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Kann man Freimaurerei missbrauchen?

Freestone

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
30. Dezember 2011
1.057
AW: Kann man Freimaurerei missbrauchen?

Hallo Malakim,
Diese Aussage halte ich für nicht haltbar. Als Außenstehender kann ich nicht Beurteilen ob es so ist. Ich kann aber sicher Vermuten das nicht jede irgendwann mal erstellte Zeichnung eines Bruders mir zugänglich ist. Da ich also nicht Außchließen kann das eine solche nicht veröffentlichte Zeichnung nicht doch geheimes wissen (Theorehtisches Beispiel: Wissen um überlegen mit anderen zu Diskutieren und immer Recht zu behalten) enthält. Bleibt mir nur der Kunstgriff den ich benutze um für mich Wissen über die Freimaurerei anzusammeln.

Vor diesem Hintergrund ist auch eine Firma ein Geheimbund: Nicht jede Ebene kann (und muss) alles wissen, was die nächsthöhere Ebene weiß und umgekehrt wird nicht jede untere Ebene die nächst höhere über alles informieren. ;-)

Geheimwissen gibt es nicht, es gibt eine schrittweise Vermittlung des Wissens, es geht um Lernschritte. Jeder Bruder wird mit fortscheitender Erkenntnis fortschreitendes Wissen und neue Instrumente zur Aneignung von wissen udn erfahrung (Symbole und rituelle handlungen) erlangen. Die Grade dienen dazu, den Bruder innerlich auf die weitere Öffnung der jedem Grad innewohnenden Lerneinheiten vorzubereiten. Im FO z.B. ergeben sich Zyklen: Die Grade eins bis drei sind ein in sich geschlossener Lehrzyklus, die Grade vier bis sechs ebenso. Vier bis sechs vertiefen die Erkenntnisse aus eins bis drei und bilden zusammen mit diesen wiederum einen übergeordneten neuen Sechser-Zyklus. Die Rückschau aus dem sechsten Grad ermöglicht also ein Gesamtbild, das durch den Lernfortschritt aller sechs Grade möglich wird. Dies durch die rückschau aus dem sechsten Grad gewonnene "Erkenntnis ist jedoch einen neuen, unerfahrenen Bruder im 1. Grad nicht zu vermitteln. Das ist wie in der Schule: Ein 1. Klässler kann noch nichts mit Multiplikation oder Parabeln anfangen, weil er in der Regel noch nicht weiß, wie sich die Zahlen zueinander verhalten. Das heißt: Der Brude rim 1. Grad könnte alles anlesen, bis zum 10. Grad, er könnte es aber nicht nutzen.



Ich versuche die Frage nach dem Druck noch einmal zu präzisieren weil sie mir noch nicht ausreichend Verständlich für mich beantwortet scheint. Sozialkontrolle ist im miteinander von Gruppen von hoher Wichtigkeit um die Freiheit des Einzelnen zu gewähren. Freestone schrieb in einem anderen Strang einmal davon das zur Aufnahme auch ein Hausbesuch gehört. Das ist eher ein Höher Druck also anders als du es Schreibst kein bis wenig Druck. Ein hoher Sozialer Druck in einer Vereinigung ist ja etwas das Menschen erstreben auch um Ihre Selbstreflexion zu unterstützen. Daraus folgert nun die wie ich hoffe Präzisere Frage, wie würdest du den Sozialen Druck innerhalb der Freimaurerei ungefähr beschreiben? Eher wie in einer „Gang“ Gruppe von Jugendlichen oder das extrem zur anderen Seite in einer Klösterlichen Gemeinschaft?

Um etwas klarzustellen: Die hausbesuche dienen nicht vordringlich der sozialen Kontrolle. Natürlich wollen wir uns so ein volständigeres Bild vom Suchenden machen und zwar über das hinaus, was er uns erzählt. Aber wir wollen dem Suchenden damit auch zeigen, dass wir seine Familie achten und ernst nehmen und dass wir vor allem die Partner in die Entscheidung einbeziehen. Denn wir legen großen Wert darauf, dass die Lebenspartner der Aufnahme zustimmen, dass Sie ihre Zweifel anmelden und wir sie ausräumen können. Dieses praxis gibt es, wie malakim sagt, nicht in allen Logen. Sie war aber früher allgemein üblich.

