Rahmenrichtlinien des FDH

man beachte den § 7 ....
§ 7 Dokumentationspflicht (vgl. Art. 4 Berufsordnung)
Abs. 1
Mitglieder des FDH haben über die in Ausübung des Berufes gemachten Feststellungen, getroffenen Maßnahmen und angewandten Therapien die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für den/die Heilpraktiker/Heilpraktikerin, sie dienen auch dem Interesse der/s Patientin und Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.

5. Der Heilpraktiker ist zur Dokumentation der wichtigsten Daten einer Krankenbehandlung verpflichtet.
http://www.heilpraktiker.org/boh/bohart04.htm

Leute langsam wird es hier echt ein wenig strange. Ich finde den Lobbyismus der hier noch unterstützt wird durch Unwissenheit oder Ignoranz nicht wirklich amüsant.

Gruß

Baronesse
 
Zuletzt bearbeitet:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Danke für´s veröffentlichen Jäger.
Und danke an alle, die sich daran beteiligen.

Es wird mir ewig unverständlich bleiben, warum die Leute bei den sogenannten Alternativmedizinern
Verhalten tolerieren, akzeptieren, ja sogar voraussetzen, daß sie in jeder anderen Branche zum
massenhaftem Gebrauch von Rechtsmitteln treibt.

edit: eine Selbstverpflichtung ist nicht einklagbar, Baronesse.
Warum eine Selbstverständlichkeit "strange" sein soll, können wahrscheinlich nur Hardcore-Esoteriker erklären.
 

Baronesse de Berjaraque

Geheimer Meister
27. August 2011
209
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Sag mal Alaz irgendwie zweifle ich jetzt schon an einer gewissen Reife des Verstandes. Hier hört für mich die Diskussion auf. Ich habe keine Lust mit Leuten zu diskutieren, die keine Argumente bringen und generell irgend einen Unsinn vom Stapel lassen.

Die Bundeärztekammer ist der Berufsverband der Ärzte und DORT ist genau wie im Berufsverband der Heilpraktier die Dokumentationspflicht enthalten!!!!
§ 10 Dokumentationspflicht
(1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
Bundesärztekammer - (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (Stand 2011)
ERST INFORMIEREN DANN UNTERSCHREIBEN.

Und jetzt bitte ich Jäger und dich um einen ordentlichen Widerruf ;)

Gruß

Baronesse
 

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Guten Abend und vielen Dank für die Verlinkung der Petition. :-)

Rein rechtlich sieht die Sache folgendermaßen aus:

"Die Heilpraktikerschaft besitzt seit 1945 kein rechtlich verbindliches Standesrecht mehr. Im Jahre 1992 wurde die ursprünglich verbindliche Berufsordnung mit entsprechenden Änderungen von den sechs großen Heilpraktikerverbänden als Satzungsrecht mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen.
Da jedoch die BOH nicht einheitlich für alle Heilpraktiker gilt, besitzt sie auch keine rechtliche Bindungswirkung."

Das heißt konkret: Was bis 1945 rechtlich verbindlich war, ist inzwischen nichts mehr weiter als Bestandteil von ein paar privaten Vereinssatzungen.
Ein Heilpraktiker, der keine Dokumentation anlegt oder sie fälscht oder bei Konflikten mit dem Patienten unterschlägt, fliegt schlimmstenfalls aus seinem Heilpraktikerverband raus. Weiterpraktizieren darf er aber dennoch, denn sowas wie "Approbation entziehen" können diese Vereine gar nicht. Die Mitgliedschaft in einem Verband ist zudem komplett freiwillig. Das ist der große Unterschied zu Ärzten/der Bundesärztekammer und deren Handhabe gegen Verstöße gegen die Berufsordnung.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende! :-)
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Also meines Wissens ist die Mitgliedschaft für Heilpraktiker im FAchverband auf den sich BAros link bezieht, nicht verpflichtend.
 

Baronesse de Berjaraque

Geheimer Meister
27. August 2011
209
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Also meines Wissens ist die Mitgliedschaft für Heilpraktiker im FAchverband auf den sich BAros link bezieht, nicht verpflichtend.
Auch du Dirtsa einseitige Darstellung. Kein Arzt ist verpflichtet der Bundesärztekammer beizutreten!!!!

