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Geheime Freimaurerseite!

black stone

Geheimer Meister
15. April 2002
302
"So hier www.linkersetzt.de auf interne Seiten(links der Button) gehen. Da ist der eingang zu INTERNEN FREIMAURERSEITEN.

Hat nicht jemand Lust sich darin zu versuchen, das zu cracken?

Meint ihr, daß ist schaffbar?
Hoffe auf fleißiges probieren.(probiers auch)
Und wenn`s einer schafft, bitte melden!"

Zitat von NasaOffizier23 8)

Distanzier mich davon und verweise auf LALUS Hinweise.
 

Lalu

Geheimer Meister
12. April 2002
195
Nanana... mal schön langsam. Will ja nicht als Spielverderber dastehen, aber soetwas ist strafbar. Wer mag, kann ja mal heraussuchen, welcher § des StGB einschlägig ist.

Kleiner Tip: Ist irgendwo in der zweiten Hälfte...

Zur allgemeinen Beruhigung: Es sind wirklich keine Daten dort, die irgendeinem Nichtfreimaurer irgendwie nutzen könnten... Der Inhalt der Seite ist im übrigen auch auf der Anmeldungsseite als Übersicht dargestellt. Mehr ist auf der Internen Seite wirklich nicht zu finden.
 

Lalu

Geheimer Meister
12. April 2002
195
Nagut... hier für die Zweifler:

§ 202a. Ausspähen von Daten. (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Braucht also nur angezeigt zu werden... Schwups... Das System ist auf Seiten der Freimaurer ;) - ein neuer Ansatz für alle Verschwörungstheorien???

Daher: laßt den Scheiß. Gibt nur Ärger.
 

black stone

Geheimer Meister
15. April 2002
302
Kann Nasaoffizier23 für den Schrieb, in den Knast kommen?






wenn's zu "arg" ist ,kann der admin eingreifen...
 

Echnaton

Großmeister
30. April 2002
63
der versuch ist strafbar
(gilt immer)

Übrigens ist auch Aufruf zur Straftat strafbar StgB ganz vorne :-))

Da das StgB das einzige Buch ist, dass IMMER an menem PC liegt (nagut, zugegeben; eine Broschüre über Hausdurchsuchungen ist auch dabei),
muss ich gleich mal ein Neues Thema dazu anfangen.

Aber ernsthaft. Der Aufruf ist strafbar. Kann Dir aber versichern, dass du da nichts ultra-geheimes finden wirst, außer einem Forum :lol: und internen Meldungen. Nicht das ich DA drin war, aber das ist fast überall so.

Alles Gute
Echnaton
 

kND

Großer Auserwählter
12. Mai 2002
1.721
stimmt,aber das deutsche gesetz ist leider go...ups leider was auch immer ein gummigesetz du kannst es wenden und biegen es passt immer ;-)=
 

Lalu

Geheimer Meister
12. April 2002
195
@ echnaton

Also: muß Dich korrigieren. Der Versuch ist nicht immer strafbar. Aber oft.

Der Aufruf zu strafbaren Handlungen gem. §111 StGB ist dagegen immer bei sowas einschlägig.


@nasaoffizier23 ;)
Im Internet seid ihr gläsern. Jeder Hackversuch wird protokolliert, und wenns zur Anzeige gebracht wird, werden die Provider der Staatsanwaltschaft die Nutzerdaten gerne zur Verfügung stellen. Und theoretisch kann man für sowas ins Gefängnis kommen( praktisch bekommt man nur ein wenig ärger... reicht aber trotzdem :) )
 

kND

Großer Auserwählter
12. Mai 2002
1.721
nein ich muss euch enttäuschen!

ich habe bis 18 uhr geschlafen und naja ich arbeite nun wieder ..bin fach informatiker und habe n internet cafe ;-) also kann ich immer on sein ;-)
 

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