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Mal ne StGB frage

Balder

Geheimer Meister
13. März 2004
134
Ich kucke mir ab und an diese Gerichts Serien an Salesch, Hold usw.
Weis nicht wie realitäts- nah diese Serien sind aber eins wurmt mich, wenn einer eine strafe z.B. 50 Tagessätze und einmal 70 Tagessätze bekommt für zwei Straftaten die er verübt hat, dann werden diese zusammengelegt. Soweit so gut aber warum bekommt er dann nur 90 Tagesätze und nicht 120?8O
Genau so bei Haftstrafen einer bekommt einmal 2 und einmal 3 Jahre und der Richter macht 3 Jahre und 6 Monate draus warum?
Bekommt man für jede Straftat die man zusätzlich verübt einen Bonus?
Ist das wirklich so im deutschen strafrecht?
 

Munich

Intendant der Gebäude
6. Oktober 2002
857
Also die Richter und Staatsanwälte sind das wirklich von Beruf, diesen grauhaarigen Griechen vom Holdt habe ich zb. vor ein paar Wochen im Fernsehen gesehen, weil er in irgend nem Mordprozess in München Staatsanwalt war.

Also kann es schon sein das es realitätsnah ist (die Fälle aber selten).

Munich
^°~
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
hey, das heisst ja. das wenn man grad von sonem richter einpaar jahre aufgebrummt bekommen hat, sich auch gleich ein autogramm von ihm schnappen kann...da muss man sich nicht ewig mit den securitys rumschlagen....man schlaegt sozusagen 2 fliegen mit einer klatsche :twisted:

gut fuer den knacki und besonders gut fuers uns :wink:
 

Elbee

Vorsteher und Richter
28. September 2002
730
Prinzipiell gibt es richterliche Entscheidungsfreiheit, insofern sind unterschiedliche Strafmaße bei ähnlich gearteten Taten alles andere als selten. Allerdings würdigt ein Richter stets die gesamten Umstände des Einzelfalles, so kann es passieren, dass ein Außenstehender die Gründe für ein Urteil nicht so recht nachvollziehen kann. Das kann man sich aber selber mal ansehen, die Prozesse sind öffentlich zugänglich. Selbst kuriose Urteile sind nicht selten und daher landet fast jeder 2. Fall auch in der nächsten Instanz. So ein Amtsrichter ist eh froh den Kram schnellstens wieder vom Tisch zu kriegen. Alles was länger dauert als geplant, nervt die nämlich und zack kriegt´s die nächste Instanz auf´s Auge gedrückt, sofern die Prozessbeteiligten die Kohle dafür haben. Allerdings muss man unterscheiden, denn Strafrecht, Familienrecht usw. hat jeweils eigene Regeln.

Die Gerichtssendungen im TV haben wenig Realitätsnähe sondern sind fiktive Episoden, die von Autoren und Redakteuren auf der Basis von echten Fällen dramaturgisch aufbereitet und von Laiendarstellern gespielt werden. Gerade diese in den Sendungen typischen Dialoge zwischen Zeugen und Prozessbeteiligten sowie die gerne dramaturgisch eingesetzten Wendungen und plötzlichen Offenlegungen gegen Ende der Sendung passiert in echten Prozessen so kaum. Da hat schon die Prozessordnung was dagegen und ein Richter würde sich das so nie gefallen lassen, denn die wachen über "ihren" Laden peinlich genau. Und die Anwälte genauso.
 

Anemi

Großmeister
10. April 2002
77
@ Balder,
lies mal § 54 StGB, da steht das mit dem "Bonus" drin - den gibt´s wirklich.
Hast Du gut aufgepaßt beim fernsehen! :wink:
 

Balder

Geheimer Meister
13. März 2004
134
So ein blödsinn!

Warum ist das so?

Nich das mal einer freigesprochen wird weil er zuviel mist gebaut hat. :gruebel:
 

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