Innerhalb der Loge gibt es nur insofern eine soziale Komponentee, als wir versuchen dem Bruder bei Problemen zu helfen, ihm zuhören und bei Konflikten außerhalbn der Loge Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Wenn ein Bruder sich etwa scheiden lässt, ist das für uns kein Grund, ihn auszuschließen (ebensoweinig wenn der Bruder ledig ist und plötzlich mit einem Mann zusammenzieht!). Dann hefen wir ihm eveentuell miot einem tipp für einen guten Scheidungsanwalt, oder eine Mediator, der die konflikte klein hält und eine "friedliche" Scheidung managt. Diese experten / Helfer müssen keine Brüder. Sind innerhalb der Bruderschaft nur schlechte Anwälte, oder Mediatoren, die alles in die Sch.... reiten, dann gibt es eben Tipps für "externe helfer. Sieht der betroffene Bruder seine Scheidung als Problem für die Loge/den bund, dann werden wir das mit ihm besprechen und ihm klarzumachen versuchen, dass das nicht so ist. Die Entscheidung liegt aber ganz beim Bruder.

Was wir jedoch nicht dulden und dann sind wir auch rigoros, ist wenn ein Bruder straffällig wird, dies der Loge verheimlicht oder die Loge anderweitig aktiv schädigt. Dann kann es auch bis zum EGV gehen. In der Regel wird das aber ohne EGV gelöst, in dem man den Bruder mit einem Beschlußss des beamtenrates ausschließt (wiederspruch vor dem ehrengericht möglich) oder ihn auffordert, zu decken, also die Loge ohne Entlassungschein zu verlassen, in dem er seinen Austritt erklärt. Folge: Er kann dann nicht mehr ohne Aufnahme in einer anderen Loge wechseln. Genau das ist unser Ziel: Diesem Wechsel zu verhindern.
Das haben wir in den vergangenen acht Jahren in meiner Loge einmal durchexerziert mit einstimmigem beschluss der gesamten (restliochen) Bruderschaft der Loge.

Darüber hinaus gibt es keinen Gruppenzwang, der nicht auch in jedem anderen Verein (Fußball, Skatrund etc.) üblich wäre. Wir haben keine geheimen Strafkommandos, oder Drückerkolonnen, die die Familien erpressen. Wir sind insofern ein harmloser Philosophen-Klub mit einer Vielzahl älterer Herren.

Der Grund ist schlicht: Wir haben keine Macht zu vergeben, bei uns gibt es nur Arbeit, Arbeit an sich selbst. Da ist sind dann Methoden wie bei Inkasso Moskazu oder der Mafia nicht nötig. Denn: Wer arbeitet schon gerne an sich selbst? ;)

Das mit der klösterlichen Gemeinschaft trifft es ganz gut - jedenfalls im FO. Es geht vor allem um Achtsamkeit also um Beachtung des Bruders, achtung für den bruder und anteilnahme. Wie die Brüder von AFuAM das sehen, müssen sie sagen.
 

Olaf1

Großmeister
27. Februar 2012
62
AW: Kann man Freimaurerei missbrauchen?

Hallo Freestone,

eine kurze Zwischenfrage sonst kann ich die Antwort auf deine äuserung nicht fertigstellen. Einen Entlassungsschein habe ich wie zu Verstehen?

Laienhaft nachdem was du sagst heist das ich Wohne in Frankfurt bin dort in der Loge werde nach Hamburg Versetz von meinem Chef, also bekomme ich einen Entlassungsschein und kann dann in der Hamburger Loge dort weiter machen wo ich in meiner alten Loge am war ?
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.047
AW: Kann man Freimaurerei missbrauchen?

Hallo @Olaf1 und @Lupo,

zwei Dinge sind da von meiner Seite aus zu korrigieren oder richtig zu stellen.
Olaf1 hatt von einem initiirten Bruder gesprochen, dem das Zurück nicht gewärt wurde oder wird, nicht von einem Suchenden, das ist eine andere Sache.
Wir im SGOvD machen natürlich auch nicht die Türen sperrangelweit auf, aber wir beschäftigen uns in solchen Fällen von Ausschluss oder ähnlichen von Logen verhängten Repressalien, mit den Betroffenen um ihnen eine neue freimaurerische Heimat zu geben.
Was wichtig ist zu wissen, der SGOvD hat in seinen Satzungen und der Konstitution bewusst kein "Ehrengerichtswesen", wollen wir uns doch nicht über Schwestern und Brüder erheben. Warum aber sollen wir nicht Srr. und Brr. den Weg zurück in die Freimaurerei ermöglichen,
sind sie doch initiirt und somit lebenslang Freimaurer, ob sie es in einer Loge leben oder nicht. Offene Gespräche helfen da immer weiter und sollte sich dann ergeben, dass wir nicht zueinander passen ist immer noch Zeit "NEIN" zu sagen, ja auch für beide Seiten.