Ich wäre jetzt hier langsam vorsichtig mit solchen Äußerungen, denn eventuell haben wir Klagefreudige Heilpraktier an Board;)

Gruß

Baronesse
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

[mod]Baronesse de Berjaraque,

ich möchte eindringlich bitten, nicht dauernd Usern den Mund verbieten zu wollen. Klar?


Danke.

Simple Man
Moderator.
[/mod]
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Sowohl im Sinne der Qualitätssicherung als auch zur Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche dürfte es im Interesse beider Berufsgruppen und ihrer Patienten liegen, wenn nachvollziehbar dokumentiert wird.
Wieso also die Entrüstung?
 

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Also meines Wissens ist die Mitgliedschaft für Heilpraktiker im FAchverband auf den sich BAros link bezieht, nicht verpflichtend.

Nein, ist sie auch nicht.

Ärzte hingegen müssen Mitglieder der Kammer ihres Bundeslandes sein und sind somit indirekt auch automatisch Mitglieder der Bundesärztekammer.

Was die Dokumentationspflicht angeht, hier noch ein Zitat:

""Der Bundesgerichtshof bewertet die Dokumentationspflicht als vertraglich und deliktisch begründetet Pflicht des Arztes zur Aufzeichnung des Behandlungsgeschehens und bezeichnet sie als unverzichtbare Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung (vgl. BGH NJW 1986, 2365; NJW 1988, 762). "

Wenn dies für Ärzte gilt, ist es doch um so wichtiger im Fall der Behandlung durch einen Heilpraktiker, der nachweislich keine so fundierte Ausbildung hat wie ein Arzt. Und bisher eben keiner Dokupflicht unterliegt. Daher die Petition.
 

Baronesse de Berjaraque

Geheimer Meister
27. August 2011
209
Ja nun haben wir den Konsens BEIDE Berufsgruppen wo ist die Petition für die Dokumentationspflicht der Ärzte?

Für mich riecht das wie ich eingangs schon erwähnte nach Konkurrenzbegrenzung...

Guten Abend.

@ Simple was soll dieser Vertrag jetzt darstellen?

Nein, ist sie auch nicht.

Ärzte hingegen müssen Mitglieder der Kammer ihres Bundeslandes sein und sind somit indirekt auch automatisch Mitglieder der Bundesärztekammer.
[.....]
Nein das müssen sie nicht. Es gibt keine Verpflichtung zum Kammerbeitritt. Bundesgerichtshof bewertet..Heißt was?? Wo steht es in irgend einem Bundesgesetz, dass A) der Arzt zum Beitritt der Landesärztekammer verpflichtet ist und B) dass er per Bundesgesetz verpflichtet ist zu dokumentieren?

Gruß

Baronesse


[mod]Auch wenn dein Counter unter 100 zählt, gelten die Forenregeln auch für dich. beast/Mod[/mod]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ich mag mein Becks

Gesperrter Benutzer
30. August 2009
1.571
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Tja so wie es aussieht muss diese Petition auch nur 3 Generationen lang laufen um auch nur annähernd genügend Stimmen zu bekommen, jaja mein Mitgefühl hält sich in Grenzen...
Immer diese Ungleichbehandlung, das ist wirklich grausam, wie unfair Ärzte immer behandelt werden :rofl: - wie lange knabbern die jetzt schon am Hungertuch ? Mindestens 20 Jahre... und die leben immer noch ? Ganz schön hartnäckig :harhar:

Klar verstehe ich das Anliegen, aber da es hier eh nicht um Gleichberechtigung geht und eh niemals genügend Stimmen zusammen kommen, ist diese ganze Angelegenheit ein Fall für den Wayne Train *g*

Aber zum Glück werden in einem Verschwörungsforum nicht Accounts erstellt um etwas zu propagieren... Doch es gibt in Deutschland wirklich Menschen die das interessieren könnte.... moment was höre ich da gerade... uiii 2 Prozent... :lol:

Next.... :lach3:
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo,

ich kann mir bei aller Liebe nicht vorstellen das egal welcher Bereich der Versorung sei es Heilpraktiker oder auch Schulmedizin auf eine Dokumentation verzichten kann oder halt wird.

