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Paket verschwunden!

Fetzy

Geheimer Meister
2. Juni 2002
204
Folgender Fall:

Ich bestelle etwas per Internet, in einem Versandhaus (Wert 325?),auf Rechnung.
Es wird eine Lieferauskunft von 3-4 Wochen gegeben.

Die Ware wird allerdings schon 3 Tage später ausgeliefert.
Ich bin nicht zu Hause,und der Paketmann von der Deutschen Post gibt das ganze bei meinem Nachbarn ab.
Ich erhalte allerdings keine Benachrichtigngskarte,das ein Paket für mich in der Nachbarschaft abgegeben wurde!

Nach einigen Wochen bekomme ich eine Rechnung über den artikel...ich da angerufen und mir wurde gesagt:paket schon längst ausgeliefert 8O

Nach weiteren Nachforschungen des Versandhauses bekomme ich nun eine Kopie des Auslieferungsbeleges der Deutschen Post mit dem Namen des Nachbarn...und einer völlig unleserlichen Unterschrift drauf!

Das Paket ist demnach am 4.3 !!! bei ihm abgegeben worden!

Er behauptet das er nix bekommen hat....was mich allerdings auch nicht gewundert hat,da dort ziemliche Asoziale Verhältnisse herrschen :?

Kann auch sein das auch irgendein Kumpel von Ihm da war und sich meine Lieferung unter den Nagel gerissen hat.

Lange Rede,kurzer Sinn: Was meint Ihr jetzt...wer hat die Arschkarte gezogen?
Versandhandel?
Der Nachbar?
oder ich?
oder vielleicht sogar die Post? Ich weiß ja nicht ob es überhaupt zulässig ist,ein Paket woanders abzugeben...obwohl es gang und gebe ist.

Gruß Fetzy
 

Magna

Vollkommener Meister
10. April 2002
525
Der Versand hat ordnungsgemäß ausgeliefert, das ist nicht sein Prob, nehm ich an.
Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei schlag ich vor. Diebstahl.
Liebe Grüße,
Magna
 

asamandra

Geheimer Sekretär
12. April 2003
665
Ich würd mal sagen, die A-Karte hast du! Aber du kannst ja mal versuchen, wenn du zur Post gehst und denen da die Hölle heiß machst, ob du da noch was ausrichten kannst. Und wenn du einen Beleg hast, dass dein Nachbar dein Paket entgegengenommen hat, kannst es ja auch mal bei den kleinen grünen Männchen probieren, oder ihm zumindest damit drohen...
 

SimoRRR

Meister vom Königlichen Gewölbe
10. April 2002
1.419
Rechtlich gesehen hast Du leider wirklich die A-Karte! Da es sich bei Versandhausaufträgen fast immer um eine Sendschuld des Versandhauses handelt, muss das Versandhaus das Packet nur fertigmachen und bei der Post abgeben, ab dann ist die Gefahr auf Dich übergegangen. Natürlich kann dann die Post, wenn Du als Empfänger nicht anzutreffen bist, das Packet bei jemandem anders abgeben, der sich mit seiner Unterschrift verpflichtet, das Packet an Dich weiterzuleiten, wenn Du wieder anzutreffen bist.
Falls derjenige das nicht tut, hast Du das Recht auf Herausgabe der Ware, was aber schwierig werden kann, wenn - wie in Deinem Fall - der Annehmende nicht zu identifizieren ist.
Ich würde Dir genau das gleich raten, was Magna *wink* schon gepostet hat, ich denke mehr kann man da leider nicht machen.
 

Fetzy

Geheimer Meister
2. Juni 2002
204
Danke erstmal

Mist...ne Anzeige kann ich mir auch sparen,bei dem Typen ist eh nix zu holen :cry:
 

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