Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Ist der Gedanke, dass es um Patientenschutz und Patientenrechte geht, so abwegig?

Das frage ich mich auch. Was hat der Heilpraktiker zu verlieren, außer ein wenig Zeit? Noch dazu profitiert ja auch er von einer guten Dokumentation, falls es mal hart auf hart kommt. Ich habe manchmal den Eindruck, schwarze Schafe aussortieren zu wollen, ist ein wenig schwierig, wenn die "Schafe" von vornherein als quasi heilig betrachtet werden.
 

Ich mag mein Becks

Gesperrter Benutzer
30. August 2009
1.571
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Nunja der pharmazeutischen Industrie wird nicht gerade Philantrophie nachgesagt...
Mal sehen ob meine Fragen beantwortet werden, sonst muss ich am Ende ja noch selbst suchen und dann bin ich immer so schrecklich ungeduldig...
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

@ beck´s:
An den Petitionsausschuß kann sich jeder Bürger wenden.
Da das hier nicht Thema ist und ich weiß, daß du googeln kannst, verlinke ich nicht.

Baronesse, wenn dich die Petition so kratzt, dann muss es dafür Gründe geben.
Vielleicht könntest du dir den Schaum vom Mund wischen und sie nennen.
 

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Naja ich dachte immer das Petitionen irgendwas erreichen wollen und das dies in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der Unterzeichner steht, was überhaupt erst eine Relevanz rechtfertigen würde... Demokratie und so :lol:

Sind die Interessen ja schonmal geklärt, was ist denn nun deine Motivation ? Und wer sitzt denn jetzt in dem Ausschuss der dies zu entscheiden hat ?

Nach deutschem Recht darf sich jeder Bundesbürger auch einzeln an den Ausschuß bzw. den Bundestag wenden und sein Anliegen vortragen. Die Relevanz wird hier nicht danach entschieden, wer bzw. wieviele sich diesem Anliegen anschließen. Ich finde das eigentlich für einen Rechtsstaat völlig normal. Die Demokratie im Sinne von Stimmenverteilung kommt ja im Ausschuß ins Spiel. Bzw. später im Bundestag, falls der Ausschuß beschließt, die Petition an diesen zur Abstimmung weiterzuleiten.

Die Zusammensetzung des Ausschusses findet sich auf der Petitionsseite des Bundestages. Da ich den Verdacht habe, daß ein Link wieder meine ganze Antwort verschwinden läßt, muß ich Dich leider bitten, dort selbst zu suchen. :-)

Meine ganz persönliche Motivation und der Auslöser für diese schon öfter angedachte Petition war konkret ein Fall im Bekanntenkreis. Ein Baby wurde dort entgegen der gesetzlichen Vorschriften von einem Heilpraktiker gegen Mundsoor behandelt. Dazu sind HPs nicht berechtigt (was die Eltern eingangs nicht wußten), denn dieser Soor kann falsch- oder unbehandelt zu Lungenentzündungen führen. Dieser HP machte trotzdem weiter - und die Eltern können es ihm nicht nachweisen. Man könnte nun sagen: Selber schuld, was gehen die Eltern auch mit dem Kind nicht direkt zum Arzt. Aber Leidtragender ist am Ende das Baby, das gar keine eigene Entscheidung fällen kann.
 

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Nunja der pharmazeutischen Industrie wird nicht gerade Philantrophie nachgesagt...

Du hältst mich hoffentlich nicht für einen Pharmavertreter? LOL

OK, über die Gewinnmargen der Homöopathie- und Granderwasserhersteller brauchen wir uns vermutlich nicht zu unterhalten, das würde den Rahmen sprengen. Aber ich kann Dir versichern, daß ich in meinem Leben noch für kein Pharmaunternehmen gearbeitet habe.
 

Ich mag mein Becks

Gesperrter Benutzer
30. August 2009
1.571
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Nönö ich halt dich lediglich für einen Nick in einem Internetforum, aber vielen Dank für deine Erläuterungen, also scheinen ja persönliche Motive dahinter zu stecken, ja das ist natürlich tragisch was du berichtest und da kann man gar nichts tun ?

