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Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

@sis
eine Pflegekraft braucht eine entsprechende ärztliche Verordnung. Diagnostizieren und eigenverantwortlich behandeln darf sie nicht. Auch wenn sie mirunter mehr Wissen als ein Heilpraktiker haben kann, der keine Ausbildung nachweisen, sondern nur eine Prüfung bestanden haben muss.

Hallo Dirtsa,

nein Benötigt sie nicht.
Da es Bestandteil der Grundpflege ist.
Allein die Prohylaxen durchzuführen.

Wird sowas Festgestellt wird meist die Pflege erstmal erhöht.

Und mit Zitronenstäbchen weiter gearbeitet , selten werden Medikamente verschrieben.
Diese Zitronenstäbchen sind ekelig die trocknen den Mund richtig übel aus
:argh:

Kein Heilpraktiker kann ohne Ausbildung arbeiten
. Die Ausbildung zum Heilpraktiker dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Jahren.


Heilpraktikerausbildung, Ausbildung zum Heilpraktiker


@Petitionista

Vielleicht grade weil man das einfach auch Grenzwertig beurteilen kann?

Was willst Du mit den Ärzten machen die auch sowas machen ?
Oder gar schlimmeres ?

Irgendwo hab ich letztens gelesen das ein Arzt ein Penis
amputiert hat ohne Einwillung des Patienten.
Strafe keine!

Wenn Du hier versuchst mir hier Worte im Munde umzulegen werde ich böse :laze:
Oder wenn hier mehrfach Sachen sogar FETT hervorhebe Du aber so tust als wenn nichts geschrieben habe
und mir immer noch keine Nachweise vorlegst .

LG
Sis
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo Azrad,

das hier einige Festgefahren sind in ihren Meinungen über sowas ist nichts neues.

Das ist leider auch Realität und auch sehr schade .

Sie lesen nur das Wort und Verurteilen gleich ,einigen Hilft diese Methode das wird aber außer acht gelassen.


LG
Sis




 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Erklär mir doch bitte mal, warum du dich darüber aufregst,
wenn die Patientenposition gestärkt werden soll.
Heilpraktiker, die ihre Praxis ordentlich führen, haben diese Dokumentation.
Ich war gerade in zwei heilpraktikerforen.
Und was les ich da?
Die regen sich nicht auf.
Nur über die Kommentare zu ihrem Berufsstand, nicht über die Petition an sich.
Also:
Was spricht denn gegen eine Dokumentationspflicht?
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Also ich denke mir das ich Deutscher Sprache schreibe!

Aber gern nochmal was ich schon recht zu Anfang geschrieben habe,
niemand in diesem Bereich kommt ohne Dokumentation aus!

Daher kann ich mir nicht vorstellen das es einer oder mehrere nicht haben!

Ich bat um belegbare Nachweise die mir keiner gab.

Ich rege mich nicht auf ,ich bin ganz ruhig ,auch wenn Du es mir vielleicht nicht glaubst :kiff:


Und wenn man hier schon eine Gleichbehandlung ist ,
dann kann man das ja gleich in den Katalog der Krankenkassen mit aufnehmen.

Denn gleich ist doch recht für alle,
das hier alle wollen :shy: oder ?

LG
Sis

 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker



Daher kann ich mir nicht vorstellen das es einer oder mehrere nicht haben!


Und wenn man hier schon eine Gleichbehandlung ist ,
dann kann man das ja gleich in den Katalog der Krankenkassen mit aufnehmen.

Denn gleich ist doch recht für alle,
das hier alle wollen :shy: oder ?

LG
Sis
DU kannst es dir nicht vorstellen.
Ah ja, tolles Argument.
Nochmal zum Mitdenken:
Jeder arzt ist gesetzlich verpflichtet, seine Behandlungen zu dokumentieren.
Der Knüller dabei:
Wenn er das nicht tut, ist automatisch der patient im Recht.
Der Arzt ist in der Beweispflicht, nicht der patient.
Und wie ist es beim Heilpraktiker?
Der Patient sagt so und der Heilpraktiker sagt so.
Da steht Wort gegen Wort.
Im Grunde wird durch eine gesetzliche Verpflichtung sogar die Position des Heilpraktikers gestärkt.