Da hier ja so schön gesagt wird das sich hier über die private Regelung der Vereine gemeckert wird ,
diese Leistungen werden ja auch Privat abgerechtet und nicht durch eine Krankenkasse wo die Beiträge von der Krankenkasse übernommen werden.

Es werden immer mehr Leistungen aus den Katalogen der gesetzlichen Krankenkasse rausgenommen,
und da wird anderen Verübelt das sie zu anderen gehen die sich mit anderen Heilmethoden besser auskennen als man vielleicht selber?
Weil man vielleicht nicht mit seiner Gesundheit rumfuschen möchte ?

Eine Mitgliedschaft kostet meist Gebühren , diese wie man mitunter sieht werden dann auf die Versicherten übertragen (Krankenkasse ) oder halt jenen der die Kosten zahlt!
Vielleicht denken einfach auch ein paar Heilpraktiker einfach daran ?
Das sich dann wieder diese Gebühren irgendwie auf die Patienten auswirken ?

LG
Sis


Im Prinzip hat der Heilpraktiker, ähnlich wie der Arzt, eine sog. "Therapiefreiheit". Ihm ist alles erlaubt, was nicht durch Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Gerichtsurteile usw. eingeschränkt oder verboten wurde.
Verboten sind:


Heilpraktiker Gesetze

Der Heilpraktiker unterliegt der Sorgfaltspflicht,
d.h. er muss in allen Belangen seiner Berufsausübung "lege artis" (nach den Regeln der (ärztlichen) Kunst) arbeiten.

Heilpraktiker Pflichten

Wer die mündliche Prüfung nicht bestanden hat, muss bei der Wiederholung erneut an einer schriftlichen Prüfung teilnehmen.
Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt. Das Ergebnis der Prüfung wird der zuständigen Behörde (Amt für Öffentliche Ordnung) mitgeteilt.
Nach dreimaliger erfolgloser Überprüfung wird erwogen, ob weitere Anträge wegen mangelnder Eignung zugelassen werden können.


Heilpraktiker Prfung


 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
Nein das müssen sie nicht. Es gibt keine Verpflichtung zum Kammerbeitritt. Bundesgerichtshof bewertet..Heißt was?? Wo steht es in ingend einem Bundesgesetz, dass A) der Arzt zum Beitritt der Landesärztekammer verpflichtet ist und B) dass er per Bundesgesetz verpflichtet ist zu Dokumentieren?

Gruß

Baronesse

Keine Pflichtmitgliedschaft in den Kammern der Bundesländer? Das scheinen die Kammern aber anders zu sehen:
"Heute ist sie die Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern und somit ein organisatorischer Zusammenschluss von Körperschaften öffentlichen Rechts. Der einzelne Arzt gehört der BÄK lediglich mittelbar über die Pflichtmitgliedschaft in seiner Ärztekammer an."
Quelle: Bundesärztekammer - Bundesärztekammer

Die Dokumentationspflicht eines Arztes ergibt sich aus der Anerkennung der Statuten der Kammer, also der Berufsordnung, § 10. (Die übrigens nicht dieselbe ist wie die der Heilpraktiker!). Verstößt er dagegen, "führt (dies) bei einem Vertragsarzt zu einem kassenarztrechtlichen Disziplinarverfahren und zu einem berufsgerichtlichen Verfahren und bei einem Arzt, der privat niedergelassen war, zu einem berufsgerichtlichen Verfahren." Quelle: http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/praxisunterlagen.pdf

Ein solches Verfahren kann zum Entzug der Zulassung führen: beck-online

Tja so wie es aussieht muss diese Petition auch nur 3 Generationen lang laufen um auch nur annähernd genügend Stimmen zu bekommen, jaja mein Mitgefühl hält sich in Grenzen...

Da die Petition angenommen und zur Mitzeichnung online gestellt wurde, wird sie auch vom Petitionsausschuß verhandelt werden. Die Anzahl der Stimmen ist nur insofern relevant, als bei einer bestimmten Anzahl in einem bestimmten Zeitraum der Petent selbst zur Verhandlung eingeladen wird. Das ist aber keine zwingende Voraussetzung dafür, daß die Petition auch durchkommt. Das kann sie - je nachdem, was der Ausschuß und der Bundestag dazu meinen - auch gut mit nur einer Handvoll Stimmen.