Und prinzipiell bin ich absolut dabei, auch bei dem was Dirtsa schreibt, aber in letzter Zeit werden sich hier so oft die "Köppe eingeschlagen" gerade in diesem Bereich, dass ich da lieber 3 Mal nachfrag um mir eine Meinung zu bilden und natürlich spielen dann auch die jeweiligen Entscheidungsträger eine Rolle, können wir dann ja später nochmal ansprechen...

Ich hab aber noch ne Verständnisfrage wie kann ein Heilpraktiker ohne Einwilligung der Eltern ein Baby behandeln ? Das wird ja wohl schlecht auf allen Vieren zu ihm gekrabbelt sein und das er sich nachts ins Zimmer schleicht und einen auf "Tschakka, Tschakka, Tschakka" macht klingt für mich auch nicht realistisch, also woher die Gewissheit er habe einfach "weiterbehandelt" ?

Irgendwie steht da Aussage gegen Aussage, die schlussendlich durch eine Dritte in einer Petition endet, weil man was ? Zauberei vermutet ? Sorry aber irgendwo stimmt da was hinten und vorne nicht...
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Genau das ist der Punkt Becks. Aussage gegen Aussage. Wenn dokumentiert werden muss, haben die Patienten was in der Hand. Nicht dokumentiert, kann im Gesundheitswesen bei Haftungsfragen zur Beweislastumkehr führen.
 

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Ich hab aber noch ne Verständnisfrage wie kann ein Heilpraktiker ohne Einwilligung der Eltern ein Baby behandeln ?

Der Heilpraktiker hat den Eltern gesagt, es könnte Soor sein (ohne zu verraten, daß er den gar nicht behandeln dürfte!), er vermute aber etwas anderes. Und das hat er mit irgendwelchen Tinkturen behandelt. Die Eltern wurden zum Glück skeptisch, gingen zum Kinderarzt und der verwies sie gleich weiter an einen Zahnarzt.

Pflicht des HP wäre gewesen, den Eltern gleich von Anfang an nicht nur zu sagen, daß es Soor sein könnte, sondern auch, daß er diesen nicht behandeln darf und daher Soor zunächst ausgeschlossen werden muß. Hat er aber nicht. Und nach seinen Unterlagen sind die Eltern nur zur Beratung dort gewesen.

Nachtrag: Wie Dirtsa schon sagt, ist genau das das Problem. Zumindest das Eingeständnis, daß ein HP keinen Soor behandeln darf und daher ein Ausschluß nötig ist, sollte ein HP auch im eigenen Interesse schriftlich niederlegen und von den Eltern unterschreiben lassen müssen, wie ein Arzt einen Aufklärungsbogen.
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Das frage ich mich auch. Was hat der Heilpraktiker zu verlieren, außer ein wenig Zeit? Noch dazu profitiert ja auch er von einer guten Dokumentation, falls es mal hart auf hart kommt. Ich habe manchmal den Eindruck, schwarze Schafe aussortieren zu wollen, ist ein wenig schwierig, wenn die "Schafe" von vornherein als quasi heilig betrachtet werden.

Hallo,

zeige und nenne mir bitte Heilpraktiker die auf eine Dokumentation verzichten?
Kein Medizinischer und / oder Sozialer Bereich kommt ohne aus.
Das weiß jeder der in einem solchen Bereich Erfahrung hat.

Wie jedoch die eigene Dokumentation zu erfolgen hat , muss der Arzt oder Heilpraktiker verstehen.
Die Abkürzungen dürften jedoch in etwa alle gleich sein.

Allein in der Altenpflege gibt es mehrere Modelle zur Dokumentation.
Warum darf nicht der Arzt oder Heilpraktiker sich seine Methode auswählen dürfen ?