Tja, "gleiches Recht für alle" sagst du.
Wär ja schön, wenn man das einführen könnte.
Ein Arzt bekommt nur die Behandlungen vergütet, deren Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen wurde.
Wenn man das bei Heilpraktikern einführen würde, gäbe es ein großes Hungersterben.
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo Azrad ,

ja kann ich auch nicht.
Denn auch egal in welchem Bereich ist eine Doku notwenig da ohne nichts geht!

Verpflichtet ja , dennoch scheint er ja zu vergessen ,
denn wo soll denn zum Beispiel mein Arztbericht sein ?
Den in den Händen hatte ,keine Einbildung meinerseits war.
Aber weder im Rechner und in der Normalen Akte zufinden war :gruebel:


Ich hab da auch Recht aber der Arzt sagt was anderes.
Hier steht auch Wort gegen Wort.

Nicht alle über einen Kamm zu scheren wäre schonmal ein Anfang.

Der Arzt bekommt auch Leistungen vergütet die er nicht erbringt.
Der Patient fragt selten oder gar nicht nach weil die Beiträge von der Kasse übernommen werden.
Und die Kasse denk nicht das die das nachprüft :kerze:


Warum würde es denn ein Hungerssterben geben ?
Bekämpfen diese Hunger mit Kräutern ?

LG
Sis

 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo Dirtsa,

ja das frage ich mich auch :gruebel:
Aber wie gesagt das war zum Beispiel ein Schulmediziner!

Wenn Wort gegen Wort steht wird das schwierig ,grade wenn gesagt wird man Dokumentiert sonst immer :kerze:

Dann glaub man halt nur das was man glauben möchte und auch verstehen möchte!

LG
Sis
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Sorry Sis, ich hatte meinen Beitrag wieder gelöscht, weil ich den falschen link erwischt hatte.
Wenn du wegen eines Behandlungsfehlers deinen Arzt schadenersatzpflichtig machen willst, müsstest du den Fehler nachweisen.
Wenn aber keine Doku vorliegt z.B darüber, dass du über die Risiken einer Behandlung aufgeklärt wurdest und dein Einverständnis dazu gegeben hast,, steht eben nicht mehr Aussage gegen Aussage.
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo Dirtsa,

ok ich werd mal ein wenig ausholen *g* und mal ein wenig Fantasy spielen lassen.

Ich gehe zum Arzt oder Heilpraktiker , der sagt oder schreibt irgendwas auf,
vergißt aber das zum Dokumentieren.
Ich sage hey da paßt was nicht.
Dieser sagt dann ich habe ihnen nichts verschrieben oder eine Behandlung durchgeführt , weil wenn wäre es in der Akte vermerkt.
Vielleicht haben sie ja auch in der Apotheke z.b irgendwas geholt und sich auf eigene Faust therapiert.

Eine Behandlung muss Dokumentiert sein , ist sie es nicht , steht Aussage gegen Aussage.

Wie will man Fehler nachweisen , wenn nichts schriftlich festgehalten wurde ?

