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Sterbehilfe

Dunja

Geselle
18. März 2004
45
Hallochen,

Es gibt Menschen, die sind todkrank. Liegen im Sterbebett und vegetieren nur noch vor sich hin. Ihre Schmerzen stillt man nur für kurze Momente mit Schmerzmitteln, an die sich der Körper nach und nach gewöhnt. Mit kaltem Blick starren sie in die Leere....und ersehnen sich nur noch eins: Ruhe....Seelenfrieden...den Tod, der für sie die einzige Befreiung aus allem Schmerz ist...

Es gibt Menschen, die liegen im Koma. Angeschlossen an Maschinen, von denen sie noch am "Leben" gehalten werden. Keine Wärme, keine Reaktion auf die Liebe, die man ihnen gibt...Familienmitglieder machen sich von Zeit zu Zeit immer weiter etwas vor, in der Hoffnung, dass dieser geliebte Mensch endlich aus dem "künstlichen" Schlaf erwacht....Denn die Hoffnung stirbt am Ende...

Ist es richtig in solchen Situationen einen Eingriff in die Natur zu begehen, und diesem Menschen, der regungslos im Bett liegt, das Leben "zu nehmen"? Bewusste Sterbehilfe zu leisten? Woher weiß ich als Familienangehöriger, ob die im Koma liegende Person nie wieder erwachen wird? Woher weiß ich, dass es auch der Wille dieses Menschen ist? Ist das ethisch richtig, so zu handeln? Und welche Folgen wird man tragen? Ein schlechtes Gewissen auf Lebzeit?

Sterbehilfe leisten.....richtig, oder nicht? Wieviel Mut gehört dazu? Und kann man dem kranken Menschen, der am Ende seiner Kräfte ist, eine solche Qual antun? Ist es nicht "besser", wenn man dem ein Ende setzt....Woher nehmen wir uns das Recht, Gott zu spielen?

Dunja
 

Lunatic

Vollkommener Meister
4. Januar 2004
581
Euthanasie ist wohl eins der heikelsten Themen, mit denen man sich befassen kann. Ich finde, man kann hier seine Meinung nicht pauschalisieren, es kommt immer auf die jeweilige Situation an. Es wird hier so viele Meinungen geben...doch gibt es nur schwarz und weiß? Jeder Betroffene muss in seiner Situation selber entscheiden...hier darüber zu diskutieren wird müßig sein, auf einen gemeinsamen Nenner kommt man wahrscheinlich nie.

Ich persönlich würde lieber in Würde sterben, als von Maschinen abhängig zu sein. Zumindest erscheint es mir so, als ob ich lieber diesen Weg wählen würde. Wie es im ernstfall aussehen würde, kann ich natürlich nicht wissen.

Wenn man schon alt ist und auch nichtmehr leben will, kann ich verstehen, wenn man lieber einen würdevollen Tod sterben will. Diese Personen können ja ihre Meinung zu dem Thema vielleicht noch äußern. Bei Leuten, die z.B. im Wachkoma liegen ist das schon ne andere Sache. Ich möchte nie entscheiden müssen, ob das Leben dieser Person noch lebenswert ist oder nicht! Könnte ich auch garnicht,...

Lunatic
 

Fry

Geheimer Meister
10. August 2003
123
Ich denke, das man nur als "Utilitarist" entscheiden kann ob man Sterbehilfe leistet oder nicht.
Damit meine ich ohne irgendwelche ethnischen Prinzipien zu verstoßen.

Man betrachtet die jeweilige Situation, wägt alles ab und entscheidet individuell von "Fall" zu "Fall".


Alle anderen Denkprinzipien würden nicht klappen, da sonst von allem Seiten reingedrescht wird.
(Politiker, Geistliche, Philosophen etc.pp.)
 

_Dark_

Ritter Rosenkreuzer
4. November 2003
2.666
ich halte euthanasie schon für sinnvoll.
vor allem dann, wenn man zum beispiel in einer patientenverfügung festgelegt hat, dass man nicht wiederbelebt werden will oder sowas.
denn dann hat derjenige bei klarem verstand das unterezeichnet, und deshalb ist es denke ich schon ok.
bei komapatienten ist das was anderes.
wenn jemand mitten im leben steht, dann einen unfall hat, und dann am leben gehalten wird, dann halte ich es für falsch, ihn zu töten, denn er hat nicht eingewilligt.
und wenn derjenige nicht mehr bei klarem verstand ist und einwilligt, dann ist das auch nicht akkzeptabel, genauso wenig, wie die verantwortung auf die angehörigen abzuschieben.