Schwarze Schafe gibt es auch genug in der Schulmedizin.
Und die nennt man Halbgötter in Weiß oder nicht ?

LG
Sis
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Jeder imbißbudenbesitzer muss die deutsche Hackfleischverordnung rezitieren können, sonst gibt´s Ärger.
Nicht zu vergessen die Jugendschutzgesetze. Und einen Hygiene-Lehrgang muss er/sie absolviert haben.
Und wenn du dann mit der angebissenen Bulette im krankenhaus eingeliefert wirst, hat der Frittenmensch ganz schlechte Karten.

Heilpraktiker verdienen ihr Geld mit kranken Menschen.
Schon mal gesehen, welcher Papierkram anfällt bei einem ambulanten Pflegedienst?
Oder in einem Seniorenheim?
Die Heilpraktiker sind ja alles gute Menschen, da können wir schon mal darauf vertrauen, daß
das alles mit rechten Dingen zugeht und sie sich an ihre selbstauferlegten Regeln halten. :plemplem:

/edit: Überschneidung mit Sis.
Liebe Sis,
schwarze Schafe in einem Bereich sind keine Begründung, dem anderen Bereich zu vertrauen.
Und der Spruch mit den Halbgöttern ist so dermaßen abgenudelt, daß es weh tut.
 

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

@Sis Mit dem gravierenden Unterschied, daß für Ärzte bei mangelhafter, fehlender oder gefälschter Doku die Existenz auf dem Spiel stehen kann. Für Heilpraktiker nicht. Er kann eine unvorteilhafte Doku auch einfach verschwinden lassen, ohne dafür seine Existenz zu riskieren. Er kehrt auf diese Art mal eben die Beweislast um und der Patient steht als der Dumme da.

Ich sage ja gar nicht, daß Ärzte unfehlbar sind. Nur: Sowohl sie als auch Heilpraktiker verdienen ihr Geld mit der Behandlung von kranken Menschen. Was viele nicht wissen: Heilpraktiker dürfen sogar invasiv tätig werden. Intramuskuläre Spritzen verabreichen, Abszesse öffnen, Infusionen anlegen (und diese sogar selbst mischen). Also sollte auch für beide die gleiche Sorgfaltspflicht gelten. Bis hin zur Dokumentationspflicht. Das schulden sie einfach dem Patienten, dessen Gesundheit im Zweifelsfall auf dem Spiel steht.
 

Ich mag mein Becks

Gesperrter Benutzer
30. August 2009
1.571
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Danke, jetzt kann ich mir ein besseres Bild machen. Das macht auch die Petition absolut nachvollziehbar und unterstützenswert in meinen Augen, da man so ziemlich schnell die Spreu vom Weizen trennen könnte, wovon sicherlich alle profitieren würden.

Gut bis auf die Dauer von 3 Generationen muss ich meinen vorlauten Post vom Beginn revidieren, ist ja jetzt ne Menge informatives Zeug zusammengekommen. Jaja die Macht der Gewohnheit sag ich da nur :pfeif:
 

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Jeder imbißbudenbesitzer muss die deutsche Hackfleischverordnung rezitieren können, sonst gibt´s Ärger.
Nicht zu vergessen die Jugendschutzgesetze. Und einen Hygiene-Lehrgang muss er/sie absolviert haben.
Und wenn du dann mit der angebissenen Bulette im krankenhaus eingeliefert wirst, hat der Frittenmensch ganz schlechte Karten.

Korrekt. Im Gegensatz dazu muß eine beabsichtigte Medikamenten-/Infusionsherstellung zwar inklusive Rezeptur beim Gesundheitsamt angemeldet werden, aber der Heilpraktiker muß nach meinem Kenntnisstand nicht einmal eine "beglaubigte" Probe dieses Medikaments irgendwo hinterlegen. Die Vorsichtsmaßnahmen und Vorschriften für HPs unterschreiten somit selbst die einer Betriebskantine, die von jeder Mahlzeit eine Probe einfrieren und über Wochen aufbewahren muß, bis die Unbedenklichkeit nachträglich gesichert ist.
 