Menschen ändern sich, dem sollte auch und gerade in der Freimaurerei Rechnung getragen werden, wir sollten keine Moralapostel sein,
Toleranz ist eines der heufig verwendeten Worte, berezigen wir es einfach.


LG
feldloge

Hallo Feldloge,

eigentlich hatte ich beide Fälle angesprochen -

a) vom initiierten, aufgrund einer Vorstrafe ausgeschlossenen Bruder und
b) vom Suchenden, der in seiner Vita eine Vorstrafe aufweist.

In beiden Fällen ist es doch so, dass sich die Bruderschaft der betreffenden Loge - wie auch bei jedem nicht vorbestraften Suchenden - Gedanken machen muss, ob sie eine (Wieder-)Aufnahme überhaupt wollen. Im Fall b) kann sie sich frei entscheiden, im Fall a) gibt es dann noch den Ausschluss, der ggfs. aus der Welt zu schaffen ist. Wie ich unserer freimaurerischen Ordnung entnehme, ist dies keineswegs unmöglich, wobei mir aber dafür, wie schwer es aber dann tatsächlich im realen Einzelfall ist, sämtliche Erfahrungswerte fehlen.

Was jetzt die Existenz oder Nicht-Existenz eines Ehrengerichtes betrifft, ist Deine Aussage nicht ganz fair: Bei insgesamt 5 Mitgliedslogen selbstverständlich vieles unkomplizierter gehandhabt werden als bei 260. Bei nahezu 10 000 Mitgliedern ist es sicherlich sinnvoll bzw gar nicht anders möglich, als ein Gremium zu beauftragen, das sich mit den Zwistigkeiten auseinander setzt.

Aber für den Betroffenen ist es im Endeffekt doch vollkommen wurst, ob er nun von einem Ehrengericht oder - wie in der Satzung des SGOvD vorgesehen - einer Mitgliederversammlung ausgeschlossen wurde. Fakt ist, dass wohl weder bei Euch noch bei uns ein Ausschluss leichtfertig oder als Machtdemonstration ausgesprochen wird. Aber wenn dies nun mal geschehen ist, muss man sich ganz logisch im Falle einer angestrebten Wiederaufnahme mit dem noch im Raum stehenden Ausschluss auseinandersetzen.

Ich sehe also nicht, inwiefern da irgendetwas grundsätzlich anders gehandhabt würde. Wobei aufgrund der Seltenheit dieser Vorkommnisse diese Diskussion schon ziemlich akademisch ist.
 

Feldloge

Geselle
7. Januar 2012
40
AW: Kann man Freimaurerei missbrauchen?

Hallo Lupo,
hier zu einem Teil Deines Postings,

Was jetzt die Existenz oder Nicht-Existenz eines Ehrengerichtes betrifft, ist Deine Aussage nicht ganz fair: Bei insgesamt 5 Mitgliedslogen selbstverständlich vieles unkomplizierter gehandhabt werden als bei 260. Bei nahezu 10 000 Mitgliedern ist es sicherlich sinnvoll bzw gar nicht anders möglich, als ein Gremium zu beauftragen, das sich mit den Zwistigkeiten auseinander setzt.
Nunja, nicht ganz fair stimmt auch nicht, wir haben uns bei der Gründung der Großloge ohne zu wissen wieviel logen es mal werden würden, bewusst entschieden keine "Ehrengerichtsbarkeit", auf keiner Ebene zu haben. Wir versuchen solche Dinge direkter zu handhaben. Beispiel: zwei Brüder hatten sich vor einer Arbeit dermaßen zerstritten, dass sie zu mir - damals Stuhlmeister - kamen und mci baten den jeweils anderen Bruder in seine Schranken zu weisen, da sonst ein Mitteinander nicht möglich sei. Meine Reaktion und Handlung war die, dass ich diese Beiden Brüder eindringlich ermahnt habe sich auszusprechen und einander in brl. Freundschaft die Hand zu reichen, oder ich würde ihnen bei der Arbeit den zugang zum Tempel verwehren. Ergebnis: beide packten ihre Sachen und gingen, da sie meinten ich sei qua Amt verpflichtet jedem in seiner Lage zu helfen. Danach folgten weitere Telefonate mir mir aber auch untereinander und bei unserem nächsten Treffen kamen sie gemeinsam auf mich zu und teilten mir mit, man habe sich ausgesprochen und sich in Freundschaft gegenseitig verziehen. Das war nun die unterste Stufe einer Auseinandersetzung.


