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Verantwortung für das Handeln anderer

Dunja

Geselle
18. März 2004
45
Hallochen,

Kurze Frage...

Bin ich für dass verantwortlich, was andere tun, weil ich sie nicht daran hindere, obwohl es mir möglich wäre?
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
hm, schwierige frage, da eigentlich jeder fuer sein tun und nicht tun selbst verantwortlich ist.

doch wenns eine moeglichkeit gibt das handeln eines anderen zu verhindern, vielleicht weil es falsch ist, dann sag ich einfach mal, das es einen von einem gewissen standpunkt aus doch zur mitverantwortung zieht

meine meinung :!:

nachtrag - auf eine bestimmte weise ist man doch immer fuer andere verantwortlich
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
klar bist du das
stichwort z.B. "unterlassene hilfeleistung"

wenn jemand vor deinen augen verblutet und du ihn nicht darin hinderst das zu tun, bist du dafür (mit)verantwortlich, dass er verblutet

du meinst wahrscheinlich eher jemanden an der aktiven ausübung von etwas zu hindern, also zum beispiel waffe aus der hand schlagen, streit schlichten, attentatsplan aufdecken...

juristen hier? ich denke dafür gibt s auch so was wie "mitwisserschaft" oder "beihilfe" insofern kannst du da erstmal juristisch belangt werden, ganz abgesehen davon dass du natürlich moralisch verantwortlich bist... du bist ja für dein handeln verantwortlich... also auch für dein evtl "nicht-handeln"
und "handeln" findet ja meist nicht alleine statt sondern in interaktion mit anderen, also bist du natürlich nicht für deren taten und entscheidungen verantwortlich wohl aber für dein verhältnis dazu
 

general

Auserwählter Meister der Neun
30. März 2004
982
Hi

Will dich einer zusammenschlagen, muss der erste Schlag von ihm kommen und dich treffen, sonst hast du ihn angegriffen...
Bei uns muss immer zuerst der zukünftige Täter etwas anstellen damit man eingreifen kann. Wenn aus der Pistole in der Hand des Kriminellen noch nicht geschossen wurde, darf der Polizist nicht schiessen. :evil: :roll: (Deshalb der Kriminaltourismus :wink: )

Ich denke aber, gesunder Menschenverstand sollte alles regeln. Zivilcourage ist gefragt. Immer natürlich von Fall zu Fall zu entscheiden.

Es wäre noch interessant zu wissen, was genau Du meinst Dunja?

G.
 

Dunja

Geselle
18. März 2004
45
General schrieb:
Hi

Will dich einer zusammenschlagen, muss der erste Schlag von ihm kommen und dich treffen, sonst hast du ihn angegriffen...
Bei uns muss immer zuerst der zukünftige Täter etwas anstellen damit man eingreifen kann. Wenn aus der Pistole in der Hand des Kriminellen noch nicht geschossen wurde, darf der Polizist nicht schiessen. :evil: :roll: (Deshalb der Kriminaltourismus :wink: )

Ich denke aber, gesunder Menschenverstand sollte alles regeln. Zivilcourage ist gefragt. Immer natürlich von Fall zu Fall zu entscheiden.

Es wäre noch interessant zu wissen, was genau Du meinst Dunja?

G.

Hallo Gernaral,

ich hab den fettgedruckten Satz nicht ganz verstanden, wieso hab "Ich" Ihn dann angegriffen?

:roll:
 

_Dark_

Ritter Rosenkreuzer
4. November 2003
2.666
General schrieb:
Wenn aus der Pistole in der Hand des Kriminellen noch nicht geschossen wurde, darf der Polizist nicht schiessen
doch, natürlich darf man dann auch schießen.
wenn einer sagt bei 3 schieß ich euch alle tot, dann dürfen die dem schon ins bein schießen, sonst wären die ja alle wehrlos.

ich denke, du kannst haftbar gemacht werden, wenn du z.b bei nem unfall nicht eingreifst, obwohl du über das wissen und die möglichkeiten verfügen würdest.
du musst allerdings dann nicht eingreifen, wenn du dich selber gefährden würdest.
 

Mysterio

Großmeister
17. März 2004
99
Dark_in_Doubt schrieb:
General schrieb:
Wenn aus der Pistole in der Hand des Kriminellen noch nicht geschossen wurde, darf der Polizist nicht schiessen
doch, natürlich darf man dann auch schießen.
wenn einer sagt bei 3 schieß ich euch alle tot, dann dürfen die dem schon ins bein schießen, sonst wären die ja alle wehrlos.
Autokontrolle
Der Polizist darf schießen wenn er eine Gefahr für sich oder andere sieht z.B. der Beifahrer holt eine Pistole aus dem Handschuhfach.
 

