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Festnahme wegen Sodomie?

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
[....]und Sodomie (Entschuldigung für dieses Beispiel) gibt es im StGB auch nicht mehr.

Beim letzten Beispiel bitte nicht zu ernst nehmen, soll nur der Veranschaulichung dienen, auch wenn es schwer vorstellbar ist, dass Menschen das machen.

Sry,aber wie du ja langsam bemerkt haben solltest, nehmen wir hier alles sehr ernst und darum meine Frage (wenngleich Otop):

Hättest du dazu eventuell eine Verlinkung in Schriftform? Ich habe vor etwas über 3 Jahren einen ´Sodomisten´festgenommen...

Da der Maul-Esel (Opfer) nicht zugestimmt hatte, gabs dann 2 Jahre (leider) zur Bewährung.
 

zamioculcas

Geheimer Meister
15. Mai 2012
485
AW: Psychiatrie: Tod statt Hilfe

Ich glaube nicht, dass dieser Mann nach dem StGB die zwei Jahre bekommen hat zur Bewährung, denn Sodomie ist schon seit vielen Jahren nicht mehr strafbar.

Inwieweit der Maulesel sich belästigt bzw. gequält gefühlt haben konnte, entzieht sich meiner Kenntnis, das wäre dann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 17 .

Dass du jemanden deswegen festgenommen hast, glaube ich dir nicht. Du hättest keine rechtliche Handhabe. Selbst wenn der Täter in das befriedete Besitztum (Weide oder Stall) eingedrungen ist, ist das nur ein Hausfriedensbruch und wenn der Maulesel (was ich mir nicht vorstellen kann) eine Analfissur erlitten hätte, wäre das rein rechtlich nur eine

Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, also beast, wenn man hier Dinge schreibt, vorher überlegen.........
 
  • Ersteller
  • Moderation
  • #3

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Psychiatrie: Tod statt Hilfe

Ich glaube nicht,[....]

Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, also beast, wenn man hier Dinge schreibt, vorher überlegen.........

Ich sags mal mit den Worten eines weisen Mannes...


"Hättest du geschwiegen, wärst du Phil..."

Es geht hier ausnahmsweise nicht um Glaubensfragen und meine Beruflichen Hinter-geschweige denn Untergründe sollten dir keineswegs bekannt sein.
Ich warte also immer noch auf die entsprechenden Verweise bezüglich Sodomie... :gruebel:
 

zamioculcas

Geheimer Meister
15. Mai 2012
485
AW: Psychiatrie: Tod statt Hilfe

Du musst nicht denken, dass ich doof bin. Aus deinen Ausführungen weiß ich, dass Du niemanden deswegen festgenommen hast.

Inwiefern ist Sodomie strafbar? Gilt dies nur als "Sachbeschädigung" oder wie wird geahndet? Welchen Paragraph gibt es dazu? (Sodomie, Tiere, Sex)

Und meine beruflichen Hintergründe kennst Du auch nicht und die werde ich dir auch nicht sagen.

Man sollte aber schon bei der Wahrheit bleiben und nicht irgendwelche Dinge hier schreiben, von wegen "Festgenommen" und so.....
 
  • Ersteller
  • Moderation
  • #5

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Psychiatrie: Tod statt Hilfe

Du musst nicht denken, dass ich doof bin. Aus deinen Ausführungen weiß ich, dass Du niemanden deswegen festgenommen hast.
[....]

Muss und werde ich sicherlich nicht mögen... und sehr schön...Du weisst es ja nun und damit werde ich mich in Schamesröte hier entlaiben... Meine Dienststelle wurde umgehend von diesem Vorgang unterrichtet und meine Sachbezüge gestrichen...

Um mich hier nun nicht Restlos Nackelich zu machen und dich nicht Restlos Lächerlich zu machen...

Nur mal so,um den wahren Tat(nicht Straf..)bestand zu umschreiben, liesst du dir bitte das folgende intensiv durch..

Guckst du Ersatzweise hier...


 

zamioculcas

Geheimer Meister
15. Mai 2012
485
AW: Psychiatrie: Tod statt Hilfe

Das brauche ich mir nicht Durchlesen, das kenne ich. Das Festhalterecht, das Jedermann hat, wenn jemand auf frischer Tat betroffen wird.

Die meisten Bürger wissen ja auch nicht, dass Sodomie nicht mehr strafbar ist. Allerdings würde dann ja wieder Hausfriedensbruch und eventuell ein Verstoß nach dem Tierschutzgesetz zu Buche stehen, somit wäre das Festhalten, bis die Polizei eintrifft in Ordnung, mehr aber nicht.