Hinzu kommt, daß ich auch eine nicht-öffentliche Petition hätte einreichen können, bei der eine Mitzeichnung überhaupt nicht möglich ist. Solche würden sich ja selbst ad absurdum führen, wenn eine Mindestzahl an Stimmen für den Erfolg erforderlich wäre. :-)

Huch? Wo ist denn meine letzte Antwort auf die Baronesse mit den Belegen für die Dokupflicht bei Ärzten? Ist die wegen der Links nicht durchgekommen?

OK, Kurzfassung: Auf der Webseite der Bundesärztekammer findet man den Beweis für die Pflichtmitgliedschaft in den Landesärztekammern.
Die Dokupflicht ergibt sich aus §10 der Berufsordnung für Ärzte, die als Mantelvertrag in den Länderkammern verankert ist. Die Kammern der Bundesländer sind wiederum Körperschaften öffentlichen Rechts. Somit sind ihre Verfassungen geltendes, öffentliches Recht. Ergo ist auch die Dokupflicht bei Ärzten öffentliches Recht.
Verstöße gegen die Berufsordnung führen zu Disziplinarverfahren und ggf. zum Entzug der Zulassung.

Stand der Dinge bei Heilpraktikern (ungleich Arzt)
Keine Körperschaften öffentlichen Rechts, sondern eingetragene Vereine. Keine Pflichtmitgliedschaft, keine geltende Berufsordnung (mehr), keine Dokupflicht, kein Verlust der Zulassung.

Kann aber auch alles leicht ergoogelt werden.
 
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Ich mag mein Becks

Gesperrter Benutzer
30. August 2009
1.571
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Danke für die Erläuterung, aber wenn das so ist wie du sagtest, macht das ganze ja noch weniger Sinn in meinen Augen - gibts eine Mitgliederliste für den Ausschuss ? Mich würd mal interessieren wer dort Entscheidungen fällt ;)
 

Baronesse de Berjaraque

Geheimer Meister
27. August 2011
209
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

... das ist aber keine zwingende Voraussetzung dafür, daß die Petition auch durchkommt. Das kann sie - je nachdem, was der Ausschuß und der Bundestag dazu meinen - auch gut mit nur einer Handvoll Stimmen.

Hinzu kommt, daß ich auch eine nicht-öffentliche Petition hätte einreichen können, bei der eine Mitzeichnung überhaupt nicht möglich ist. Solche würden sich ja selbst ad absurdum führen, wenn eine Mindestzahl an Stimmen für den Erfolg erforderlich wäre. :-)
Ja und das nennt man dann demokratisches Vorgehen. Dein Zynismus zeigt jetzt schon, dass es dir sicherlich NICHT um irgend eine Verbesserung für Patienten geht sondern darum die Berufsgruppe der Heilpraktiker hier zu diskreditieren. Danke das genügt.


Gruß

Baronesse
 

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

@Baronesse: Das war kein Zynismus. Keinesfalls so gemeint. Sondern nur eine Erläuterung der Möglichkeiten beim Einreichen einer Petition.

@Beck's: Wie meinst Du das, daß es so noch weniger Sinn ergibt? Das verstehe ich jetzt nicht - auf welche Schilderung beziehst Du Dich?
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Ist der Gedanke, dass es um Patientenschutz und Patientenrechte geht, so abwegig?
 

Ich mag mein Becks

Gesperrter Benutzer
30. August 2009
1.571
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Naja ich dachte immer das Petitionen irgendwas erreichen wollen und das dies in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der Unterzeichner steht, was überhaupt erst eine Relevanz rechtfertigen würde... Demokratie und so :lol:

Aber das war mein Verständnisfehler da:

Das kann sie - je nachdem, was der Ausschuß und der Bundestag dazu meinen - auch gut mit nur einer Handvoll Stimmen.

Sind die Interessen ja schonmal geklärt, was ist denn nun deine Motivation ? Und wer sitzt denn jetzt in dem Ausschuss der dies zu entscheiden hat ?
 
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