LG
Sis
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker


Eine Behandlung muss Dokumentiert sein , ist sie es nicht , steht Aussage gegen Aussage.
Also bist du dafür, das eine Dokumentation für alle Pflicht wird?
Man muss dazu auch mal sagen, dass so eine Dokumentation eine Urkunde ist, dh sie zu fälschen bedeutet Urkundenfälschung. Auch wenn eine Fälschung erst einmal nachgewiesen werden muss, sehe ich das schon als ein Stück Sicherheit an.
Wenn jeder weiß, eine Behandlung muss im Nachinein nachvollziehbar sein, bringt das dem Berufstand der Heilpraktiker nur Seriösität.
Wenn man in der Pflege sämtliche Tätigkeiten nachweisen muss, wenn ein Arzt das muss, dann doch auch ein Heilpraktiker.
Das eine Doku gefälscht werden kann, ändert meiner Meinung nach nichts daran.
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo Gaia,

auch wenn ich mich wiederholen sollte , ich kann mir nicht denken das dieser Bereich der Medizinischen oder Sozialenversorgung ohne Dokumentation auskommt.
Daher bat ich um Nachweise !
Die Art der Dokumentation sollte jedoch so frei wie möglich sein.

Das viele hier eine Dokumentation stattfindet ohne das Richtlinie vorhanden sind,
zeigt doch das sie sich der Verantwortung durchaus bewußt zu sein scheinen.

Wie ordentlich diese Dokumentation halt ist , ob Sachen vergessen werden oder absichtlich weggelassen werden.
Kann man halt nicht wirklich nach vollziehen.
Weil dann halt Wort gegen Wort gilt.

Aber wie gesagt , wenn man hier schon mehr Pflichten fordert auch wenn es der Sicherheit dient ,
sollte man auch diesen mehr Rechte einräumen , oder nicht ?

Ich seh aber auch das sich die Kosten immer schwieriger Gestalten lassen,
wenn es halt darum geht ,
das immer mehr aus den Leistungskatalogen rausgenommen wird bei den Krankenkassen,
man nach Alternativen sucht diese ggf halt bei einem Heilpraktiker findet.

Und dann halt die Kosten noch Tragen muss.

Die Kosten für die Dokumentation beim Schulmediziner werden durch die Krankenkasse abgedeckt,
wie schaut die Regelung aus beim Heilpraktiker ?

LG
Sis


 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo Sis,
Hallo Gaia,

auch wenn ich mich wiederholen sollte , ich kann mir nicht denken das dieser Bereich der Medizinischen oder Sozialenversorgung ohne Dokumentation auskommt.
Daher bat ich um Nachweise !
Die Art der Dokumentation sollte jedoch so frei wie möglich sein.

Du gehst davon aus, dass ein Heilpraktiker von ganz alleine dokumentiert( weil etwas anders ziemlich sinnlos wäre). Jetzt verstehe ich auch was du meinst und kann das auch ein wenig nachvollziehen.
Aber:
Da ein HP keine Pflicht zur Doku hat, entsteht hier ein Ungleichgewicht zu den Berufen ( gerade in der Pflege) die eine Doku schon aus rechtlicher Sicht führen müssen. Dadurch das du zB in Pflege jede Maßnahme aufschreiben musst, können diese nicht so leicht unter den Tisch gekehrt werden.
Man denke mal an das Bettgitter. Das hochzuklappen erfordert eine richterliche Anordnung und das ist auch richtig so. Immerhin ist das eine freiheitsentziehende Maßnahme. Durch die Dokupflicht( und die Tatsache das Fälschung der Doku eine Straftat ist) ist es also nicht mehr so einfach, einen Patienten mit dem Bettgitter ans Bett zu fesseln. Ebenso schauts mit dem Gurt am Rollstuhl aus, usw.
Wenn also ein Besucher einen Patienten mit Bettgitter auffindet und es ist nicht vermerkt ob eine richterliche Anordnung, Zustimmung des Patienten oder ein Notfall vorliegt, kann das eine üble Klage zur Folge haben( zu Recht! )
Durch die Doku- Pflicht, wird Behandlung durchsichtiger.
Hmm, das Dokumentation erfolgen muss ist dabei natürlich klar. Es geht aber auch um die genaue Dokumentation, so das eine komplette Behandlungsart nachvollziehbar wird.
Warum ein Patient wie und auf welche Weise behandelt wird und was man in Zukunft vorhat.
Freiwlligkeit setzt voraus, dass ein Pfleger, Arzt oder Heilpraktiker den Wunsch hat ehrlich zu dokumentieren. Pflicht stellt unter Strafe, wenn er es nicht tut( oder die Doku fälscht)
Pflicht klingt zwar immer negativ- aber Gesetze sind auch gut.

