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Die Bahai und die Exkommunikation

G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Die Bahai und die Exkommunikation

Ich fürchte, mir ist überhaupt nicht klar, wie man ein Gestz so unterschiedlich auslegen kann. Vielleicht hast du da mal ein etwas genaueres Bsp.
Entweder etwas steht im Gestzbuch oder eben nicht. Nimm mal unser umfassendes Grundgesetzbuch, wirhaben ganz eindeutig keine Folterstrafen.Niemand darf jemanden eine Hand abhacken weil er gestohlen hat, Brandstifter werden nicht verbrannt....Aber wenn das in eurem Gesetzbuch so ausgelegt werden kann, liegt da doch der Fehler in der Formulierung, oder eben daran das Strafen dieser Art generell geduldet werden.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Die Bahai und die Exkommunikation

Unsere Gesetze sind sehr systematisch und sorgfältig formuliert, und dennoch gibt es innere Widersprüche und unterschiedliche Auslegungen. Der "herrschenden Meinung" stehen nur allzu oft eine oder mehrere "Mindermeinungen" gegenüber... Die religiösen Gesetze der Bahai sind dagegen sehr unsystematisch und laienhaft formuliert und beruhen natürlich weitgehend auf einer uns fremden Rechtstradition. Gerade das bereits angesprochene Erbrecht ist ein mir völlig unverständlicher Wirrwarr, wahrscheinlich würde es aber ein arabischer Rechtsgelehrter sehr leicht auslegen können.

Vor einiger Zeit habe ich von islamischen Rechtsgelehrten gelesen, die ernsthaft bestreiten, daß der Koran Leibesstrafen vorsieht. Der Dieb sei keineswegs zu verstümmeln, sondern vielmehr zu resozialisieren. Wenn man das tatsächlich aus dem Koran herauslesen kann, oder wenn es tatsächlich so gemeint sein sollte und über tausend Jahre mißverstanden wurde, dann ist mit islamischem Recht weißgott nichts anzufangen. Derart wirres Zeug wäre selbstverständlich verfassungswidrig.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Die Bahai und die Exkommunikation

Der Fehler liegt in der Interpretation - man kann die Vorschrift im Qur'an der Muslime bezüglich des "Hand abhackens bei Dieben" auch so verstehen, das man Verhältnisse schafft die so gut sind, das niemand mehr aus Armut stehlen muss. Man kann natürlich auch ganz altertümlich die rostige Axt schwingen....

Man kann unter der Vorschrift der Baha'i bezüglich des Behandlung des "Brandstifters" als Brandstifter im Sinne des Gesetzes nur diejenigen ansehen, die mutwillig einen "Weltenbrand", einen Krieg vom Zaun brechen. Und an kann "das Verbrennen" auch weitweniger barbarisch sehen - ein "verbrennen" der negativen Neigungen und Verhaltensweisen und eine Erziehung zu einem insgesamt positiven Welt- und Menschenbild nämlich. Man kann aber auch so reagieren wie die Inquisition im christlichen Mittelalter... und dann wird man zum Barbar.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
AW: Die Bahai und die Exkommunikation

Völlig egal, für welche Auslegung man sich entschiede - es wäre in jedem Fall eine Auslegung.

(Und ein Gesetz, daß derart unterschiedliche Auslegungen erlaubte, wäre ein frivoler Irrwitz.)
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Die Bahai und die Exkommunikation

.... Ich jedenfalls habe meine Konsequenzen aus den eher menschenrechtswidrigen Auslegungen gezogen, die von der "leitungsebene" der Baha'i gut geheissen werden:

Thomas Logemann
Brüsseler Str. 19
13353 Berlin
mail: t.logemann@googlemail.com
Berlin den 15.04.2012




An den
Nationalen Geistigen Rat der Baha'i
Eppsteiner Str. 89


65719 Hofheim-Langenhain








Sehr geehrte Damen und Herren,


mein Freund Kamran Reyhani sagte mit vor einigen Jahren einmal, das man Baha'i ist, wenn man daran glaubt das Baha'u'llah der Offenbarer Gottes für dieses Zeitalter ist. So gesehen bin ich Baha'i.


Woran ich jedoch nicht glaube, nicht mehr glauben kann, ist das die in den letzten 12 Jahren gewählten Räte, vorallem die Nationalen Räte und das Universale Haus, unter dem Schutz und der Leitung Gottes und/oder Baha'u'llah's stehen. Dafür haben sich die Räte in ihren Beschlussfassungen nach meinem Erleben zu engstirnig, zu wortgläubig, zu wenig flexibel und zu fundamentalistisch verhalten.


Ich ziehe nunmehr die einzigste sinnvolle Konsequenz aus meinen Erfahrungen – ich trete hiermit mit sofortiger Wirkung aus der internationalen Baha'i-Gemeinschaft aus.


Mit freundlichen Grüssen
-Thomas Logemann-
 

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