Aber für den Betroffenen ist es im Endeffekt doch vollkommen wurst, ob er nun von einem Ehrengericht oder - wie in der Satzung des SGOvD vorgesehen - einer Mitgliederversammlung ausgeschlossen wurde. Fakt ist, dass wohl weder bei Euch noch bei uns ein Ausschluss leichtfertig oder als Machtdemonstration ausgesprochen wird. Aber wenn dies nun mal geschehen ist, muss man sich ganz logisch im Falle einer angestrebten Wiederaufnahme mit dem noch im Raum stehenden Ausschluss auseinandersetzen.
Im Grunde hast Du Recht, wir schließen auch nicht leichtfertig aus. Aber wir haben sogar schon zwei komplette Logen ausgeschlossen, da sie mit aller Gewalt gegen unsere Einstellung gearbeitet haben, auch das ist nicht so einfach, gerade wenn man noch im Aufbau ist. Aber wenn man nicht den Anfängen wehrt, geht so eine Sache schnell den Bach herunter.

Nun aber zurück zum Anfangsproblem: bei strafrechtlichen Vorfällen bedarf es sicher einer anderen Prüfung wie im Falle wenn aus einer Loge ein Bruder / eine Schwester ausgeschieden sind, gleich wie ob durch Ausschluss, eigener Austritt oder andere Dinge. wir verlangen keine Entlassungspapiere, die sind leider oft nicht das Papier wehrt auf dem sie geschrieben sind. Da halten wir es auch eher mit persönlichen Gesprächen und sind durchweg gut gefahren (ja auch da haben wir schon eine Entteuschung erfahren). Wenn Jemand einen "betitschen" möchte ist das immer möglich.


Ich sehe also nicht, inwiefern da irgendetwas grundsätzlich anders gehandhabt würde. Wobei aufgrund der Seltenheit dieser Vorkommnisse diese Diskussion schon ziemlich akademisch ist.
So akademisch ist das garnicht, ich selber habe seinerzeit, als ich noch im FO war als Beisitzer an mehreren EGV teilgenommen, da glaubte ich noch diese Verfahren seien sehr wichtig, ebenso meine Teilnahme. Heute kann ich nur für mich sagen, ich schäme mich dafür und es tut mir aufrichtig Leid, dass ich damals natürlich im Sinne der Großloge so wie geschehen entschieden habe.
Nochmal zum akademisch: bei der Vorbereitung zur Gründung des SGOvD waren unter den Gründern 4 Brüder die ein anhängiges EGV anstehen hatten, alle sind damals zu den Verhandlungen gegangen und haben sie an einer ganz bestimmten Stelle verlassen und in ihren Logen gedeckt, lediglich ein Verfahren ist nie abgeschlossen worden, weil der Bruder damit zu einem ordentlichen Gericht gegangen ist, es dort aber wegen Nichtigkeit nicht angenommen wurde. (Hintergrund für alle Verfahren war die Gründung der bei keiner GL beantragte Gründung der Loge "PHOENIX" und diverse Besuche in Logen liberaler Ausrichtung - ja auch gemischt)
Übrigens wir wollten nie und wollen nicht anders oder gar besser sein, wie all unsere Schwestern und Brüder.


Sollten noch Fragen offen sein, ich gebe gerne Antwort.


feldloge
 

Freestone

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
30. Dezember 2011
1.057
AW: Kann man Freimaurerei missbrauchen?

@olaf1

Entlassungsschein bedeutet: Der Bruder will seine Loge endgültig verlassen und zu einer anderen Loge oder Lehrart wechseln. Dann bescheinigen die Loge ihm im Entlassungsschein, dass er Freimaurere ist und seine Pflichten gegenüber der Loge (Beiträge, Rückgaabe des Leoigenmbesitzes wie Rituale, gesetzbücher udn rituelle Bekleidung) erfüllt hat und man ihn (schweren Herzens) ziehen lässt. Innerhalb eines Jahres ab Austellungsdatum kann er sich damit bei einer anderen Loge vorstellen und dort ohne neue Aufnahme angenommen werden.

Wenn ein Bruder nur umzieht gibt es im FO ein andere Regelung: Er bittet darum, dass er zusätzlich zu seiner Mutterloge bei der anderen Loge als Doppelmitglied angenommen werden kann. Er zahlt dann in der Regel einen halben Beitrag bei seiner Mutterloge und einen halben Beitrag bei der neuen Loge. Oder er bleibt Vollmitglied/Bruder seiner Mutterloge und wird an seinem neuen Wohnort ständig besuchender Bruder. Dafür braucht er keinen Entlassungsschein und es bedarf nur einer Mitteilung an die GL.
 