Das viele hier eine Dokumentation stattfindet ohne das Richtlinie vorhanden sind,
zeigt doch das sie sich der Verantwortung durchaus bewußt zu sein scheinen.
Eine bestimmte Art von Dokumentation wird immer stattfinden, du hast natürlich Recht, wenn du sagst das niemand so ein Langzeitgedächnis hat.
Aber dadurch das es keine Pflicht gibt, obliegt die Art wie die Doku geführt wird, keiner gesetzlichen Auflage, sondern setzt (wie ich schon erwähnt habe) voraus, das der Dokumentierende tatsächlich korrekt aufzeichnet. In einer korrekten Doku eines Hp müsste dann auch stehen, dass er bei bestimmten Krankheiten den Gang zu Arzt empfohlen hat. Durch die Pflicht, wäre es einmal nachvollziehbar wenn er es nicht getan hätte und zum anderen eine Straftat wenn er die Doku gefälscht hatte( also ein Stck mehr Sicherheit für einen Patienten)

Wort gegen Wort- mit der Option eine Chance zu haben, was man bei Doku- Freiwilligkeit nicht hat.Da muss nämlich nicht alles verzeichnet sein.

Was für Rechte würdest du den Heilpraktikern denn gerne einräumen?

Alternativen beim Heilpraktiker zu suchen, finde ich völlig in Ordnung. Vor allen dann wenn dieser seine Grenzen sieht ( daher finde ich Doku-Pflicht wirklich eine gute Idee- gerade für seriöse Hp).

Ich denke mit dem Schritt zur Doku Pflicht werden auch die Doku-Kosten Thema werden. Da ist schon wieder ein Vorteil für Heilpraktiker zu sehen.
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo Gaia,

nein , man benötigt keine richterliche Anordung.
Wenn der Patient es wünscht das das Bettgitter zur seiner Sicherheit hoch gemacht wird.
Wird dieses hoch gemacht .

Naja ich stelle mir halt vor der Heilpraktiker hat wer weiß wie viele Patienten ,wie will er dann alles behalten :gruebel:
Geht gar nicht :egal:
Daher kann ich mir das auch nicht vorstellen.

Es herrscht zwischen den beiden ein Ungleichgewicht ,
da diese weder einen Artztitel haben,
noch das tun dürfen was Ärzte tun und dann auch noch aus den Leistungen der Krankenkasse rausgenommen sind.

Billianzierungspläne sind auch Dokumente werden sehr gerne vergessen , diese werden dann gern irgendwann nachgetragen.
Ob der Bewohner dann aber wirklich soviel oder halt wenig getrunken hat ist total nebensächlich.
Hauptsache es steht was drin.

Auch der Gurt ist eine Entscheidung vom Bewohner oder Patienten.
Und somit auch recht einfach gehandhabt werden.

Was in der Praxis schon vorkam , die Pflegekraft hat den Wunsch berücktigt, wenig später kam ein Angehöriger recht sauer zur Pflegekraft.
Als die Angehörigen weg waren , waren dort mitunter Bewohner zufinden die recht aufgelößt waren,
und sagten sie haben sich durch Unsicherheit von den Angehörigen beeinflussen lassen.
Aber auch aus Angst vor den Angehörigen .

Eine Behandlung ist nur in soweit durchsichtig , wie ordentlich und auch gewissenhaft diese geführt wird.

Warum will man etwas unter Pflicht stellen , wenn das einige sehr gerne Freiwillig tun ?
Das hat was wie , Strafe für eine Freiwilligkeit :gruebel:

Vielleicht wäre ein Aushang besser ? Als nur in der Doku :egal:
Denn wenn der HP das weiß ist ja gut , wenn jedoch der Patient das nicht weiß ist das schlecht.