Allerdings ist das Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei keine Festnahme, sondern nur ein kurzfristiger Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte zur Sicherstellung einer eventuellen Strafverfolgung. Mehr nicht.
 

Tig Bitties

Geselle
7. Juni 2012
37
AW: Psychiatrie: Tod statt Hilfe

Sodomie wird zum Glück noch durch Tierschutzrecht aufgefangen weil das ist etwas das geht gar nicht...
 

Ich mag mein Becks

Gesperrter Benutzer
30. August 2009
1.571

Tig Bitties

Geselle
7. Juni 2012
37
AW: Festnahme wegen Sodomie?

Hey zusammen,

also eine Festnahme kann unter bestimmten Vorraussetzungen tatsächlich durch jeden durchgeführt werden. Es ist mehr als nur ein kurzes Festhalten sondern tatsäcxhlich als Festnahme definiert. Allerdings nur bis zum Eintreffen der originär zuständigen Behörde. Das ist korrekt.

Sodomie gibt es nach Strafrecht nicht aber es könnte eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz darstellen wenn dem Tier dadurch Leid oder Schmerzen angetan wird.

Es ist sogar eine vorläufige Festnahme durch die Polizei denkbar, allerdings müsste ein Festnahmegrund vorliegen (z.B. Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr) Und hier müsste die Verhältnismäßigkeit geprüft werden, woran es möglicherweise scheitern könnte. Aber denkbar.

Beste Grüße
 

zamioculcas

Geheimer Meister
15. Mai 2012
485
AW: Festnahme wegen Sodomie?

Genau so ist es. Eine Fluchtgefahr ist bei einer Person mit einer ladungsfähigen Anschrift und der zu erwartenden Strafe (eventuell § 17 Tierschutzgesetz und eventuell i. V. m. § 123 StGB Hausfriedensbruch als absolutes Antragsdelikt) nicht zu begründen.

Würde kein Staatsanwalt zustimmen.

Und Verdunklungsgefahr wäre auch schlecht zu begründen, wenn er von Zeugen eindeutig dabei beobachtet wurde.

Ob dem Tier Leid oder Schmerzen zugeführt worden sind müsste ein Gutachter bzw. Tierarzt feststellen, obwohl das sehr schwierig werden wird, weil Tiere nicht sprechen können.

Und Tierpsychologen bekommen auch nicht alles raus. Vielleicht müsste der Maulesel auf die Couch ? Bei störrischen Halbeseln äußerst schwierig.

Und dann wäre noch die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Tja, ein schwieriges Thema, aber so sind die Gesetze halt.

Ich persönlich finde das auch abartig. Aber ich habe die Gesetze nicht gemacht bzw. geändert, das waren Andere.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Psychiatrie: Tod statt Hilfe

Ich denke eine Strafe wegen Tierquälerei kommt da mindestens in Betracht, allerdings wird die Dunkelziffer hoch sein und in Deutschland wird das nicht so oft vorkommen wie in Ländern wo Sexualität tabuisiert wird.

ich persönlich könnte kotzen wenn ich das höre, aber es ist wohl immer noch besser als wenn so einer über Frauen und Kinder herfällt.


{“Ja, es gehört zu dieser Hierarchie, damit diese Hierarchie gestützt wird, dass solch eine unnatürliche, unmenschliche Moral über dem Ganzen herrscht. Das kennen wir von fast jeder Diktatur.
Die Unterdrückung der Sexualität wird als ein Mittel zur Unterdrückung der Freiheit, der Selbstbestimmung der Menschen
, benutzt. Dadurch, dass die Ehre der Frau, die Jungfräulichkeit, so hoch geschätzt wird, kommt es selten vor, dass Männer in Not, nenne ich das, sich Erleichterung durch junge Mädchen suchen, sondern durch Tiere oder durch junge Buben, weil die ja keine Jungfräulichkeit haben“}.

Eine hauchdünne Einführung über Sodomie im Islam « kopten ohne grenzen
 

Tig Bitties

Geselle
7. Juni 2012
37
AW: Festnahme wegen Sodomie?

@ zamioculcas

Genau so ist es. Eine Fluchtgefahr ist bei einer Person mit einer ladungsfähigen Anschrift und der zu erwartenden Strafe (eventuell § 17 Tierschutzgesetz und eventuell i. V. m. § 123 StGB Hausfriedensbruch als absolutes Antragsdelikt) nicht zu begründen.