Raucher

Großmeister
15. August 2003
60
Kommt eigentlich immer auf die Situation an.
Und in welcher Position du dich befindest.
Ausserdem finde ich diese Frage zu Allgemein.
Kannst du die Frage etwas Präziser stellen.
Ansonsten kann ich nur sagen,benutzt dein Gesunden Menschenverstand!
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
General schrieb:
Wenn aus der Pistole in der Hand des Kriminellen noch nicht geschossen wurde, darf der Polizist nicht schiessen.
Ich glaube, ich überfalle demnächst mal eine Bank bei euch in der Schweiz... :wink:

"Nänänänäää, darfst ja gar nicht schießen... *rumfuchtel* Schieß doch! - Ätschibätsch! Na, schieß' ich jetzt? *klick* Haha! War nur Verarsche! Hey, wolltest Du etwa schon zurückschießen? Darfste gar nich hahahaharrr!"
 

SentByGod

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.675
Klar ist der Mensch grundsätzlich für sein eigenes Tun verantwortlich. Aber man darf ja nicht vergessen das der Mensch in einer Gemeindschaft lebt und dort gewissen Umständen unterworfen ist. Sollte man sich jedoch nur auf sich selber beziehen, kann man eigentlich glatt als Satanist durchgehen.
 

Hugo de la Smile

Vollkommener Meister
10. April 2002
553
aloha,

es ist auch eine entscheidung nicht zu handeln. daher besteht auch eine verantwortunge für nichttaten. philosophisch könnte man sagen, unrecht erdulden ist unrecht. juristisch schlägt sich das etwa in § 323c stgb nieder.

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

das beinhaltet natürlich auch, dass du bei einer gewalttat nothilfe leistest, soweit möglich, wenigstens aber hilfe herbei holst.
zudem gibt es etwa eine verantwortung für erziehungsberechtigte die taten ihrer erziehungsprojekte betreffend, dies bezieht sich etwa auf schadensersatz vorderungen.
auch für fahrlässigkeiten ist man eventuell haftbar und eine fahrlässigkeit kann daraus bestehen eine person nicht über eine gefahr aufgeklärt zu haben, an der die person dann zu schaden kommt.
auch in diesem fall bestünde eine verantwortung für das handeln einer anderen person.

aloha

Hugo de la Smile
 

Rosiv_Damotil

Geheimer Meister
7. Dezember 2002
121
Leutz.....

Also,


um auf die GRUNDFRAGE zurück zu kommen:
Dunja, Du bist NICHT für das Handeln anderer Verantwortlich, SOLANGE Du Dich nicht in deren Leben eingemischt hast.

Du bist nur für DEIN Leben verantwortlich und allen Lebens, daß Du in die Welt setzt, bis es selbstständig Verantwortung über sein Leben übernehmen kann. Ansonsten bist Du nicht für andere Verantwortlich.

Dies gilt nicht, wenn personen auf Deinen Rat hin handeln, von Dir beeinflußt werden, Du ihnen wie gesagt Ratschläge gibst, oder sie Dich als Vorbild sehen, und dies Dir bekannt ist.
NOCH dazu bist Du verantwortlich für das Handeln anderer, wenn Du ihnen Sachen beibringst und oder Dinge eröffnest, die sie von alleine nicht gewußt hätten, oder die ihnen aus eigener Kraft verschlossen gewesen wären.
DANN bist Du für deren Handeln und für sie Verantwortlich. Mal mehr, mal weniger.


Und: selbst WENN es Dir möglich wäre einzugreifen, kommt es, wie oben berichtet, darauf an, warum. Wenn Du weißt, jemand macht einen Fehler, und Du könntest es verhindern, bist Du dennoch NICHT für diesen Fehler verantwortlich. Du bist DANN verantwortlich, wenn Du ihn vor diesen Fehler zwar bewahrst, ihm aber diese Erfahrung nicht machen läßt.


Rosiv
 

SentByGod

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.675
Achja, die Freiheit des Einen hört genau dort auf wo die Freiheit des Anderen anfängt!

Weis nich mehr in welchem § das stand... :oops:
 

Hugo de la Smile

Vollkommener Meister
10. April 2002
553
sentbygod,

die freiheit des einzelnen hört da auf wo die freiheit des anderen anfängt, ist imho von rosa luxemburg.

aloha

Hugo de la Smile
 

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