Patienten glauben in der Regel dem Arzt!

Wenn er was vergessen hat , hat er diese ja nicht in dem Sinne gefälscht :gruebel: oder ?

Ja schon , aber die wenigsten lassen sich die Akten zeigen.
Das man gleich wenn man drin ist sich sicher gehen kann das nichts vergessen wurde.

In wieweit sind denn die Kosten da von Vorteil ?

LG
Sis
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Es herrscht zwischen den beiden ein Ungleichgewicht ,
da diese weder einen Artztitel haben,
noch das tun dürfen was Ärzte tun und dann auch noch aus den Leistungen der Krankenkasse rausgenommen sind.
Könnte damit zu tun haben, dass sie eben kein Medizinstudium absolviert haben. :k_schuettel:
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Die Umkehr der Beweislast durch Dokumentationspflicht ist auch nicht zu verachten.

Nehmen wir mal einen Fall an:
Es gibt einen Autounfall.
Beim Verursacher wird festgestellt, daß er ein Medikament genommen hat,
auf das er allergisch reagiert.
Sein Arzt hat es ihm verschrieben.
Bei einem normalen Rechtsgeschäft muss der Patient jetzt beweisen, daß er dem Arzt von seiner Allergie erzählt hat.
Dank der Dokumentationspflicht muss der Arzt beweisen, daß er nichts von der Allergie gewusst hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker


nein , man benötigt keine richterliche Anordung.
Wenn der Patient es wünscht das das Bettgitter zur seiner Sicherheit hoch gemacht wird.
Wird dieses hoch gemacht .
Ich habe es ja erwähnt Sis.
von mir schrieb:
Wenn also ein Besucher einen Patienten mit Bettgitter auffindet und es ist nicht vermerkt ob eine richterliche Anordnung, Zustimmung des Patienten oder ein Notfall vorliegt

Wenn der Patient einwilligt darf man- sonst gilt entweder der Notfall, der dokumentiert sein muss- oder die richterliche Anordnung.Das ist Fakt. Wer anders handelt verstösst gegen das GG. Da gehts dann um Freiheitsberaubung.
Aber wir diskutieren hier darüber, ob ein HP die gleiche Doku-Pflicht wie ein Arzt oder Pfleger haben sollte.
Was ist da bloss dagegen zu sagen? :egal:
Etwas freiwllig zu tun, bedeutet doch nicht etwas korrekt zu tun.
Im Umkehrschluss müsste man das die Dokupflicht für alle aufheben. Also die Strafbarkeit der Urkundenfälschung ( und damit der korrekten Dokumentation und damit verbundenen Behandlung) würde wegfallen. Die armen Patienten.
Kontrolle muss einfach sein wenn man so eine Verantwortung hat. Und dagegen ist doch auch nichts zu sagen, wenn jemand sowieso schon korrekt dokumentiert, wo ist dann das Problem?

Es herrscht zwischen den beiden ein Ungleichgewicht ,
da diese weder einen Artztitel haben,
noch das tun dürfen was Ärzte tun und dann auch noch aus den Leistungen der Krankenkasse rausgenommen sind.
Dirtsa hats schon geschrieben, sie haben kein Medizinstudium- und auf Ärzte kann auch ein Heilpraktiker nicht verzichten. Das es Ärzte gibt, bedeutet ja nicht das Heilpraktiker keine Berechtigung haben

Wenn man in einer Doku vermerkt der Patient trinkt die erforderliche Menge und es kommt zu einer Dehydrierung, wird das richtig zu Ärger führen. Das ist nämlich gut nachvollziehbar.
Und das Wissen Urkundenfälschung zu begehen, hält den einen oder anderen sicher davon ab die Drihoku schön zu schreiben