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Danke, jetzt kann ich mir ein besseres Bild machen. Das macht auch die Petition absolut nachvollziehbar und unterstützenswert in meinen Augen, da man so ziemlich schnell die Spreu vom Weizen trennen könnte, wovon sicherlich alle profitieren würden.

Exakt darum geht es mir. :-) Vermutlich befürchtet der eine oder andere Kritiker, es könnte am Ende mehr Spreu dabei herauskommen als er selbst gerne sehen würde, aber selbst dann ist es im Interesse der Patienten und des "Weizens", diese zu eliminieren.
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Im Gegensatz dazu muß eine beabsichtigte Medikamenten-/Infusionsherstellung zwar inklusive Rezeptur beim Gesundheitsamt angemeldet werden, aber der Heilpraktiker muß nach meinem Kenntnisstand nicht einmal eine "beglaubigte" Probe dieses Medikaments irgendwo hinterlegen.
Im Ernst? Ich dachte, das dürfen nur Apotheker.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Das frage ich mich auch. Was hat der Heilpraktiker zu verlieren, außer ein wenig Zeit? Noch dazu profitiert ja auch er von einer guten Dokumentation, falls es mal hart auf hart kommt. Ich habe manchmal den Eindruck, schwarze Schafe aussortieren zu wollen, ist ein wenig schwierig, wenn die "Schafe" von vornherein als quasi heilig betrachtet werden.

Ich danke mal im Vorfeld für diesen durchaus lustigen Abend.

Und ob ich nun die Dokumentation mit 3facher Durchschrift machen soll, ist mir doch sowas von egal.

Das zahlt doch am Ende der Kunde ´Patient´...

Eine gewisse Qualität birgt sicherlich auch gewisse Kosten in sich, odre?
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
Der Heilpraktiker hat den Eltern gesagt, es könnte Soor sein (ohne zu verraten, daß er den gar nicht behandeln dürfte!), er vermute aber etwas anderes. Und das hat er mit irgendwelchen Tinkturen behandelt. Die Eltern wurden zum Glück skeptisch, gingen zum Kinderarzt und der verwies sie gleich weiter an einen Zahnarzt.

Hallo,

das was der gemacht hat war ggf einen Mund und Rachenpflege ,diese dürfte wiederrum nicht die den Bereich Zahnheilkunde fallen.
Eine Mund und Rachenpflege wird in der Regel durch Tinkturen gemacht die auch in der Altenpflege Verwendung finden.
Und sich vielleicht auch mal erkundigen wie es zu sowas kommen kann!


Die Zahnheilkunde ist dem Heilpraktiker nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde verboten.

Der Heilpraktiker in seiner rechtlichen Stellung

Eine solche Prohylaxe oder auch Behandlung von einer Soor Erkrankung ( Pilz) muss in der Regel mehrmals Täglich passieren.
Willst Du alle nicht geh oder transportfähigen Menschen zum Zahnarzt bringen ?
Der Zahnarzt hätte wer weiß wie viele Stunden zu arbeiten.

Pflegekräfte dürfen Soorbehandlungen durchführen aber ein Heilpraktiker der sicherlich mehr Kenntnis hat aus vielleicht eine Pflegekraft
darf das nicht
:gruebel: dann läuft da sicherlich irgendwas schief :argh:

Wenn ein ``kundiger`` weniger darf als eine Pflegekraft die mitunter NULL Erfahrung hat :kerze:

LG
Sis


@Sis Mit dem gravierenden Unterschied, daß für Ärzte bei mangelhafter, fehlender oder gefälschter Doku die Existenz auf dem Spiel stehen kann. Für Heilpraktiker nicht. Er kann eine unvorteilhafte Doku auch einfach verschwinden lassen, ohne dafür seine Existenz zu riskieren. Er kehrt auf diese Art mal eben die Beweislast um und der Patient steht als der Dumme da.