Hast du Recht. Da müssten schon viele Faktoren wie Auslandswohnsitz, Auslandskontakte, erhebliche Bargeldmengen die in letzter Zeit liquide gemacht wurden, frühere Versuche sich der Strafverfolgung/-vollstreckung zu entziehen. Und selbst dann wäre da noch der Verhätnismäßigkeitsgrundsatz.

Würde kein Staatsanwalt zustimmen.

Eine vorläufige Festnahme wir idR von den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sprich dem Polizeibeamten vor Ort durchgeführt. Dies macht er dann sofort wenn er Kenntnis über den Beschuldigten bzw dringenden Tatverdächtigen einer Straftat wird. Eine Zustimmung vom Staatsanwalt brauch er da gar nicht.

Ob die vorläufige Festnahme rechtmäßig war, das kann später das Verwaltungsgericht klären.

Bei der Verhaftun hat der Richter bzw die Staatsanwaltschaft das Zustimmungsrecht besser noch, es muss vorher eine Haftbefehl erlassen werden.

Und Verdunklungsgefahr wäre auch schlecht zu begründen, wenn er von Zeugen eindeutig dabei beobachtet wurde.

Wenn er auf diese Zeugen einwirken wiürde um deren Beweiswert in ihrer Zeugeneigenschaft zu unterdrücken dann schon.

Bei den anderen Sachen srtimme ich dir voll und ganz zu.

Sportliche Grüße
Tig
 

zamioculcas

Geheimer Meister
15. Mai 2012
485
AW: Festnahme wegen Sodomie?

Die vorläufige Festnahme ist ja auch O. K., alleine um den Sachverhalt ordentlich aufzunehmen bzw. die wahre Identität zu prüfen, wenn der Beschuldigte keine Ausweisdokumente dabei hat.

Allerdings gelten bei der vorläufigen Festnahme bestimmte Fristen, in der der Beschuldigte entweder wieder auf freiem Fuß gesetzt werden muss oder eben über den zuständigen bzw. Rufbereitschaft habenden Staatsanwalt oder Richter ein Haftbefehl veranlasst werden muss, was dann nicht so leicht ist.

Dem muss dann nämlich der Sachverhalt geschildert werden, damit er zustimmen kann oder nicht.

Und wie lange darf eine Person ohne richterliche Anordnung von der Polizei vorläufig festgenommen werden bzw., wann muss spätestens das O. K. eingeholt werden ?

- - - Aktualisiert - - -

Also spätestens mit Ablauf des folgenden Tages ist ein Haftbefehl zu erwirken, ansonsten ist die Person freizulassen.

Meistens erfolgt eine Klärung jedoch zeitlich näher.

Der Gesetzgeber hat hier vermutlich vorgesorgt für schwierige Fälle, wo noch etwas ermittelt werden muss, um den U-Haftbefehl ordentlich begründen zu können.

Grüße
 

Tig Bitties

Geselle
7. Juni 2012
37
AW: Festnahme wegen Sodomie?

Der Gesetzgeber hat hier vermutlich vorgesorgt für schwierige Fälle, wo noch etwas ermittelt werden muss, um den U-Haftbefehl ordentlich begründen zu können.

Ganz genau und für Fälle wo der zuständige Bereitschaftsrichter nicht an sein Handy geht weil er am schlafen ist oder Fußball guckt -.-

Grüße
 

zamioculcas

Geheimer Meister
15. Mai 2012
485
AW: Festnahme wegen Sodomie?

Genau so ist es, sind auch nur Menschen. Aber in der Regel handelt es sich um einen Sta., der Bereitschaftsdienst hat.

Grüße
 

Tig Bitties

Geselle
7. Juni 2012
37
AW: Festnahme wegen Sodomie?

Sta haben auch Bereitschaft, aber jeder Amtsgerichtsbezirk muss zu jeder Zeit einen Bereitschaftsrichter stellen. Dass diese dann teilweise mit Strafrecht gar nix zu tun haben und man häufig einen Familienrichter o.ä. ran bekommt nag ja noch zu verzeihen sein, aber mir ist es schon häufig vorgekommen, vor allem an Feiertagen bzw Nachts, dass ich 6-7 Stunden keinen Richter erreicht habe und die nächste Schicht den Fall übernehmen musste.Also wenn ich in meiner Bereitschaft schlafen würde, würde ich ein Disziplinarverfahren bekommen.Davon mal abgesehen darf ein Staatsanwaltschaft gar nicht über den weiteren Verbleib der Person entscheiden, dass darf nur der Haftrichter.Liebe Grüße
 
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