Auch der Gurt ist eine Entscheidung vom Bewohner oder Patienten.
Und somit auch recht einfach gehandhabt werden.
Nochmal- wenn ein Bewohner oder Patient einwillgt, ist das gut erfragbar. Er oder Angehörige können klagen ,wenn diese Einwilligung oder die richterlicher Verfügung nicht existiert.
Was in der Praxis schon vorkam , die Pflegekraft hat den Wunsch berücktigt, wenig später kam ein Angehöriger recht sauer zur Pflegekraft.
Als die Angehörigen weg waren , waren dort mitunter Bewohner zufinden die recht aufgelößt waren,
und sagten sie haben sich durch Unsicherheit von den Angehörigen beeinflussen lassen.
Aber auch aus Angst vor den Angehörige

Ja das sind Bsp aus der Praxis, an denen man sehen kann wie wichtig die Doku is
t. Einen Bewohner anzugurten sollte nur in dringenden Ausnahmen erfolgen und nachvollziehbar sein.( anhand der Doku) Durch die Aufzeichnung des "eigenen Wunsches" hat man als Pfleger eine Sicherheit. Wenn ein Bewohner dem widerspricht, wird das auch dokumentiert und der Gurt kommt weg( außer richterliche Anordung).
Eine Behandlung ist nur in soweit durchsichtig , wie ordentlich und auch gewissenhaft diese geführt wird.
Und das ordenliche Führern der Doku ist die Folge derDoku- Pflicht. Das heißt es droht Strafe, wenn nicht nachvollziehbar dokumentiert wird. Dadurch sind Patienten/ Bewohner und Pfleger/ Ärzte und Heilpraktiker geschützt.
Warum will man etwas unter Pflicht stellen , wenn das einige sehr gerne Freiwillig tun ?
Das hat was wie , Strafe für eine Freiwilligkeit :gruebel:
Man stellt doch nicht das freiwllige Dokumentieren unter Strafe, sondern das nicht Korrekte. Daher sollte das Einführen einer Doku- Pflicht auch kein Problem sein.

Vielleicht wäre ein Aushang besser ? Als nur in der Doku :egal:
Teilweise ist das in der Pflege sogar schon der Fall.

Natürlich glauben Patienten ihrem Arzt ( wie andere ihrem Heilpraktiker) und in der Regel liegen Ärzte mit ihrer Diagnose richtig. Bei Fehldiagnosen kann man einem Arzt den Boden unter den Füssen wegklagen, gerade weil dieser alles dokumentiert hat und da keine nicht nachvollziehbare Lücken sein dürfen.


In wieweit sind denn die Kosten da von Vorteil ?
Nicht die Kosten( die ein Heilpraktiker, der eine Doku führt ja sowieso hätte), sondern die Pflicht zur Doku. Wenn ein Gesetz vorschreibt das eine Doku geführt werden MUSS, kann ein Heilpraktiker hier womöglich ( in Zukunft) Kostenerleichterungen einfordern. Aber das ist nur so ein Gedanke.
Mehr Kosten hat aber Heilpraktiker durch die Dokupflicht ja wohl sowieso nicht.
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo Gaia,


ein Notfall ist meiner Ansicht nach eine Sache der persönlichen Auslegung .

Naja es wird oft wenn nicht drin steht auch das so gemacht nachträglich! :
Patient wollte in der und der Woche das Bettgitter oben haben.

Macht man etwas freiwillig tut man es in der Regel gerner und auch aus Überzeugung.

Lernt man Verantwortung durch Zwang :gruebel:

Was für andere viel Flüssigkeit ist , ist für andere wenig.

Aber Doku zu schreiben und zu pflegen kostet wiederrum Geld :egal: was allein sich vom tragen her meiner Ansicht nach ungerecht verteilt.

Weil der eine durch die Krankenkasse abrechnen darf und der andere halt nicht.

