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Bundesrichter werfen Schröder Unterstützung des Irak-Krieges

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Das Bundesverwaltungsgericht hat gravierende völkerrechtliche Bedenken gegen die Nutzung Deutschlands als Transport-Drehscheibe für die Koalitions-Truppen im Irak. Die Bundesregierung habe sich nicht neutral verhalten.

Überflugrechte für amerikanische und britische Militärflugzeuge, die Erlaubnis für Truppenverlagerungen, die Bewachung amerikanischer Kasernen durch Bundeswehr-Soldaten - während des Kriegs im Irak konnten die Koalitions-Truppen damit rechnen, dass ihnen Deutschland keine Steine in den Weg legt. Kanzler Schröder rechtfertigte diese Maßnahmen mehrmals damit, deutsche Soldaten nähmen niemals an Kampfhandlungen teil. Doch in der geleisteten Beihilfe entdeckte das Bundesverwaltungsgericht erhebliche völkerrechtliche Mängel.

Die 136 Seiten starke Urteilsbegründung bezieht sich auf eine Entscheidung, die bereits im Juni dieses Jahres gefallen war. Damals hatte das Gericht einem Bundeswehr-Major Recht gegeben, der sich gegen seine Degradierung zum Hauptmann wehrte. Während des Irak-Kriegs hatte sich der Offizier geweigert, an einem Softwareprojekt weiterzuarbeiten - er fürchtete, damit ungewollt zu dem seiner Meinung nach völkerrechtswidrigen Krieg im Mittleren Osten beitragen. Das Gericht gab ihm Recht, der Angriff der USA und ihrer Verbündeten sei nicht legitimiert gewesen.

mehr: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,373592,00.html
 
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