Dunja schrieb:
.Denn die Hoffnung stirbt am Ende...
die hoffnung stirbt zuletzt..
so heißts richtig :wink:
 

deTommy

Geselle
11. April 2004
25
ich halte eine zuvor festgelegte patientenverfügung ebenfalls für sinnvoll, da ich mir einen von medikamenten oder sogar von maschinen abhängigen lebensabend nicht gerade rosig vorstelle.
eine sterbehilfe ohne patientenverfügung würde das "eigenwillige" (weil nicht abgesprochene) verfügen über das leben anderer bedeuten. ich könnte mir so etwas vielleicht bei ehepaaren oder anderen engen familienmitgliedern vorstellen, die die im koma liegende person gut genug kennen, um zu wissen, das sie den tod einem schmerzvollen, abhängigen und quälenden dahinvegetierens bevorzugen würden.
ich selbst würde so eine entscheidung allerdings nicht fällen wollen
 

chefan

Geselle
11. April 2004
11
FDP befürwortet Gesetz zur Sterbehilfe

FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt befürwortet eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe. Man müsse den frei artikulierten Wunsch unheilbar Kranker nach einem würdevollen Sterben akzeptieren, sagte er am Donnerstag der "Berliner Zeitung". "Ich will mich nicht zum Richter über Lebenssituationen von Menschen machen." Für ihn habe aber das Selbstbestimmungsrecht des Patienten Vorrang vor anderen Überlegungen und Interessen.



Änderung im Strafgesetzbuch geplant
Eine Gruppe von Abgeordneten der SPD, der Grünen und der FDP plant derzeit eine Initiative für ein Sterbehilfegesetz. Mit einem "Gesetz zur Autonomie am Lebensende" will der Initiator des Antrags, SPD-Politiker Rolf Stöckel, das Strafgesetzbuch ändern. Tötung auf Verlangen wäre dann nicht mehr unter allen Umständen rechtswidrig und strafbar. Bisher müssen Sterbehelfer mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren rechnen.

Gefahr des Missbrauchs
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, lehnte eine Änderung der Sterbehilferegelung strikt ab. Das Verbot der Tötung auf Verlangen dürfe nicht angetastet werden, sagte Hoppe. Er befürchte, dass Patienten im Koma sonst leichtfertig der Wunsch zu sterben unterstellt werde. "Die Gefahr des Missbrauchs ist zu groß."

Patientenverfügung als Vorsorge
Um für solche Zweifelsfälle vorzusorgen, will Stöckel die Patientenverfügung einführen. Darin können Menschen vorsorglich ihren Willen erklären, für den Fall, dass sie später zu krank sind, um sich zu äußern. Bisher liegt die Entscheidung, was in einem solchen Fall geschehen soll, in erster Linie bei den Ärzten.

Ärzte respektieren den Willen des Patienten
Nach Hoppes Ansicht wird dem Willen todkranker Patienten schon heute hinreichend Folge geleistet. Wenn ein Patient die weitere Behandlung verweigere, dann müsse der behandelnde Arzt dies respektieren. "Das gilt auch dann, wenn der Patient nicht mehr künstlich ernährt werden will", sagte Hoppe. Für den Fall, dass Patienten bewusstlos werden, hält auch er eine Willenserklärung für sinnvoll. "Je konkreter und zeitnaher eine solche Verfügung formuliert ist, umso verbindlicher ist sie."

Vorbehalte in Deutschland groß
Die Vorbehalte gegen ein Sterbehilfegesetz seien in Deutschland wegen der NS-Vergangen besonders groß, räumte Stöckel ein. "Fälschlicherweise wird sofort ein Bezug zu den Euthanasiegesetzen hergestellt", so Stöckel. In Belgien und den Niederlanden gibt es bereits rechtliche Regelungen.

http://onnachrichten.t-online.de/c/18/34/52/1834524.html


Find die sterbehilfe wäre ein humaner fortschritt, wobei es der partei im obrigen artikel meiner meinung nach ploß um eine entlastung des gesundheitswesen geht.
Man muss eben abwägen wann diese hilfe eingesetzt wird. Das sollte man in einem gespräch von arzt (der einschätzen kann wie lang der patient noch leben wir, ob er große schmerzen hat und in absehbarer zeit stirbt) und angehörigen unter bestimmten auflagen entschieden werden.
 