Wenn man mehr schreibt hat man weniger Zeit :gruebel:

Aber vielleicht hab ich auch nur was gegen das Wort Pflicht , Freiwilligkeit hört sich halt schöner an.

LG
Sis
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

[mod]Das Thema hier ist "Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker" und nicht eine des Pflege-Personals.
Bitte nun zurück zum Topic. beast/Mod
[/mod]
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo Sis,

[OTOP]
ein Notfall ist meiner Ansicht nach eine Sache der persönlichen Auslegung
Den Notfall muss man aber dokumentieren. Da gibt es Vorschriften darüber, wann etwas ein Notfall ist. Ich weiß das man mit dem Thema sehr streng umgeht. D.h ein Notfall ist eine vorübergehende Situation, belegt durch solche Sachen wie Blutdruckwerte. Auch ein Arzt muss dazu kommen und ein Bettgitter darf im Notfall erstmal nur 24 Std oben sein.( bestätigt duch einen Arzt, ansonsten muss man ne Matte benutzen( die Alarm auslöst wenn ein Patient aufsteht)

Naja es wird oft wenn nicht drin steht auch das so gemacht nachträglich! :
Patient wollte in der und der Woche das Bettgitter oben haben.
Nachträglich ne Doku zu fälschen ist aber schwierig, man muss ja die ganzen Kollegen mit hineinziehen. Das heißt alle würden Urkundenfälschung betreiben. Da muss schon eine Menge kriminelle Energie vorhanden sein.Und wie gesagt- da steht immer die Straftat im Raum, die den einen oder anderen abhält[/OTOP]
Nagut *fg* zurück zu Dokupflicht für Heilpraktiker:

Macht man etwas freiwillig tut man es in der Regel gerner und auch aus Überzeugung.

Natürlich, aber manche Dinge müssen einfach zur Pflicht werden, wir haben deswegen ja auch Gesetze. Und für jemanden der sowieso dokumentiert, ändert sich nichts. Außer das die Kollegen die da schlampig sind und den Ruf des Heilpraktikers schaden, entweder umdenken müssen oder aussortiert werden.


Lernt man Verantwort
ung durch Zwang :gruebel:

Dem Heilpraktiker etwas zu lernen ist hier nicht unbedingt das Ziel. Der Patient soll, wenn er zu einem Heilpraktiker geht, den gleichen Schutz haben wie ein anderer Patient in einer Pflegeeinrichtung. Gesetzlich abgesichert eben. Das ist doch letzlich auch nur gut für einen seriösen Heilpraktiker.
[OTOP]
Was für andere viel Flüssigkeit ist , ist für andere wenig.

Das verstehe ich in Richtung, nicht jeder hat ausreichend Durst. Die Folgen von zu wenig trinken können aber sehr übel sein, deswegen achtet man in der Pflege darauf. Wie du weißt, ist das nicht immer einfach :-( - aber es ist gut das man hier nicht so einfach rummogeln kann, weil man keine Lust hatte einen Patienten wieder mal ein paar Schlückchen Flüssigkeit zu geben.[/OTOP]
Aber Doku zu schreiben und zu pflegen kostet wiederrum Geld :egal: was allein sich vom tragen her meiner Ansicht nach ungerecht verteilt.

Weil der eine durch die Krankenkasse abrechnen darf und der andere halt nicht.

Wer weiß was die Folge eines Gesetzes zur Dokupflicht ist, dadurch das es Gesetze für eine Berufsgruppe gibt wird auch die Seriösität derer vermittelt, die sich an diese Gesetze halten. Vielleicht führt das ja dazu, dass Besuche bei seriösen Heilpraktikern irgendwann von der Kasse getragen werden?
Daher finde ich das nicht so negativ. Naturheilverfahren werden ja inzwischen oft bevorzugt.
Pflicht klingt immer blöd- aber ich seh das eher als eine Bereitschaft sich zur korrekten Doku zu verpflichten. Wer das eh schon macht, der kann das nur gut finden.
 
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