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StGB § 129 -Schwerer Verstoß!!!!

Echnaton

Großmeister
30. April 2002
63
Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt, oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was fällt mir dazu spontan ein?

Die BRD!!! Also nur so als Idee....
Man o man... so viele gefängnis gibt es ja garnicht:..

Alles Gute

Echnaton
 

kND

Großer Auserwählter
12. Mai 2002
1.721
ja ja die freiheitsstrafe....

aber haben wir die nicht schon ein leben lang *G*
 

Lalu

Geheimer Meister
12. April 2002
195
ups... falsches Posting.. dachte ich bin in einem anderen Thread... :)
 

kND

Großer Auserwählter
12. Mai 2002
1.721
*lol* ja so sehe ich das auch,ich denke immer wenn ich aufwache ist das der traum den ich habe und wenn ich wieder einschlafe bin ich wieder am leben ;-)
 

Lalu

Geheimer Meister
12. April 2002
195
*grins* Hab mal folgendes gehört:
Wer glücklich sein will, muß zufrieden sein können.

:)

Daher: Einfach was nettes mit ins Bett nehmen, dann hat man keine Probleme beim Aufwachen von wegen falschen Threads :))

Bester Gruß, Lars
 

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