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Selbstständig mit Frau und Kind

Leik

Geheimer Meister
29. Mai 2002
106
Moin,
ich bräuchte mal Eure Ratschläge zum Thema Selbstständigkeit.

Meine Frau und ich haben vor uns selbstständig zu machen. Nun ist es ja so das die wirtschaftliche Lage in Deutschland nicht besonders rosig ist und ich müsste meinen Job dafür aufgeben. Das wäre ja nicht das allerschlimmste, doch meine Frau ist momentan noch für mindestens 1 Jahr im Erziehungsurlaub und kann deshalb nur sporadisch im Laden mitarbeiten geschweige denn das einer von uns noch "regulär" Lebensunterhalt verdienen könnte. Wir wären also praktisch vom zweiten Monat der Selbstständigkeit an auf uns allein gestellt.

Primär geht es uns natürlich darum das Risiko so gering wie möglich zu halten. Eben weil wir eine Familie ernähren müssen.

Grundsätzlich (vom schlimmsten Fall ausgegangen) kann man sagen das wir mit Hilfe des Überbrückungsgeldes die ersten 6-7 Monate mehr schlecht als Recht "rumkriegen" können und nur die laufenden Kosten decken müssten. Aber dadurch das ich meinen Job aufgeben muss, stehe ich im schlimmsten Fall am Ende der 7 Monate ohne Arbeit da und habe evtl. noch einen kleinen Kredit (max. 5000 Euro) zu tilgen.


Meine Frage nun an Euch:

Was haltet Ihr davon? Ist es das Risiko wert? Ist das Projekt durchführbar mit einem kleinen Kind?


Vielen Dank schon mal für etwaige Hilfestellungen, Tips und Ratschläge!

Gruß, Leik

P.S. Das Konzept hat bisher mehrere unserer Bekannten und Verwandten überzeugt, also daran sollte es nicht liegen. ;-)
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
also, ob du mit deinem projekt auf die schnauze fliegst, kann ich dir nicht sagen.

aber ich kann dir folgendes sagen:

überbückungsgeld und ich-ag-geld kriegst du nur, wenn du eh vom arbeitsamt arbeitslosengeld oder -hilfe kriegst. bist du dazu nicht berechtigt, kriegst du gar nix vom arbeitsamt. hoffe, du weißt das.

überbrückungsgeld gibts für ein halbes jahr und ist mehr im monat als ich-ag, die es drei jahre gibt. ich-ag ist übrigens keine rechtsform (wie gmbh, gbr, ag), sondern der name des geldes, was man bekommt.

wer gar nix vom arbeitsamt kriegt, kann vom europäischen sozialfonds unterstützt werden (die arbeitsämter sollten hier kontakte vermitteln). weiß jetzt nicht, wie lange der esf unterstützt, aber es gibt max. ca. 1.000€ im monat. allerdings nur, wenn dein unternehmen noch nicht gestartet ist. weil das esf-geld als starthilfe konzipiert ist, und wenn du nur einen tag (die sind wohl sehr streng da) dein unternehmen shcon angemeldet hast, wars das mit esf-förderung. also, wenn esf, dann: unterlagen anfordern, konzept prüfen lassen, dann antrag auf asf förderung stellen (am besten mit einem antrag auf vorzeitigen beginn, dann kannst du dein unternehmen schon starten, auch wenn der antrag noch nicht durch ist). und dann erst gewerbe anmelden!

nimm vorher ein paar coaching-kurse mit (gibts auch vom esf-gefördert, private bildungsträger abchecken, die machen das und suchen manchmal händeringend kursteilnehmer, damit die weiter ihre gelder genehmigt kriegen). in diesen kursen kannst du dann die rentabilität deines vorhabens abchecken.

