Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Streaming

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
Nun hab'* ich seit zwei Wochen einen Internetanschluss mit dem ich auch flüssig "youtube hören kann".... Da stellt sich doch gleich die Frage nach einer möglichen Aufnahme dfer Sampler - und da sich die Frage sicherlich auch schon andere User gestellt haben, hier mal ein kurzer Abriss zu den rechtlichen Gegebenheiten:

Aus den Medien war zu erfahren dass kürzlich ein Landgericht im "wilden NRW" das Ansehen eines Softpornos via "Redtube" als "Urheberrechtsverletzung" angesehen hat. Die Sache dürfte juristisch "noch nicht gegessen sein"; man kann jedoch durchaus schon mal Parallelen zum Audiostreaming ziehen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist ein "Sream" eine öffentlich zugängliche Datei, die aus Werbungszwecken via YouTube oder auf der eigenen Homepage veröffentlicht ist. Anhören - ok; Aufnehmen..... ist so eine Sache: Wird das Stück als Download über eine Tauschbörse angeboten - ist es meistens illegal.

Anders sieht die Sach freilich aus, wenn im Moment des Anhörens ohne seperatem Download die Musik bereits aufgenommen wird. Mit Einführung von Tonbandgeräten und Kassettenrekordern wurde das Urheberrechtsgesetz in Deutschland in so weit geändert, als das "Mitschnitte für den privaten Gebrauch" rechtens waren. Das - kann man auch auf Streams die am PC gehört werden, anwenden. Eine kleine Schwierigkeit kann auftreten, wenn der Rechteinhaber seinen Musikschutz mit einem Format verbunden hat: WAV (AVI) ist frei, mp3 dagegen geschützt.... Das kann man dann in "Teufels Küche" kommen, wenn man einfach mit einem Aufnahmeprogramm seiner Wahl das Musikstück "on the fly" in mp3 umwandelt und aufzeichnet...

Aber - man ist ja nur ein "kleiner Dummer, kein grosser."...;-) Es gibt ja das mp3-ähnliche und unter Open-Source-Lizenz gestellte "Ogg-Vorbis"-Format vom Fraunhofer Institut. Und das wiederum "kann jedes gute Aufnahmeprogramm". Und wer noch sicherer sein will - macht's wie zu guten, alten Kassettenrekorderzeiten: In den Soundausgang am PC kommt eine "Weiche"; ein Verteiler der das analoge Audiosignal in zwei Linien verteilt. Die eine Linie geht wie üblich zu den Boxen, die andere Linie mit extra Klinkenstecker und Kabel - geht an den Aufnahmeeingang der Soundkarte. Und dann - schneidet man analog mit und wandelt nachher das Analogsignal in ein Ogg-Vorbis-Signal um. Und schon ist man auf der "sicheren Seite"....
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
AW: Streaming

Aus den Medien war zu erfahren dass kürzlich ein Landgericht im "wilden NRW" das Ansehen eines Softpornos via "Redtube" als "Urheberrechtsverletzung" angesehen hat.

Das hatte das Landgericht Köln garnicht zu entscheiden, und also hat es das auch nicht entschieden. Es hat lediglich auf Antrag eine Herausgabeanordnung für Nutzerdaten zu bestimmten IP-Adressen erlassen. Es besteht der Verdacht, daß das Gericht dabei in die Irre geführt und ihm vorgespiegelt wurde, es gehe nicht um Streaming, sondern um Filesharing. Sehr lesenswert ist nicht nur in diesem Zusammenhang der Lawblog:

Abmahnzug vor Vollbremsung | law blog

Aber auch andere Anwälte schießen sich auf ihre Collegen ein:

Geht man also von geschätzten 20.000 Abmahnungen aus, dann hätte die The Archive AG angeblich 3,3 Millionen € an die Kanzlei U+C zahlen müssen. Hinzu kommen noch einmal 1,3 Millionen € Ermittlungskosten, macht zusammen 4,6 Million €, sofern man von 20.000 Abmahnungen ausgeht. Es dürfte auf der Hand liegen, dass dieses Geld im Vorfeld jedenfalls nicht geflossen ist. Es dürfte weiterhin klar sein, dass auch nie jemand vorhatte diese Summen zu zahlen. Wenn diese Summen allerdings nie gezahlt werden sollten, dann müssen sie von den Abgemahnten auch nicht erstattet werden. Alles andere wäre Betrug.

http://www.wbs-law.de/abmahnung-fil...licht-geheime-uc-mandantenvereinbarung-49185/
 
Zuletzt bearbeitet:

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Streaming

Danke für die Klarstellung - das habe ich in der Eile glatt falsch interpretiert....

"by the way" - bisher bin ich davon asugegangen, das "nur" für unsere Bundeskanzlerin Internet "Neuland" ist. Wenn das jetzt auch noch für Richter/innen an einem deutschen Landgericht Neuland ist und die sich von Winkeladvokaten hinsichtlich dessen was "Filesharing" und "Streaming" ist einwickeln lassen.... oh je oh je oh je....
 
Oben Unten