Hyperkriticus

Geselle
27. Mai 2003
25
Vorsicht

Juristisch müssen wir fein trennen:

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Patientenverfügungen haben mit diesem Thema aber überhaupt nichts zu tun. Eine wirksame Patientenverfügung verbietet einem Arzt, gewisse Behandlungsmethoden wie Herz-Lungen-Maschine, Bluttransfusionen oder Wiederbelebungen, wenn irreparable Schäden zu befürchten sind. Führt die Befolgung der Patientenanordnungen zum Tode des PAtienten, so spiegelt das nur seine Privatautonomie und die Selbstbestimmung auch darüber, was mit einem geschehen soll, wider. Stirbt ein Mensch aufgrund eigener Entscheidung dadurch, daß eine Maßnahme nicht durchgeführt wird, so hat dies eben nichts mit Sterbehilfe zu tun. Der Patient ist Subjekt.

Ein aktives, positives Tun hingegen macht den Patienten zum Objekt - gerade auch dann, wenn er sich nicht mehr dazu äußern kann, ob ihm eine schnellere Bekanntschaft mit dem Jenseits wünschenswert erscheint. Nicht mehr der Patient ist Herr der Situation, sondern derjenige, der spritzt oder die Tablette auf die Zunge legt. Das macht Sterbehilfe an und für sich fragwürdig und ablehnenswert.


Nebenbei: Eine wirklich ethisch vollkommene Sterbehilfe im Wortsinne ist das Hospizwesen. Hilfe und BEgleitung beim Sterben. Menschen im Hospiz -wenn sie denn einen der wenigen Plätze bekommen - haben den Wunsch nach Verkürzung des Sterbeprozesses meist nicht mehr -sondern sind dankbar für jede Minute. Voraussetzung hierfür: Gute Schmerzmediziner. Und die gibts zu selten. Leider. Die Ausbildung ist teuer. Da ist es verständlich, daß eine doch stark zu marktfreundlichem Verhalten tendierenden Partei wie die FDP zu der günstigen Pillenlösung neigt.
Ob das richtig ist - das mag jeder selber entscheiden.

Aus meiner Sicht ist aktive Sterbehilfe daher abzulehnen. Wer Angst vor der Zukunft hat - der besorge sich eine Patientenverfügung und halte diese auf dem neusten Stand. Das bringt Sicherheit. Darüber hinaus sollte sich jeder die Frage stellen, ob er das Recht hat, von anderen verlangen zu können, ihn aus der Welt zu schaffen. Was dies für den anderen bedeutet, mag man für sich selber ermessen.
 

Hyperkriticus

Geselle
27. Mai 2003
25
PS: In den Niederlanden kann sich ein depressiver Mensch aus der Welt schaffen lassen - ganz legal. Die Früchte, die die dortige Regelung trägt, sind grotesk bis fatal. Experten gehen überdies von einer Mißbrauchsrate von knapp 1/4 aus.
Man mag argumentieren, daß Sterbehilfe nur bei Menschen angewandt werden darf, die nicht mehr in der Lage sind, sich selber ein Ende zu bereiten, um Mißbrauch zu verhindern. Aber: Wieso soll man in diesem Falle demjenigen, der sich selber noch töten könnte, aber Angst vor diesem Schritt hat, die Hilfe verweigern, die man ersteren gewähren will? Und dann sind wir wieder beim Depressiven, der sein Leben nur noch als Qual empfindet.

Daher: besser die Finger davon. Wer sich auf diese Diskussion einläßt, beginnt bald auch die Diskussion über Lebensunwertes Leben und postnatale Abtreibungen (kein Witz, ein britischer Wissenschaftler hat unlängst Forderungen dieser Art erhoben). Und diese Diskussion sollte nichts in einer menschlichen Welt zu suchen haben.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
Re: Vorsicht

Hyperkriticus schrieb:
Ein aktives, positives Tun hingegen macht den Patienten zum Objekt - gerade auch dann, wenn er sich nicht mehr dazu äußern kann, ob ihm eine schnellere Bekanntschaft mit dem Jenseits wünschenswert erscheint. Nicht mehr der Patient ist Herr der Situation, sondern derjenige, der spritzt oder die Tablette auf die Zunge legt. Das macht Sterbehilfe an und für sich fragwürdig und ablehnenswert.

ist aber am-leben-halten nicht auch eine "objektivierung" von patienten, die sich eventuell nicht mehr äußern können, was mit ihnen geschehen soll? ob ein arzt einem eine "todespille" gibt oder eine "lebenspille" - ändert das was am ungleichen machtverhältnis arzt-patient?
 

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