übrigens gehen zwei drittel aller kneipen pleite und nur ein drittel der reisebüros, wurde mir gesagt. das muss abe rnicht daran liegen, dass kneipen generell ein unsichers pflaster wären, sondern dass mehr geschäftsgründungsnixblicker kneipen starten wollen als reisebüros. wenn du ein nixblicker bist, geht man mit jedem projekt baden, wenn man ein durchblicker ist, kann auch die kneipe sehr wohl erfolgreich sein...

hoffe bissel geholfen zu haben,
antimagnet
 

Leik

Geheimer Meister
29. Mai 2002
106
Also Gewerbe habe ich schon seit Ende August 03 angemeldet. Habe nebenbei noch selbstständig gearbeitet. Das müsste ich natürlich vorher wieder abmelden. Dann gibt es auch Überbrückungsgeld. Und Du liegst falsch was das ÜG angeht, das bekommt man nämlich nur wenn man nicht *einen einzigen Tag* arbeitslos war. Anders das Ich-AG Geld, das gibt es nur wenn Du mindestens einen Tag arbeitslos warst. ;-)

Ich stelle noch eine Frage:

Würdet Ihr es machen? Unter diesen Voraussetzungen?
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
Leik schrieb:
Und Du liegst falsch was das ÜG angeht, das bekommt man nämlich nur wenn man nicht *einen einzigen Tag* arbeitslos war. Anders das Ich-AG Geld, das gibt es nur wenn Du mindestens einen Tag arbeitslos warst. ;-)

mir wurde das anders gesagt:

mir wurde gesagt, man könne sich aussuchen, ob man üg oder ich-ag haben will. das eine ist halt ein halbes jahr viel kohle im monat, das andere drei jahre wenig kohle im monat. beides gibts nur, wenn man eh vom arbeitsamt geld bekäme. im amtsdeutsch:

Fördervoraussetzung (bei ich-ag und üg gleich):

Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im engen zeitlichen Zusammenahng mit
* dem Bezug (bzw. Anspruch) von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III...

ob man jetzt bei dem einen tatsächlich arb.los gewesen sein muss, und bei dem anderen man nur den anspruch drauf hätte, wenn mans denn gewesen wäre, weiß ich nicht. kann das sein, dass das von bundesland zu bundesland verschieden ist?
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
na, merci für den link. ich hatte meine infos vom arbeitsamt... :oops: die haben auch grad mal verschwiegen, dass es auch esf-coaching-kurse gibt für diejenigen, die nicht vom aa gefördert werden... die säcke... werd mir jetzt mal deinen link durchlesen....
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
hab mal ein bisschen gelesen, bin noch nicht ganz durch...


also, der üg-rechner sagt mir, bei einem arblosgeld von 0, bekomm ich ein üg von 0.

und so ganz koscher sind die mir nicht... wollen ihr buch verkaufen (was ja nix schlimmes ist) und verlangen 75€ pro tageskurs. ich werd hier demnächst wohl ein fünf-tägiges existenzgründerseminar besuchen, wo ich 5€ am tag für krieg...
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Verrätst du uns auch, was du eigentlich machen willst? :wink:
 

Don

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.692
Vorsicht!!!!


VOR der Gründung einer "Ich-AG" bitte das zugehörige Formular aus dem Netz ziehen um Mitarbeiter ebenfalls finanziert zu bekommen!


ich muß nochmal suchen wo ich das Formular habe, aber ich weiß es gibt im Netz dazu sinnvolle Tipps!
 

Leik

Geheimer Meister
29. Mai 2002
106
Ich hab zwar keine nachvollziehbare Begründung, aber ich möchte doch im Moment lieber nicht sagen was es werden soll. :wink:

Es ist eine relativ neue Idee, aber hier bei uns in der Gegend wären wir die ersten damit, was ja durchaus auch mal die Lokalzeitung zu einem Artikel über uns bringen könnte.
 

Leik

Geheimer Meister
29. Mai 2002
106
Nochmal für alle:

Es geht hier nicht um das ICH-AG GELD!!! Das will ich nicht und ich bekomme es auch nicht weil ich momentan einen Job habe und den erst kündige wenn ich den Mietvertrag für den Laden unterschrieben habe und alles weitere im Reinen ist!!!

Das ICH-AG-Geld bekäme ich nur wenn ich arbeitslos wäre!!!
 

Don

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.692
.......wollte doch nur helfen :cry: Und schon brüllt hier wieder einer herum :?


Don
 

Leik

Geheimer Meister
29. Mai 2002
106
Ach Don...ich hab net gebrüllt... komm wieder her und hilf mir weiter...

*zwinker*
*Liebschau*

;-)
 

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