Du bist süss echt muss ich Dir lassen.
Meinst Du das können Ärzte aus der Schulmedizin nicht ?

Ich wollte letztens einen Arztbericht anfordern,
der schonmal ausgestellt wurde .
: Haben wir ihnen schonmal einen Ausgestellt ?,hier ist nichts vermerkt
Aber ich wußte das es einen gab ich hatte den mal in der Hand.
Schulmediziner!

Wer sagt denn das die nicht ihrer Sorgfaltspflicht nachgehen ?


Und gern nochmal:

NENNE MIR BITTE NACHWEISE!
KEINER IN DIESEM BEREICH KOMMT OHNE AUS!

Ausbildungsinhalte:
Folgende Inhalte sollten Bestandteil der Heilpraktikerausbildung sein:

Heilpraktikerausbildung, Ausbildung zum Heilpraktiker



LG
Sis
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

@sis
eine Pflegekraft braucht eine entsprechende ärztliche Verordnung. Diagnostizieren und eigenverantwortlich behandeln darf sie nicht. Auch wenn sie mirunter mehr Wissen als ein Heilpraktiker haben kann, der keine Ausbildung nachweisen, sondern nur eine Prüfung bestanden haben muss.
 

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
Hallo,

das was der gemacht hat war ggf einen Mund und Rachenpflege ,diese dürfte wiederrum nicht die den Bereich Zahnheilkunde fallen.
Eine Mund und Rachenpflege wird in der Regel durch Tinkturen gemacht die auch in der Altenpflege Verwendung finden.

Aber ein HP darf auch das eben nicht, solange in dem Mund auch nur der Verdacht auf Soor besteht. Das ist doch gerade der Punkt. Er darf es nicht. Bis zur Abklärung ist jede Behandlung dem Zahnarzt vorbehalten und diese Art der "Pflege" durch den HP zu unterlassen. Erst wenn der Zahnarzt sein OK gibt, kann der HP wieder übernehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, und darüber hat der HP sich hinweggesetzt. Und wäscht nun seine Hände in Unschuld - er habe ja nie von Soor gesprochen.

Du bist süss echt muss ich Dir lassen.
Meinst Du das können Ärzte aus der Schulmedizin nicht ?

Das ist ein Scheinargument. Nur weil Ärzte auch Fehler machen, macht das doch die Verfehlungen von HPs nicht besser. Du sagst also, wenn einige Ärzte gegen die Dokupflicht verstoßen, darf man sie den HPs gar nicht erst auferlegen. Na das ist ja mal Verbraucherschutz par Excellence...

PS:
"Der umgangssprachliche Begriff einer „Heilpraktiker-Prüfung“ ist nicht korrekt, da es keine staatlich geregelte Ausbildung für die Tätigkeit des Heilpraktikers gibt und somit auch keine staatliche Prüfungsordnung. Es wird dabei überprüft, dass der Proband keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt." Ob und wie lange man so eine Schule besucht, ist völlig irrelevant, solange man irgendwie durch die Fragen beim Gesundheitsamt kommt.

[mod]In diesem Forum werden Doppelpost nicht gerne gesehen. Du kannst Beiträge innerhalb von 30 Minuten editieren, also auch Änderungen und Ergänzungen einpflegen. Ich bitte darum, sich in Zukunft daran zu halten.

Vielen Dank.

Simple Man
Moderator.
[/mod]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Petitionista

Geselle
7. Oktober 2011
13
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

@Simple Man: Danke für den Hinweis, aber ich fürchte, daß a) die Diskussion ab hier im Kreis verlaufen bzw. sich in Details verlieren wird und ich b) meinen Tag so langsam beenden möchte. Ich wollte ja nur darlegen, was die Hintergründe meiner Petition sind, als ich den Link hier entdeckte. Das habe ich getan und verabschiede mich hiermit. War mir ein Vergnügen; vielen Dank! :-)
 
Oben Unten