Feldloge

Geselle
7. Januar 2012
40
AW: Kann man Freimaurerei missbrauchen?

Hallo Freestone,

da muss ich auch schon wieder eine Korrektur vornehmen, sorry aber es kommt schon auf Details an.
Ich war immerhin mal Wiedergründer und 9 Jahre Vorsitzender Logenmeister einer FO-Loge.

Innerhalb eines Jahres ab Austellungsdatum kann er sich damit bei einer anderen Loge vorstellen und dort ohne neue Aufnahme angenommen werden.
Innerhalb eines Jahres ist eine Festlegung des FO und 3WK, AFuAM gewährt hier meistens zwei Jahre und im SGOvD gibt es keine zeitliche Beschränkung, da eine Schwester oder Bruder initiiert sind bleiben sie für ihr Leben lang eingeweiht. Daher ist es auch nicht möglich wie Du schreibst, einen Bruder oder Schwester wieder neu aufzunehmen, da ist nur Annahme möglich, auch nach langen Jahren der Nichtzugehörigkeit.

Entlassungsscheine sind das Eine, in anderen Großlogen zählt nur das "good standing" also die Beitragstreue für das letzte Jahr.
Wie ich schon sagte, Papiere ohne rechtiche Bedeutung.
 

Olaf1

Großmeister
27. Februar 2012
62
AW: Kann man Freimaurerei missbrauchen?

Hallo erst einmal an alle,

vorab einen Herzlichen Dank an alle die hier so fleißig meine Fragen beantwortet haben. Im folgenden möchte ich einmal zusammenfassen wie sich für mich nun die frage ob man Freimaurerei Missbrauchen kann erklärt.

Die Grundsätzliche annahmen Missbrauch kann überall entstehen ist Wissenschaftlich nicht haltbar. Wir Wissen heute das für Missbrauch die Nichtexistenz von Grundlegenden Strukturen verantwortlich ist bei Organisationen. Das heißt es braucht ein Mindestmass an Demokratie, Schiedsgerichtsbarkeit, Eigenverantwortlichkeit, Sozialenkontrolle sowie Transparente Durchlässigkeit sowohl Horizontal als auch Vertikal in einer Organisation um Missbrauch entgegen zu wirken.
Meine fragen der letzten Tage zeigen mir das wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen diese Punkte für die Freimaurerei erfüllt sind. Also ich für mich sagen kann die Maurerei ist stark bemüht Missbrauch zu bekämpfen.

Abschließend steht eigentlich nur noch ein Einwurf aus diesem Strang im Raum auf selbigen ich bisher nicht eingegangen bin. Die Italienische Loge P2. Nun meiner Einschätzung nach handelt es sich bei der P2 nicht um ein Freimaurerisches Problem sondern ein Problem des CIA. Die P2 wurde mit Monatlich 10 Millionen Dollar von der CIA bezahlt und mit 400 CIA Agenten aufgebaut. Das vermutete Ziel dieser CIA Aktion ist der Sturz der damaligen Italienischen Regierung gewesen. Aber genau werden wir es ja erst 2013 Wissen wenn das CIA die hierzu gehörigen Akten offen legen muss.

Meine weiteren Fragen zur Freimaurerei werde ich dann in einem neuen Strang vorlegen und hoffe auf eine Rege beteiligung.
 

Freestone

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
30. Dezember 2011
1.057
@ Feldloge
Klar, die Initiation kannst Du nicht zurücknehmen. Diese Regeln (schriftlich, EGV etc.) sind Vorsichtsmaßnahmen oder Notbremsen, wenn nichts mehr geht. Im Alltag kann das flexibler gehen. Hier ging es doch um die grundsätzlichen Abläufe, die Begriffe und was dahinter steht. Die Einzelfälle muss man dann für sich betrachten.;)
Sprich: Wenn man wirklich will, geht alles auch auf dem Sonderweg. Wie überall. Das ist menschlich.
Und es gibt Fälle, Dänisch froh, dass der Bruder nicht mehr dabei ist, weil er nie hätte dabei sein dürfen, weil Erwins bewußt getäuscht hat, um Mitglied zu werden und so gefühlt seinen Status zu steigern oder sich vor sich selbst reinzuwaschen, wie auch immer er das psychologisch, also vor sich selbst angestellt hat. Für solche Fälle sind diese Tegeln gemacht und dafür werden sie angewandt, wenn man sie ernst nimmt.

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